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Jeunes délinquants. Les parents doivent être placés devant leurs responsabilités
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Eltern sollten wieder mehr in die Pflicht genommen werden: Dies fordere ich mit meiner Motion. Wenn Jugendliche straffällig werden, müssen die Eltern wieder mehr in die Pflicht genommen werden, indem Artikel 219 des Strafgesetzbuchs entsprechend ergänzt wird.
Die Jugendkriminalität ist nach wie vor ein Problem: Sachbeschädigungen, Vandalenakte, Schlägereien usw. sind an der Tagesordnung, und dies oft an den Wochenenden und zu Nachtzeiten. Eltern müssen vermehrt ihre Kinder beaufsichtigen und/oder für den finanziellen Schaden aufkommen. Die Studie betreffend Jugenddelinquenz, welche in St. Gallen von Professor Killias bei 5000 Jugendlichen durchgeführt wurde, zeigt auf, dass folgende Ursachen delinquentes Verhalten begünstigen:
1. Wenn die Eltern nicht wissen und nicht kontrollieren, wo und mit wem sich das Kind aufhält; wenn sie keine Rückkehrzeit vorgeben oder die abgemachte Rückkehrzeit nicht kontrollieren.
2. Wenn in der Nachbarschaft Drogen und Alkohol einfach erhältlich sind und konsumiert werden können.
3. Wenn in der Freizeit und vor allem nach 20 Uhr in Gruppen und unter Alkohol- und Drogeneinfluss herumgehängt wird.
Hingegen zeigt die Studie auch einen Lösungsansatz: Diejenigen Kinder, die zusammen mit den Eltern ihre Freizeit verbringen, sind weniger anfällig, Gewalttaten zu begehen. Die Bedeutung der aktiven Beteiligung der Eltern am Leben ihrer Kinder muss unbedingt wieder hervorgehoben werden. Auch das Umfeld, die Gesellschaft muss wieder hin- statt wegsehen, frühzeitig intervenieren und Grenzen setzen.
Solche Studien haben aber nur einen Nutzen, wenn danach Präventionsmassnahmen ergriffen werden, damit die Gewaltspirale endlich gestoppt werden kann. Die allermeisten Jugendlichen können für den verursachten Schaden finanziell nicht aufkommen. Wenn aber die Eltern für das Fehlverhalten ihrer Kinder aufkommen müssten, würden sie sicher besser zu ihren Kindern schauen; dies würde eine präventive Wirkung zeigen.
Daher hoffe ich, dass Sie meine Motion unterstützen und die Eltern wieder mehr in die Pflicht nehmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Keine Mutter und kein Vater wünscht sich, dass die eigenen Kinder straffällig werden. Ich glaube, davon dürfen wir alle ausgehen. Ich bin auch überzeugt, dass die meisten Eltern ihr Möglichstes tun, um ihre jugendlichen Kinder von Delinquenz abzuhalten. Es ist so, wie Frau Nationalrätin Geissbühler vorher gesagt hat: Es gibt Eltern, die Mühe haben, mit ihren Kindern, mit ihren Jugendlichen zurechtzukommen.
Der Bundesrat sieht aber auch, gleich wie die Motionärin, dass die Eltern bis zu einem gewissen Grad für die Handlungen ihrer Kinder und ihrer Jugendlichen einstehen müssen. Aber das müssen sie schon nach dem geltenden Recht. Erziehungsberechtigte sind nämlich gesetzlich verpflichtet, Straftaten ihrer Kinder zu verhindern. Das steht in Artikel 11 StGB. So hat z. B. auch das Bundesgericht im Jahr 2008 die Verurteilung eines Vaters wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, obgleich die Tat von seinem dreizehnjährigen Sohn begangen worden ist. In diesem Fall hat der Vater nicht dafür gesorgt, dass sein Sohn die Waffe aus dem Schützenverein nicht zum Spielen benutzt.
Aber nicht nur das Strafrecht, auch das Zivilrecht nimmt die Eltern in die Pflicht. Eltern haften nämlich für den Schaden, den ihre Kinder anrichten, sofern diese ungenügend beaufsichtigt werden. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Kind beim Fussballspielen im Garten das Fenster des Nachbarn einschlägt.
Der Bundesrat stellt im Unterschied zur Motionärin aber fest - ich habe das vorher bereits ausgeführt -, dass die Gewalttaten von Jugendlichen nicht zunehmen, sondern erfreulicherweise sogar tendenziell abgenommen haben. Trotzdem, das möchte ich betonen, erachtet der Bundesrat die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen als ein Problem, das ernst zu nehmen ist und das wir auch im Auge behalten müssen. Eine Verschärfung der strafrechtlichen Haftung der Eltern bildet aber nach Ansicht des Bundesrates keine wirksame Massnahme, um die Jugendgewalt einzudämmen. Es ist viel wichtiger, Jugendliche überhaupt von Straftaten abzuhalten. In erster Linie müssen wir also Massnahmen treffen, welche die jungen Leute in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Menschen unterstützen, damit sie gar nicht erst Straftaten begehen. Dabei spielt die Kriminalprävention eine zentrale Rolle.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 58 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(6 Enthaltungen)