15.025
Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. a, Abs. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 21 al. 2 ch. 28 let. a, al. 8
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Nachdem sich der Nationalrat gestern nochmals mit der Mehrwertsteuergesetzgebung befasst hat, sind drei Differenzen verblieben, die wir heute Morgen in der Kommission besprochen haben. Sie haben zwischenzeitlich die entsprechende Fahne erhalten und sehen, dass wir bei zwei Differenzen beantragen, dem Nationalrat zu folgen, jedoch eine Differenz aufrechterhalten möchten.
Ich komme zu den einzelnen Punkten. Die erste Differenz besteht in Bezug auf die Leistungen zwischen Gemeinwesen. Es geht auch um die Frage der Subventionstatbestände, wie diese im Bereich der Mehrwertsteuer erfasst werden. Sie sehen auf der Fahne, die Differenz besteht bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a, bei dem es um die Besteuerung von Subventionen und auch um die Steuerausnahmen für Leistungen zwischen Gemeinwesen geht, welche besteuert werden.
Der Ständerat hatte ja eine Änderung gegenüber der heutigen Praxis, der heutigen Gesetzgebung beschlossen, weil immer wieder im Bereiche der Gemeinwesen kritische Fragen aufgekommen sind, z. B. die Frage, warum dort Leistungen zwischen den Gemeinwesen, die ausgelagert werden, von der Mehrwertsteuer erfasst werden. Es ging beispielsweise um Feuerwehrleistungen oder auch andere öffentliche Leistungen im Bereiche der Sicherheit. Der Nationalrat hat dann der vom Ständerat einstimmig beschlossenen Formulierung nicht zugestimmt und ebenso deutlich eine solche Änderung verworfen.
Die Kommission ist heute zum Schluss gekommen, dass diese Frage nicht entscheidungsreif ist, dass teilweise auch die Fakten noch nicht vorliegen, um die Tragweite einer gesetzlichen Änderung vollumfänglich beurteilen zu können. Insbesondere geht es darum, dass die Besteuerung nicht nur dann nicht erfolgen sollte, wenn es um hoheitliche Leistungen geht, sondern es gibt auch noch andere Sachverhalte, die aus Sicht der Kommission angeschaut werden sollten.
Wir beantragen Ihnen deshalb, hier dem Nationalrat zu folgen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir das Anliegen zwischenzeitlich mit einer Kommissionsmotion in die Räte tragen werden, weil wir das Anliegen als solches als berechtigt anschauen, aber noch keine adäquate Lösung vorlegen können. Nach Auffassung der Kommission sollte man sich im Detail mit diesem Thema beschäftigen und dann auch eine Vernehmlassung durchführen.
Mit diesen Hinweisen möchte ich noch den Wunsch oder die Aufforderung an den Bundesrat und die Verwaltung verbinden, dass die Verwaltung in der Zwischenzeit in Grenzfällen das ihr zustehende Ermessen auch zugunsten der Gemeinwesen nutzt und das Gesetz schon so auslegt, dass viele strittige Fälle ohne Gesetzesänderung im Sinne der Gemeinwesen erledigt werden können.
Mit diesen Ausführungen aus Sicht der Kommission möchte ich Ihnen hier beliebt machen, dem Nationalrat zu folgen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir sind mit dem Vorgehen der Kommission einverstanden. Das Problem besteht, es taucht bei der praktischen Handhabung immer wieder auf. Man sollte es tatsächlich lösen. Wir haben aber im Rahmen der Beratungen festgestellt, dass die Sache eigentlich noch nicht reif ist, weil verschiedene Fragen vertieft geklärt werden müssen; insbesondere sollten sich auch die Gemeinden und andere Gemeinwesen dazu vernehmen lassen können, damit wir eine konsolidierte Haltung dazu haben. So gesehen ist es richtig, dass wir das im Moment wieder streichen, bei der bestehenden Regelung bleiben und dann im Sinne der Motion eine Vorlage ausarbeiten, die wir in eine Vernehmlassung schicken können. Gerne nehmen wir die Anregung auf, in der Zwischenzeit keine neue Praxis einzuführen, aber im Zweifelsfall zugunsten der Gemeinwesen zu entscheiden. Wir werden auch bemüht sein, das Problem rasch zu lösen, damit diese Unklarheiten, die tatsächlich bestehen, bereinigt werden können. Der Weg über eine Kommissionsmotion scheint uns richtig zu sein, das heisst, unsere Meinung deckt sich da vollumfänglich mit jener der Kommission.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion
Ich unterstütze die aufgezeigte Lösung, die darin besteht, dass wir hier keine ausgeweitete Steuerbefreiung einfügen, sondern das auf dem Wege der Kommissionsmotion und einer künftigen Gesetzgebung machen. Ich möchte einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten: Ich wünsche, dass in Zweifelsfällen - in Fällen, in denen die öffentliche Hand Private konkurrenziert - keine Steuerbefreiungen zugunsten der Gemeinden eingeführt werden. Es kann nicht sein, dass in Bereichen, in denen durchaus auch Private entsprechende Leistungen erbringen können und erbringen, einfach eine allgemeine Steuerbefreiung für Leistungen innerhalb oder zwischen Gemeinwesen eingeführt wird. Das würde nämlich ungleich lange Spiesse schaffen. Denken Sie etwa an das Gesundheitswesen, in dem eine Reihe von Leistungen von Privaten erbracht wird. Wenn in einzelnen Bereichen dann die öffentliche Hand steuerbefreit wird und die privaten Konkurrenten besteuert werden, schiessen wir mit unserer Gesetzgebung in die falsche Richtung. Deshalb ist es richtig, hier vorsichtig zu legiferieren. Ich appelliere an den Bundesrat, im Zweifelsfall keine allgemeine Steuerbefreiung für die Gemeinwesen durchzusetzen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe meine Aussage, dass wir im Zweifelsfall zugunsten der Gemeinwesen entscheiden werden, auf einen Einzelfall bezogen und nicht generell gemeint. Denn es gibt immer wieder diese Einzelfälle; ich bin mit Ihnen durchaus einverstanden.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte zu Artikel 21 Absatz 8 auf Seite 16 der Fahne noch kurz zu Protokoll geben, dass wir uns auch im Bereich der steuerfreien Grundstückkäufe und der steuerbaren werkvertraglichen Lieferung dem Nationalrat anschliessen. Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich hier doch den Hinweis machen, dass dieser Anschluss an die nationalrätliche Lösung damit verbunden ist, dass wir die bisherige Praxis bestätigt haben wollen. Der Ständerat führte aufgrund der Motion Hutter Markus 13.3238, übernommen von Frau Gössi, im Bereich der steuerfreien Grundstückkäufe diese Zusatzbestimmung ein. Wir wollten damit klarmachen, dass wir die bisherige Praxis im Gesetz festgeschrieben haben wollen. Der Nationalrat hat diese Bestimmung abgelehnt, aber auch mit dem Hinweis, dass man an der bisherigen Praxis festhalten möchte.
Unter diesen Voraussetzungen haben diejenigen, die in der Kommission unterlegen sind, darauf verzichtet, einen Minderheitsantrag zu stellen. Die gesamte WAK stellt Ihnen deshalb den Antrag, dem Nationalrat zu folgen, aber unter der Voraussetzung, dass die bisherige Praxis weitergeführt wird und dass auch vonseiten der Steuerverwaltung keine Praxisverschärfung vorgenommen wird.
Dieser Hinweis bezieht sich auf Artikel 21 Absatz 8, bei dem wir somit dem Nationalrat folgen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich führe gerne noch etwas zuhanden der Materialien aus: Wir wären damit wieder beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates, der hier eigentlich keine Änderung vorgeschlagen hat, sondern die Praxis, die sich eingebürgert hat, auf den geltenden Gesetzesartikel abstützte. Dann kam die Motion Hutter Markus 13.3238, übernommen von Frau Gössi, die eine Änderung wollte. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, was der Ständerat auch tat. Um die bisherige Praxis zu festigen, hat der Ständerat Absatz 8 eingeschoben. In der gestrigen Diskussion im Nationalrat hat aber auch die Kommissionssprecherin zum Ausdruck gebracht, dass der Nationalrat eigentlich keine Änderung der bisherigen Praxis möchte und sich mit dem bisherigen Gesetzestext zufriedengibt. Nachdem diese Frage eigentlich geklärt ist, denke ich, dass man dem Antrag der Kommission folgen und damit beim ursprünglichen Gesetzesartikel bleiben kann; dies mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Änderung der bisherigen Praxis stattfindet, sondern wir sie weiterführen. Wir verzichten darauf, das ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben, weil nicht auf eine Praxisänderung insistiert wurde. Wir bleiben also beim bisherigen Gesetzestext und bei der bisherigen Praxis. Das festzuhalten scheint uns wichtig zu sein. Ich glaube, wenn wir unsere Praxis weiterführen, übernehmen wir den Willen des Parlamentes. Damit wäre die Differenz ausgeräumt.
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 22 Abs. 2 Bst. b
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 22 al. 2 let. b
Proposition de la commission
Maintenir
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte mich jetzt noch zu Artikel 22 äussern, wo wir an unserem Beschluss festhalten.
Zur Frage der Rückerstattung von Vorsteuern: Wir haben darüber diskutiert, ob wir uns hier dem Nationalrat anschliessen wollen oder nicht. Die Kommission beantragt dem Rat, hier an seiner Formulierung bzw. am bundesrätlichen Konzept festzuhalten, das vorsieht, dass in diesen Fällen die Rückerstattung der Vorsteuern verweigert wird. Es geht um eine grosse Summe und um hohe finanzielle Auswirkungen.
Wir möchten den Nationalrat bitten, sich diese Frage noch einmal anzuschauen. Im Nationalrat wurde gemäss den Materialien nicht klar, ob man eine materielle Änderung will oder ob man an der bisherigen Praxis festhalten will; das muss geklärt werden. Deshalb möchte ich dem Ständerat beliebt machen, hier an unserer Version und damit auch an der Version des Bundesrates festzuhalten. Wir geben damit dem Nationalrat nochmals die Möglichkeit, sich genau anzuschauen, ob er dort eine Praxisänderung wünscht. Wenn er das will, müsste diese Frage in einer allfälligen weiteren Runde der Differenzbereinigung geklärt werden.
Falls der Nationalrat wie der Ständerat der Meinung wäre, dass man keine Praxisänderung will, sondern die bisherige Praxis festschreiben will, dann wird er einen entsprechenden Beschluss fassen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir sind auch hier mit Ihrer vorberatenden Kommission einverstanden, die beantragt, dass Sie an Ihrem Beschluss festhalten und damit eine Differenz zum Nationalrat aufrechterhalten.
In dieser Frage ist es unseres Erachtens weniger klar, was der Nationalrat wirklich wollte. Es bestand eine Konfusion, indem die Bestimmung ursprünglich in Artikel 22 enthalten war, dann in Artikel 29 verschoben wurde, und jetzt beraten wir sie wieder bei Artikel 22. Weil es hier um die Vorsteuer geht, die wieder zurückerstattet werden muss, wenn sie geltend gemacht wird, kann es hier im schlimmsten Fall zu Steuerausfällen von einer Milliarde Franken im ersten Jahr kommen, also gewissermassen zu einer Bugwelle, die wir dann ständig vor uns herschieben.
Nachdem diese Frage widersprüchlich diskutiert wurde, ist es, denke ich, richtig, dass Sie hier festhalten, damit der Nationalrat diese Frage auch noch klärt. Es gab dort gestern ein Resultat von 93 zu 90 Stimmen, und zwar, so würde ich einmal sagen, mit einer gewissen Konfusion bei der Abstimmung. Im Sinne der Klarheit und auch, um hier bei der bisherigen Praxis zu bleiben, scheint es uns sinnvoll zu sein, wenn Sie die Differenz aufrechterhalten. Die Sache verschiebt sich dann halt in die Herbstsession. Nachdem diese Frage auch schon in den Medien diskutiert wurde, braucht es hier auch einen klaren Entscheid des Nationalrates. Ich bin überzeugt, dass er dann so ausfallen wird, wie Sie jetzt beschliessen. Es wäre richtig, dass das noch wissentlich und willentlich passieren könnte.
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté