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Geschäftsbericht des Bundesrates 2014
Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Für die Arbeit, die Sie, Herr Bundesrat Berset, zusammen mit Ihren Mitarbeitern für das Gesundheitswesen geleistet haben, möchten wir uns bedanken. Sie haben hohe Ziele gesetzt, um die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu verbessern. Veränderungen können in der Politik aber meistens nicht ohne Kritik vollzogen werden.
Eine wichtige Hürde in Bezug auf die Kantonsgrenzen haben Sie abgeschafft. Die Versicherten der obligatorischen Krankenversicherung können ihren Arzt für eine ambulante Behandlung in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile frei wählen. Dieser Vorteil wird in Bezug auf das Einholen einer Zweitmeinung vor einer Operation oder einer kostenintensiven Behandlung förderlich sein. Eine Zweitmeinung kann Patienten von unnötigen Operationen abhalten; somit wird diese Massnahme zur Kostensenkung beitragen.
Der Bundesrat will eine qualitativ hochstehende Ausbildung des Gesundheitspersonals sicherstellen. Die Qualität in den an Fachhochschulen vermittelten Gesundheitsberufen soll gefördert werden. Die GDK sowie die meisten Kantone sind von der Notwendigkeit der Schaffung dieses Gesetzes zur Sicherung der Qualität, der Interprofessionalität sowie zur Vermeidung von Regulierungslücken überzeugt. Der Bundesrat hat deshalb das EDI und das WBF beauftragt, bis im Herbst 2015 eine Botschaft auszuarbeiten.
Der Bericht zu den leistungssteigernden Arzneimitteln, vor allem im Zusammenhang mit Kindern, ist nicht nur auf positive Resonanz gestossen. In der Schweiz leiden 3 bis 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen an einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADHS). Bei einem Viertel der ADHS-Fälle werden zur Behandlung methylphenidathaltige Arzneimittel verschrieben, bekannt als Ritalin: Das entspreche den Behandlungsempfehlungen und internationalen Guidelines, an denen sich die Ärzteschaft im Rahmen ihrer Therapiefreiheit orientieren könne, steht im Bericht. Die zunehmende Verschreibung von Ritalin bei 6- bis 18-Jährigen sei aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der öffentlichen Diskussion über die Akzeptanz zurückzufahren. Besorgte Fachleute vermuten, dass hyperaktive Kinder in der Schweiz zu oft mit Ritalin behandelt werden. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Entwicklung der therapeutischen Anwendung von Ritalin weiter beobachtet werden muss, um frühzeitig Massnahmen ergreifen zu können, wenn sich negative Trends bei den Verschreibungen abzeichnen sollten.
Der Gesundheitsmarkt setzt jährlich 68 Milliarden Franken um. Davon gehen rund 26 Milliarden zulasten der obligatorischen Krankenversicherung. Der Bundesrat wollte die Qualität des Gesundheitssystems zum Wohle der Patienten mit einem nationalen Zentrum stärken. Zur Verbesserung der Qualität hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Das Zentrum sollte der Vermeidung von unnötigen Behandlungen und Eingriffen sowie von Fehl- und Überversorgung der Bevölkerung dienen. 22 Millionen Franken entfallen auf den Bereich der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit. Diesen Teil will der Bundesrat über Beiträge der Versicherten finanzieren. Dazu wären jährlich rund Fr. 3.50 pro versicherte Person zu erheben. 10 Millionen Franken sind zur Bewertung von Gesundheitstechnologien und medizinischen Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, also für das sogenannte Health Technology Assessment vorgesehen.
Der Gegenentwurf hat es schwer: Zu viele eigene Interessen sind vorhanden. Der Bundesrat wird das Gesundheitszentrum in ein Netzwerk umfunktionieren und das Ziel der Patientensicherheit weiterverfolgen. Jedes Jahr sterben in den Schweizer Spitälern zirka 1500 Menschen an Behandlungsfehlern: Das sind mehr Tote als bei zwei Jumbo-Jet-Abstürzen. Das wird stillschweigend hingenommen.
Vielen Dank, dass Sie sich trotz Widerständen dieses Problems weiterhin annehmen!
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zum Bereich UVEK im Geschäftsbericht des Bundesrates. Die Subkommissionen EDI/UVEK der GPK beider Räte treffen sich jedes Jahr im April zuerst mit Frau Bundesrätin Leuthard und danach mit den Unternehmensspitzen von SBB, Post, Swisscom und Skyguide zur Berichterstattung über die Erreichung der strategischen Ziele des Vorjahres. Dabei ist interessant festzustellen, ob der Bundesrat und die Unternehmensspitzen zu den gleichen Schlüssen kommen. Wir stellen fest, dass das mit kleinen Nuancen der Fall ist. Insgesamt stellen wir fest, dass die vier Unternehmen zwar durchaus unterschiedlich, aber der jeweiligen Situation entsprechend ordentlich - würde ich sagen - unterwegs sind, die einen sogar recht gut. Wir stellen auch fest, dass sich die Departementsspitze regelmässig mit diesen Unternehmungen trifft, und wir stellen ebenfalls fest, dass es bei diesen Treffen allenfalls vorkommen kann, dass die Departementsspitze auch auf die strategische Ausrichtung Einfluss nimmt.
Sodann haben wir eine Frage diskutiert, die zunehmend aktuell zu werden scheint - gewisse Vorstösse aus Ihren Reihen, aber auch Medienberichte weisen darauf hin: Es geht um die Konkurrenzsituation der vier Unternehmungen untereinander. Man könnte eigentlich sagen, das UVEK sei die Holdingstruktur mit den Unternehmen Post, Swisscom, SBB und Skyguide, wobei Skyguide - das muss man hier in diesem Zusammenhang sagen - recht selbstständig dasteht. Bei den anderen drei Unternehmen ist bekannt, dass es unter ihnen manchmal zu Konkurrenzsituationen kommen kann. Ein klassisches Beispiel ist die Gesundheitskarte: Sowohl die Post als auch Swisscom bieten hier bereits Produkte an. Da stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage nach dem Verhalten des "Gruppenchefs" - gemeint waren natürlich Sie, Frau Bundesrätin -, wie in der Kommission gesagt wurde. Verhält sich also der Bundesrat in solchen Situationen neutral nach dem Motto "Konkurrenz bzw. Wettbewerb belebt das Geschäft"? Ist es überhaupt Aufgabe des Bundesrates, in diesem Bereich aktiv zu sein? Oder soll er das den Unternehmen selber überlassen? Sind solche Tätigkeiten aber auch mit den strategischen Zielen vereinbar?
Das waren unsere Fragen an die Frau Bundesrätin.
Ein zweites Thema, das ich hier ansprechen möchte, ist die Zusammenarbeit des UVEK mit den Kantonen. Diese findet ja in sehr vielen Bereichen statt, sie findet auch sehr intensiv statt, allerdings auch mit unterschiedlichem Erfolg. So ist zum Beispiel die Raumplanung aufgrund des unterschiedlichen Standes der kantonalen Richtpläne derzeit ein eher schwieriges Thema. Beim Programm Agglomerationsverkehr kann gesagt werden, dass die Zusammenarbeit grundsätzlich funktioniert. Allerdings erstaunt es doch, dass bei der Umsetzung der ersten Generation der Agglomerationsprogramme bis Ende 2014 - hören Sie jetzt gut zu! - gerade einmal ein Drittel, ein Drittel der vom Parlament im Jahr 2007 genehmigten Mittel eingesetzt werden konnten. Das zeigt, dass Kantone offenbar Projekte angemeldet haben, nur, um einfach dabei zu sein. Die Projekte waren vielfach aber noch in einem Stand der Planung, der unbrauchbar war, und die Projekte waren noch gar nicht baureif. Dennoch hat das Parlament den Kredit für die zweite Generation bereits bewilligt. In etwa eineinhalb Jahren soll bereits der Kredit für die dritte Generation gesprochen werden. Allenfalls, so hat uns die Frau Bundesrätin in der Kommission informiert, soll dieser Termin um ein Jahr aufgeschoben werden.
Die GPK, Frau Bundesrätin, begrüsst dieses Vorgehen. Wir erwarten aber, dass die Situation genau analysiert und der Start zur dritten Generation allenfalls noch weiter aufgeschoben wird. Die drei Generationen der Agglomerationsprogramme nebeneinander zu führen erscheint uns nicht zielführend zu sein. Deshalb fordern wir Sie auf, Frau Bundesrätin, in diesem Bereich genau zu analysieren und allenfalls zuerst das erste Programm abschliessen zu lassen und erst dann die Programme der dritten Generation zu starten.
Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zuerst möchte ich mich auch im Namen der SVP-Fraktion für den Geschäftsbericht des Bundesrates 2014 bedanken, auch für die gute Zusammenarbeit in der Kommission. Ich versuche, zu zwei, drei Zielen des EDI zu sprechen.
