07.3711, 11.3757, 14.3031
Aufsichtsabgabe nach Finanzmarktaufsichtsgesetz. Berücksichtigung der KMU-Interessen / Finma. Kosten der Untersuchungen der Untersuchungsbeauftragten / Finma. Sicherheitsüberprüfung der Führungskräfte vor ihrer Ernennung
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Hêche Claude, président): Vous avez reçu trois rapports écrits de la commission. La commission et le Conseil fédéral proposent de rejeter les trois motions.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich will versuchen, mich an das präsidiale Beschleunigungsgebot zu halten, und spreche, wie das gewünscht worden ist, in einem Aufwisch zu allen drei Geschäften.
Die drei Geschäfte sind anlässlich der Sitzung vom 21. April besprochen worden. An der gleichen Sitzung haben wir ziemlich ausführlich über einen Bericht über die Regulierungs- und Aufsichtstätigkeit der Finma diskutiert. Dieser Bericht ist aufgrund diverser Postulate, unter anderem aufgrund des Postulates Graber Konrad 12.4095 erstellt worden. Ich sage zwei Sätze zum Bericht: Der Bericht zeichnet insgesamt ein grundsätzlich positives Bild der Finma. Es sind diverse Empfehlungen formuliert worden, die von der Finma entweder bereits umgesetzt worden sind oder deren Umsetzung im Gange ist.
Nun zu den einzelnen Vorstössen: Die Motion 07.3711 fordert erstens eine teilweise Tragung der Kosten der Finma durch den Bund und zweitens eine fairere und gerechtere Kostenverteilung der Selbstregulierungsorganisationen. Zu Punkt eins, der teilweisen Tragung der Kosten durch den Bund: Diese Forderung ist im Rahmen der Beratung des Finmag breit diskutiert und im Nationalrat mit 108 zu 54 Stimmen, also im Verhältnis 2 zu 1, deutlich abgelehnt worden. Es soll nach wie vor das Verursacherprinzip zum Spielen kommen, sodass grundsätzlich die Branchen diese Kosten tragen; die Kommission ist der Meinung, dass sich das bewährt hat und dass das so bleiben soll.
Der zweite Punkt, die gerechtere und fairere Verteilung der Kosten bei den Selbstregulierungsorganisationen, ist mit dem Inkrafttreten der Finma-Gebühren- und Abgabenverordnung zu weiten Teilen erfüllt worden. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung dieser Motion, weil man erstens inhaltlich nicht gleicher Meinung ist und zweitens der Auffassung ist, das Anliegen sei weitgehend erfüllt worden.
Mit der Motion 11.3757 soll erreicht werden, dass die Kosten eines Untersuchungsbeauftragten, wie er gemäss Artikel 36 Finmag eingesetzt werden kann, nur dann durch die Beaufsichtigten getragen werden sollen, wenn sich die Vorwürfe bestätigen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Abgrenzung zwischen bestätigten Vorwürfen, teilweise bestätigten Vorwürfen und nichtbestätigten Vorwürfen relativ schwierig ist. Im Übrigen können die Beaufsichtigten die Einsetzungs- und Endverfügungen der Finma über die Berichte dieser Beauftragten rechtlich anfechten, sodass auch hier die Meinung vorherrscht, der Rechtsschutz der Beaufsichtigten spiele.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission auch hier mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion.
Ich komme zur Motion 14.3031: Hier wird verlangt, dass die Führungskräfte der Finma, also Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung, vor der Ernennung systematisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er hat erklärt, dass eine entsprechende Revision der Verordnung über die Personensicherheitsprüfung in die Wege geleitet worden ist. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin sagen, ob diese in der Zwischenzeit abgeschlossen worden ist. Unsere Kommission teilt das Anliegen der Motion, sie beantragt Ihnen allerdings deren Ablehnung, weil ihr versichert worden ist, dass diese Änderung mindestens in die Wege geleitet und mittlerweile vielleicht sogar schon abgeschlossen worden ist. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission also einstimmig Ablehnung. Sie ist der Meinung, die Motion sei erfüllt, das sei eine Forderung, die in Ordnung sei und die von niemandem bestritten worden sei.
