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Verlängerung der Anstossfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen durch den Bund

36349 · Amtliches Bulletin

Du 17 déc. 2015

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/36349/de/verlangerung-der-anstossfinanzierung-von-familienerganzenden-kinderbetreuungsplatzen-durch-den-bund

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Prolongation par la Confédération de l'incitation financière pour la création de places d'accueil pour enfants en dehors du cadre familial (14.306)

14.306

Verlängerung der Anstossfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen durch den Bund

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative Folge geben

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen, Chevalley, Geissbühler, Grin, Herzog, Keller Peter, Pieren, Portmann, Weibel)

Der Initiative keine Folge geben

Proposition de la majorité

Donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Wasserfallen, Chevalley, Geissbühler, Grin, Herzog, Keller Peter, Pieren, Portmann, Weibel)

Ne pas donner suite à l'initiative

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Nous sommes appelés à traiter l'initiative du canton de Soleure portant sur la prolongation de l'incitation financière pour la création de places d'accueil pour enfants en dehors du cadre familial. Comme vous le savez, la Confédération accorde un tel soutien aux cantons et aux communes depuis 2003 déjà. Ce programme devait se terminer le 31 janvier 2015, mais les Chambres fédérales ont décidé de le prolonger jusqu'en 2019, constatant, d'une part, que le programme avait fait ses preuves et, d'autre part, que la demande en nouvelles places d'accueil restait importante. Selon le dernier bilan, plus de 40 000 nouvelles places d'accueil ont vu le jour grâce à l'impulsion de la Confédération. Entre 95 et 98 pour cent des structures sont en outre restées en activité, même après qu'elles n'ont plus eu droit aux aides fédérales.

L'initiative du canton de Soleure prévoit d'aller plus loin que la décision prise par les Chambres fédérales en 2014, en abrogeant la notion de limite dans le temps contenue dans le texte. Par 12 voix contre 10 et 1 abstention, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture vous invite à donner suite à cette initiative cantonale. Une minorité de la commission préfère attendre les résultats de la prolongation avant de se prononcer sur une éventuelle deuxième prolongation. C'est aussi la position du Conseil des Etats.

Pour la majorité de la commission, la proposition contenue dans l'initiative du canton de Soleure est la voie de la sagesse. Il apparaît en effet que le besoin en nouvelles places d'accueil ne va pas se tarir d'ici 2019 et que, dans l'absolu, une limite dans le temps n'est pas nécessaire.

Au contraire, de nombreuses communes et des cantons ne couvrent pas aujourd'hui les besoins des familles en matière d'accueil extrafamilial. De plus, les nouveaux projets d'infrastructures ne naissent pas en un jour. Afin de ne pas devoir mener en 2017 ou 2018 déjà un nouveau débat sur une nouvelle prolongation de ce programme, la commission vous demande de lui donner le mandat de voir comment il est possible de lever la limite de temps fixé dans cette loi. Il serait, par exemple, plus judicieux de faire coïncider l'application de cette loi avec les besoins réels mesurés périodiquement sur le terrain auprès des communes suisses.

Merci de donner suite à cette initiative du canton de Soleure.

Steiert Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 26. März 2015 die vom Kanton Solothurn am 28. März 2014 eingereichte Initiative im Rahmen des Zustimmungsverfahrens vorgeprüft. Der Kanton Solothurn fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Befristung des Bundesgesetzes sowie der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung aufzuheben oder die Geltungsdauer des Gesetzes entsprechend zu verlängern und einen weiteren mehrjährigen Verpflichtungskredit zu bewilligen.

Die Grundidee ist faktisch die, bei den finanziellen Anreizen des Bundes für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen die zeitliche Begrenzung aufzuheben. Die Initiative wurde 2014 eingereicht, d. h. noch während der Laufzeit des vorangegangenen Impulsprogramms des Bundes für Kinderbetreuungsplätze, um das Programm nach dem damaligen Ablauftermin vom 31. Januar 2015 weiterlaufen zu lassen. Der Kanton Solothurn hob dabei den Erfolg der Programme in den Jahren 2003 bis 2012 hervor, die zur Schaffung von fast 40 000 neuen Kinderbetreuungsplätzen geführt hatten. Da der Bund das Programm inzwischen um vier Jahre bis zum 31. Januar 2019 verlängert hat, gehen ein Teil der Minderheit wie auch der Ständerat davon aus, dass das Anliegen des Kantons Solothurn obsolet sei.