Ziel 1 lautet "Förderung der Gesundheit und Prävention". Ich weiss, Herr Bundesrat, dass der Wunschzettel von uns Parlamentariern immer sehr lang ist. Aber wenn ich die BAG-Kampagne im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung betrachte, dann wünsche ich mir einerseits manchmal, dass die Macher dieser Kampagne mehr Rücksicht darauf nehmen würden, dass wir in einem freien und liberalen Staat leben. Man könnte vielleicht unseren Bürgern in Bezug auf Genussmittel - Sie erwähnen hier das Tabakproduktegesetz - vermitteln, dass nicht die Produkte an sich schlecht oder böse sind, sondern dass es um den Umgang mit diesen Genussmitteln geht.
Andererseits vermisse ich das Ansprechen von anderen Problemen, wie zum Beispiel Drogenmissbrauch, Cannabis, Kokain, auch zum Beispiel den Medikamentenmissbrauch - Frau Kessler hat Ritalin erwähnt -: Das sind Probleme, die heute unsere Gemüter bewegen. Ich hoffe, Sie werden sich auch auf diesem Gebiet einsetzen. Auch Spielsucht ist ein Thema - es gibt sehr viele Bereiche, wo noch sehr viel getan werden muss. Vielleicht kommt einmal eine Kampagne "Essen Sie sich gesund mit regionalen und saisonalen Produkten!". Es gibt andere Möglichkeiten, wie wir den Menschen vermitteln können, wie sie mit ihrer Gesundheit und ihren Kräften umgehen sollen: masshalten bei allem.
Das zweite Ziel ist die Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Alle jene, die ihre Krankenkassenprämien zahlen, vor allem der Mittelstand, werden immer mehr mit diesen Prämien belastet. Sie steigen unaufhörlich. Da stellt sich die Frage, was man machen kann. Herr Bundesrat, versuchen Sie, einen Weg zu gehen. Eine Anregung ist: Wir haben drei Kriterien, wie wir das erreichen können. Wenn eine Therapie als wissenschaftlich gilt, wirtschaftlich und zweckmässig ist, wird sie auch vergütet und gefördert. Aber wir wissen auch, dass viele Therapien, die als wissenschaftlich gelten, nicht immer zweckmässig und nicht immer wirtschaftlich sind. Da geht es auch um den Mut zum Verzicht, wenn wir sehen, dass eine Therapie oder eine Untersuchung nicht das bringt, was sie verspricht. Dann sollte man den Mut haben zu sagen, wir lassen davon ab. Selbstverständlich ist nicht zu vergessen: Die Komplementärmedizin ist eine sehr sanfte Methode, eine Methode, die sehr günstig ist. Diese sollte vielleicht auch mehr im Vordergrund stehen. Das wären Anregungen, wie man die Explosion der Krankenkassenprämien stoppen könnte.
Zum Ziel 3, "Vertiefung der Beziehungen mit der EU im Gesundheitsbereich", das ich in Ihrem Bericht lesen kann: Sie erwähnen hier die "Verhandlungen im Bereich Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit". Als man die Bevölkerung in den neuen EU-Mitgliedstaaten nach dem Beitritt befragt hat, stellte man fest, dass viele sich aufgeregt haben, dass ihre guten Lebensmittelnormen, ihre Richtlinien, die gut waren, verwässert und quasi verschlechtert wurden. Ich lege Ihnen ans Herz, Herr Bundesrat, dass Sie unsere guten Normen auch ein bisschen hochhalten und sagen, dass wir eine sehr gute Qualität der Lebensmittel haben. Diejenigen, die viel reisen, wissen es: Sie finden selten solch gute und qualitativ hochstehende Lebensmittel wie die, welche unsere produzierende Landwirtschaft auf den Tisch bringt.
Vielen Dank, Herr Bundesrat für all das, was Sie bis jetzt getan haben. Ich hoffe, Sie werden noch einiges tun, und ich wünsche Ihnen viel Kraft dazu.
Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Der Bericht über die Strategie bei Antibiotikaresistenzen ist eindrücklich. Über die finanziellen Auswirkungen von Antibiotikaresistenzen in der Schweiz gibt es nur Schätzungen. Die schweizerische Expertengruppe im Bereich Infektiologie und Spitalhygiene schätzt, dass pro Jahr 70 000 spitalbedingte Infektionsfälle auftreten, die bei 2000 Patientinnen und Patienten zum Tod führen. Ein Teil dieser Infektionen wird durch resistente Erreger verursacht; der genaue Anteil ist jedoch nicht bekannt. Die Mehrkosten aufgrund aller spitalbedingten Infektionsfälle belaufen sich auf 240 Millionen Franken pro Jahr. Solche nosokomiale Infekte stellen weltweit ein schwerwiegendes Problem für die öffentliche Gesundheit dar und sind von höchster gesundheitspolitischer Bedeutung. Der Bundesrat unterstützt die Prävention durch gezielte Massnahmen und durch Vorgaben zum sachgemässen Einsatz von Antibiotika, will aber auch wissen, wie der Einsatz von Antibiotika durch Alternativen reduziert werden kann.
Der Bundesrat unterstützt auch die interdisziplinäre Forschung und Entwicklung zur Entstehung, Übertragung, Verbreitung und Bekämpfung resistenter Bakterien. Die Forschung liefert auch Grundlagen für die gezielte Produkteentwicklung in den Bereichen antimikrobielle Substanzen und kosteneffiziente Diagnostik.
Dieses Stichwort bildet den Übergang zu meinem nächsten Thema, den hohen Preisen neuer Medikamente. Die Grundlagenforschung für neue Medikamente wird oft an schweizerischen Universitäten mit der Unterstützung von Lehrbeauftragten durchgeführt. Die hohen Gewinne hingegen werden später von den grossen Pharmafirmen gemacht. Das neuste Beispiel: Die Firma Polyphlo hat in den letzten zwanzig Jahren zusammen mit der Universität Zürich einen Wirkstoff entwickelt, der die Antibiotikaresistenz bezwingen kann. Das ist eine wichtige Innovation, ja ein Durchbruch für die ganze Weltbevölkerung. Die exklusive Verwendung der Patente wird durch Polyphlo im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit der Universität Zürich abgegolten. Die Weiterentwicklung des Wirkstoffs für die Phase drei übergab Polyphlo der Pharmafirma Roche. Die neue Substanz wird wahrscheinlich im Jahr 2017 auf den Markt kommen. Es wird mit Kosten in der Höhe von 10 000 Franken pro Therapie und mit einem Börsengang gerechnet.
Da die Profite von einzelnen Medikamenten immer häufiger die Milliardengrenze pro Jahr überschreiten und zurzeit weltweit nach vielen solchen Wirkstoffen geforscht wird, ist zu hinterfragen, welcher Anteil dieser Gewinne durch entsprechende Abgaben den Steuerzahlern zurückerstattet werden sollte. Der Bundesrat ist häufig in Verhandlung mit der Pharmaindustrie, um die Medikamentenpreise zu senken. Das schätzen wir natürlich sehr. Ist der Bundesrat aber auch bereit, Verhandlungen darüber zu führen, dass bei Erfolg ein Teil des Gewinnes der zukünftigen Medikamente, die in der Schweiz, mit unserer Infrastruktur und dem Know-how unserer Universitäten entwickelt wurden, der Bevölkerung zurückgegeben wird? Mit diesen Abgaben könnten auch wieder neue Innovationen unterstützt werden.
Wir Grünliberalen sind gespannt auf die Antwort.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Ich möchte nicht künstlich verlängern. In diversen Sitzungen hat sich die GPK in Form von Aussprachen mit den einzelnen Departementen mit dem Geschäftsbericht beschäftigt. Die Berichterstattung war offen und transparent, und das schätzen wir als GLP sehr. An dieser Stelle recht herzlichen Dank an alle Beteiligten!
Ich spreche nun noch kurz zum UVEK: In der GPK beschäftigen wir uns meistens mit bereits Geschehenem; dies wurde bereits genügend erläutert. Ich möchte aus aktuellem Anlass kurz einen Blick in die Zukunft werfen. Konkret geht es um die Absicht im Ständerat, die Grosswasserkraftwerke mit Subventionen zu stützen. Die Wasserkraft ist in der Schweiz extrem wichtig und muss existieren können. Subventionen sind jedoch der falsche Weg - Absatzsteigerung ist die Alternative. Frau Bundesrätin, ich bitte Sie: Machen Sie den Weg frei, und lassen Sie uns Wasserkraftstrom in Gas und Treibstoff umwandeln! Dies schützt das Klima und sichert das Überleben unserer Wasserkraft. Dies ist eine Win-win-Strategie und macht Subventionen überflüssig.
In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie in diesem Bereich rasch die Weichen entsprechend stellen könnten.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
SBB, Post, Swisscom, Ruag, Skyguide - all diese Unternehmen erbringen einen Service public. Eigner ist der Bund. Deshalb legt der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Spitzen dieser Betriebe die Strategien fest und arbeitet mit Zielvorgaben. Diese strategischen Ziele werden jeweils auf vier Jahre festgelegt. Meistens werden die Ziele vor Ablauf der Frist wieder erneuert. Selten ist der Bundesrat im Rückstand mit dieser Arbeit, was uns natürlich freut.
