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Détention de week-end pour les jeunes délinquants
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Zum Wochenendarrest für Jugendliche: Immer mehr Jugendliche werden straffällig. Darum muss nun gehandelt werden. Das Jugendstrafrecht muss verschärft werden. Anpassungen sind analog dem deutschen Wochenendarrest für Jugendliche vorzusehen.
Bis anhin haben wir in der Schweiz folgende Strafen für Jugendliche vorgesehen: den Verweis, persönliche Leistungen, Busse oder Freiheitsentzug. Der Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Mittel, mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden soll, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat, wenn einerseits die Anordnung von Erziehungsmassregeln nicht ausreicht, andererseits eine Jugendstrafe noch nicht geboten ist. Jugendarrest hat nicht die Rechtswirkungen einer Strafe und wird auch nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Jugendarrest kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest angeordnet bzw. verhängt werden. Der Freiheitsarrest, auch Wochenendarrest genannt, erstreckt sich auf die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen, in der Regel das Wochenende. Der Wochenendarrest ist daher sinnvoll, weil die Jugendlichen weiterhin die Schule oder ihre Ausbildung besuchen bzw. auch der Arbeit nachgehen können und dies daher nicht beeinträchtigt wird. Die Jugendlichen müssen zum Beispiel am Freitag nach der Schule oder der Lehre in den Arrest, und am Montagmorgen können sie dann wieder zur Schule oder zur Lehre zurückkehren. Dies ist einerseits gut, da sie am Wochenende nicht mehr in ihren Cliquen herumhängen und Straftaten ausüben können. Sie werden also auch aus diesem schlechten Umfeld herausgenommen. Andererseits haben sie an den Wochenenden Zeit, ihre Aufgaben zu machen und zu lernen. Dies verbessert ihre Leistungen und Noten und steigert daher auch das Selbstbewusstsein.
Auch die Eltern werden entlastet, denn meistens sind diese mit ihren Kindern überlastet und kommen mit ihnen nicht mehr zurecht. Wenn sie wissen, dass ihre Jugendlichen nicht auf der Strasse herumhängen und Unfug treiben, sind sie sicher froh. Viele Eltern verzweifeln an ihren Kindern und klagen, dass sie von niemandem Hilfe bekämen. Der Wochenendarrest würde in vielerlei Hinsicht helfen, die Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen.
Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich ins Bewusstsein bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Er soll erzieherisch gestaltet werden und dem Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftat geführt haben.
Daher bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Die Motion Geissbühler verlangt die Verschärfung des Jugendstrafrechts, weil immer mehr Jugendliche straffällig würden. Es sei der Wochenendarrest analog dem deutschen Jugendstrafrecht einzuführen.
Der Wochenendarrest ist eine besondere, eine kurzzeitige Form der Freiheitsentziehung. Er wird, wie der Name schon sagt, in der Regel für ein oder zwei Wochenenden angeordnet. Mit dem Vollzug des Arrests soll dem Jugendlichen bewusstgemacht werden, dass er für das begangene Unrecht einzustehen hat. Oftmals dient er auch als letzte Warnung, um dem betroffenen Jugendlichen klarzumachen, dass er kurz vor einer längeren Freiheitsstrafe steht. Der Wochenendarrest kommt in Deutschland vor allem bei leichterer und mittelschwerer Kriminalität zur Anwendung. Er scheint auch, wie das die Motionärin jetzt ausgeführt hat, ein bisschen die Funktion eines Wochenend-Hütediensts für Jugendliche einzunehmen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Der Bundesrat ist aus folgenden Gründen der Meinung, dass eine solche zusätzliche Sanktionsnorm in unserem Jugendstrafrecht nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht sinnvoll ist: Aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik kann man ersehen - das möchte ich mal ganz grundsätzlich zu dieser und auch zur folgenden Motion sagen -, dass die Anzahl der verurteilten Jugendlichen seit dem Jahr 2010 nicht zugenommen hat, sondern gesunken ist. Die Zahl liegt sogar unter dem Stand der Jahre 2008 und 2009. Es stimmt also nicht, wenn gesagt wird, dass immer mehr Jugendliche straffällig würden. Studien zeigen auch, dass der Wochenendarrest kaum eine abschreckende Wirkung hat. Die Rückfallquote beim Wochenendarrest ist sehr hoch, sie liegt bei ungefähr 70 Prozent. Zudem wurde die Wirksamkeit unseres Jugendstrafgesetzes, das ja seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, überprüft. Aus dem Bericht "Evaluation der Wirksamkeit des neuen Jugendstrafgesetzes" vom 8. Mai 2012 lässt sich kein Handlungsbedarf für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts oder für die Einführung von neuen Sanktionen ableiten. Schliesslich stellt unser Jugendstrafgesetz bereits heute eine breite Palette von Schutzmassnahmen und Strafen zur Verfügung. Das Gericht kann diese Sanktionen je einzeln ausfällen oder sie auch miteinander kombinieren. Es hat damit die Möglichkeit, auf die persönliche Situation jedes einzelnen jugendlichen Straftäters einzugehen und auch eine angemessene Sanktion anzuordnen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion Geissbühler abzulehnen.
Übrigens kann in jenen Fällen, in denen in Deutschland der Wochenendarrest angeordnet wird, der Jugendliche nach unserem Jugendstrafgesetz zu einer persönlichen Leistung verpflichtet werden; das wollte ich Ihnen noch sagen. Diese persönliche Leistung kann zum Beispiel in Form einer Leistung zugunsten der Allgemeinheit erbracht werden. Der Jugendliche leistet damit auch eine Form der Wiedergutmachung. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine solche Sanktion, wenn schon, sinnvoller ist, als dem Jugendlichen für kurze Zeit und mit zweifelhafter Wirkung die Freiheit zu entziehen.
Noch einmal: Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, die Anzahl der verurteilten Jugendlichen habe abgenommen. Wie sieht es mit der Qualität der Straftaten aus?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Dazu kann ich Ihnen spontan keine Aussage machen, aber Sie können das den Statistiken ebenfalls entnehmen. Ich liefere es Ihnen gerne nach, wenn Sie möchten.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 70 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen
(7 Enthaltungen)