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Mention des connaissances linguistiques dans les certificats fédéraux de capacité
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Die Frage des Sprachenlernens, insbesondere auch in der Berufsbildung, liegt mir als Freiburgerin und Bildungspolitikerin ganz besonders am Herzen. In meinem Postulat fordere ich, dass der Bundesrat die Möglichkeit prüft, in den eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen dort, wo es Sinn macht, einen Sprachkenntnisvermerk einzufügen.
Wir haben festgestellt, dass das Lernen einer Partnersprache in der gymnasialen Ausbildung stärker gefördert wird als in der beruflichen Grundbildung, wo sich dies, aus zahlreichen objektiven Gründen, effektiv schwieriger gestaltet. Dennoch haben die Verbundpartner im Jahre 2011 festgestellt, dass die Lage verbessert werden kann. In der Zwischenzeit sind in den Kantonen erste positive Ergebnisse erzielt worden, und der Bundesrat erklärt sich deshalb auch bereit, die Möglichkeit eines solchen Vermerks in den eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen zu prüfen.
Ich bitte Sie, mit dem Postulat diese wichtige Neuerung, wie das der Bundesrat tut, anzunehmen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Frau Bulliard, ich habe eine Frage betreffend den Eintrag. Das ist eine interessante Idee. Nur frage ich mich: Warum kommen Sie explizit auf die Sprachkompetenz? Warum verlangen Sie nicht auch, dass z. B. die Sozialkompetenz oder sogar die handwerkliche Kompetenz eingetragen wird?
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Herr Kollege, ich verstehe Ihre Frage. Meine Antwort ist klar: Ich setze mich jetzt für den Erwerb der Sprachkenntnisse ein, und deshalb habe ich ein Postulat eingereicht. Sie können die anderen Forderungen, zur Sozialkompetenz vielleicht, gerne in einem neuen Postulat stellen. Ich würde Sie dann gerne dabei unterstützen.
Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Das Postulat Bulliard-Marbach verlangt die Einführung eines Vermerks über die Sprachkenntnisse im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, damit junge Lernende für den Fremdsprachenerwerb im Rahmen ihrer Erstausbildung motiviert werden. Die Einführung eines Vermerks über die Sprachkenntnisse macht keinen Sinn. Denn je nach Branche und Region sind andere Fähigkeiten gefragt. Wo bleiben dann die Vermerke über technisches Können, handwerkliche Begabung, Rechnerisches oder einfach über freundliches Auftreten als Fähigkeiten, die je nach Branche viel wichtiger sind? Sprachenfokussierung kann eine Ausbildung für einen Jugendlichen eher belasten. Für die Sprachkenntnis gibt es das Notenblatt. Ein entsprechender Eintrag im Notenausweis wird schon heute vorgenommen, und das reicht. Suchen Sie nicht neue bürokratische Vorgaben!
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.
Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Bund hat gemeinsam mit den Kantonen und mit den Organisationen der Arbeitswelt in den vergangenen Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen, um den Fremdsprachenerwerb in der Berufsbildung zu fördern. 2014 wurde beispielsweise mit dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung ein Projekt zur Förderung des zweisprachigen Unterrichts in der Berufsbildung lanciert.
Die heutige Praxis ist die folgende: Gemäss Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung ist in der Regel eine zweite Sprache vorzusehen; so steht es in der Verordnung. In allen Berufen, in denen eine Zweitsprache in der Bildungsverordnung verankert und damit Teil der beruflichen Grundbildung ist, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Notenausweis. Auch Kantone, die einen freiwilligen zweisprachigen Unterricht anbieten, vermerken dies zum Teil in den Notenausweisen. Dazu gibt es keine Vorgaben vonseiten des Bundes.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die von der Postulantin angesprochene Thematik einmal vertieft anzugehen. Wir wollen das Anliegen effizient und möglichst ohne bürokratischen Mehraufwand umsetzen. Deshalb empfiehlt auch der Bundesrat das Postulat zur Annahme.
Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundespräsident, Sie haben jetzt selber gesagt, dass es das Notenblatt oder den Notenausweis gibt, wo die Sprachkenntnisse und andere Fähigkeiten verzeichnet sind. Was wäre aus Ihrer Sicht der Mehrwert, wenn Sie diese nicht nur im Notenblatt, sondern auch noch in den eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen vermerken würden?
Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Conseil fédéral · Berne
Herr Nationalrat Müri, diese Frage kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Aber ich habe es soeben gesagt: Wir schauen das vertieft an; es gibt berechtigte Gründe, weshalb die Kenntnis einer zweiten Landessprache gefördert werden kann oder gefördert werden soll. Wie wir das dann tun, wo wir das vermerken und weshalb wir das dann an einem ganz bestimmten Ort vermerken, werde ich Ihnen beantworten, wenn wir die Studie gemacht haben.
Vote
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 115 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen
(2 Enthaltungen)