Zwei Beispiele aus diesen strategischen Zielen möchte ich Ihnen nennen: Im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten erwartet der Bundesrat von der Post, dass die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Raumentwicklung und die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Die Swisscom entlöhnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach marktüblichen Sätzen und leistungsgerecht. Variable Entschädigungsanteile basieren auf im Voraus festgelegten Kriterien und berücksichtigen den langfristigen Erfolg.
Bei den Beratungen des Geschäftsberichtes in der GPK wurde darüber diskutiert, wie und ob das Parlament Einfluss auf die jeweiligen Eignerstrategien hat. Klar wurde festgehalten, dass gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes das Parlament diese Kompetenz hat. Bei der Festlegung der strategischen Ziele für verselbstständigte Einheiten kann das Parlament mitwirken und dem Bundesrat Aufträge erteilen. Die GPK hat dann bei einem der Betriebe entschieden, dem Bundesrat einen Brief zu schreiben mit klaren Zielvorgaben und dem Auftrag, Arbeitsplätze in der Schweiz, vor allem in den Randregionen, zu erhalten. Es gibt einige Bereiche, bei welchen es sich lohnt, genauer hinzuschauen und allenfalls zusammen mit dem Bundesrat Ziele zu definieren. Dazu gehören unter anderem Arbeitsbedingungen, Auftragsvergaben, Einhaltung des Service public, Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Randregionen und überall sonst in der Schweiz und vieles mehr. Leider ist es aber so, dass die GPK diese Kompetenz nicht hat. Die zuständigen Legislativkommissionen können diese Aufträge erteilen. So ist zum Beispiel für die Post die KVF und für die Ruag die SiK zuständig.
Die SP-Fraktion fordert darum die zuständigen Kommissionen auf, diese Kompetenz zu nutzen. Damit kann das Parlament nicht nur bei der Zielerreichung über die GPK Fragen stellen, sondern über die Legislativkommissionen direkt auf die Zielsetzungen Einfluss nehmen. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön der ganzen Verwaltung für die grossartige Arbeit und dem Bundesrat für den Bericht.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch ich möchte mich bei der Kommission sehr bedanken für die konstruktiv-kritische Begleitung der Geschäftstätigkeit des UVEK und auch für den Bericht an das Parlament. Herr Nationalrat Binder hat erwähnt, dass eines der Themen die Konkurrenzsituation zwischen Post und Telekommunikation ist. Das ist ein Thema, das tatsächlich in den nächsten Jahren aktuell bleiben wird. Ein Blick in die Geschichte zeigt aber, dass das eigentlich nichts Neues ist: Als im 19. Jahrhundert die Telegrafie aufkam, stellte dies eine unmittelbare Konkurrenz für die traditionelle Briefpost dar. Es gab aber auch Synergien. So wurden damals viele Telegrafenämter in Postgebäuden untergebracht. Mit der Verbreitung der Telefonie akzentuierte sich dies noch. Um die Synergie optimal zu nutzen und einen Verdrängungswettbewerb zwischen Post und Telekommunikation zu verhindern, wurden dann im frühen 20. Jahrhundert die getrennten Post- und Telegrafenverwaltungen zur PTT zusammengelegt. Im späten 20. Jahrhundert wiederum liess die technologische Entwicklung die Post- und Telekom-Monopole bröckeln. Die Synergien wurden weniger, und mit dem Aufkommen des Mobilfunks wurden die Poststellen ihrer Funktion als Zugangspunkte zum öffentlichen Telekommunikationsnetz beraubt. Schliesslich wurde die PTT aufgespalten in die zwei unabhängigen Unternehmen Post und Swisscom AG.
Heute haben wir erneut viele Überschneidungen. Die Digitalisierung hat beide Sparten wieder näher zueinander gebracht. Eine elektronische Postkarte ist ein Zwitter zwischen Brief- und Bildnachricht. Ist das nun eine Post-Nachricht oder Telekommunikation? Ist ein Handy-Bezahlsystem nun eine Dienstleistung des Zahlungsverkehrs oder ein Fernmeldedienst? Eine klare Abgrenzung ist deshalb gerade im Bereich der neuen digitalen Technologien und Dienste schwierig. Beide Unternehmen müssen sich dem Strukturwandel, den die Digitalisierung auslöst, stellen und neue Geschäftsfelder erschliessen. Das ist der Auftrag des Eigners, des Bundesrates.
