14.3431, 14.3439
Lenkungsabgabe auf Pestiziden / Verbot besonders umwelt- und gesundheitsgefährdender Pestizide
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Der Pestizideinsatz verursacht hohe externe Kosten. Das zeigten Berechnungen des Instituts Infras im Auftrag mehrerer Umweltorganisationen. Die Landwirtschaft und die Allgemeinheit müssen zusätzliche Aufwendungen von 50 bis 100 Millionen Franken tragen, vermutlich sogar mehr.
Es geht nicht an, dass die Umweltressourcen gratis genutzt und geschädigt werden, aber die Bevölkerung die Folgekosten zu tragen hat, umso weniger, als die öffentliche Hand mit Direktzahlungen die Biodiversität fördert, ja fördern muss, weil sie unter anderem wegen des Einsatzes von Pestiziden leidet.
Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme, dass er einen Aktionsplan zur Risikominimierung und zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet. Dabei sollen auch Massnahmen wie Lenkungsabgaben geprüft werden. Heute Nachmittag hat der Bundespräsident zugesichert, dass dieser Aktionsplan 2016 vorliegen werde. Der Bundesrat ist bereit, das Konzept mit dem Ziel zu vertiefen, geeignete und wirtschaftlich effiziente Instrumente bestmöglich zu nutzen.
Wir Grünen freuen uns, dass sich der Bundesrat der Sache annimmt. Die letzte solche Studie ist nach seinen Angaben mehr als zwanzig Jahre alt. Die Motion 14.3431 hat damit einen ersten Zweck erfüllt. Wir ziehen sie zurück in Erwartung der Ergebnisse der laufenden Prüfung.
Die Motion 14.3439 verlangt ein Verbot besonders umwelt- und gesundheitsgefährdender Pestizide. Pestizideinsatz kann mit Umwelt- und mit Gesundheitsproblemen für Mensch und Tier verbunden sein. Das zeigen immer mehr internationale Studien. Theoretisch sichere Einsätze können sich in der Praxis als gefahrvoll erweisen, auch in der Schweiz. Pestizide sind in weiten Teilen des Landes quasi allgegenwärtig geworden. In rund 70 Prozent der Schweizer Bäche und Flüsse können sie nachgewiesen werden, zum Teil auch in Lebensmitteln. Das müsste die Behörden aufrütteln.
Der Eindruck verdichtet sich, dass die Behörden das Gefahrenpotenzial unterschätzen. Beispiele dafür sind die Auswirkungen von Pestiziden auf Amphibien, aber auch jene auf Bienen. Neue wissenschaftliche Veröffentlichungen stufen das Pestizid Glyphosat als potenziell krebserregend ein.
In Gefahr geraten vorab Bauern, weil sie mit diesen Produkten arbeiten und mit den Materialien und mit Rückständen in Berührung kommen. Da Rückstände im Wasser und in Lebensmitteln festgestellt werden, ist auch die allgemeine Bevölkerung davon betroffen. Untersuchungen zeigen, dass in etwa 40 Prozent der Urinproben Pestizidrückstände gefunden wurden.
Wir anerkennen, dass der Bundesrat in diesen Fragen heute sensibler ist. Trotzdem muss der Umgang mit Pestiziden von noch mehr Vorsicht geprägt sein. Die Stellungnahme des Bundesrates bezieht sich vor allem auf die Prüfung neuer Stoffe. Bereits im Verkehr befindliche, besonders problematische Produkte müssen, gestützt auf ihr Gefahrenpotenzial, aus dem Verkehr gezogen werden und sind zu verbieten.
Wir bitten Sie, die Motion zu unterstützen.
Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern
Durch die aktuelle Gesetzgebung ist bereits heute gewährleistet, dass besonders umwelt- und gesundheitsgefährdende Pestizide nicht mehr zugelassen werden. Der Bundesrat ist also der Meinung, dass die gesetzlichen Vorschriften genügen, und er empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion 14.3439.
Es ist so, wie es Ihnen Herr Nationalrat Schelbert gesagt hat: Aufgrund der biologischen Wirkung unterliegen Pflanzenschutzmittel einem umfassenden Zulassungssystem. Dieses System stellt sicher, dass nur Pflanzenschutzmittel, welche keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben, zugelassen werden. Vom Grundsatz her sind wir uns einig.
In der Schweiz sind die Kriterien für die Zulassung mit denjenigen der Europäischen Union harmonisiert. Damit stelle ich fest, dass wir in unserem Land ein vergleichbar hohes Schutzniveau wie die Union kennen. Die strengen Zulassungskriterien, die wir in den letzten Jahren verschärft haben, haben dazu geführt, dass seit 2005 bereits mehr als ein Viertel der in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe vom Markt zurückgezogen wurde. 2014 hat der Bundesrat zudem beschlossen, einen Aktionsplan zur Risikominderung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auszuarbeiten. Dieser Bericht hat dann natürlich zum Ziel, dass weitere Risikopflanzenschutzmittel zurückgezogen werden können, wenn die entsprechende Evidenz vorliegt.
Aufgrund der bereits umfassenden und aufwendigen Prüfung der Pflanzenschutzmittel und auch aufgrund der laufenden Weiterentwicklung des Zulassungssystems empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
14.3431
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Motion der grünen Fraktion wurde zurückgezogen.
Zurückgezogen - Retiré
14.3439
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 60 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00