14.428
Assurance-chômage. Empêcher les abus
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amstutz, Egloff, Frehner, Matter, Reimann Lukas)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Flückiger Sylvia, Aeschi Thomas, Amstutz, Egloff, Frehner, Matter, Reimann Lukas)
Donner suite à l'initiative
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir bitten Sie, der parlamentarischen Initiative 14.428, "Dem Missbrauch bei der Arbeitslosenversicherung vorbeugen", Folge zu geben. Mit der von uns vorgeschlagenen Massnahme würde dem Missbrauch vorgebeugt, dass Zuwanderer aufgrund unserer sehr gut ausgebauten Sozialwerke in die Schweiz einwandern. Heute ist fast jeder zweite Bezüger bei der Arbeitslosenversicherung ein Ausländer. Eine Fristerhöhung würde anreizbezogen entlastend wirken. Im Rahmen der Gleichbehandlung gelten dieselben Regeln und Fristen aber auch für Schweizerinnen und Schweizer. Das System der Arbeitslosenversicherung könnte mit dieser Massnahme generell entlastet werden. Zudem sieht Artikel 121a unserer Bundesverfassung explizit die Möglichkeit vor, als Begleitmassnahme bei der Steuerung der Zuwanderung den Anspruch auf Sozialleistungen zu beschränken.
Wir bitten Sie daher um die Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion möchte mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, und zwar Artikel 13 Absatz 1, wie folgt ändern: "Die Beitragszeit hat erfüllt, wer innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) während mindestens 24 Monaten in der Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat ... Die Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3) ist wenn nötig anzupassen." Es geht also um eine Fristerhöhung der Beitragszeit von 12 auf 24 Monate.
Wir haben in der Schweiz sehr gut ausgebaute Sozialwerke. Jährlich kommen Tausende Bürger aus EU- und Efta-Staaten in die Schweiz. Viele melden sich bei der Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie erst vor kurzer Zeit eine Arbeitsstelle angetreten hatten und dann arbeitslos geworden sind. Durch die Taggelder, die so bezogen werden, wird die Schweizer Arbeitslosenversicherung stark belastet. Fast jeder zweite ALV-Bezüger ist ausländischer Herkunft. Das System der Arbeitslosenversicherung könnte mit der vorgeschlagenen Massnahme entlastet werden, was uns vor allem auch im Hinblick auf die Zukunft und die wirtschaftliche Entwicklung als sehr wichtig erscheint.
Im Bereich der Einwanderung haben wir im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich zwei Probleme:
1. Einwanderer beziehen im Schnitt nahezu dreimal mehr Arbeitslosenversicherung, als sie in die Kasse einbezahlt haben.
2. Einwanderer können sich Versicherungszeiten in ihrem Heimatland anrechnen lassen.
Zum ersten Punkt: Einwanderer beziehen fast dreimal mehr, als sie einbezahlt haben. Dabei muss man beachten, dass zwischen den Herkunftsländern erhebliche Unterschiede bestehen. Aus diesen Zahlen - es geht um einen Observationsbericht, den wir in der Kommission bekommen haben - geht hervor, dass Schweizerinnen und Schweizer zu den Nettozahlern gehören. Der Anteil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge übertrifft den Anteil an bezogenen Arbeitslosenentschädigungen um 30 Prozent. Das spiegelt sich auch in der Tatsache, dass Schweizerinnen und Schweizer ein deutlich unterdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko aufweisen. Ausländerinnen und Ausländer aus dem EU-/Efta-Raum leisteten demgegenüber 25 Prozent der ALV-Beiträge und bezogen 31,1 Prozent der Arbeitslosenentschädigungen. Der Einnahmeanteil lag damit unter den Ausgaben für Arbeitslosenentschädigungen. Damit waren sie im Durchschnitt Nettobezüger.