Sollen die beiden Unternehmen nun um die Erschliessung neuer Märkte konkurrieren oder bei der Entwicklung neuer Produkte zusammenspannen? Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich diese Frage nicht pauschal beantworten lässt. Auch im Einzelfall verfügt der Eigner nicht über die nötigen Informationen, um dazu qualifiziert Stellung zu nehmen. Wir können aber mit Befriedigung feststellen, dass beide Unternehmen sowohl über den unternehmerischen Mut als auch über die finanzielle Kapazität und vor allem die technologische Kompetenz verfügen, um innovative Angebote im Grenzbereich zwischen Post- und Telekommunikationsdiensten zu entwickeln und anzubieten. Davon profitiert in erster Linie der Kunde, der Bürger, aber schlussendlich auch der Eigner, weil Wettbewerb, wie gesagt wurde, stimuliert und beide Unternehmen in diesem Bereich immer wieder mit neuen Produkten, neuen Anwendungsmöglichkeiten Umsatz und Gewinn steigern können.
Ich möchte noch auf das eingehen, was der Kommissionssprecher zu den Agglomerationsprojekten gesagt hat. Auch das ist eine sehr berechtigte Bemerkung. Wir haben Ihnen das auch bei der Beratung der zweiten Generation von Agglomerationsprogrammen dargelegt: Wir sind nach wie vor daran, die Abwicklung der Projekte der ersten Generation mit den Kantonen nun umzusetzen. Damit hängt zusammen, dass das Angebot des Bundes ein Anreizsystem ist und die Kantone selbstverständlich davon Gebrauch machen. Aber sehr oft sind diese Projekte in planerischer, baulicher Hinsicht nicht reif. Deshalb haben wir jetzt im Rahmen des NAF auch dort für mindestens ein Jahr Raum für die dritte Generation geschaffen, damit man hier ein bisschen näher an der Baureife ist. Aber ich denke, auch hier muss man zusammen mit den betroffenen Regionen die Entwicklung weiter beobachten, damit der Zeitpunkt der Genehmigung der Verpflichtungskredite durch das Parlament und der Zeitpunkt, an dem dann der Bagger auffährt, nicht zu weit auseinanderliegen.
Ich muss vielleicht noch eine Bemerkung zum Infrastrukturfonds machen: Im Jahre 2006, also vor bald zehn Jahren, hat die Bundesversammlung ja Bundesbeiträge in der Höhe von 6 Milliarden Franken für Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs vorgesehen. Eine erste Tranche von 2,5 Milliarden Franken sprach sie für dringende und baureife Projekte, darunter waren zum Beispiel auch die Projekte Durchmesserlinie Zürich, Ceva und die Linie Mendrisio-Varese. Die Durchmesserlinie Zürich ist gut abgeschlossen worden, die Ceva ist zumindest im Bau, bei der Verbindung Mendrisio-Varese ist man wenigstens auf Schweizer Seite auf Kurs. Sie sehen, es ist einiges gegangen, aber auch bei den beiden letzten Beispielen gilt: Bei grenzüberschreitenden Projekten wird die Realisierung nicht alleine durch die Schweiz beeinflusst. Es gab auch Strasseninfrastrukturprojekte wie den Wankdorfplatz in Bern oder den Pont de la Poya in Freiburg. Das sind Werke, die heute den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Für die dritte und vierte Generation an Programmen bleibt in diesem Fonds noch ein Restbetrag von 200 Millionen Franken. Der Fonds ist befristet bis 2027. Das bedeutet, dass sich das Parlament über die Fortsetzung der Finanzierung aussprechen muss; der Ständerat tut dies wohl bereits im Herbst, im neugewählten Parlament geschieht das dann im Rahmen der Beratung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Insofern bleibt uns da die Arbeit erhalten.
Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit und für das Verständnis dafür, dass die Zurverfügungstellung der Kredite nicht bedeutet, dass die Realisierung der Projekte gleich in der Woche darauf erfolgt. Da ist die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen sehr wertvoll.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Je souhaite à mon tour remercier le Parlement pour la collaboration durant l'année écoulée ainsi que pour le traitement du rapport de gestion du Conseil fédéral 2014. J'aimerais revenir sur quelques points - relativement peu nombreux parce que mon département est assez large - qui ont été également abordés ce matin par les rapporteurs. Je commencerai par des réflexions sur la qualité.
Comme vous le savez, le Conseil fédéral a adopté en 2013 la stratégie Santé 2020, qui montre la direction que souhaite suivre le Conseil fédéral en matière de santé en général. Il fixe une douzaine d'objectifs et prévoit des mesures détaillées qui doivent être mises en oeuvre progressivement jusqu'en 2020. La stratégie en matière de qualité s'inscrit dans le cadre de l'objectif relatif à la promotion de la qualité des prestations et des soins.
