12.3885
Die Löhne in Staatsbetrieben dürfen den Lohn eines Bundesrates nicht übersteigen
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss Ihnen gar nicht gross Argumente liefern für diesen Vorstoss, sondern ich kann Ihnen die Zahlen vorlesen; sie sprechen für sich. Ich meine die Zahlen bezüglich der Entwicklung der Saläre der obersten Kader der Verwaltungsräte und der Geschäftsleitungen der bundesnahen Betriebe zwischen 2005 und 2012.
Im Suva-Verwaltungsrat z. B. hat allein das Präsidium eine Zunahme von 25 Prozent der Entschädigung erfahren, zwischen 2010 und 2012 sind es sogar 43 Prozent. Die Gesamtsummen der Entschädigungen der Verwaltungsräte der Suva, der SRG und der Post haben in diesem Zeitraum um 15 Prozent, um 62 Prozent bzw. um 16 Prozent zugenommen. Nehmen Sie die SRG: Allein zwischen 2010 und 2012 haben wir eine Lohnerhöhung von sagenhaften 72 Prozent.
Auch die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen der bundesnahen Betriebe haben es sich nicht schlecht gehen lassen. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Suva verdient heute 21 Prozent mehr, der Vorsitzende der Ruag 27 Prozent mehr. Bei der Post sind es 29 Prozent mehr, bei den SBB 80 Prozent mehr - und das auch nur, weil der Lohn inzwischen dreimal nach unten korrigiert wurde - und bei der SRG 16 Prozent mehr. Die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen der Suva, der Ruag, der Post, der SRG und der SBB verdienen heute mehr als die Bundesräte; bei den SBB sind wir immer noch weit über dem Doppelten. Bei den Mitgliedern der Geschäftsleitungen sieht es ähnlich aus. Was wir hier zulassen, ist eine Verschleuderung von Geldern, die den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes gehören, von Steuergeldern, von Gebühren, von Eintritts- und von Ticketpreisen.
Jetzt kann man argumentieren und sagen - das ist das bekannte Argument -, es brauche diese hohen Saläre, um die Besten im Markt anzuziehen, um die Leistungen und die Qualität des Service public in diesem Land zu steigern. Nun ist aber die Frage, ob wir das erreicht haben oder nicht. Wenn wir schauen, was die Betroffenen sagen, oder wenn wir uns beispielsweise die Initiative der Konsumentenschutzzeitungen für einen qualitativ hochstehenden Service public, die Stellungnahmen des Personalverbandes des Bundes oder auch unsere eigenen Erfahrungen in Erinnerung rufen, dann sehen wir: Es ist genau das Gegenteil passiert. Wir können nicht davon sprechen, dass die Qualität gerade in den erwähnten Betrieben in diesen Jahren im gleichen Ausmass zugenommen hätte wie die Saläre - im Gegenteil. Wir sehen in diesen Betrieben einzig und allein eine Umschichtung der Gewinne und der entsprechenden Gelder hin zu den Verwaltungsräten und den Geschäftsleitungen.
Das Signal, das wir hier setzen, ist extrem gefährlich: Wir lassen es zu, dass die Vorsitzenden einiger Bundesbetriebe deutlich mehr verdienen als das wichtigste politische Personal in diesem Land, der Bundesrat. Das ist das Signal, das wir in den letzten Jahren verheerenderweise ausgesendet haben. Das müssen wir korrigieren.
Wir haben bereits öffentlich über eine solche Korrekturmassnahme abgestimmt. Das war im letzten Jahr, das brauche ich Ihnen nicht in Erinnerung zu rufen. Die 1:12-Initiative ging deutlich verloren, das müssen wir nicht diskutieren. Deshalb werde ich auch die Motion 12.3886, die zweite Motion, zurückziehen; ich lasse aber die erste Motion bestehen.
Ich bitte Sie, uns bei dieser Lohndeckelung zu folgen.
Keller Peter · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Wermuth, wenn ich mich richtig erinnere, habe ich Ihren Vorstoss sogar unterzeichnet, was meine Sympathien für Ihr Anliegen zeigt. Wir reden hier allerdings von staatlichen, halbstaatlichen und parastaatlichen Unternehmungen. Würden Sie auch Hand dazu bieten, die genannten Betriebe ganz in die Privatwirtschaft zu entlassen? Dann hätten wir dieses Problem und diese Fragestellung nämlich nicht mehr.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Das wäre zugegebenermassen eine saubere Lösung des Problems, aber es wäre auch eine falsche Lösung des Problems. Wenn wir weiterhin wollen, dass die Schweiz - gerade in den Bereichen der Post, der Energieversorgung, der SBB oder der SRG - über eine öffentliche Versorgung verfügt, die den Anspruch an Qualität erfüllt, den wir alle haben, dann sind wir darauf angewiesen, dass wir in diesem Bereich politisch und demokratisch mitbestimmen und kontrollieren können. Das wäre der bessere Weg. Ich bitte Sie, an Ihrer Unterschrift festzuhalten und diese Motion weiterhin zu unterstützen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Kompetenz zur Festlegung von Honoraren und Löhnen bei bundesnahen Unternehmen und Anstalten sind nach einer hierarchischen Logik gegliedert. Wenn der Staat Eigner ist, beschränkt der Bundesrat seinen direkten Einfluss auf die Mitglieder der obersten Leitungsorgane, das heisst den Verwaltungsrat und die Institutsräte. Die Honorare werden durch die Generalversammlung festgelegt. Damit ist der Einfluss des Eigners sichergestellt. Falls es keine Generalversammlung gibt, es sich also nicht um eine Aktiengesellschaft handelt, ist der Bundesrat für die Honorarfestsetzung zuständig.
Die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder werden bei Aktiengesellschaften durch den Verwaltungsrat festgelegt, bei den Instituten ist grundsätzlich der Bundesrat dafür zuständig. Es gibt auch eine Kaderlohnverordnung, nach welcher die Unternehmen und Anstalten bei der Lohnfestlegung insbesondere das unternehmerische Risiko, die Grösse des Betriebes, die Entlöhnung in der Branche und die Entlöhnung bei den obersten Kaderfunktionen des Bundes berücksichtigen - also eben gerade nicht den Lohn des Bundesrates. Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, die Löhne bei Kaderfunktionen als Vergleichsmassstab zu nehmen.
Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten berichten jährlich zuhanden der Finanzdelegation über die Löhne und die weiteren Vertragsbedingungen. Es ist für Sie also offen und transparent. Wenn Sie die Kaderlöhne in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten im Vergleich mit jenen in nationalen und internationalen Unternehmen anschauen, sehen Sie, dass sie unter politischem und auch unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt sicher vertretbar sind.
Ich möchte Sie daher bitten, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 62 Stimmen
Dagegen ... 111 Stimmen
(14 Enthaltungen)