Die Mehrheit der WBK hat die Initiative des Kantons Solothurn weniger eng ausgelegt und festgestellt, dass erstens die bisherigen Programme äusserst erfolgreich waren, sowohl bei der Anzahl geschaffener Plätze als auch bei ihrer Dauerhaftigkeit nach Wegfall der Bundessubventionen, und dass zweitens sowohl im betroffenen Kanton wie in zahlreichen anderen Gegenden der Schweiz nach wie vor ein ungenügendes Angebot an Betreuungsplätzen besteht.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und der daraus folgenden Notwendigkeit, die Erwerbsquote im Allgemeinen und die Frauenerwerbsquote im Besonderen zu erhöhen, wird das Bedürfnis nach zusätzlichen Plätzen noch erheblich verstärkt. Der Erfolg der Fachkräfte-Initiative hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist sicher die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Elternaufgaben, und das wird ohne zusätzliche Betreuungsplätze definitiv nicht funktionieren.

Zum Ablauf: Wir sind im Moment in der ersten Phase. Das heisst, wir müssen begutachten, ob die Standesinitiative überhaupt in die richtige Richtung geht. Inzwischen hat auch der Bundesrat einen Entwurf für eine Verlängerung der Unterstützung durch den Bund mit spezifischeren Unterstützungskriterien in die Vernehmlassung geschickt. Wenn wir der Standesinitiative, die im Moment in der ersten Phase ist, Folge geben und wenn dies allenfalls auch der Ständerat tut, können wir ein Zeichen in Richtung des Beschlusses des Bundesrates setzen, um dann in der zweiten Phase die parlamentarischen Arbeiten mit der künftigen Botschaft des Bundesrates zu verbinden. Damit könnte einerseits eine sinnvolle Verstetigung der Unterstützung in die Wege geleitet werden, anstatt dass die Diskussion mit den entsprechenden Planungsunsicherheiten für Gemeinden, Tagesstätten, Krippen und andere Institutionen alle vier Jahre neu geführt werden muss. Andererseits ist dies auch eine Gelegenheit, die Kriterien zur Unterstützung zu überarbeiten, wie dies meine Vorrednerin bereits erläutert hat.

In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Solothurn Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr keine Folge zu geben, zum einen, weil sie die Resultate der laufenden Programme bzw. den Entwurf des Bundesrates abwarten möchte, zum andern, weil es grundsätzliche Einwände gegen eine Verstetigung des Unterstützungsprogrammes gibt.

Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Das Wort hat Herr Müller-Altermatt. Er wurde von der Mehrheit der Vertreter des Kantons Solothurn gemäss Artikel 46 Absatz 5 des Geschäftsreglementes unseres Rates bestimmt, für den Kanton Solothurn zu sprechen.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion

Was jammern wir hier im Rat immer über die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Es gibt kaum eine Partei, die sich dieses Thema nicht auf die Fahne geschrieben hat. Was jammern wir hier im Rat über den Fachkräftemangel! Da werden Initiativen und Patentrezepte zuhauf angekündigt und hochgeredet, mitunter seit Jahren, ohne dass wir konkret werden. Was beschwören wir hier die bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials! Fast alle künden das als Königsweg zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative an. Hören wir auf mit Jammern und Versprechen! Lassen wir Taten folgen, und packen wir die Probleme an der Wurzel an!

Eine dieser Wurzeln liegt klar vor uns: Wir haben schlicht zu wenig Plätze, in denen Kinder betreut werden können. Wir haben aber ein erfolgreiches Programm, mit welchem solche Plätze geschaffen werden, und zwar dauerhaft und nicht einfach als "Subventions-Strohfeuer". Es sind Plätze, die dank der Anstossfinanzierung geschaffen werden und die auch überleben, wenn diese Anstossfinanzierung dann wegfällt. Die Betreuungseinrichtungen benötigen aber die staatliche Anstossfinanzierung, um erst einmal bekanntzuwerden, um die ersten Durststrecken mit tieferen Kinderzahlen zu überwinden und sich dann quasi "gesundzuwachsen".

Nun hat diese Standesinitiative eine begleitende Geschichte. Seit sie 2012 im Solothurner Kantonsrat beraten wurde, hat sich die Sache mit der Anstossfinanzierung - wir haben es gehört - weiterentwickelt. Mittlerweile wurde die Geltungsdauer der Anstossfinanzierung mit der parlamentarischen Initiative Quadranti 13.451 bis Ende Januar 2019 verlängert.

Nun verlangt die Standesinitiative ja im Wortlaut, dass die Befristung aufgehoben oder die Geltungsdauer verlängert wird. Ist man wenig grosszügig gegenüber dem Stand Solothurn - so hat es der Ständerat aufgefasst -, könnte man sagen, der Teilsatz nach dem "oder" sei ja erfüllt und die Standesinitiative als Ganzes somit obsolet. Das wäre aber einerseits sehr ungenerös gegenüber einem unserer Gliedstaaten, und es wäre andererseits vor allem ein Verkennen der Ereignisse seit der Einreichung dieser Standesinitiative.

Das Schweizervolk hat ja bekannterweise seither auch die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen. Mit diesem Entscheid ist die Notwendigkeit nochmals gestiegen, dass wir mit Kinderkrippen, Tagesschulen, Mittagstischen oder sonstigen schulergänzenden Betreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen. Wer also für die Masseneinwanderungs-Initiative geworben hat und/oder wer das inländische Potenzial ausschöpfen will und/oder wer den Fachkräftemangel bekämpfen will, muss diese Standesinitiative unterstützen, sonst ist er oder sie komplett widersprüchlich. Es ist nämlich bei Weitem nicht so, dass sich das Problem der fehlenden Betreuungsplätze seit der Einreichung der Initiative entschärft hätte. Es ist auch nicht so, dass es sich ohne die Anstossfinanzierung entschärfen würde. Das Problem ist unverändert existent, und seine Bewältigung wurde mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative quasi noch priorisiert.

Es ist ja vielleicht kein Zufall, dass just der Kanton Solothurn diese Aufhebung der Befristung verlangt. Er ist ein Industriekanton, der aber nicht über grosse Zentren verfügt. Ein solcher Kanton benötigt erstens viele Betreuungsplätze und kann diese zweitens nicht ohne Anstossfinanzierung realisieren, weil in den Regionen ausserhalb der Städte Solothurn und Olten jedes Angebot quasi eine Anlauf-Durststrecke überwinden muss, bis es bekannt und akzeptiert ist; das ist so und das wird immer so bleiben. Es nützt also nichts, wenn wir bis 2018 warten, um dann festzustellen, dass sich ja an der Ausgangslage wiederum nichts geändert hat, und um dann in einer Feuerwehrübung den Kredit wiederum zu verlängern. Die Probleme, die man anpacken will, und die Ziele, die man erreichen möchte - genannt sei nochmals das Stichwort inländisches Potenzial -, sind stets existent, und deshalb sollte man diese Anstossfinanzierung verstetigen.

Ich bitte Sie also im Namen des Standes Solothurn, dieser Standesinitiative zuzustimmen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ich glaube, die Wichtigkeit der familienergänzenden Betreuungsangebote ist unbestritten. Unbestritten ist in diesem Bereich aber auch die klar kantonale respektive kommunale Zuständigkeit. Die Verlängerung der Anschubfinanzierung im Jahr 2010 wurde von uns unterstützt. Erst kürzlich, am 10. September 2014, haben wir auch die parlamentarische Initiative Quadranti 13.451 unterstützt und für weitere vier Jahre weitere 120 Millionen Franken gesprochen. Das ist die Ausgangslage, die man bei dieser Standesinitiative betrachten muss.

Wir sprechen ja - das ist jetzt vielfach gesagt worden - von einer sogenannten Anstoss- oder Anschubfinanzierung. Nur dauert dieses System jetzt schon 15 Jahre an. 15 Jahre sind für ein solches System schon relativ viel, und wenn man noch die 4 Jahre Verlängerung dazunimmt, die wir letztes Jahr beschlossen haben, dann werden es 19 Jahre sein. Da muss man sich schon die Fragen stellen, wie viel Anschubfinanzierung es geben soll und ob das Wort "Anschubfinanzierung" in diesem Bereich noch gerechtfertigt ist.