Le Conseil fédéral a commencé ses travaux dans le domaine de la qualité il y a quelques temps déjà. Nous avons besoin de structures adéquates en matière de qualité. Il a mis en consultation l'année dernière un projet de loi visant à promouvoir la qualité et l'économicité dans le domaine de l'assurance-maladie, qui a été diversement reçu. Cette consultation s'est terminée en septembre 2014. Elle a mis en lumière d'une part un accord très large pour dire que la Confédération doit jouer un rôle plus actif pour garantir la qualité, mais sans centraliser ses propres activités, et d'autre part la nécessité d'une séparation entre la stratégie de qualité et le volet relatif au renforcement des évaluations des technologies de la santé.
Je dois vous dire que grâce aux travaux du Parlement et du Conseil fédéral et à la suite de la consultation, le projet a énormément évolué. Il y a encore trois ans, le Conseil fédéral parlait d'un institut pour la qualité. Dans l'intervalle, il a revu ces ambitions à la baisse, proposé un projet moins centralisé et parlé de centres pour la qualité. Cela a été diversement reçu durant la consultation. Son idée actuelle est celle d'un réseau. Je mentionne ces éléments pour vous montrer que l'objectif du Conseil fédéral est d'aboutir à quelque chose d'efficace en matière de qualité. Il est en revanche très flexible et très ouvert sur le meilleur moyen d'y parvenir, et il intègre aussi dans ses travaux les acteurs existants.
Les travaux vont maintenant dans le sens d'un réseau de qualité, des mandats sont confiés aux acteurs existants. Il faut évidemment coordonner les travaux, et ce rôle doit revenir à la Confédération. Il n'y a donc ni centralisation ni doublons avec des éléments qui existent déjà, parce que les acteurs seront associés aux travaux, notamment la Fondation pour la sécurité des patients, qui se verrait confier un rôle phare dans le réseau de qualité.
Comme vous le savez, nous avons déjà lancé quelques programmes, relativement modestes pour l'instant. Il s'agit plutôt de projets pilotes qui visent à améliorer la qualité et la sécurité dans les domaines de la chirurgie et de la médication. Un troisième programme pilote, "Réduction des infections hospitalières", est également développé.
Ces programmes répondent à une demande. J'aimerais rappeler le fait que l'année passée, ou il y a deux ans, nous avons proposé un programme aux hôpitaux. 32 hôpitaux se sont montrés intéressés, voire très intéressés, par une participation à ce programme. Faute de cadre et de financement en matière de qualité, nous n'avons pu offrir le programme qu'à dix hôpitaux. Nous avons donc dû refuser plus de deux tiers des hôpitaux qui souhaitaient participer à notre programme dans le but d'améliorer leur qualité. C'est le genre de situation que nous souhaiterions éviter à l'avenir. Nous souhaiterions faire bouger les choses dans ce domaine.
Hormis le domaine stationnaire et celui des soins aigus, nous avons encore du travail à réaliser dans le secteur ambulatoire, les établissements médicosociaux, les organisations d'aide et de soins à domicile, qui manquent d'indicateurs de qualité.
Compte tenu des évolutions qu'a connues en 2014 le domaine de la qualité, sur lequel le Conseil fédéral poursuit ses travaux, nous n'envisageons plus de prévoir une loi ad hoc pour la qualité. Une révision de la LAMal doit suffire. Nous avons sur cette question également choisi la solution la plus simple et la plus pragmatique possible. Ces travaux ont débordé sur 2015, le Conseil fédéral a pris connaissance des résultats de la procédure de consultation en mai 2015 et a fixé le cap à tenir. Nous avons prévu de transmettre au Parlement un message à ce sujet vers la fin de l'année. Voilà en ce qui concerne la qualité.
Un autre élément abordé par Madame Kessler concerne les résistances aux antibiotiques, un sujet évidemment extrêmement important et qui a également gagné en accuité sur le plan international. Nous devons tout faire pour garantir, à l'avenir, de disposer d'antibiotiques efficaces. Cela signifie notamment de faire preuve d'une certaine mesure et d'être très pointus dans leur utilisation. Nous devons, dans tous les domaines de la santé humaine et de la santé animale, améliorer la qualité dans l'utilisation et la distribution d'antibiotiques.
