15.006
Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014. Bericht
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag SiK-SR
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Die Motion 12.3071 nicht abschreiben)
Schriftliche Begründung
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und die Motion 12.3071 nicht abzuschreiben. Sie ist der Ansicht, dass der Bundesrat zwar Schritte in die richtige Richtung unternommen hat, jedoch noch nicht alle erforderlichen Massnahmen ergriffen wurden. Sie begrüsst, dass 2014 beim Grenzwachtkorps 35 neue Stellen geschaffen worden sind, und ist erfreut darüber, dass der Bundesrat im Juni 2015 im Rahmen seiner Gesamtschau Ressourcen beschlossen hat, in den beiden kommenden Jahren weitere 48 Stellen zu schaffen. Die SiK-SR ist der Auffassung, dass es trotz der angespannten Finanzlage des Bundes unerlässlich ist, diese personelle Aufstockung des Grenzwachtkorps auch tatsächlich in den nächsten zwei Jahren zu realisieren. Die bislang ergriffenen Massnahmen haben noch nicht ausgereicht, um das zweite Ziel der Motion voll und ganz zu erreichen. Vor diesem Hintergrund kann die Motion zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschrieben werden.
Proposition CPS-CE
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas classer la motion 12.3071)
Développement par écrit
A l'unanimité, la commission propose à son conseil de soutenir la décision prise par le Conseil national et ainsi de ne pas classer la motion 12.3071. Elle estime que les mesures prises par le gouvernement vont dans la bonne direction mais qu'elles sont encore en cours de réalisation. Elle salue les 35 nouveaux postes de gardes-frontière créés en 2014 ainsi que la décision prise par le Conseil fédéral en juin dernier dans le cadre de sa discussion sur les ressources de créer 48 postes gardes-frontière supplémentaires durant les deux prochaines années. Malgré la situation des finances de la Confédération, la CPS-CE estime primordial que ce renforcement du Corps des gardes-frontière soit effectivement réalisé dans les deux prochaines années. Pour l'heure, les mesures prises n'ont pas permis d'atteindre dans une mesure satisfaisante le deuxième objectif visé par la motion. La motion ne peut par conséquent pas être classée à ce stade.
Angenommen - Adopté
Antrag SPK-SR
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Die Motionen 10.3066 und 12.3337 nicht abschreiben)
Proposition CIP-CE
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas classer les motions 10.3066 et 12.3337)
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir hatten in der Staatspolitischen Kommission zwei Motionen vorliegen, die wir in einem ersten Schritt abzuschreiben bereit waren. Der Nationalrat hielt dann aber fest, dass die Motion 10.3066, "Bekämpfung der Ausländerkriminalität", nicht abzuschreiben sei, und das mit folgender Begründung: "Die Motion will, dass die Haftgestehungskosten im Asylbereich den Kantonen vollumfänglich abgegolten werden. Der Bundesrat weist in der Begründung seines Abschreibungsantrages darauf hin, dass dieses Anliegen durch die Änderung vom 14. Dezember 2012 des Asylgesetzes und die darauf gestützte Änderung der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen erfüllt worden sei: Die den Kantonen bezahlte Haftkostenpauschale sei auf 200 Franken erhöht worden." Die Kommission stellt dann allerdings fest, "dass damit den Kantonen nur rund die Hälfte der ihnen anfallenden Kosten abgegolten wird. Die Forderung der Motion ist also noch nicht erfüllt."
Darum schlägt Ihnen Ihre Kommission jetzt vor, dem Nationalrat zu folgen und die Motion 10.3066 nicht abzuschreiben.
Da wir das letzte Mal bereit waren, auch die Motion 12.3337 abzuschreiben, der Nationalrat aber daran festhält, dass sie noch nicht abzuschreiben sei, hat sich Ihre Kommission auch hier noch einmal über das Dossier gebeugt. Ihre Kommission anerkennt zwar, "dass die Grenzkontrollen insbesondere gegenüber Italien verstärkt worden sind. Das Problem an der Südgrenze besteht aber nach wie vor: Italien kommt seinen Verpflichtungen als Erstasylland gemäss dem Dublin-Abkommen nicht hinreichend nach, und zahlreiche Asylsuchende strömen in die Schweiz, ohne dass sie von Italien kontrolliert und registriert worden sind." Es ist uns auch bewusst, dass Italien in einer ganz schwierigen Situation ist. Trotzdem findet Ihre Kommission, zum jetzigen Zeitpunkt wäre es ein falsches Signal, wenn man diese Motion abschreiben würde, und sie hält, wie der Nationalrat, daran fest, dass die Motion 12.3337 einstweilen noch nicht als erledigt abzuschreiben ist.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Der Bundesrat dankt Ihnen dafür, dass Sie den Bericht über die Motionen und Postulate im Differenzbereinigungsverfahren noch einmal behandelt haben. Er folgt den Anträgen Ihrer Kommissionen.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Antrag WBK-SR
Festhalten
(= Die Motion 11.4028 abschreiben)
Proposition CSEC-CE
Maintenir
(= Classer la motion 11.4028)
Eder Joachim · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Da eine Differenz zum Nationalrat besteht und das Anliegen relativ viel zu reden gab, fühle ich mich verpflichtet, Ihnen namens der Kommission einige wenige Ausführungen zu machen.
