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Vermisste unbegleitete Flüchtlingskinder und Jugendliche
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Es trifft zu, dass die Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender in der Schweiz zugenommen hat. 2014 und 2015 waren es insgesamt 3542 Personen. 123 dieser unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind, bevor oder nachdem das Staatssekretariat für Migration über ihr Asylgesuch entschieden hat, unkontrolliert abgereist. Davon waren drei Viertel im Zeitpunkt des Verschwindens 16-jährig oder älter. Über ihren genauen Verbleib können keine konkreten Angaben gemacht werden. Das Verschwinden von solchen Asylsuchenden wird systematisch der Kantonspolizei gemeldet, die einen Fahndungsauftrag auslöst. Erfahrungsgemäss kommt es häufig vor, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende die Schweiz verlassen, um sich ihrer Familie oder sonstigen Angehörigen anzuschliessen, die in anderen Ländern leben.
Fedpol beobachtet die aktuelle Entwicklung sehr aufmerksam. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende in der Schweiz Opfer von Straftaten wie Prostitution oder anderen Formen der Ausbeutung würden. Fedpol prüft jedoch zusammen mit Partnerorganisationen, ob es in diesem Bereich zusätzliche Massnahmen braucht. Den besonderen Bedürfnissen von solchen Asylsuchenden wird im Asylverfahren durch eine altersgerechte Unterbringung und Betreuung Rechnung getragen. Einem unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wird eine rechtskundige Vertrauensperson zugewiesen, die seine Interessen im Asylverfahren wahrnimmt. Die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind zuständig für die Anordnung der erforderlichen Kindesschutzmassnahmen. Aus Sicht des Bundesrates genügen die heutigen Strukturen grundsätzlich.
Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herzlichen Dank für diese Angaben, Frau Bundesrätin! Ich habe noch eine Zusatzfrage: Wird auch die Unterbringung dieser unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden bei Familien geprüft? Da würde sich vielleicht auch ein Rahmen öffnen, in dem sie mehr Geborgenheit haben könnten.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sie wissen ja, dass die Kantone für die Asylsuchenden zuständig sind, wenn diese nicht mehr in den Zentren des Bundes sind. Die Kantone entscheiden dann auch, wie die Unterbringung erfolgen soll. Sie können aber davon ausgehen, dass gerade auch in Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Überlegungen dazu angestellt werden, welche Art von Unterbringung für die einzelnen Personen die beste ist. Ich muss aber davon ausgehen, dass das je nach Kanton unterschiedlich ist und auch so bleibt.