12.5298
Branches à surveiller et frais administratifs
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Die tripartite Kommission des Bundes gibt den kantonalen tripartiten Kommissionen nicht im Detail vor, wie sie bei der Erhebung der Löhne bei Kleinstdetailhandelsfirmen vorzugehen haben. In allen tripartiten Kommissionen sind jeweils die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerseite vertreten. Dies führt dazu, dass bei der Beobachtung des Arbeitsmarktes und den Lohnerhebungen die Anliegen beider Seiten berücksichtigt werden können. Dadurch wird gewährleistet, dass die durchgeführten Untersuchungen auch kleinere Betriebe nicht unnötig administrativ belasten. Bisher sind denn auch keine Klagen von betroffenen Unternehmungen an die tripartite Kommission des Bundes gelangt. Die tripartite Kommission des Bundes wird diesem Aspekt weiterhin die nötige Beachtung schenken.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es geht ja um die Formulare, die der Detailhandel ausfüllen muss. Auf diesen Formularen hat es Linien zum Ausfüllen, zum Beispiel betreffend Arbeitsverträge; der Detailhandel kennt aber mündliche Arbeitsverträge bei Teilzeitbeschäftigten. Ebenso kennt er keine Arbeitsrapporte; dazu gibt es aber spezielle Fragen auf diesen Formularen. Warum ist das so?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ja, es sind Standardformulare, diese Fragen sind tatsächlich darin enthalten. Es sind die tripartiten Kommissionen, die festlegen, welche Fragen beantwortet werden müssen.