Die Motion verlangt ja, bürokratische Hürden für den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten seien zu beseitigen. Wir haben die Verantwortlichen der Verwaltung an der Sitzung vom 30. April 2015 mit diversen kritischen Fragen konfrontiert. Diese wurden gesamthaft zufriedenstellend beantwortet. So führte Michael Beer, Vizedirektor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), unter anderem Folgendes aus:
1. Aus Sicht des Bundesrates werden die Vorschriften nicht unverhältnismässig angewandt; andernfalls hätten wir interveniert, denn wir haben gegenüber den kantonalen Vollzugsbehörden ein Weisungsrecht. Es liegen auch keine Klagen von Betroffenen vor.
2. Die kantonalen Behörden sind sensibilisiert; der verhältnismässige Vollzug ist bei allen Treffen und auch bei den Weiterbildungsveranstaltungen immer ein Thema.
3. Die bürokratischen Hürden sind beseitigt; eine Kinderkrippe muss mit Blick auf das Lebensmittelgesetz lediglich den Vollzugsstellen gemeldet sein, damit ab und zu Kontrollen stattfinden können. Da Kinder eine sensible Gruppe sind, muss eine gewisse Hygiene sichergestellt sein.
4. Der Vollzug ist nicht in allen Kantonen gleich. Das ist auch nicht erforderlich. Es gibt unterschiedliche Kindertagesstätten mit unterschiedlichen Anforderungen. Der Vollzug muss allerdings angepasst sein: Sind in einer Tagesstätte nur fünf Kinder vorhanden und werden nur kalte Mahlzeiten angeboten, ist er ganz anders als bei einer Tagesstätte mit dreissig Kindern und unterschiedlichen Produkten.
An der Sitzung vom 2. September 2015 wurden die vorliegende Motion und die Frage der Abschreibung bzw. Nichtabschreibung nochmals thematisiert. Grund dazu bot der Umstand, dass der Nationalrat am 15. Juni dieses Jahres beschlossen hatte, die Motion nicht abzuschreiben.
Nach nochmaliger Diskussion beantragt Ihnen unsere WBK einstimmig, den Vorstoss 11.4028 abzuschreiben. Thomas Lüthi, wissenschaftlicher Mitarbeiter des BLV, informierte uns ergänzend zu den von mir bereits erwähnten Tatsachen, dass im Rahmen der laufenden Revision des Lebensmittelrechts Massnahmen vorgeschlagen werden, die im Sinne der Motion sind. Diese beinhalten beispielsweise auf Ebene der Gesetzgebung erleichterte Anforderungen für Kleinstbetriebe im Bereich der Selbstkontrolle - Kinderkrippen gelten als solche Kleinstbetriebe. Sie beinhalten auch eine Reduktion bei der Dokumentation der Selbstkontrolle solcher Betriebe. Auch unter dem neuen Lebensmittelrecht bestehen für den kantonalen Vollzug Möglichkeiten, eine verhältnismässige Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten. Zudem wird künftig in besonders leichten Fällen, und das ist neu, auf das Erheben von Gebühren verzichtet werden können.
Die Verantwortlichen sind sich nach Ansicht der Kommission bewusst, dass bei Kleinstbetrieben ein schmaler Grat zwischen sinnvollen Anforderungen und unnötigen bürokratischen Hürden besteht. Die zuständigen Organe sind bestrebt, ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen. Die erwähnten Vorschläge befinden sich zurzeit in der Anhörung, welche noch bis Ende Oktober dauert.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens unserer Kommission, am Beschluss vom 3. Juni dieses Jahres festzuhalten und die Motion im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates abzuschreiben.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Auch der Bundesrat hält an seinem Antrag fest, diese Motion abzuschreiben. Er findet auch, dass das Lebensmittelrecht Möglichkeiten bietet, die Bürokratie abzubauen, und dass auch die Kitas, die ebenfalls zu den Kleinstbetrieben gehören, so weniger Aufwand betreiben müssen.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté