09.3494
Änderung der Strafprozessordnung. Gewalttäter wieder vor den Richter
Lombardi Filippo · 2VP-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Presidente (Lombardi Filippo, secondo vicepresidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir beantragen Ihnen ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen.
Es ist ja in zeitlicher Hinsicht interessant. Wir haben im Jahre 2007 die neue Schweizerische Strafprozessordnung beraten. Diese Strafprozessordnung ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Die Motion datiert vom 3. Juni 2009. Bevor also diese Strafprozessordnung in Kraft getreten ist, wurde bereits beantragt, sie wieder zu ändern!
Die Änderung betrifft Folgendes: Es geht um das Strafbefehlsverfahren, das in den Kantonen bereits verbreitet war. Es war in den Kantonen in Bezug auf den Anwendungsbereich unterschiedlich ausgestaltet. Interessant ist aber, dass eine überwiegende Mehrheit der Kantone für das Strafbefehlsverfahren genau den Anwendungsbereich hatte, den wir jetzt in die Schweizerische Strafprozessordnung übergeführt haben.
Wir sind deshalb ganz klar zum Schluss gekommen, dass nach derart kurzer Zeit des Inkrafttretens bzw. noch vor Inkrafttreten keine Änderung der Strafprozessordnung gemacht werden sollte. Vielmehr halten wir uns an das, was wir in diesem Rat auch im Zusammenhang mit dem materiellen Strafrecht beim Allgemeinen Teil, aber auch beim Sanktionenteil gesagt haben: Bitte nichts überstürzen, sondern in aller Ruhe einmal Erfahrungen sammeln! Diese Erfahrungen haben wir nicht.
Ich möchte einfach noch darauf hinweisen, dass es nicht so ist, dass jetzt in Bezug auf die Verfahren ein Dammbruch in dem Sinne geschieht, dass auch Schwerstkriminelle nicht mehr vor das Gericht kommen. Das Strafbefehlsverfahren eignet sich ja nur für einfache, klare Fälle mit unbestrittenem und klar erstelltem Sachverhalt. Wir sind ganz klar der Meinung, dass vor dem Hintergrund dieser strafprozessualen Regelung, wie sie jetzt in der eidgenössischen Strafprozessordnung vorliegt, die Gefahr, die mit der Motion skizziert wird, eben nicht besteht. Und wie gesagt, es kann zweifellos nicht so sein, dass man bereits jetzt hingeht und diese Prozessordnung schon wieder ändert. Das sind die ergänzenden Bemerkungen zu dieser Motion.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Die Strafprozessordnung ist erst seit wenigen Monaten in Kraft. Damals hat man das Strafbefehlsverfahren eingeführt, weil es eben tatsächlich viele oder mehrere Vorteile hatte. Es ist ein einfaches, rasches und kostengünstiges Verfahren. Es stellt sich deshalb schon die Frage, ob man dieses Verfahren so kurz nach Inkrafttreten der Strafprozessordnung bereits wieder ändern respektive für bestimmte Fälle ausschliessen will.
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Das Strafbefehlsverfahren eignet sich sicher nur für einfache, klare Fälle, bei welchen der Sachverhalt unbestritten ist. Die Fälle, die der Motionär in seiner Motion erwähnt, sind gerade nicht solche Fälle; für diese - etwa schwere Verletzungen der Verkehrsregeln oder Sexualdelikte - würde ja auch heute vermutlich kein Strafbefehlsverfahren angewendet. Es kommt hinzu, dass die Strafprozessordnung ja nicht ausschliesst, dass der Staatsanwalt die beschuldigte Person auch im Strafbefehlsverfahren einvernimmt. Diese Möglichkeit hat man; es ist nicht so, dass da keine Kontaktmöglichkeit vorhanden wäre. Es ist aber auch nicht so, wie der Motionär schreibt, dass es eben eine Garantie gibt, dass es dem Täter, wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet, automatisch mehr Eindruck mache oder dass dann die Rückfallgefahr dadurch verringert würde.
Vielleicht ein letztes Argument, diese Motion abzulehnen, der Kommissionssprecher hat es genannt: Die Strafprozessordnung ist erst seit einigen Monaten in Kraft. Die Kantone mussten ihre Behörden auf diese neue Strafprozessordnung hin neu organisieren, sodass es jetzt sicher verfehlt wäre, so kurz nach Inkrafttreten diese Regelung bereits wieder zu ändern. Es bestünde die Gefahr, dass dann die Kantone so kurz nach ihrer Neuorganisation bereits wieder umorganisieren, umdisponieren müssten. Das ist sicher auch nicht im Sinne der Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie deshalb in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, diese Motion abzulehnen.
Lombardi Filippo · 2VP-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Abgelehnt - Rejeté