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Sika Schweiz AG. Nachhilfe für die Aktienrechtsreform?
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Hêche Claude, président): Monsieur Bischof s'est déclaré non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il demande l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation. Ich bin tatsächlich nicht befriedigt, weil ich die Antwort als Nichtantwort empfinde.
Ich möchte festhalten, dass es mir, nach den Lobbyinganlässen der letzten Tage zum Thema des laufenden Gerichtsverfahrens und des bekannten Falles Sika, in keiner Weise darum geht, ein hängiges Gerichtsverfahren zu beeinflussen. Im Gegenteil: Die Politik hat sich herauszuhalten, wenn Gerichtsverfahren noch hängig sind; die Gerichte haben das zu entscheiden.
Mir ging es darum, den Handlungsbedarf im Aktienrecht abzuklären. Der Bundesrat hat leider keine der Fragen, die eigentlich Sachverhaltsfragen sind, beantworten können oder wollen. Es wird dann im Rahmen einer Aktienrechtsreform natürlich schwierig sein, die entsprechenden Fragen zu beantworten. Wenn wir von der liberalen Grundauffassung ausgehen, dass man eine Gesetzgebung nicht machen sollte, wenn es nicht zwingend ist, eine solche zu machen, müssen wir gegenwärtig davon ausgehen, dass das bestehende Schweizerische Obligationenrecht, insbesondere das Aktienrecht, genügend ist und dass die Rechtssituation, die wir in diesem Viereck von Stimmrechtsaktien, Vinkulierung, Opting-out-Regeln inklusive der Möglichkeit einer Kontrollprämie haben, offenbar in Ordnung ist. Man kann das durchaus auch so vertreten, weil jeder Erwerber eines Papiers, insbesondere auch einer Aktie, selber in der Lage ist, die Abwägung zwischen Verboten und Einschränkungen zu machen, und weil die Schweiz grundsätzlich mit liberalen Regelungen, wie wir sie hier haben, gut gefahren ist. Folglich sollen auch der Aktionär und die Investorin diese Chancen und Risiken selber beurteilen können.
Ich hätte, wie gesagt, erwartet, dass etwas mehr Fleisch am Knochen wäre. Ich bedauere, dass dem nicht so ist, nehme das aber so zur Kenntnis.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe heute Morgen an einer Informationsveranstaltung teilgenommen und den Fall der Sika Schweiz AG auch relativ genau mitverfolgt. Ich finde, dass Herr Bischof hier ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen hat. Dieser Fall ist in der Schweizer Industriegeschichte wohl einmalig. Wir haben ja Instrumente wie die vinkulierten Aktien und Möglichkeiten, um Familienunternehmen speziell zu schützen bzw. um Unternehmen in unserem Land zu schützen, an denen wir ein Interesse haben. Es ist ein bewährtes Instrumentarium, und nun wird es im Falle der Sika erstmals eigentlich völlig ad absurdum geführt.
Geschützt wird hier nicht das Unternehmen an sich, sondern im Gegenteil finanzielle Einzelinteressen. Es sind die Familienaktionäre, die sich hier doch aus einiger Entfernung bedienen können und das Unternehmen bei einem Kapitalanteil von 16 Prozent eben mit einem Stimmenanteil von 52 Prozent kontrollieren. Es geht jetzt darum, ob diese Kontrollrechte tatsächlich übertragen werden können, ob es nach der Übertragung immer noch eine Kontrollmehrheit in diesem Sinne geben darf. Ich meine, dass das nicht im Sinne des Gesetzes ist. Es liegt aber nicht an uns, das zu beurteilen; Herr Bischof hat darauf hingewiesen. Der Bundesrat hält sich hier auch sehr zurück, weil es ein laufendes Verfahren ist. Mir geht es aber um die politische Komponente. Es besteht hier eine relativ grosse Gefahr, dass eine Schweizer Industrieperle "filetiert" wird.
