Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Verkehrsführung während der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Offene Fragen

32244 · Amtliches Bulletin

Du 16 mars 2015

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/32244/de/verkehrsfuhrung-wahrend-der-sanierung-des-gotthard-strassentunnels-offene-fragen

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Quid du guidage du trafic durant la réfection du tunnel routier du Saint-Gothard? (14.4281)

14.4281

Verkehrsführung während der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Offene Fragen

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Hêche Claude, président): Monsieur Lombardi s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande la discussion. - Ainsi décidé.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Dass ich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt bin, sage ich nur, weil ich den guten Willen des Bundesrates nicht infrage stellen möchte. Bekanntlich unterstütze ich - wie das Parlament - die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates mit dem Bau eines Sanierungstunnels am Gotthard, bevor der alte Tunnel für drei Jahre geschlossen werden muss. Dabei gäbe es keine Kapazitätserweiterung. Aber diese Lösung muss vor das Volk, muss vom Volk genehmigt werden. Wir kennen alle die Argumente der Befürworter und der Gegner dieser Lösung - es geht nicht darum, sie hier zu wiederholen.

Was wir aber nicht kennen - und das ist der Grund meiner Interpellation -, sind die konkreten Auswirkungen einer allfälligen Ablehnung dieser Vorlage. Man müsste - davon gehe ich aus - zurück auf Feld eins, zurück zur ersten Variante des Astra-Berichtes vom Dezember 2010. Das hiesse: Bau einer Kurz-Rola für die LKW zwischen Erstfeld und Biasca und eines Autoverlades zwischen Göschenen und Airolo plus weitere flankierende Massnahmen. Im Bericht wurde damals darauf hingewiesen, was die Kosten einer solchen Lösung wären. Diese Lösung wird aber in der Zwischenzeit sowohl im Kanton Tessin als auch im Kanton Uri abgelehnt. Um dem Stimmvolk konkrete Informationen geben zu können, scheint es mir daher wichtig zu wissen, wie man in einem solchen Fall vorzugehen gedenkt - im Wissen darum, dass die Kurz-Rola auf Widerstand stösst -, in welchem Zeithorizont und zu welchen Kosten diese Lösung machbar wäre. Diese Kosten könnten vielleicht ein bisschen höher ausfallen als gemäss dem damaligen Bericht.

In dieser Hinsicht liefert die Antwort des Bundesrates leider überhaupt keine brauchbaren Elemente. Auch wird nicht auf die Frage eingegangen, was passieren würde, wenn diese Kurz-Rola nicht rechtzeitig für die Sanierungsarbeiten verfügbar wäre. Ich würde deswegen den Bundesrat bitten, diese Fragen nochmals zu prüfen, bevor es zur Volksabstimmung kommt. Ich glaube, das gehört zu einer korrekten Information des Stimmvolkes, bevor es seine Stimme abgibt.

Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion

Diese Interpellation befasst sich zwar nur mit der Zeit der Sanierung bzw. mit den Verhältnissen während der Sanierung. Diese werden aber wesentlich davon beeinflusst, was bereits vorher geschehen bzw. unterlassen worden ist. Seit zwanzig Jahren verlangt die Bundesverfassung in Artikel 84, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt. Der Bundesrat ist also seit zwanzig Jahren in der Pflicht, Standorte für den Transitverlad an der Grenze oder bei der Grenze zu suchen. Wir haben darüber unter anderem bei der Vorlage über den 4-Meter-Korridor gesprochen. Weder das Tessin noch Uri haben ein Interesse, dass mit den Transitlastwagen auf der Strasse möglichst nahe an den Gotthardtunnel herangefahren und erst dort verladen werde. Dies sei zum einen gesagt.

Zum andern ist der Bundesrat sich bewusst, dass die zweite Röhre am Gotthard in der Volksabstimmung erneut abgelehnt werden könnte. Das Datum der Volksabstimmung wurde denn auch auf die Zeit nach den Wahlen verschoben. Bei einem Projekt, das einerseits unter einem gewissen Zeitdruck steht, andererseits in einer Volksabstimmung abgelehnt werden könnte, wäre eine vorausschauende Behörde gut beraten, wenn sie sich auch eines Plans B, den sie ja selber im Dezember 2010 skizziert hat - damals noch als Plan A -, annähme. Das sollte zusammen mit den beiden betroffenen Kantonen geschehen, dies, nachdem der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation erneut bestätigt, dass das Verladekonzept mittels Bahn umsetzbar, dass die Kapazität gegeben sei. Es darf jedenfalls nicht sein, dass dann im Abstimmungskampf vor dem Volk argumentiert wird, für die Umsetzung des Plans B fehle die Zeit.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Wir müssen ja nicht die ganze Diskussion zum Gotthard neu führen. Aber, Herr Ständerat Stadler, der Bundesrat hat sich nie für die Variante mit den Verladestationen ausgesprochen. Wir haben auftragsgemäss aufgezeigt, dass es technisch möglich ist - nicht mehr und nicht weniger. Im Bundesrat haben wir immer festgehalten, dass wir die Sanierung mit der zweiten Röhre für nachhaltiger, für sicherer und für übereinstimmend mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben erachten. Wir haben das Abstimmungsdatum noch nicht festgelegt. Im Juni wurde festgehalten: Das erfolgt nach der Schlussabstimmung, nach Eingang der Unterschriften für ein Referendum. Auch das entspricht genau einer korrekten Abwicklung.

Herr Ständerat Lombardi, bei den damaligen Zahlen zu den Kosten handelt es sich ja mit Blick auf beide Träger um Schätzungen. Natürlich sind sie mit den üblichen Ungenauigkeiten verbunden, die solche Schätzungen beinhalten; das gilt für beide Träger. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, in diesem Verfahren jetzt eine Nachschätzung zu machen. Zuerst braucht es das generelle Projekt; dann geht man in die Tiefe. Das Projekt lösen wir natürlich dann auf, wenn Entscheide vorliegen; für das vom Parlament unterstützte Projekt haben wir das ja jetzt gemacht.

Verzögerungen kann es vor allem bei den Verladeanlagen für die LKW in Rynächt und Biasca geben, auch weil wir dort allenfalls in Enteignungsverfahren hineinkommen. Wenn die heutigen Eigentümer, deren Verträge im Zusammenhang mit der Neat auslaufen, nicht freiwillig bereit sind, ihr Land wieder zu noch zu verhandelnden Konditionen zur Verfügung zu stellen, bleibt nur noch das Enteignungsrecht. Das kann zu relativ langwierigen Verfahren führen. Das ist das grösste Risiko, das wir dort haben; das kann Verzögerungen geben.

Aber auch bei der zweiten Röhre kann es Einsprachen gegen die Baubewilligung geben. Das kann dazu führen, dass es zwischen 2025 und 2027 oder nach 2027, wenn die Sicherheit es erheischt, eine Zwischensanierung braucht; das haben wir immer offengelegt. Das ist ein Risiko bei beiden Varianten, wenn es in dieser Situation rechtliche Verzögerungen gibt.

Bei der Variante Rola ist das grosse Risiko, dass bei der übernächsten Sanierung nach dreissig Jahren die Neat voll in Betrieb ist und keine Möglichkeit zu einer zusätzlichen Nutzung der Neat besteht. Auch dann werden wir das Land für Verladestationen allenfalls nicht zur Verfügung haben. Auch das ist relativ logisch, das kann man der Bevölkerung für ihren Entscheid darlegen.