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Direkte Bundessteuer. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler

32621 · Amtliches Bulletin

Du 17 sept. 2012

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/32621/de/direkte-bundessteuer-transparenz-fur-die-steuerzahlerinnen-und-zahler

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Mieux informer sur l'impôt fédéral direct (10.3930)

10.3930

Direkte Bundessteuer. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen mit dieser Motion beantragen, den Bundesrat zu beauftragen, mittels der kantonalen Steuerverwaltungen bei einem der nächsten Versände der Rechnungen für die direkte Bundessteuer je ein einfaches Informationsblatt über die wichtigen Einnahmen- und Ausgabenbereiche des Bundes beizulegen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir im Kanton Bern sehr positive Erfahrungen mit einem derartigen einfachen, günstigen, billigen Informationsblatt gemacht haben. Wenn wir Untersuchungen zur Frage lesen, worauf eine positive Steuermoral und das Vertrauen in die Behörden, in die Demokratie, in die Verwaltung und insbesondere auch in die Steuer- und Finanzverwaltung gründen, kommt als Aussage immer, dass es ganz wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wofür das Geld ausgegeben wird. Dass das Geld eingenommen wird, wissen sie, und dass leider nicht alles eingenommen wird, wissen sie auch allzu gut - dazu kommen wir heute Abend noch bei einem der nächsten Geschäfte. Aber hier muss ich sagen, dass dies mit einfachen Mitteln und ohne wesentliche Zusatzkosten zu leisten wäre.

In der Antwort, die mir der Bundesrat gibt, zeigt sich dieser weitgehend verständnisvoll, was mein Anliegen betrifft. Der Bundesrat lehnt die Motion dann aber ab, hauptsächlich mit der Begründung, dass bereits heute der Zugriff auf das Informationsangebot der Bundesverwaltung, für diese Frage dann natürlich insbesondere jenes der Finanzverwaltung, des EFD und des Bundesamtes für Statistik, möglich ist. Wir wissen aber nur zu gut, dass auch in der Schweiz nicht alle Leute einen Internetzugang haben. Es wird zu oft vergessen, von unseren Verwaltungen und vielleicht auch von uns Politikerinnen und Politikern, dass wir also nur durch einfache Postsendungen wirklich alle erreichen können.

Wir wissen auch, dass solche Menschen - junge, mittlere, ältere -, welche einen Internetzugang haben und ihn auch nutzen könnten, dann nicht einfach von sich aus auf die Idee kommen, das alles nachzuschauen. Sonst würden sich ja gewisse - sage ich jetzt einmal - Banken, Versicherungsgesellschaften, Gebäudeversicherungen, Elektrizitätswerke nicht die Mühe nehmen, ihren Rechnungen immer Hauswerbung und Hausinformationen beizulegen. Wenn diese Sendungen gar keinen Wert hätten, dann würden diese privaten Institutionen wohl darauf verzichten.

Frau Bundespräsidentin, Sie haben in Ihrer Antwort im Sinne einer Anregung angeboten, mein Anliegen der Finanzdirektorenkonferenz zur Kenntnis zu bringen. Es würde mich natürlich jetzt sehr interessieren, ob Sie da schon ein Echo erhalten haben.

Ich bitte Sie, dieses einfache Anliegen zu unterstützen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden

Nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wird die direkte Bundessteuer von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen, d. h. mit anderen Worten, dass die Kantone hier eine grosse Autonomie haben; an dieser Situation wollen wir auch nichts ändern. Es soll weiterhin den Kantonen überlassen sein, wie und mit welchen Unterlagen sie mit den Steuerpflichtigen in Verbindung treten. Für die Umsetzung der Motion besteht, so sind wir der Auffassung, kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Wir haben in unserer Stellungnahme zur Motion angegeben, wo überhaupt bereits solche Informationen verfügbar sind - Frau Nationalrätin Kiener Nellen hat darauf hingewiesen. Sie sind grossmehrheitlich im Internet abrufbar: auf den Seiten "Öffentliche Finanzen" und "Öffentliche Taschenstatistik 2010" des Bundesamtes für Statistik, auf der Seite "Zahlen und Fakten" der Eidgenössischen Steuerverwaltung und dann auch auf der thematischen Seite zu den Staatsrechnungen.

Wir haben eine Broschüre publiziert - das ist jetzt neu gegenüber der Antwort, die wir vor zwei Jahren gegeben haben -, die den Titel "Eidgenössisches Finanzdepartement" trägt. Sie enthält auch viele Details, viele Informationen über die Fachstellen des EFD und eine Auswahl von Faktenblättern zu zentralen Geschäften des Departementes.

Wenn Sie die Motion annehmen würden, würde das einen enormen Aufwand mit sich bringen. Ich denke, dass es ein Aufwand wäre, der sich in dieser Form hier nicht rechtfertigen würde, weil wir schon verschiedene Möglichkeiten haben zu informieren.

Zu Ihrer Frage, was in Bezug auf die Kantone geschehen ist: Ich habe den Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz informiert, ich habe selbst auch mit den Vertretern der Kantone darüber diskutiert. Man kann sicher sagen, dass verschiedene Kantone - wie der Kanton Bern auch - bereits weitgehende Informationen zur Verfügung stellen; hier ist sicher noch einiges möglich. Aber die Kantone arbeiten auch an diesen Fragen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion abzulehnen und auf dem pragmatischen Weg weiterzufahren.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen