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Ökologisch nachhaltiger Systemwechsel bei Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug

29587 · Amtliches Bulletin

Du 16 sept. 2014

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/29587/de/okologisch-nachhaltiger-systemwechsel-bei-eigenmietwert-und-schuldzinsenabzug

Consulté le 11 sept. 2026

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  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Imposition de la valeur locative et déduction des intérêts passifs. Changement de système écologiquement durable (12.3874)

12.3874

Ökologisch nachhaltiger Systemwechsel bei Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Der Systemwechsel mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auf der einen Seite und einer Reduktion oder einer Streichung der Aufwendungen für Kapitalkosten und Unterhalt auf der anderen Seite ist aus Sicht der Grünliberalen richtig; er ist auch seit Jahren immer wieder ein Thema, sowohl von Volksabstimmungen wie auch hier im Hause. Trotzdem sind bisher alle Versuche für eine Änderung gescheitert; meistens scheiterten sie daran, dass entweder eine zu einseitige Begünstigung einzelner Bevölkerungsteile im Vordergrund stand oder zu grosse Steuerausfälle drohten.

Auch die letzte Volksabstimmung vom 23. September 2012 über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" hat gezeigt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung bei der Frage des Eigenmietwerts keine einseitige Begünstigung einer Altersgruppe will. Das Resultat war aber äusserst knapp, obwohl eine grosse Mehrheit der Parteien ein Nein zu dieser Vorlage empfohlen hatte. Der Handlungsbedarf ist also offensichtlich vorhanden. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass ein umfassender Systemwechsel beim Volk mehrheitsfähig sein könnte.

Ein Systemwechsel soll deshalb für alle selbstbewohnten Liegenschaften gelten. Beim Systemwechsel soll auf der einen Seite der Eigenmietwert abgeschafft werden. Dafür soll auf der anderen Seite auch der Abzug der Schulden und des Unterhalts grundsätzlich wegfallen, um eben auch die erwähnten Steuerausfälle möglichst gering zu halten.

Die Kritik des Bundesrates an diesem fast reinen Systemwechsel, die wir jetzt auch noch hören werden, ist nicht plausibel. Die Ausnahmen, die immer wieder erwähnt werden, führen nämlich einerseits zu anderen Ungerechtigkeiten und eben zu den auch vom Bundesrat immer wieder monierten und kritisierten markanten Steuerausfällen; das wäre letztlich nicht mehrheitsfähig. Trotzdem wäre der Bundesrat frei, diese Motion nicht hundertprozentig buchstabengetreu umzusetzen, wie er dies bei anderen angenommenen Vorstössen ebenfalls nicht macht. Diesen Purismus verstehe ich nicht ganz.

Die Ausnahmen, welche die Grünliberalen bereits im Text klar erwähnen, sind die Massnahmen für energetische Sanierungen bei selbstbewohnten Liegenschaften: Diese sollen weiterhin abzugsfähig bleiben - dies im Sinne der neuen Energiepolitik. Sie sollten für die Grünliberalen aber ganz klar nur so lange abzugsfähig bleiben, bis eine ökologische Steuerreform umgesetzt wäre, die diesen Passus überflüssig machen würde. Der Bundesrat lehnt diesen Punkt zwar jetzt auch ab, hat aber immer noch keine konkrete Vorlage für eine ökologische Steuerreform bzw. Energielenkungsabgabe, die das ersetzen könnte und diesen Teil überflüssig machen würde. Der Bundesrat lehnt auch die Volksinitiative der Grünliberalen "Energie- statt Mehrwertsteuer" ohne Gegenvorschlag ab und entkräftet damit eigentlich gerade seine eigenen Argumente.

Zuletzt ist die formaljuristische Begründung für die Ablehnung des Vorstosses, dass er sich nur auf das Bundesgesetz beziehe, nicht stichhaltig. Der Bundesrat kann ja gerade bei der Umsetzung der Motion in einer Vorlage den vermeintlichen Konzeptmangel beseitigen und auch die Kantons- und Gemeindesteuern mit einbeziehen. Die GLP und ich persönlich würden dies ausdrücklich begrüssen, falls der Vorstoss angenommen würde.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, meine Motion zu unterstützen und damit den Weg für einen möglichst reinen Systemwechsel ohne grosse Steuerausfälle zu ebnen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Herr Nationalrat Bäumle hat jetzt gerade gesagt, die Motion enthalte eine vermeintliche Einschränkung. Aber in der Motion wird natürlich tatsächlich eine konzeptionelle Einschränkung des vorgeschlagenen Systemwechsels vorgenommen. Sie sprechen von der direkten Bundessteuer. Sie sagen jetzt, Herr Nationalrat Bäumle, wir könnten das dann immer noch so machen, wie wir wollten. Es ist etwas schwierig, wenn wir Ihnen in unserer Stellungnahme sagen würden, wir würden das schon tun, aber nicht so, wie Sie sich das vorstellen. Ich kann mir die Reaktionen aus Ihren Kreisen wirklich vorstellen; es ist für mich klar, was das heissen würde.

Sie beschränken sich auf die direkte Bundessteuer. Wir wissen, dass eine solche Beschränkung aus der Vereinfachungsoptik gar nicht möglich ist. Der Eigenmietwert ist Teil der Einkommensbesteuerung. Wenn Sie das so umsetzen wollen, müssen Sie das auf allen drei Ebenen machen, sonst haben Sie Abgrenzungsschwierigkeiten, die Sie nicht in den Griff bekommen können.

Sie schlagen vor, dass man keine Abzüge zulässt, ausser für energetische Sanierungen. Das führt im Endeffekt eigentlich zur gleichen Problematik, wie wir sie vorhin bei der Motion von Herrn Nationalrat Schelbert gesehen haben, dass sich unter dem Strich eine Verlagerung der Steuerlast von der älteren auf die jüngere Generation ergeben würde. Ich denke, das ist nicht wegzudiskutieren.

Sie können für sich verbuchen, dass der vorgeschlagene Systemwechsel dazu führt, dass bei Liegenschaften mit Häusern, die energetisch in einem schlechten Zustand sind, tatsächlich etwas gemacht würde; es würde der Anreiz bestehen, etwas zu machen. Ich sehe aber Probleme bei der Abgrenzung. Es gäbe auch Mitnahmeeffekte; ich denke, das kann man bei solchen Modellen nicht ausschliessen. Aber die grosse Frage ist die Abgrenzungsfrage: Wo geht es um nicht mehr abzugsfähigen Unterhalt, und wo geht es um eine energetische Sanierung? Das sind Fragen, die man sich im Einzelfall dann tatsächlich stellen muss.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Umsetzung dieses Anliegens dem Anliegen einer breiteren Eigentumsstreuung, das man auch hat, nicht Nachachtung verschafft werden kann. Wir schlagen Ihnen daher vor, die Motion abzulehnen.

Ich möchte Ihnen noch etwas zum Energielenkungssystem sagen; Sie haben es angesprochen, Herr Bäumle. Es liegt noch nichts vor. Sie werden sich Anfang des nächsten Jahres mit der Vorlage auseinandersetzen können. Wir werden die Vernehmlassung, in der wir tatsächlich ein Lenkungssystem vorschlagen werden, im Frühjahr des nächsten Jahres starten.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 69 Stimmen

Dagegen ... 117 Stimmen

(1 Enthaltung)