Für die Minderheit - die bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 10 Stimmen eine starke Minderheit darstellt - ist es an der Zeit, das Bundesengagement schrittweise zurückzufahren und es nach Verwendung der für vier Jahre gesprochenen 120 Millionen Franken zu beenden. Denn die Standesinitiative Solothurn verlangt nichts anderes als die bundesseitige Einführung eines dauerhaften Subventionstatbestandes, was nach unserer Lesart nicht sinnvoll ist.

Ich muss auch das Argument entkräften, dass diese zwei Initiativen, die parlamentarische Initiative Quadranti damals und die Standesinitiative heute, völlig losgelöst voneinander diskutiert wurden: Wir hatten, als wir am 10. September 2014 den Entscheid zur parlamentarischen Initiative fällten, von der Standesinitiative Solothurn Kenntnis und wussten, worum es geht.

Die Mehrfachanmeldungen bei Kitas sind ein grosses Problem, das ich auch aus unserer Stadt, aus meinem Quartier kenne: Die Wartelisten blockieren viele Plätze. Das ist das eine Problem. Wir haben aber auch andere Probleme: Es gibt viele Kita-Plätze, die am falschen Ort sind. Ich nenne ein einziges Beispiel: Es gibt im Kanton Solothurn eine Kita in Härkingen. Sie ist eröffnet worden - aber niemand möchte das Angebot nutzen.

Und es ist so: Wenn wir diese Finanzierungen dauerhaft weiterführen, begünstigen wir eigentlich jene Kantone - und die Kantone wären ja zuständig -, die ihre Hausaufgaben vielleicht noch nicht gemacht haben. Ob das zielführend ist, das muss ich klar infrage stellen.

Deshalb wäre es am besten, jetzt erst einmal die bestehenden Kita-Angebote zu optimieren und dann zweitens zum Beispiel die berühmte und unnötige Krippenbürokratie herunterzufahren. Ich kenne in meinem Umfeld Privatpersonen, die früher Kitas führten, aber wegen Ausbildungserfordernissen, Hygienestandards, baulichen Standards usw. schlicht am Weiterführen ihrer Kitas gehindert worden sind. Ich denke, dass das die Hausaufgaben und die Optimierungen sind, die zuerst anzugehen sind, bevor wir definitive Subventionstatbestände einführen - was ja sowieso nicht sinnvoll ist, weil die Kantone zuständig sind.

Aus diesen Gründen bittet Sie die Minderheit - die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen entschieden, weshalb man von einer starken Minderheit sprechen kann -, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.

Steiert Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Zwei Punkte möchte ich kurz im Namen der Mehrheit der Kommission korrigieren: Herr Wasserfallen hat gesagt, eine Anschubfinanzierung über 19 Jahre sei nicht seriös. Er hat eine relativ individuelle, originelle Interpretation des Wortes "Anschubfinanzierung" eingebracht. Wenn man die Geschichte des Begriffs und der Vorlage anschaut, dann erkennt man, dass sich die Anschubfinanzierung auf die einzelne Institution bezieht - darum geht es! Wir fördern jeweils eine Kinderkrippe, eine Kita, eine Institution für eine bestimmte Zeit, und dann übernehmen die Gemeinde, der Kanton, Private, in bestimmten Kantonen zum Teil auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vollfinanzierung. Wir haben festgestellt, dass diese Institutionen nach zwei Jahren oder nach Ablauf der Bundesfinanzierung jeweils zu über 95 Prozent weiterlaufen, das heisst, dass die Anschubfinanzierung voll und ganz funktioniert.

Herr Wasserfallen hat auch gesagt, der Bedarf sei nicht erwiesen, viele Krippenplätze seien gar nicht besetzt. Das mag in Einzelfällen zutreffen. Wenn man aber das ganze Land anschaut, muss man feststellen, dass die Nachfrage massiv höher ist als das ausgewiesene Angebot - die Nachfrage ist da. Diese Nachfrage ist nicht nur im Interesse der Kantone, sondern im Landesinteresse, wie dies Bundesrat Schneider-Ammann mehrfach betont hat, als er meinte, wir sollten dafür sorgen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Frauenerwerbsquote, auch vor dem Hintergrund der Masseneinwanderungs-Initiative, erhöht werden kann.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 84 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen

(3 Enthaltungen)