En ce qui concerne la question relative à la prétendue existence d'un programme secret à l'Université de Zurich - question à nouveau soulevée par Madame Kessler et qui avait déjà fait l'objet d'un débat en commission -, le Conseil fédéral a mené des recherches, comme cela avait été annoncé et promis au Parlement, mais n'a pas trouvé trace d'un tel programme, en tout cas pas d'un programme financé par la Confédération. Si ce programme se situait dans la phase des études cliniques, il devrait être enregistré, or il ne l'est pas. Par ailleurs, s'il se situait dans une phase de développement très précoce, il ne devrait pas automatiquement être annoncé, mais, à ce moment-là, il serait inimaginable qu'il aboutisse en 2017. Le Conseil fédéral est prêt à échanger d'autres informations en vue d'approfondir la question, mais il ne dispose aujourd'hui d'aucun indice qui pourrait révéler l'existence d'un tel programme à l'Université de Zurich.
Je vous remercie, Madame Estermann, pour les mots très positifs à l'égard du Conseil fédéral et des travaux effectués dans le domaine de la santé. J'aimerais revenir sur des points que vous avez mentionnés. Tout d'abord, la question de la prévention. Oui, nous le savons, la prévention est un élément essentiel dans le système de santé pour les prochaines années, parce que, aujourd'hui, 80 pour cent des coûts dans le système de santé sont générés par les conséquences directes et indirectes des maladies non transmissibles telles que le cancer, le diabète ou les maladies cardiovasculaires. 80 pour cent des coûts, ce qui correspond à 55 milliards de francs environ, sont liés chaque année en Suisse à ces maladies. Par conséquent, une stratégie de diminution des risques est ce qu'il y a de plus efficace, de plus efficient dans ce domaine. Pour réduire les risques liés à ces maladies non transmissibles, nous devons promouvoir la prévention. J'ai pris note des remarques sur l'appréciation de ce qui se fait aujourd'hui en matière de prévention. Nous pouvons discuter de cela, il s'agit d'un sujet très important sur le plan politique.
Vous avez également mentionné le cas des produits du tabac, sujet auquel je suis très sensible, puisque, avec les propositions que le Conseil fédéral a adoptées au terme de la procédure de consultation, nous disposons d'une des législations les plus libérales de tout le continent européen en matière de lutte contre les excès du tabac. Vous avez raison, on peut différencier le produit lui-même et son type d'utilisation mais, en matière de prévention, je souhaite rappeler que, y compris selon le projet du Conseil fédéral après la procédure de consultation, la législation suisse reste l'une des plus libérales de l'ensemble du continent européen.
Vous avez mentionné également le souhait que l'on fasse de la prévention non seulement au sujet du tabac, de l'alcool et dans d'autres domaines, mais également au sujet des drogues ou des médicaments. Je crois que dans le domaine des médicaments, avec la prescription pour les médicaments qui ont des effets très puissants, nous disposons d'un contrôle par le système de santé et par les médecins. Pour tout ce qui concerne les drogues et les produits illégaux, il est extrêmement difficile de justifier de la part de l'Etat l'investissement de moyens publics pour faire de la prévention en disant: "Ces moyens sont illégaux, on vous rappelle juste qu'il ne faut pas les utiliser!" La prévention dans certains domaines où les produits sont illégaux revient dans le fond très indirectement à justifier l'utilisation du produit. Nous sommes soumis à un dilemme, relativement compliqué - ce qui ne veut pas dire que l'on ne s'y intéresse pas -, mais qui montre que le sujet est relativement sensible.
Le dernier point concerne la collaboration internationale. La Suisse a, je crois, des échanges extrêmement intenses avec les Etats qui l'entourent; elle a un intérêt primordial, pour sa propre sécurité sanitaire, pour sa propre sécurité alimentaire, à entretenir de très bonnes relations avec les pays qui l'entourent. Les maladies transmissibles passent très facilement les frontières, tout comme les denrées alimentaires. J'aimerais rappeler ici le fait que le Parlement a modifié l'année passée la loi sur les denrées alimentaires. Nous sommes dans la phase de mise en oeuvre de cette révision et, dans ce cadre, sur le plan technique, une très bonne collaboration avec les Etats qui nous entourent est essentielle au maintien et au développement, pour notre propre population, d'une sécurité sur le plan sanitaire et sur le plan alimentaire qui soit la plus élevée possible. C'est dans ce sens que vont nos efforts.
J'aimerais terminer en vous remerciant au nom du Conseil fédéral pour la collaboration durant l'année écoulée et pour le travail réalisé dans le traitement de ce rapport. Je me permets, parce que c'est ma dernière intervention durant cette session, de vous souhaiter une bonne fin de session et un bel été.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2014
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2014
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté