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Autoriser les fusions de communes intercantonales
Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Das Postulat Lehmann wurde von Frau Schneider-Schneiter übernommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Schneider-Schneiter Elisabeth · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe PDC
Damit den föderalen Strukturen auch künftig noch Rechnung getragen werden kann, benötigt die Schweiz Gebietsstrukturen, welche in der Lage sind, ihre Aufgaben selbstständig, effizient und möglichst professionell zu erfüllen. Staatliche Entscheidungen sollen möglichst dezentral, nämlich nahe bei den betroffenen Bürgern erfolgen. Je kleiner aber die Gemeinden sind, desto geringer ist ihre Fähigkeit, Aufgaben autonom zu erfüllen. Sie müssen ihre Aufgaben der interkommunalen Zusammenarbeit übergeben, was oft mit Demokratiedefiziten und einem Verlust an Steuerungskompetenz verbunden ist. Haben die Gemeinden nicht die nötige Grösse für die zweckmässige Erfüllung ihrer Aufgaben, werden diese Aufgaben letztlich früher oder später einfach beim Kanton zentralisiert.
Anzustreben sind demnach Gemeinden, die die meisten klassischen kommunalen Aufgaben autonom erfüllen können und nur für einzelne Aufgaben auf die interkommunale Zusammenarbeit angewiesen sind. Gemäss einer Studie der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse wäre dieses Ziel wohl in einer Schweiz mit 800 bis 1000 Gemeinden erreicht. Heute besteht die Schweiz aus 2290 Gemeinden. Die Anzahl Gemeinden in der Schweiz nimmt aus den oben angeführten Gründen auch stetig ab. Nun ist es so, dass die Kantonsgrenzen in unserer kleinräumigen Schweiz mit ihren zahlreichen Exklaven derartige Gemeindezusammenschlüsse massiv erschweren, wenn es sich um Fusionen über die Kantonsgrenzen hinaus handelt.
Es ist ja nicht so, dass Hunderte von Gemeinden über die Kantonsgrenze fusionieren möchten. Aber es gibt solche, welche interessiert wären, aber aufgrund des komplizierten dreistufigen Verfahrens auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene abgeschreckt werden. Auch wenn die Zustimmung des Bundes auf ein fakultatives Referendum vereinfacht wurde, braucht es weitergehende Vereinfachungen oder zumindest die Unterstützung des Bundes. Der Bundesrat lehnt aber weitergehende Vereinfachungen ab und verhindert damit Anreize, welche geschaffen würden, um Gemeindefusionen zu fördern. Man kann zwar diskutieren, ob ein generelles Verfahren und eine bundesweite Regelung zielführend sein können. Aber, geschätzte Frau Bundesrätin, Sie werden sich früher oder später genau mit derartigen Problemen befassen müssen.
Ein Bericht, wie ihn dieses Postulat fordert, würde Grundlage für genau diese Diskussion sein. Ein solcher Bericht könnte Grundlage für jene Gemeinden sein, welche über die Kantonsgrenzen hinaus fusionieren möchten. Es ist nicht verständlich, warum sich der Bundesrat hier verweigert, eine Auslegeordnung vorzulegen, welche für künftige Herausforderungen essenziell werden wird.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Es ist so, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass es bei den Gemeindefusionen über die Kantonsgrenzen hinweg jetzt mal zuerst nicht den Bund braucht, der hier aktiv eingreift, sondern dass solche Gebietsveränderungen von unten wachsen müssen. Das können Sie nicht verordnen und erzwingen. Wir sind vielmehr auch der Meinung, dass solche Gebietsveränderungen, solche Gemeindefusionen auch über die Kantonsgrenzen hinweg von der Bevölkerung, den Gemeinden und den Kantonen gewünscht werden müssen.
Wir sind der Meinung, dass es zumindest fraglich ist, ob man solche Gemeindefusionen mit einheitlichen Vorschriften fördern kann. Ich denke, dass das in jedem Kanton und in jeder Gemeinde immer wieder eine ganz andere Geschichte ist. Das ist auch ein Teil unseres Föderalismus, und das ist die Erfahrung, die man in den letzten Jahren doch gemacht hat: dass diese Veränderungen wirklich aus der Bevölkerung, aus dem entsprechenden Gebiet kommen müssen und dass man das den Leuten nicht "top-down" sozusagen aufs Auge drücken kann.
Es kommt hinzu, dass mit der neuen Bundesverfassung Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen erleichtert wurden. Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung sieht vor, dass nur noch die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden, die betroffenen Kantone und dann die Bundesversammlung in Form eines Bundesbeschlusses zustimmen müssen. Dieser Bundesbeschlusses untersteht dem fakultativen Referendum, aber eine obligatorische Volksabstimmung braucht es nicht mehr. Mit der neuen Verfassungsbestimmung werden auch Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinaus erleichtert. Es gibt heute also klare und aus Sicht des Bundesrates auch durchaus sinnvolle Regelungen für Gemeindefusionen, auch über Kantonsgrenzen hinweg.
Dass die betroffenen Gemeinden zustimmen müssen, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Dass auch die betroffenen Kantone zustimmen müssen, ist etwas, was dem Verfassunggeber wichtig war. Eine Gemeindefusion über die Grenze hinweg soll nämlich im Einvernehmen mit den beiden betroffenen Kantonen geschehen. Das heisst - vielleicht muss ich es jetzt auch einmal deutlich sagen -: Eine Gemeinde soll nicht gegen den Willen ihres Kantons einen Kantonswechsel vollziehen dürfen, sei es als eigenständige Gemeinde, sei es im Rahmen einer Fusion mit einer Gemeinde eines anderen Kantons. Deshalb ist heute die Ausgangslage eigentlich geklärt. Wir sind der Meinung, das sei nicht eine Überstrukturierung. Dass aber die entsprechenden Gemeinden und die betroffenen Kantone ihre Zustimmung geben müssen, ist das Minimum. Das wird man auch nicht verändern können. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, wir haben heute mit der Bundesverfassung und den Erleichterungen, die man letztes Mal bei der Revision beschlossen hat, eigentlich eine Grundlage, auf der Gemeindefusionen möglich sind, auch kantonsübergreifend.
Dass es harzt, dass es schwierig ist, dass es aufwendig ist, das kann der Bundesrat nicht verändern. Diese Überlegungen und Überzeugungen, dass es sinnvoll sein kann, teilt der Bundesrat zum Teil auch. Aber diese Überzeugung muss in der Region, in den entsprechenden Gemeinden wachsen, und die Kantone haben ja zum Teil auch eigene gute Strategien entwickelt, um das zu unterstützen. Wir sind der Meinung, dass das eine Aufgabe ist, die von den Kantonen und Gemeinden gemacht werden muss. Der Bund kann hier auch mit einem weiteren Bericht nicht wirklich etwas beitragen.
Noch eine abschliessende Bemerkung: Sie werden jetzt dann gleich über verschiedene Postulate befinden. Es ist immer attraktiv, mit Postulaten Berichte zu verlangen. Ich bitte Sie einfach, auch daran zu denken, dass das immer auch Arbeit ist, die Sie auslösen. Es lohnt sich auch zu überlegen: Braucht es noch einmal einen Bericht und noch einmal? Ich habe heute bei verschiedenen Postulaten gesagt, dass Sie schon früher zu diesen Themen Postulate gemacht haben. Sie hatten Vorstösse, die Sie abgelehnt hatten. Ich bitte Sie einfach, das auch ein bisschen zu überlegen, wie Sie die Verwaltung beschäftigen wollen und ob das wirklich immer alles ganz wichtig ist. Danke, wenn Sie diese Überlegungen jetzt auch einbeziehen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 20 Stimmen
Dagegen ... 140 Stimmen
(26 Enthaltungen)