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Se dire oui pour la vie sans bureaucratie

36260 · Bulletin officiel

Du 14 déc. 2015

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/36260/fr/se-dire-oui-pour-la-vie-sans-bureaucratie

Consulté le 13 sept. 2026

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Objet parlementaire: Se dire oui pour la vie sans bureaucratie (13.4037)

13.4037

Se dire oui pour la vie sans bureaucratie

Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Motion Caroni wurde von Frau Masshardt übernommen. Die Motion wird von Frau Geissbühler bekämpft.

Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Mit der vorliegenden Motion des heutigen Ständerates Caroni können wir unnötige Bürokratie abbauen und zeitgemässe Vereinfachungen vornehmen. Verlieren würde niemand etwas. Die vorgeschlagenen Änderungen leuchten ein, weshalb sie, so hoffe ich, breite Unterstützung finden werden. Der Bundesrat empfiehlt ja die Annahme der Motion.

Was will die Motion? Erstens soll die heute zwingende Wartefrist von zehn Tagen zwischen dem Ehevorbereitungsverfahren und der Trauung abgeschafft werden. Künftig soll es Verlobten also freistehen, sich direkt im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren oder in einem speziellen Akt innert dreier Monate trauen zu lassen.

Zweitens soll das zwingende Erfordernis zweier Trauzeugen aufgehoben werden. Den Verlobten soll es aber offenstehen, wie heute zwei Trauzeugen beizuziehen, falls sie das wünschen.

Warum drängen sich diese Vereinfachungen auf? Die Wartefrist von zehn Tagen ist ein alter Zopf und bloss noch historisch begründet. Ihr Ursprung liegt im damaligen Verkündungsverfahren. Damals wurden Trauungen noch öffentlich ausgeschrieben. Dies entspricht nicht mehr der heutigen Realität. Für diese Frist gibt es heute keinen zwingenden Grund mehr. Alles Rechtliche wird im Vorbereitungsverfahren überprüft. Da prüfen die Zivilstandsbeamten, ob es Anhaltspunkte für eine Scheinehe gibt, ob der Aufenthalt nachgewiesen ist, ob sonst alles korrekt ist und der Eheschliessung nichts im Wege steht.

Einen Beweis dafür, dass die Wartefrist überholt ist, liefert nicht zuletzt das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare: Es kennt keine solche Bedenkzeit. Bereits bei der Vernehmlassung zur Revision der Zivilstandsverordnung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes waren diverse Kantone der Ansicht, dass Artikel 100 ZGB aufgehoben werden sollte, mit dem Ziel, die Differenz zu beseitigen. Nur gerade ein Kanton wollte damals die Wartefrist auch für gleichgeschlechtliche Paare einführen.

Weiter kennen auch unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich keine solche Frist für den Eheschluss. Zudem wurde in der Schweiz die Bedenkfrist für die Ehescheidung per 1. Februar 2010 abgeschafft. Die Motion will aber keinen Zwang zur sofortigen Eheschliessung, im Gegenteil: Wer will, kann nach dem Vorbereitungsverfahren bis zu drei Monate mit der Eheschliessung warten und sich so eine lange Bedenkfrist ausbedingen.

Das Gleiche gilt für die Trauzeugen. Heute haben diese keine rechtliche Funktion mehr. Entsprechend verlangt das Partnerschaftsgesetz auch keine Zeugen. Deutschland und Österreich kennen ebenfalls keine solche Pflicht. Aber auch hier gilt: Es ist keinesfalls das Ziel des Vorstosses, Verlobten zu verbieten, sich von Trauzeugen zur Eheschliessung begleiten zu lassen, im Gegenteil: Wer will, soll das auch künftig tun können - freiwillig.

Sie sehen also, vieles spricht dafür, unnötige Bürokratie und aus der Zeit gefallene Vorschriften abzuschaffen. Ich bitte Sie daher um Annahme der Motion.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir Politikerinnen und Politiker sind eigentlich gewählt worden, um Probleme in diesem Land zu lösen. Und es gibt weiss Gott genug Probleme, welche wir zu lösen haben. Mit dieser Motion aber lösen wir gar kein Problem, im Gegenteil: Wir schaffen zusätzliche Probleme. Zudem wird damit nicht etwa Bürokratie abgebaut, wie es im Titel so schön heisst: Es ist weiterhin möglich, zwei Trauzeugen zu benennen, sodass es da nicht zu einem Wegfall von Bürokratie kommt.

