12.3045
Emissionsreduktionsziele im Flughafeninfrastrukturgesetz
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die Entwicklung des Luftverkehrs und der Erhalt der Siedlungsqualität stehen immer in Konflikt. Wir wollen dem Luftverkehr Handlungsspielraum für die Erfüllung seiner Aufgabe geben. Gleichzeitig haben wir aber in den Richtplänen festgelegt - von Kantonen festgelegt und vom Bund genehmigt -, wo wir das Wohnen und Arbeiten sinnvoll finden. Dort, wo neu gebaut wird, verlangen wir richtigerweise höhere Auflagen zum Schutz der Gesundheit der Anwohnenden. Das ist ein verfassungsmässiger Auftrag.
Meine Motion will nun, dass die schweizerischen Flughäfen mit Reduktionszielen für Lärm- und Schadstoffemissionen auch ihren Beitrag leisten. Der technologische Fortschritt soll zwar der Erreichung der Klimaziele dienen, aber auch der Gesundheit der Anwohnerschaft zugutekommen.
Eine Lenkungsmöglichkeit bildet z. B. die Ausgestaltung der Flughafengebühren. Mit verbindlichen und regelmässig anzupassenden Reduktionszielen für Lärm- und Schadstoffemissionen der Flughafenanlagen zu Boden und in der Luft kommt der technologische Fortschritt der Aufwertung der Siedlungsqualität zugute. Dafür sind - entgegen der Aussage des Bundesrates - entweder die gesetzlichen Voraussetzungen ungenügend, oder deren Anwendung ist unbefriedigend. Die Flughafengemeinden wollen, dass die Flughafenhalter für die Erfüllung ihrer Aufgabe einen angemessenen Handlungsspielraum haben, und akzeptieren, dass Letztere dies nicht ohne Auswirkungen auf die Umgebung wahrnehmen können. Genau deshalb müssen die Entwicklungsziele des Luftverkehrs auch auf die raumplanerischen Ziele des Bundes und der Kantone abgestimmt werden.
Die Flughäfen würden von den verfügten Emissionsreduktionszielen auch profitieren. Auch sie erhielten Planungssicherheit und einen vorhersehbaren Entwicklungsspielraum. Durch die Reduktion der Lärmemissionen würden sie sogar bei Entschädigungsforderungen entlastet. Die Emissionsverursacher würden zum Einsatz moderner Anlagen und zur Bevorzugung des Einsatzes moderner, emissionsärmerer Fluggeräte animiert. Der Bundesrat verkennt in seiner Stellungnahme die Chance, die sich ihm mit der Motion bietet. Den technologischen Fortschritt zu pushen hilft doch, die im Energie-, Umwelt- und Klimabereich gesteckten Ziele eher zu erreichen.
Fliegen kostet heute fast nichts mehr. Die Fluggesellschaften unterbieten sich mit Dumpingpreisen, für wenige Euro fliegen Sie um die halbe Welt. Gleichzeitig schreien die Fluggesellschaften nach weiteren Senkungen der Flughafengebühren. Die Revision der Lärm- und Landegebühren in Zürich zeigt auf, wie schwierig es auch für das UVEK ist, hier Einfluss zu nehmen. Der Bundesrat schreibt, dass die lärm- und schadstoffabhängige Ausgestaltung der Flughafengebühren periodisch überprüft werde. Seit der Privatisierung des Flughafens Zürich ist aber gar nichts passiert. Der Flughafenhalter hat eine Anpassung jahrelang verzögert. So brauchte es ein Urteil des Bundesgerichtes, das die Überarbeitung der Gebühren und die Sicherstellung der Lenkungswirkung verlangte.
Die vorgelegte neue Regelung wird nun die Luftfahrt zusätzlich um Millionen entlasten. Von Lenkungswirksamkeit kann keine Rede mehr sein. So wird wiederum das Gericht entscheiden müssen, weil die gesetzliche Regelung zu wenig klar ist. Sollten tatsächlich ausreichend gesetzliche Grundlagen vorhanden sein, dann wären umweltrelevante Auswirkungen daraus nicht ersichtlich. Die Politik sollte aber die Regelungen in den Gesetzen so klar formulieren, dass nicht die Gerichte anstelle der Politik entscheiden müssen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Inhaltlich hat der Bundesrat mit Ihnen ja keine Differenzen dazu, dass es eine Aufgabe ist, Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Wir sind der Meinung, dass das geltende Recht und die Praxis der Aufsichtsbehörden diese Aufgabe erfüllen. Die Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz leiserer, effizienterer und dem aktuellen Stand der Technik entsprechender Luftfahrzeuge. Sie kennen die Entwicklung dort auch. Die angekündigten Investitionen betreffen fast die Hälfte der bestehenden A340-Flotte der Swiss, die bis 2020 mit den neuesten Fahrzeugen, die weniger Schadstoffe ausstossen und weniger Kerosin benötigen, ausgerüstet sein wird.
Wir haben in Artikel 39 des Luftfahrtgesetzes die Verpflichtung der Flughafenhalter, die Gebühren unter Berücksichtigung der Lärmerzeugung und der Schadstoffemissionen festzulegen. Wir haben hier deshalb auch die periodische Überprüfung der Ausgestaltung der Flughafengebühren durchgeführt - aktuell besteht ja auch der konkrete Fall in Zürich, weil sich der Flugplatzbetreiber mit den Luftfahrtgesellschaften nicht über die Gebühren einigen konnte.
Lärm- und Schadstoffbelastungen machen zudem an der Schweizer Grenze nicht halt. 97 Prozent des Linienverkehrs sind international. Deshalb verfolgen wir, was die Emissionen betrifft, den Ansatz über die Internationalität, konkret die Anbindung des schweizerischen Emissionshandelssystems an das europäische System. Die Verhandlungen sind weit gediehen. Wir hoffen, dass im nächsten Jahr dieser Vertrag zustande kommt. Da gehören, das wissen Sie, auch die Luftzertifikate dazu. Das ist sehr strittig. Hier wird die ICAO noch ein Wörtchen mitreden. Aber wenn die EU an ihren Zielen festhält und wir in dieses System einsteigen, wird das ja dann auch für die Schweiz gültig sein. Im Rahmen der Klimapolitik haben wir, glaube ich, eins gelernt: Hier muss man effektiv koordinieren.
Noch ein wesentliches Element: Bei der Bewilligung von Flugplatzanlagen muss vorher ja eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden - Sie kennen das sicher sehr gut auch in Ihrer Funktion als Gemeindepräsident, Herr Hardegger. Hier haben wir z. B. im Rahmen der Genehmigung der fünften Bauetappe dem Flughafen Zürich eine Obergrenze für Stickoxidemissionen auferlegt. Das wird regelmässig geprüft, und der Betreiber erstattet auch regelmässig Bericht darüber. Diese Emissionen sind vielleicht nicht so bekannt, aber gehören natürlich auch zu den Emissionen; das ist wesentlich.
Last, but not least muss man immer wieder betonen, dass die Umweltbelastung gegenüber früher massiv zurückgegangen ist. Gegenüber dem Stand von 2000 sind sowohl die Lärmbelastung als auch die CO2-Emissionen im schweizerischen Luftverkehr heute deutlich geringer.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 74 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(2 Enthaltungen)