Wer hat bei dieser Übung das Nachsehen - und darum ist es eine politische Auslegung -? Die Minderheitsaktionäre, die zwar in der Mehrheit sind und auch deutlich mehr Geld investiert haben! Sie sind die Leidtragenden. Ich verweise darauf, wer das ist: Das sind Pensionskassen, sie werden das Nachsehen haben. Es wurden erwähnt die Aargauische und die Bernische Pensionskasse, Luzern, Solothurn, die Städte Basel, Zürich, Lugano, Frauenfeld, St. Gallen, Küssnacht usw. Hier passiert ein eigentlicher Rentenklau, der durch unser Aktienrecht geschützt ist. Das kann doch nicht sein! Ich will mich jetzt nicht über Saint-Gobain auslassen, aber es kann ja wirklich nicht sein, dass wir Leute schützen, die sich hier Rechte aneignen, die für die Familien gedacht sind, und die mit einer Familie überhaupt nichts mehr zu tun haben. Dass ein Aufgeld bezahlt wird, das jenseits von Gut und Böse ist, müsste uns eigentlich schon alarmieren, und das dürfte durchaus auch den Bundesrat alarmieren.
Ich bin nun nicht dafür, dass wir in gesetzgeberische Hektik verfallen, aber Bundesrat und Parlament haben schon die Pflicht, diese Problematik etwas genauer anzuschauen und eine Auslegeordnung zu machen. Auch wenn die Aktienrechtsreform zurückgestellt würde, wäre das kein Unglück. Wir müssen uns auf die Probleme konzentrieren, die sich aus diesem Fall ergeben - und diese werden sich ergeben. Möglicherweise ist gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben, vielleicht regelt das aber auch das Gericht im Sinne des Gesetzgebers, der das installiert hat.
Ich wollte das dem Bundesrat einfach auch noch mit auf den Weg geben. Aber ich bin sehr froh, dass Kollege Bischof diesen heiklen Fall aufgenommen hat, der eine politische Herausforderung für die Schweiz werden könnte, weil es noch mehr solche Unternehmen gibt. Wenn das Schule macht, kann man den Minderheitsaktionären ein tolles Angebot machen, das jenseits von Gut und Böse ist, und bezahlt das mit der Substanz, die eigentlich den anderen Aktionären gehört. Wir haben es gehört, dass Pensionskassen hier doch stark involviert sind. Dann gibt es aber auch 2000 Arbeitsplätze, die in Gefahr sind, weil das industriell, von der Übernahme her, eigentlich auch keinen Sinn macht. Darum ist diese hohe Aufgeldzahlung eben nicht zu rechtfertigen.
Ich danke dem Bundesrat, wenn er sich dieser Sache noch einmal annimmt und das Problem vielleicht auch von der politischen und nicht bloss von der rechtlichen Seite würdigt.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
L'expérience de la précédente révision avortée du droit de la société anonyme me donne à penser qu'il est très difficile de traiter un sujet comme cela au Parlement sans une préparation approfondie de la part du Conseil fédéral. Donc je remercie Monsieur Bischof d'avoir attiré notre attention sur ce dossier parce que je me demande s'il ne serait pas même nécessaire d'avoir sur les questions qu'il soulève, et auxquelles le Conseil fédéral répond à peine - je peux le comprendre, car le sujet est complexe et il a eu peu de temps -, un message complémentaire. Sans cela, je crains qu'on ne s'enlise dans cette révision, comme on s'est enlisé dans la précédente.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Sie wissen, dass der Bundesrat Ende November 2014 einen Entwurf für die Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung gegeben hat. Am 15. März 2015 ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen. Ich kann Ihnen versichern: In einzelnen der rund 130 Stellungnahmen, die eingetroffen sind, gibt es auch Vorschläge und Antworten zu genau diesen Fragen, die jetzt aufgeworfen werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat zu Ihrer Interpellation, die absolut relevante Fragen stellt, Herr Ständerat Bischof, jetzt nicht Stellung nehmen wollte. Wir waren mitten im Vernehmlassungsverfahren und wollen jetzt die Stellungnahmen anschauen. Wenn es um die Vorbereitung der Botschaft geht, werden diese Fragen selbstverständlich auch aufgenommen, und wir werden dann eine Antwort darauf geben müssen. Ob es dann eine Zusatzbotschaft braucht oder nicht, werden wir sehen.
Von daher sind Ihre Fragen schon angekommen und deponiert. Aber ich glaube, es war richtig, mitten in der Vernehmlassung keine zusätzlichen Antworten zu geben. Ich kann Ihnen versichern: Sie werden dann das Fleisch am "Botschaftsknochen" finden!