09.3392
Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielleicht zum besseren Verständnis folgende Ausführungen, weshalb wir ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung beantragt haben, diese Motion anzunehmen. Dieser Fragenkomplex hat eine lange Geschichte. Die Geschichte beginnt nämlich im Jahre 2002. Damals wurde von der jetzigen Motionärin, Frau Fässler, eine Motion 02.3532 eingereicht, die detaillierte Gesetzgebungsaufträge erteilt hat, die auch in dieser jetzt generell abgefassten Motion enthalten sind. Was ist dann geschehen? Damals konnte man solche Motionen noch in Postulate umwandeln, sodass der Bundesrat sich bereiterklärt hat, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. So weit, so gut. Das Problem ist nur, dass dieses Postulat seit 2002 immer noch hängig ist. Das hat dann die Motionärin eben veranlasst, im Jahre 2006 eine parlamentarische Initiative 06.466 mit dem genau gleichen Text wie die seinerzeitige Motion einzureichen, wobei aber der Nationalrat dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben hat. Ja, noch nicht genug: Da kam dann noch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen und hat im Jahre 2008 eine Motion 08.3755 eingereicht, die genau gleich lautete wie schon die erste Motion Fässler und die parlamentarische Initiative Fässler; auch diese Motion ist vom Nationalrat abgelehnt worden. Wenn Sie den Text der vorliegenden Motion lesen, sehen Sie, dass nun in anderer Art und Weise formuliert wird, indem generell gesagt wird: "Der Bundesrat wird beauftragt, vertiefte Abklärungen zur Verstärkung des Schutzes von Baufrauen und Bauherren bei der Behebung von Baumängeln im Bereich der Architektur- und Baudienstleistungen zu treffen und gestützt darauf dem Parlament einen konsistenten Lösungsvorschlag für die eruierten Probleme zu unterbreiten." Das ist eine offene Formulierung. Kollege Recordon hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das eigentlich ein Postulatstext sei.
Warum beantragen wir Ihnen dennoch die Annahme? Weil einerseits das erwähnte Postulat immer noch nicht erfüllt ist und weil das andererseits ein Thema ist, das aufgearbeitet werden muss.
Es bestehen keine Befürchtungen, wie ich auch schon aus anderen Kreisen gehört habe, dass da konkret gesagt wird, was jetzt wie im Architekturvertrag, im Werkvertrag und was weiss ich wo zu ändern ist. Wir geben dem Bundesrat mit der Annahme der Motion nur eines mit: Bearbeitet jetzt diesen Fragenkomplex, und wenn ihr zum Schluss kommt, es müsse etwas geändert werden, dann kommt mit einer Gesetzesvorlage. Dann sind wir ja immer noch frei, Ja oder Nein zu sagen. Oder der Bundesrat sagt, wir haben keinen Handlungsbedarf. Dann macht er einen Bericht, und dann kann man diese Frage abschliessend beurteilen.
Das ist der Hintergrund für den Antrag auf Annahme dieser Motion. Noch einmal, Frau Bundesrätin: Wir möchten klar zum Ausdruck bringen, dass wir der Meinung sind, man sollte dieses Thema jetzt einmal auf den Tisch legen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt: Diese Motion hat wirklich eine sehr lange Vorgeschichte. Der Inhalt ist nicht unwichtig. Es ist ja eine Tatsache, dass die meisten Menschen in ihrem Leben nur einmal bauen; dabei sehen sie sich den Handwerkern und einem Architekten gegenüber, für die Bauen alltäglich ist. Meistens geht das zum Glück gut, und man profitiert ja auch von der fachlichen Kompetenz der Vertragspartner. Aber es kommt eben auch vor, dass die Sache anders aussieht, und dann wird es für den Bauherrn sehr schnell sehr ungemütlich. Schon ein flüchtiger Blick in die jeweiligen Verträge zeigt, dass diese im Wesentlichen die Optik des Unternehmers und des Beauftragten wiedergeben. Noch schwieriger und auch teurer wird es für den Bauherrn, wenn er dann auf eine externe Expertise angewiesen ist, um den Beweis zu erbringen, dass da allenfalls etwas nicht gut gelaufen ist, dass ein Fehler vorgekommen ist. Selbst wenn einmal feststeht, dass das Flachdach undicht ist, ist die Gefahr gross, dass niemand die Verantwortung übernehmen will. Das sind doch Beispiele, die wahrscheinlich allen bekannt sind oder von denen Sie schon gehört haben. In solchen Fällen ist dann auch die Frage offen, ob die Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Es sind also schwerwiegende Fragen, es sind grosse Probleme, wenn da einmal etwas auf den Tisch kommt.
Deshalb ist der Bundesrat bereit, jetzt diese Möglichkeiten zu prüfen. Ich möchte aber nicht zu grosse Hoffnungen machen; es wird nicht so einfach sein, mit einem Federstrich all diese Probleme durch den Gesetzgeber zu lösen. Es scheint dem Bundesrat aber richtig zu sein, diese Fragen jetzt genau anzuschauen; das gilt umso mehr, weil das Werkvertragsrecht in den letzten hundert Jahren kaum Veränderungen erfahren hat, soweit es da ums Obligationenrecht geht.
Der Bundesrat nimmt deshalb - wie auch ihre Kommission für Rechtsfragen - die Motion Fässler an.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Angenommen - Adopté