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Nutzung von Zweitwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen?

35245 · Amtliches Bulletin

Du 21 sept. 2015

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/35245/de/nutzung-von-zweitwohnungen-fur-die-unterbringung-von-fluchtlingen

Consulté le 11 sept. 2026

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  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Utilisation de résidences secondaires pour l'hébergement de réfugiés? (15.5522)

15.5522

Nutzung von Zweitwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen?

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern

Die Registrierung der Flüchtlinge sowie die Durchführung der Asylverfahren kann nur in den Empfangs- und Verfahrenszentren gewährleistet werden. Sobald die Gesuchsteller die Zentren verlassen, sind die Kantone für die Unterbringung zuständig. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, Rahmenbedingungen für die Unterbringung festzulegen. Allerdings ist festzuhalten, dass weder die Mieter- noch die Vermieterschaft dazu gezwungen werden können, Flüchtlinge in Zweitwohnungen aufzunehmen, zumal dies eine Einschränkung der Vertrags- und Eigentumsfreiheit darstellen würde. Hierzu gibt es keine gesetzliche Grundlage.