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Tribunal fédéral. Extension des monopoles d'Etat

32595 · Bulletin officiel

Du 17 sept. 2012

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/32595/fr/tribunal-federal-extension-des-monopoles-d-etat

Consulté le 13 sept. 2026

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Objet parlementaire: Tribunal fédéral. Extension des monopoles d'Etat (12.5305)

12.5305

Tribunal fédéral. Extension des monopoles d'Etat

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine letztjährige Verfügung des Bakom geschützt und festgehalten, dass die Domain-Verwalterin Switch ihre Tochterfirma Switchplus beim Wiederverkauf von Domain-Namen künftig nicht mehr bevorzugen darf. Das Bundesgericht hat in dieser Sache entschieden, dass Switch auf ihrer Homepage auf die Angebote ihrer im privatwirtschaftlichen Bereich tätigen Töchter hinweisen darf. Der Bundesrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichtes in dieser Sache zur Kenntnis.

Die Verfassung geht grundsätzlich davon aus, dass der Wettbewerb zwischen privaten Akteuren genügt, um eine effiziente Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten. Zudem ist es Aufgabe der Wettbewerbspolitik, dafür zu sorgen, dass dieser Wettbewerb nicht durch Absprachen reduziert wird. Eine Systemkonkurrenz zwischen privaten und öffentlichen Anbietern ist generell nicht notwendig, um die Effizienz in den Märkten sicherzustellen.

Aus Artikel 96 der Bundesverfassung folgt jedoch nicht, dass mit staatlichem Kapital keine wirtschaftliche Aktivität in Wettbewerbsmärkten ausgeübt werden darf. Bei der Aufnahme und Ausübung solcher Aktivitäten ist aber Zurückhaltung und besondere Vorsicht am Platz. Denn solche Aktivitäten in Grenzbereichen zu einem anerkannten Monopolbereich können zu Wettbewerbsverzerrungen unter anderem durch Quersubventionierungen führen.

Auch im konkreten Fall der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission nur deshalb auf die Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung verzichtet, weil die GVB eine endgültige und unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 des Kartellgesetzes eingegangen ist. Dank diesen Verpflichtungen sollen Verfälschungen des Wettbewerbs durch die marktwirtschaftlichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften des Monopolversicherers unterbleiben.

Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Mit den drei erwähnten Urteilen betätigt sich das Bundesgericht wirtschaftspolitisch und rechtsentwickelnd und schafft ein Ungleichgewicht zwischen Staat und Privatwirtschaft. Es legt Zuständigkeiten fest und erklärt sich eigentlich zum Verfassungsgericht. Meine Frage: Haben diese Urteile Einfluss auf die aktuell in Revision befindliche Kartellgesetzgebung?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich verstehe ein Stück weit Ihren Unmut über diese Urteile. Ich habe es eben gesagt: Es darf nicht der Wettbewerb der Systeme sein, der die Effizienz in den Märkten sicherstellt, sondern die Systeme müssen sich ergänzen. Die Wettbewerbsneutralität muss sichergestellt werden; das ist das, was die kommende Kartellgesetzrevision zur Hauptsache anstrebt. Die drei Beispiele werden in der Diskussion mit den Kommissionen, nehme ich an, und allenfalls mit dem Parlament Grundlagen für die Revision sein.