Im Normalfall heiraten wir in unserem Leben ein einziges Mal. Wenn man ein ganzes Leben vor sich hat, sind zehn Tage Wartefrist ja wohl kein Problem; das gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Vorbereitung einer Heirat mehr als zehn Tage in Anspruch nimmt. Die zehn Tage, während deren man warten muss, sind also für niemanden ein Hindernis oder eine Hürde.

Dass es in der Schweiz für eine Heirat zwei Trauzeugen braucht, ist eigentlich eine sehr schöne Tradition. Es ist schön, dass zwei Menschen das Paar während der Vorbereitungen zur Hochzeit und auch am schönsten Tag begleiten und dass sie die Eheschliessung mit ihrer Unterschrift bezeugen. Eigentlich bestehen da keine Probleme. Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass man das Gesetz ändern soll, weil in hundert Jahren vielleicht einmal der Fall eintritt, dass jemand ein Problem hat, einen Trauzeugen zu finden.

Weit gewichtiger ist, dass wir in der Kommission für Rechtsfragen vor noch nicht allzu langer Zeit die Gesetze gegen Zwangsheirat verschärft haben. Wir haben lange Sitzungen durchgeführt, um Massnahmen gegen Zwangsheiraten zu beraten. Mit dieser Motion würden wir zwei Hürden abbauen. Die betreffenden Personen müssen jetzt nämlich zwei Trauzeugen suchen, die ihre Eheschliessung unterstützen und das mit ihrer Unterschrift bezeugen, und sie müssen, was weit gewichtiger ist, die Frist von zehn Tagen abwarten. Bislang konnten die Behörden im Gespräch allenfalls feststellen, dass es sich um eine Zwangsehe handeln könnte, worauf noch zehn Tage blieben, um dem Verdacht nachzugehen. Handelte es sich tatsächlich um eine Zwangsehe, konnten sie Einspruch erheben und die betreffenden Personen nochmals einladen. Sie konnten eine Heirat auch für ungültig erklären oder annullieren. Diese Möglichkeit würde bei einer Annahme dieser Motion nicht mehr offenstehen. Das heisst eigentlich: Eine Zwangsheirat können wir faktisch nicht mehr verhindern, und das ist ein Riesenproblem.

Daher bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen, weil wir nicht zusätzliche Probleme haben wollen. Probleme, die wir im Moment mit diesem Gesetz nicht haben, müssen wir nicht noch künstlich schaffen.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Conseil fédéral · Berne

Die Motion möchte das Verfahren zur Eheschliessung vereinfachen. Die Verlobten sollen von unnötigen Verfahrenszwängen befreit werden und stattdessen mehr Wahlfreiheiten erhalten; das ist in einer liberalen Gesellschaft etwas Wünschenswertes.

Konkret geht es hier darum, die zwingende Wartefrist von zehn Tagen zwischen dem Vorbereitungsverfahren und der Trauung, wie sie heute in Artikel 100 des Zivilgesetzbuches vorgesehen ist, abzuschaffen. Ausserdem soll das zwingende Erfordernis von zwei Trauzeugen, wie es heute in Artikel 102 ZGB vorgeschrieben ist, aufgehoben werden. Keine Angst, Sie könnten die Trauzeugen weiterhin mitnehmen, wenn Sie das wünschten. Sie müssten dann also nicht ohne Trauzeugen zur Heirat gehen, es gäbe aber nicht mehr das zwingende Erfordernis dazu.

