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Transparenz über die tatsächlichen Studienkosten
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie kennen die Situation, wie sie heute ist: Es gibt Studenten in meinem Alter - da habe ich einige Kolleginnen und Kollegen -, die neu angefangen haben zu studieren. Sie haben vielleicht zuerst Publizistik studiert, und nach einigen Semestern haben sie gespürt: Nein, Publizistik ist das falsche Fach, ich möchte gerne Germanistik oder sogar Physik studieren. Sie brechen ihr Studium ab und beginnen ein neues Studium. Das ist heute leider eine Situation, wie sie immer wieder vorkommt. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass der Student eine gewisse Transparenz über die Kosten haben sollte, die er verursacht, insbesondere dann, wenn er sein Studium nicht in den drei für den Bachelor bzw. in den zwei für den Master vorgesehenen Jahren abschliesst, sondern wenn er länger braucht, als das Studium gemäss Plan dauert, oder wenn er verschiedene Studien anfängt.
Was schlägt die Motion vor? Die Motion schlägt vor, dass in Zukunft in den Bereichen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen Transparenz über die Kosten hergestellt werden soll, dass man auf den Semesterrechnungen auch sieht, wie viele Kosten tatsächlich verursacht worden sind. Leider sind sich viele Studenten heute nicht bewusst, welche Kosten sie verursachen. Diese Thematik möchte man damit adressieren.
Was sind die Gegenargumente des Bundesrates? Einerseits sagt der Bundesrat, die administrativen Kosten wären zu hoch, wenn man eine solche Vollkostenrechnung einführen würde. Da kann ich nur aufs Ausland verweisen. Dort kennt man, vor allem in den angloamerikanischen Ländern, die verschiedenen Kosten, die für die verschiedenen Studiengänge sehr transparent im Internet publiziert werden. Die direkten Kosten werden auch direkt angerechnet; weiter gibt es indirekte Kosten für die Verwaltung, für zentrale Dienste. Sie werden selbstverständlich nach einem Schlüssel auf die entsprechenden Studiengänge verteilt. Sie sehen, im Ausland ist das sehr gut möglich.
Weiter erwähnt der Bundesrat auch, es gebe keine Sanktionsmassnahmen. Diesbezüglich möchte ich einwenden, dass es selbstverständlich Sanktionsmassnahmen gibt. Sie wissen, wie viel Geld wir im Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft gesprochen haben. Davon profitieren alle Universitäten, und selbstverständlich noch viel mehr die beiden ETH, im Rahmen der ETH-Gesetzgebung. Hier würden auf jeden Fall Sanktionsmöglichkeiten bestehen.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Ich denke, dass damit ein Schritt in Richtung mehr Transparenz auch im Studienwesen gemacht werden könnte.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Transparenz über die Studienkosten ist grundsätzlich erwünscht. Sie, Herr Aeschi Thomas, haben alles gesagt, nämlich dass es ein Eingriff in die Autonomie der Hochschulen und deren Träger wäre, wenn wir vom Bund aus diese Transparenz erzwingen wollten. Sie haben insbesondere gesagt - ich kann es nur wiederholen -, die administrativen Zusatzaufwendungen seien natürlich nicht zu unterschätzen. Ich erinnere daran, dass das Bundesamt für Statistik regelmässig die Kostenrechnungen der Hochschulen publiziert. Damit leistet das BFS einen Beitrag zur Transparenz.
Der angesprochene ETH-Bereich ist so autonom wie irgend möglich, und die Sicherstellung der Kostentransparenz ist ihm anheimgestellt. Es gibt beim ETH-Bereich eine relativ grosse Transparenz. So gesehen sind Aufwand und Ertrag nicht in der Balance, und deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 56 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(1 Enthaltung)