14.3077
Pas de stages d'une durée supérieure à une année
Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
In welchen Situationen werden Praktika absolviert? Praktika werden absolviert, um Berufserfahrungen zu sammeln, um die richtige Berufswahl zu treffen oder um überhaupt Bildungsziele zu erreichen. Man stellt jedoch heute fest, dass anstelle von richtigen Arbeitsverträgen mit den entsprechenden Sozialleistungen immer häufiger ein sogenannter Praktikantenvertrag zur Anwendung kommt. Deshalb spricht man auch von der "Generation Praktikum".
Die SVP-Fraktion möchte nicht, dass solche Praktikantenverträge Jahr für Jahr aneinandergereiht werden. Wir fordern den Bundesrat auf, das Arbeitsgesetz dahingehend anzupassen, dass eben solche Praktikantenverträge nur noch für maximal ein Jahr abgeschlossen und nicht verlängert werden können.
Wenn man jetzt die Stellungnahme des Bundesrates liest, so stellt man fest, dass der Bundesrat eigentlich eingesteht, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Er schreibt nämlich: "Nach Einschätzung des Bundesrates könnte überdies das mehrmalige Aneinanderreihen von befristeten Praktikumsverträgen bei demselben Arbeitgeber in Anlehnung an die Praxis des Bundesgerichtes zu den Kettenarbeitsverträgen als Umgehung von gesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden." Mit anderen Worten: Der Bundesrat argumentiert, dass das bereits heute nicht legal sei - nicht aber, weil es eine gesetzliche Grundlage gibt, sondern weil die Praxis des Bundesgerichtes das so vorgibt. Deshalb möchte ich schon von Ihnen, Herr Bundespräsident, wissen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass wir, wenn es schon eine entsprechende Praxis gibt, die keine gesetzliche Grundlage hat, diese Praxis auf eine gesetzliche Grundlage stellen sollten, indem wir eben das Arbeitsgesetz anpassen.
Das wäre unser Vorschlag. Entsprechend bitte ich Sie, die Motion der SVP-Fraktion anzunehmen.
Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Conseil fédéral · Berne
In der Arbeitswelt gibt es viele verschiedene Arten von Praktika. Einem Teil der jungen Berufsleute ermöglicht das Praktikum, erste Berufserfahrung für eine Festanstellung zu sammeln. Für andere ist es ein obligatorischer Bestandteil der Aus- oder Weiterbildung. Im Jahr 2014 absolvierten lediglich 1,2 Prozent der Erwerbstätigen ein bezahltes Praktikum. In über 80 Prozent der Fälle handelte es sich um ein Praktikum oder ein Volontariat im Rahmen einer Ausbildung. Nach Abschluss des Studiums wählen viele Hochschulabsolventen ein Praktikumsverhältnis als Berufseinstieg. Fünf Jahre nach Abschluss eines Masters ist noch rund ein Prozent aller Absolventen in Praktika tätig.
Im Rahmen der in der Schweiz durchgeführten Arbeitsmarktbeobachtungen liegen keine Anhaltspunkte für verbreitete missbräuchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen vor. Lediglich der Kanton Tessin hat festgestellt, dass bei Grenzgängerbewilligungen vereinzelt Verdachtsfälle bezüglich des Alters der Praktikanten oder aufgrund einer langen Vertragsdauer bestehen. In Branchen mit für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gelten auch für junge Berufsleute und Hilfsarbeitskräfte Mindestlöhne, die durch Praktikumsverträge nicht umgangen werden können. In einzelnen Branchen sind sogar die Praktikantenlöhne geregelt, zum Beispiel im Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. In anderen Branchen ohne Mindestlöhne sind im Rahmen der flankierenden Massnahmen die kantonalen tripartiten Kommissionen mit der Beobachtung des Arbeitsmarktes beauftragt, um Missbräuche festzustellen. Werden solche festgestellt, wird im Einzelfall mit dem Arbeitgeber eine Verständigung gesucht.
Grundsätzlich untersteht ein Praktikumsverhältnis im Sinne des schweizerischen Arbeitsrechts denselben gesetzlichen Schutzbestimmungen wie alle anderen Arbeitsverträge, namentlich die befristeten und unbefristeten Verträge nach Obligationenrecht. Zudem kommt auch bei Praktikumsverträgen das Verbot der Kettenarbeitsverträge zur Anwendung. Ein Aneinanderreihen von befristeten Praktikumsverträgen beim gleichen Arbeitgeber ist somit untersagt.
Aus diesen Gründen sind Praktikanten genügend vor Missbrauch geschützt, und es besteht kein Handlungsbedarf. Eine Anpassung des Arbeitsgesetzes würde somit praktisch keine Wirkung entfalten, jedoch den administrativen Aufwand erhöhen. Das ist der Grund, Herr Nationalrat Aeschi, weshalb der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Vote
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 71 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
(25 Enthaltungen)