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Folgeaufträge und -kosten von Beschaffungen und Investitionen des Bundes

32604 · Amtliches Bulletin

Du 17 sept. 2012

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/32604/de/folgeauftrage-und-kosten-von-beschaffungen-und-investitionen-des-bundes

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Acquisitions et investissements de la Confédération. Coûts et marchés induits (10.3859)

10.3859

Folgeaufträge und -kosten von Beschaffungen und Investitionen des Bundes

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe die Vertretung der vorliegenden Motion kurzfristig von Bruno Zuppiger übernommen und spreche für die SVP-Fraktion.

Bei Beschaffungen oder Investitionen des Bundes kommt es immer wieder vor, dass daraus Folgekosten und Folgeaufträge entstehen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Doch der Entscheidende benötigt vor einem Entscheid betreffend eine Beschaffung oder eine Investition eine umfassende Information über die finanziellen Auswirkungen der Beschaffung. Eine solche Massnahme schafft in erster Linie Transparenz und führt zu einem fairen Wettbewerb unter den Anbietern.

Der Bundesrat argumentiert, dass es bereits das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die entsprechende Verordnung gebe, welche Möglichkeiten enthalten würden, um die Folgekosten einer Beschaffung zu reduzieren bzw. transparent auszuweisen.

Die SVP-Fraktion stimmt dieser Argumentation aus drei Gründen nicht zu:

1. Massnahmen wie die vorausschauende Kalkulation oder die Schätzung der Aufträge, die in den 12 Monaten nach der Vergabe des ersten Auftrags vergeben werden sollen, genügen unseres Erachtens nicht, um eine faire Ausgangslage für alle Anbieter zu schaffen.

2. Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und in der entsprechenden Verordnung werden lediglich Kann-Formulierungen verwendet, welche keineswegs zwingend erfüllt werden müssen.

3. Der Fall Insieme und weitere Fälle, wie sie in den letzten Wochen in den Zeitungen publik gemacht worden sind, zeigen exemplarisch, dass das heutige Gesetz nicht genügt, um Transparenz zu schaffen und einen fairen Wettbewerb unter den Anbietern zu ermöglichen.

Weiter argumentiert der Bundesrat, dass das Erstellen einer umfassenden, über den Anwendungsbereich des WTO-Abkommens hinausgehenden Statistik aufgrund dezentraler Beschaffungszuständigkeiten scheitere. Der Bundesrat schreibt, dass bei der Durchführung der Beschaffungen ein professionelles Controlling durchgeführt werde, doch muss man im Nachgang zur Insieme-Affäre fast etwas über diese Aussage schmunzeln. Hier setzt nämlich auch die gegenwärtige Kritik der Finanzdelegation wie auch der Finanzkommission an. Während Jahren hat sich der Bundesrat einem zentralen Beschaffungscontrolling verweigert - dieses hätte auch für Dienstleistungen gelten sollen, insbesondere für Beratungsdienstleistungen und für wissenschaftliche Studienaufträge -, obwohl ein solches seitens des Parlamentes schon seit Längerem gefordert wurde.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat das angekündigte zentrale Beschaffungscontrolling für Dienstleistungen auch im Fall einer Ablehnung dieser Motion zügig umsetzt. Gerade bei Dienstleistungen kommt es immer wieder zu grossen Folgekosten und Folgeaufträgen.

Da bei Weitem noch nicht klar ist, inwiefern der Bundesrat ein zentrales Beschaffungscontrolling einführen wird, welches auch für Dienstleistungen gilt, bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden

An die Adresse von Herrn Nationalrat Aeschi: Die Motion wurde am 1. Oktober 2010 eingereicht, die Antwort des Bundesrates datiert vom 17. November 2010; da war Insieme noch nicht auf dem Tisch. Wir haben damals begonnen zu arbeiten und zu untersuchen, was bei diesem Projekt alles schiefgelaufen ist. Wir werden entsprechende Massnahmen ergreifen, das habe ich bereits in Aussicht gestellt. Ich denke, das ist kein guter Aufhänger, denn es sind ja zwei Jahre verstrichen, seit wir diese Antwort gegeben haben; das liegt bei diesen Vorstössen halt in der Natur der Sache.

Nun zur Forderung der SVP-Fraktion: Eine solche Anpassung von Weisungen, Reglementen und Botschaften erübrigt sich unseres Erachtens. Das ist nach wie vor unsere Haltung, da das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die dazugehörige Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen die Möglichkeit enthalten - Sie haben es gesagt -, die Folgekosten einer Beschaffung zu reduzieren bzw. transparent auszuweisen. Alle Beschaffungsstellen sind angehalten, bei der Schätzung des Auftragswertes vorausschauend zu kalkulieren, soweit das möglich ist, und bei wiederkehrenden Aufträgen ist der Wert der Aufträge zu schätzen, was nicht immer ganz leicht ist. Um Verträge mit einer überlangen Dauer zu verhindern, sind Verträge bei wiederkehrenden Leistungen zudem grundsätzlich auf fünf Jahre zu beschränken, dann sind die Aufträge wieder zu überprüfen und allenfalls neu auszuschreiben.

Soweit Folgeaufträge bereits zu Beginn, also bei der ersten Auftragsvergabe, vorhersehbar sind, können diese auch als sogenannte Optionen bei der Erstbeschaffung mit einbezogen werden. Das geschieht immer wieder. Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Schweiz, über die dem Abkommen unterstellten Beschaffungen jährlich Statistiken zu führen und diese auch transparent zu machen.

Wir haben tatsächlich den Aufbau des Beschaffungscontrollings in Angriff genommen. Dieser Aufbau ist in Umsetzung. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen werden mit der revidierten Verordnung geschaffen, welche per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Das Vertragsmanagement ist konzipiert. Das Controlling soll bis 2015 bundesweit im Einsatz stehen, und ein Monitoring über die nachhaltige Beschaffung wird ebenfalls ab 2015 im Einsatz stehen. Das gilt jetzt für die Zukunft. In der Vergangenheit, da haben Sie Recht, haben wir grössere Probleme gehabt. Aber für die Zukunft sollten wir auch mit diesem Controllingsystem das notwendige Resultat erzielen können.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundespräsidentin, Sie haben jetzt verschiedene Massnahmen aufgezeigt. Wir wissen aber, dass die Vorfälle, die in den letzten zwei Jahren passiert sind, gravierend sind. Glauben Sie wirklich daran, dass wir mit diesen Massnahmen mehr Transparenz bekommen und dass wir hier ein besseres Controlling aufbauen?

Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden

Sie haben Recht, Herr Nationalrat Schwander, in den letzten Jahren ist in diesem Bereich einiges sehr suboptimal gelaufen - das ist so. Wir haben uns jetzt aber auch bemüht, all diese Schwachstellen aufzuarbeiten und für die Zukunft wirklich ein System zu entwickeln und zu implementieren, das dann mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit solche Vorfälle zu verhindern hilft - völlig ausschliessen kann man sie nie - und auch Transparenz schafft; das ist ja wichtig in diesem Bereich. Ich gehe also wirklich davon aus, dass das mit den Controlling-Instrumenten, die wir ab nächstem und ab übernächstem Jahr implementieren werden, möglich sein wird.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 69 Stimmen

Dagegen ... 99 Stimmen