Insgesamt beantragen wir also dreimal Ablehnung der vorliegenden Vorstösse.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Zuerst zur Motion Engelberger: Sie ist vor Inkrafttreten der Gebühren- und Abgabenverordnung der Finma eingereicht worden; der Präsident der WAK hat es gesagt. Vielleicht wäre die Motion nicht eingereicht worden, wenn man die Verordnung schon gehabt hätte, denn damit ist eigentlich alles oder jedenfalls vieles erledigt. Wir waren uns in der Diskussion des Evaluationsberichtes, den wir Ihnen vorgelegt haben, einig darüber, es sei wichtig, dass die Finma finanziell unabhängig ist. Das ist im Übrigen auch bei den anderen wichtigen Finanzplätzen so: Auch dort werden die Kosten durch die Beaufsichtigten getragen, beispielsweise im Vereinigten Königreich, in den USA, in Deutschland. Diese Regelung hat man überall. Für eine Aufsichtsinstanz ist es wichtig, dass sie in dem Sinne auch finanziell unabhängig ist.
Zur Motion der WAK-NR, "Finma. Kosten der Untersuchungen der Untersuchungsbeauftragten": Wenn man diese Motion annehmen würde, käme es, so meine ich, zu krassen Fehlanreizen. Die Kostenregelung, wie sie in der Motion beantragt wird, hätte zur Folge, dass man nicht mehr das Institut in die Pflicht nähme, welches durch sein Verhalten den Einsatz eines Untersuchungsbeauftragten und damit auch die Kosten verursachte. Das würde eigentlich dem üblichen Vorgehen und den Verfahrensvorschriften in unserem Land widersprechen. Bei der Kostenauferlegung kann nicht die Rückschau nach Abschluss der Untersuchung massgebend sein - sonst würde man vieles immer wieder anders beurteilen -, sondern man muss mit Blick auf die Umstände, wie sie zum Zeitpunkt der Einsetzung vorlagen, entscheiden. Man kann nicht nach dem Ergebnis der Untersuchung entscheiden und dann schauen, was gerechtfertigt und verhältnismässig war. Die Kosten vom Verursacher tragen zu lassen ist im Sinne unserer Rechtsprechung und Praxis.
Es ist auch so, dass man die entsprechenden Möglichkeiten hat, wenn man mit einer Kostenauferlegung nicht einverstanden ist; wenn man sie als nicht gerechtfertigt, als unverhältnismässig anschaut, dann kann man sie gerichtlich überprüfen lassen. Auch insofern haben wir also die notwendigen Möglichkeiten.
Dann komme ich zur Frage der Personensicherheitsprüfung: Das ist eine Frage, die wir uns natürlich in verschiedensten Bereichen stellen. Hier kann ich Ihnen sagen, dass eine Revision der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen unterwegs ist. Diese ist so weit vorbereitet, dass sie gegen Ende 2015 in Kraft gesetzt werden kann. Es ist auch so, dass man dann die verschiedenen Prüfstufen unterscheidet. Die Prüfung ist also nicht für alle Funktionen gleich intensiv; das ist sie auch heute nicht. Wir werden die Verordnung für alle Funktionen bis Ende 2015 angepasst haben.
Was jetzt ganz konkret den Verwaltungsrat der Finma anbelangt: Der neue Präsident des Verwaltungsrates der Finma, den wir dem Bundesrat vorschlagen werden, ist natürlich bei der Personensicherheitsprüfung eingeschlossen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden es nach der Anpassung der Verordnung auch sein, und das Gleiche gilt für die Geschäftsleitungsmitglieder. Der heutige CEO ist bereits durch eine Personensicherheitsprüfung gegangen, die Geschäftsleitungsmitglieder werden das auch tun. Von daher sind also die Grundlagen erarbeitet, die Umsetzung wird auf Ende Jahr bewerkstelligt.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
07.3711, 11.3757, 14.3031
Abgelehnt - Rejeté