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Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner

37502 · Amtliches Bulletin

Du 14 juin 2016

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/37502/de/entzug-des-schweizer-burgerrechts-fur-soldner

Consulté le 5 sept. 2026

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  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Retirer la nationalité suisse aux doubles nationaux impliqués dans des activités terroristes ou des opérations de combat (14.450)

14.450

Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Föhn, Minder)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Föhn, Minder)

Donner suite à l'initiative

Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Wie einige Reiseberichte, von denen wir vorhin hörten, handelt auch dieser Vorstoss hauptsächlich von Reisen, allerdings nicht von solchen von Parlamentariern, sondern von Reisen von Dschihadisten; ich glaube, dass es dabei keine Überschneidungen gibt.

Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass Doppelbürger zwingend ausgebürgert werden, wenn sie sich terroristisch betätigen. Unser Schwesterrat hat dieser Initiative im letzten Dezember mit 102 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen, entgegen dem Antrag seiner Kommission, Folge gegeben. Wie die Schwesterkommission beantragt Ihnen auch Ihre Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit 7 zu 4 Stimmen. Eine Minderheit, in der sich allerdings nur noch zwei der vier Mitglieder wiederfinden, die für die Initiative gestimmt haben, beantragt Ihnen, der Initiative Folge zu geben.

Die Gründe für die ablehnende Haltung der Kommissionsmehrheit sind vielfältig: Das Hauptargument ist, dass bereits das geltende Recht die Möglichkeit kennt, einen Doppelbürger auszubürgern, wenn er die Interessen oder das Ansehen der Schweiz erheblich beeinträchtigt. Diese Bestimmung gab es schon im früheren Recht. Sie findet sich heute in Artikel 48 und bald in Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes.

Zugegeben: In der Kommission haben wir uns etwas gewundert, dass diese Bestimmung seit 1947 nie mehr angewandt worden ist. Zuvor, während des Zweiten Weltkriegs, gab es in wenigen Jahren doch 23 Fälle. Erst 2015 wurde diese Bestimmung dann, so scheint es, wiederentdeckt, und zwar just im Zusammenhang mit dem Thema der Dschihad-Reisenden. Ein Ihnen aus den Medien bekannter Dschihad-Reisender wurde am 10. Mai dieses Jahres im Amtsblatt aufgefordert, Stellung zu seinem neu laufenden Ausbürgerungsverfahren zu nehmen. Das Verfahren läuft noch. Obschon also diese Norm im Dornröschenschlaf schlummerte, ist sie jetzt, da sie wachgeküsst worden ist, voll einsatzbereit. Wie der hängige Fall zeigt, funktioniert das auch gegen Dschihadisten, die der Initiant ins Visier nehmen will. Es braucht hierfür also nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission keine neue Norm. Immerhin hat diese Initiative aber das Verdienst, dass die Verwaltung dank diesem Anstoss die Norm wiederentdeckte. Das wäre sonst vielleicht nicht passiert.

Das zweite Argument gegen diese Initiative: Der Initiant verlangt einen Automatismus, derweil das geltende Recht eine Kann-Bestimmung beinhaltet. Wie es Ihnen auch noch nach der Abstimmung über die Durchsetzungs-Initiative in den Knochen steckt, sind Automatismen rechtsstaatlich bedenklich. Sie berauben nämlich das Gericht seiner Kernaufgabe, der Betrachtung des Einzelfalls, und beeinträchtigen damit die Gewaltenteilung und die Verhältnismässigkeit.

Das wiegt drittens umso schwerer, als der Katalog, den der Initiant vorschlägt, als Anlass für eine Ausbürgerung nicht sehr ausgewogen ist. Es ist nicht einmal ein Katalog, sondern nur eine Konstellation, nämlich die, dass sich jemand terroristisch betätigt. Das führt dann zum bizarren Resultat, dass jemand ausgebürgert würde, wenn er mit 19 Jahren in jugendlichem Leichtsinn einmal hundert Franken an eine solche Organisation überweist - was zu bestrafen ist, das ist klar -, derweil jemand, der Völkermord begeht, seinen Pass behalten könnte.

Viel methodischer ist der Ansatz, den die Verwaltung nun aufgegleist hat. Es wird nämlich eine revidierte Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz geben. Die betreffende Bestimmung war in der alten noch nicht drin, und in der Kommission haben wir zum zweiten Mal zu unserer Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass sich hier mehr tut, als wir wussten. Es soll nämlich einen neuen Artikel 30 in der Bürgerrechtsverordnung geben, der einen ganzen Katalog an Ausbürgerungsanlässen beinhaltet. Dort drin sind schwere Verbrechen im Rahmen von Terror, aber zum Beispiel auch Spionage oder eben Völkermord und Kriegsverbrechen. Es gibt also einen abgerundeten Katalog.

Als vierten Kritikpunkt sah die Mehrheit der Kommission auch noch an, dass die parlamentarische Initiative sehr vage formuliert ist. Unsere Rechtsordnung kennt den Begriff "terroristische Aktivitäten oder Kampfhandlungen" eigentlich nicht. Auch hier wird die erwähnte Verordnung das Problem lösen, weil man sich dort klar auf bestehende Straftatbestände abstützt.

Als Zwischenfazit, wie es jemand in der Kommission auf den Punkt brachte: Diese Initiative wolle eine zwingende Ausbürgerung für ein isoliertes Delikt, das nicht einmal genau definiert sei. Derweil sehen das geltende Recht und dann eben die neue Verordnung eine angemessene Ausbürgerung für eine Vielzahl von Taten mit Einzelfallbetrachtung vor.

Zum Abschluss möchte ich noch einen grundsätzlichen Gedanken zum ganzen Thema mitgeben: Man darf sich schon auch fragen, inwiefern eine solche Ausbürgerung die Sicherheit wirklich erhöht. Denn zum einen sind ja nur Schweizer Doppelbürger betroffen. Gemäss Staatssekretariat für Migration wäre das nur bei 16 von 73 bekannten Personen überhaupt möglich. Zum andern kann natürlich ein solcher Dschihadist seiner Ausbürgerung zuvorkommen, indem er einfach rechtzeitig die andere Staatsbürgerschaft abstösst. Im gleichen Sinne kann man sich auch fragen: Ist das nicht einfach ein Rennen zwischen zwei Staaten? Denn derjenige, der zuerst ausbürgert, gewinnt, und der andere hat dann weiterhin die heisse Kartoffel oder den Dschihadisten. Zudem kann man natürlich auch mit gefälschten Dokumenten reisen.

Aber all diese Einwände haben Ihre Kommission nicht zur Auffassung gebracht, dass man generell auf Ausbürgerungen verzichten sollte. Sie will einfach zeigen, dass es ein eingeschränktes Instrument ist. Es ist aber konsequent, dass man ausbürgert, denn einbürgern tut man ja solche Leute auch nicht.

Fazit: Ihre Kommission ist wie erwähnt der Auffassung, dass man das Instrument weiterhin auf der bestehenden, wieder wachgeküssten Grundlage anwenden soll. Wir hoffen nun einfach, dass die geplante Verordnung mit diesem Katalog dann auch kommt. Vor allem hoffen wir, dass die Verwaltung diese Norm nicht wieder irgendwo verlegt, wo sie sie dann 68 Jahre lang nicht mehr findet.

Diese parlamentarische Initiative ist aber unnötig, zu einseitig und zu starr. Daher bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, ihr keine Folge zu geben.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wenn es nur so wäre, wie der Kommissionssprecher das sagt! Er hofft, dass dieser Artikel nicht wieder verlegt würde: Man hat zwar niemanden ausgebürgert, denn man hat, wie ich jetzt gehört habe, eben nicht gewusst, dass man das machen kann. Es ist so, man darf es machen. Aber man weiss auch, dass sich doch relativ viele Personen aus der Schweiz bzw. von der Schweiz aus an Planung, Vorbereitung und Ausführung terroristischer Aktionen und Kampfhandlungen beteiligen. Es geht hier nicht um einen jugendlichen Blödsinn, wenn also jemand mit 19 Jahren eine Hunderternote, Herr Kommissionssprecher, einer dschihadistischen Gruppe gibt, sondern es geht effektiv um die aktive Teilnahme und Betätigung.

Der Kommissionssprecher hat es richtig gesagt: Wir sind nur noch zwei Personen in der Minderheit, es haben aber vier Kommissionsmitglieder für Folgegeben gestimmt und sieben dagegen.

Bei der Beratung in der Kommission, das war Anfang Mai, hat uns der Nachrichtendienst entsprechend orientiert und konnte uns die neuesten Zahlen vom April 2016 vorlegen. Es waren 73 Fälle in der Schweiz bekannt, davon 28 Personen mit Schweizer Bürgerrecht und davon eben 16 Doppelbürger. Das war jetzt nicht einfach im April, diese Fälle passierten über die letzten Jahre. Für mich - und ich nehme an, für uns alle - ist es unvorstellbar, dass 28 Schweizer Bürger in den letzten Jahren nachgewiesenermassen an terroristischen Aktivitäten oder an Kampfhandlungen teilnahmen. Da muss ein Zeichen gesetzt werden, da müssen wir härter durchgreifen und wenn möglich solche terroristischen Aktionen im Keime ersticken. Da gibt es wohl nichts Besseres und nichts Einfacheres, als dies in der Gesetzgebung auch entsprechend klar zu formulieren - dies zumindest dort, wo es relativ einfach geht, auch, weil man heute schon Personen ausbürgern könnte.

Die parlamentarische Initiative will zwingend bei einer Doppelbürgerschaft das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn die betreffende Person im In- oder Ausland an terroristischen Aktivitäten oder eben Kampfhandlungen teilnimmt. Solche Leute stellen für Land und Leute eine Bedrohung dar. Sie werfen auch ein äusserst schlechtes Licht auf unser Land. Diese neue Art von Bedrohung ist ernst zu nehmen.

Ich bitte Sie, zumindest jetzt in der ersten Phase, in der wir uns befinden, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, d. h., der Minderheit zu folgen.

Noch zwei, drei Worte: Der Kommissionssprecher hat auch gesagt, die Begrifflichkeit sei nicht klar. Ich meine, diese Begriffe sind seit dem letzten Jahr ganz genau umschrieben worden. Wir hatten das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen. In diesem Gesetz wurde diese Begrifflichkeit meiner Meinung nach ausreichend geklärt. Ich glaube, wir dürfen, wir müssen ein Zeichen setzen, denn ich meine auch, dass wir zum Wohle einer möglichst sicheren Nation in der Verantwortung stehen.

In diesem Sinne danke ich für die Zustimmung.

Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ich möchte nur ganz kurz auf einen Satz aus den Erwägungen der Kommission hinweisen: "Das Bürgerrechtsgesetz ermöglicht indessen schon heute, Personen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht abzuerkennen, wenn sie mit ihrem Verhalten den Interessen des Landes schaden." Darum geht es doch. Wir können es tun, wenn solche Personen den Interessen des Landes schaden. Wenn jemand unser Land in ein schlechtes Licht rückt, wenn er sonst etwas Ungünstiges macht, dann kann das Bürgerrecht aberkannt werden. Es braucht dafür nicht eine weitere Grundlage.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 12 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen

(1 Enthaltung)

Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr

La séance est levée à 11 h 30