Dann muss man noch die Drittstaatenangehörigen anschauen. Der Anteil der Einnahmen aus den ALV-Beiträgen belief sich auf 5,4 Prozent, während die Ausgaben für Arbeitslosenentschädigungen 15,1 Prozent ausmachten. Die Ausgaben lagen somit rund um den Faktor 3 über den Einnahmen, also dreimal mehr Bezüge als Beiträge. Das widerspiegelt auch deutlich das stark erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko dieser Nationalitätengruppen.
Zusammenfassend möchte ich Folgendes festhalten: Die Zuwanderung zum Schweizer Arbeitsmarkt ist nach wie vor attraktiv, und das wird sich nicht ändern. Jährlich kommen Tausende Personen, immer mehr melden sich bei der Arbeitslosenkasse. So steigt die Zahl jener, die Arbeitslosengeld beziehen können. Grund ist das Prinzip der Totalisierung, die besagt, dass jeder Taggeld erhält, der in den letzten zwei Jahren während mindestens 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt hat.
Wir können nun zwei Dinge tun: Erstens können wir nichts tun und zusehen, wie die ALV zusehends in Schieflage kommen wird. Was das heisst, wissen Sie: Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssten erhöht werden. Ich gehe davon aus, dass niemand ernsthaft Interesse daran hat, das zu tun. Zweitens können wir unserer parlamentarischen Initiative Folge geben bzw. dem Antrag der Minderheit zustimmen und mit der Erhöhung der Beitragspflicht auf 24 Monate eine Entlastung anstreben und damit auch Missbräuche ausschliessen. Wir täten also gut daran, hier in weiser Voraussicht zu handeln, damit wir später nicht vor leeren Töpfen stehen und unangenehme Massnahmen einleiten müssen.
Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Die Überlegungen, die dieser Initiative zugrunde liegen, sind falsch. Die Einzahlungen der EU-/Efta-Bürger in die Arbeitslosenversicherung sind nicht kleiner als die bezogenen Arbeitslosenversicherungsgelder, wenn man das über einen längeren Zeitraum betrachtet. Die EU-/Efta-Bürgerinnen und -Bürger sind bei der Arbeitslosenversicherung de facto Nettozahler und nicht Nettobezüger, wie dies suggeriert wird. Sogar bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern resultiert für die schweizerische Arbeitslosenversicherung durch das Freizügigkeitsabkommen und die jeweiligen Verordnungen, die das Ganze bestimmen, letztlich netto ein Plus. Ich kann hier nur aus dem 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, Seite 98, zitieren: "Für das Jahr 2013 belief sich der Nettobetrag der Rückerstattungen auf 186,4 Millionen Franken. 2013 ist das erste repräsentative Jahr nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. Im Vergleich mit dem Jahr 2008, als noch alle ALV-Beiträge von Grenzgängerinnen und Grenzgängern rückerstattet wurden, fällt die neue Regelung bislang deutlich günstiger aus, womit Grenzgängerinnen und Grenzgänger heute netto deutlich mehr Beiträge an die ALV leisten, als sie in Form von Leistungen daraus beziehen." Man sollte sich bei den Überlegungen und Begründungen schon auf die Fakten stützen und keine Ängste schüren, wo sie nicht angebracht sind.
Weiter hätte eine Änderung, wie die vorliegende parlamentarische Initiative sie verlangt, eine negative Auswirkung für die Versicherten selber, die ja angehalten sind, sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Es bestünde nämlich das Risiko - wie in den Unterlagen, die der Kommission vorlagen, ziemlich detailliert gezeigt wurde -, dass sie grundsätzlich weniger disponibel wären, um sich in den Arbeitsmarkt integrieren zu lassen, was wiederum einen negativen Anreiz zur Folge hätte.
Die parlamentarische Initiative widerspricht auch dem Ansatz, dass ein Anreiz bestehen muss, damit sich die arbeitslosen Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren lassen. Alles, was dem zuwiderläuft, ist dem Ziel, welches die Arbeitslosenversicherung bezüglich der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgt, diametral entgegengesetzt. Auch die Kantone müssten sich mit negativen Folgen auseinandersetzen. Ein Ja zu dieser parlamentarischen Initiative würde die sehr flexible Integration der arbeitslosen Menschen eher verhindern.
Die schweizerische Arbeitslosenversicherung hat so, wie sie ausgestaltet ist, gegenüber den ausländischen Versicherungen den Vorteil, dass wir die betroffenen Menschen durch die Arbeitsvermittlungsämter relativ gut in den Arbeitsprozess reintegrieren können. Die Initiative hat vielleicht ein gutes Ziel vor Augen, aber sie würde dem heutigen Ziel, dass die Leute wieder Arbeit finden, entgegenwirken.
Aufgrund all dieser Überlegungen sollten wir dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, sie nicht zu unterstützen. Sie empfiehlt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.
Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe libéral-radical
L'initiative en question vise à modifier la loi sur l'assurance-chômage. L'article concerné par cette modification dispose que "celui qui, dans les limites du délai-cadre prévu à cet effet, a exercé en Suisse durant 24 mois au moins une activité soumise à cotisation remplit les conditions relatives à la période de cotisation".
La commission, par 17 voix contre 7, vous demande de ne pas donner suite à cette initiative. Bien sûr, il n'est pas acceptable de voir du tourisme social se développer. Cependant, avec cette initiative, nous jetons le bébé avec l'eau du bain.
Cette initiative demande d'abord le doublement des délais légaux pour l'obtention du chômage. Cela n'a rien à voir avec le tourisme social. Une telle mesure toucherait de plein fouet les travailleurs suisses qui se trouvent en attente de travail. Les Suisses qui ont un travail temporaire ou saisonnier seraient particulièrement concernés, car ils ne peuvent pas aller travailler à l'étranger durant la période de non-emploi.
De plus, il n'est pas équitable de cibler le travailleur étranger. Il est établi que les cotisations de ces travailleurs sont bien supérieures à ce qui est redistribué dans le cadre des indemnités de chômage. Une telle mesure serait vraiment contraire à la libre circulation des travailleurs et certains Suisses travaillant à l'étranger pourraient en pâtir.
Quant aux travailleurs qui toucheraient des indemnités en résidant à l'étranger, ils sont estimés à 2600 ou à 2700. C'est donc un nombre très limité de personnes, qui ne justifie pas une telle modification de loi.
Il faut relever que la dernière révision de la loi sur l'assurance-chômage remonte à quelques années seulement. Elle a introduit une réduction des prestations et a manifestement produit les effets escomptés. Les économies entreprises dans ce cadre nous avaient amenés à un référendum que le peuple n'avait alors approuvé qu'à une très faible majorité.
Les modifications proposées par cette initiative sont bien plus conséquentes. De plus, nous ne savons pas encore sur quoi déboucheront les négociations sur la libre circulation des personnes à la suite de l'acceptation de l'initiative "contre l'immigration de masse".
Le Conseil fédéral prévoit une gestion directe de l'immigration par des contingents et des plafonds. Pour qu'il aboutisse, si le système des contingents est introduit, un certain degré de coordination des systèmes de sécurité est requis.
Finalement, il faut bien constater que rien ne démontre clairement qu'il existe une immigration reposant sur l'effet incitatif des bonnes prestations de l'assurance-chômage. Cette vision relève plutôt du fantasme. Il est par contre certain que l'introduction de contingents d'immigration limiterait l'immigration. Des mesures plus étendues de l'assurance-chômage ne sont donc pas nécessaires. Elles sont disproportionnées. Ce sont, comme je l'ai dit, les travailleurs suisses qui seraient les plus touchés.
Au nom d'une très large majorité de la commission, je vous demande donc de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 53 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.40 Uhr
La séance est levée à 18 h 40