Der Bundesrat hat die Motion zur Annahme empfohlen. Dabei erscheinen dem Bundesrat die Anliegen des Motionärs oder jetzt der Motionärin, die die Motion von Herrn Caroni übernommen hat, nachvollziehbar. Auch die Begründung ist durchaus kohärent, indem wir nämlich das Verfahren der Eheschliessung von zwei Verfahrensvorschriften befreien, denen nach Ansicht des Motionärs und des Bundesrates heute rechtlich keine Bedeutung mehr zukommt. Bei der einen Vorschrift handelt es sich um ein Erfordernis in Bezug auf die Frist und bei der anderen um ein Formerfordernis.

Zuerst zum Erfordernis bezüglich der Frist: Heute können Brautleute nicht einfach auf das Zivilstandsamt gehen und nach Abgabe aller erforderlichen Dokumente und Erklärungen sofort heiraten. Sie müssen auf jeden Fall zuerst zehn Tage warten, bis sie sich das Jawort geben dürfen. Diese Sperrfrist war im früheren Verkündungsverfahren begründet. Dieses Verkündungsverfahren wurde aber am 1. Januar 2000 abgeschafft. Man wollte mit dem Verkündungsverfahren die Brautleute vor übereiltem Eheschluss schützen. Übrigens, im Partnerschaftsgesetz haben Sie diese Frist auch nicht vorgesehen. Die Beurkundung der Partnerschaft ist somit theoretisch am gleichen Tag wie die Gesuchstellung möglich.

Diese Flexibilität wird auch von den Praktikern der Zivilstandsbehörden begrüsst. Ihnen hat die Einhaltung dieser zehntägigen Sperrfrist für Brautleute in den letzten Jahren immer wieder Probleme bereitet, vor allem wenn das Brautpaar nicht einsah, weshalb es mit der geplanten Eheschliessung noch zuwarten musste.

Wenn aber die Meinung besteht, wie das jetzt auch von Frau Nationalrätin Geissbühler ausgeführt worden ist, dass mit der Motion Zwangsheiraten oder Scheinehen nicht mehr verhindert werden können, dann ist diese Annahme falsch. Um herauszufinden, ob es sich um eine Zwangsehe handelt oder um eine Scheinehe, dafür haben wir das Vorbereitungsverfahren, und daran wird mit dieser Motion nichts geändert. Während des Vorbereitungsverfahrens nehmen die Zivilstandsbeamten oder Zivilstandsbeamtinnen eben genau diese rechtliche Prüfung vor, ob es sich um eine Scheinehe handelt oder ob es sich um eine Zwangsheirat handelt. Das muss im Vorbereitungsverfahren geprüft werden, und solange diese Fragen nicht geklärt sind, wird das Vorbereitungsverfahren nicht abgeschlossen. Aber dass man nach dem abgeschlossenen Vorbereitungsverfahren, nachdem diese rechtlichen Prüfungen schon vorgenommen worden sind, die Leute zwingt, noch einmal zehn Tage zu warten, das ist etwas schwierig zu erklären.

Ich komme noch zum zweiten zwingenden Erfordernis, nämlich zwei Trauzeugen mitzunehmen. Dazu müssen Sie einfach wissen, dass die Trauzeugen für die Eheschliessung heute keine Beweisfunktion haben. Entscheidend ist einzig die übereinstimmende Willenserklärung der persönlich anwesenden Brautleute vor dem Zivilstandsbeamten oder der Zivilstandsbeamtin. Das heisst, mit den beiden Jaworten ist die Ehe geschlossen, da haben die Trauzeugen keine Funktion. Heute ist es noch so: Falls die Brautleute keinen Trauzeugen mitnehmen, müssen sie noch je 50 Franken bezahlen, um einen Trauzeugen zur Verfügung gestellt zu erhalten.

Von daher, denke ich, ist es auch hier so, dass das früher vielleicht anders und sinnvoll war. Doch ich sage es noch einmal: Wer mit Trauzeugen erscheinen will, darf das weiterhin tun. Aber für den Bundesrat sind die in der Motion verlangten Gesetzesanpassungen durchaus nachvollziehbar.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat beantragt, diese Motion im Sinne auch einer offenen und etwas liberaleren Gesellschaft anzunehmen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 92 Stimmen

Dagegen ... 86 Stimmen

(9 Enthaltungen)