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Interessenbindungen vor und nicht erst nach den Wahlen offenlegen
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Sämtliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Das ist uns allen bewusst, und es ist auch breit akzeptiert. Den Bürgerinnen und Bürgern wird also heute transparent dargelegt, welche Mandate eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier innehat. Daraus lässt sich auch für die Öffentlichkeit transparent ableiten, für welche Interessen die Parlamentsmitglieder einstehen. Diese Selbstdeklaration kann mittlerweile online und sehr einfach gemacht werden. Der Bürokratieaufwand ist sowohl für die Verwaltung wie für uns Parlamentsmitglieder minimal.
Meiner Meinung nach ist die heutige Deklaration der Interessenbindung der Parlamentsmitglieder sinnvoll, und sie trägt zur Transparenz bei. Es ist jedoch nicht verständlich, wieso die Wählerinnen und Wähler nicht bereits vor den Wahlen eine einfache Möglichkeit haben sollten, sich über die Interessenbindung transparent informieren zu können. Klar, man kann sich Informationen über Kandidierende zumindest zum Teil heute schon zusammensuchen, allerdings mühsam mit Recherchearbeit, zum Beispiel im Internet. Das Bild bleibt aber oft unvollständig und unübersichtlich. Der Aufwand dagegen ist gross. Dies ist für die Wählerinnen und Wähler unschön. Erst nach der Wahl festzustellen, von welchen Marktakteuren oder Verbänden ein neugewähltes Parlamentsmitglied beeinflusst wird, ist ungenügend und trägt sicherlich auch zum oft zweifelhaften Image von uns Politikerinnen und Politikern bei. Erst nach der Wahl die Katze aus dem Sack zu lassen ist ungenügend. Die Folgen solcher Regelungen sind, dass immer mehr wirklich bürokratische und aus meiner Sicht auch unpraktikable Forderungen aufgegriffen werden, zum Beispiel mit der Transparenz-Initiative der SP in Bezug auf die Politikerfinanzierung.
Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bundesrat meine Auffassung teilt, wonach die Angabe der Interessenbindungen von Kandidierenden für die Bundesversammlung eine zusätzliche Entscheidhilfe darstellen würde und eine Selbstdeklaration zu begrüssen wäre. Der Bundesrat räumt ein, dass der Bund befugt wäre, die heutigen Regeln, wie von mir gewünscht, auszuweiten. Das bundesrätliche Fazit hingegen, die geforderte Ausweitung der Deklarationspflicht sei weder praktikabel noch stünde der Mitteleinsatz in einem vernünftigen Verhältnis zum Ziel, teile ich überhaupt nicht.
Ich weise deshalb in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die von mir geforderte Lösung mit einer Selbstdeklaration und auf der Basis von bereits heute existierenden Registern der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern einfach und unbürokratisch realisierbar wäre. Dieses elektronische Register könnte in Zukunft mit äusserst geringem Aufwand vor den eidgenössischen Wahlen auf sämtliche National- und Ständeratskandidaten ausgeweitet werden.
Auch die Argumente des Bundesrates im Zusammenhang mit den Fristen in den Kantonen, den ungeschützten Berufsbezeichnungen und der mangelhaften Aussagekraft halte ich nicht für stichhaltig. Glauben Sie mir, als Unternehmer will ich keinesfalls mehr Bürokratie. Aber eine einfache Selbstdeklaration ist nun wirklich eine funktionierende und im Übrigen typisch schweizerische Lösung auf der Basis von Selbstverantwortung. Die Datenbank besteht, die Kandidierenden füllen alles selber aus; wer es nicht vollständig macht, schadet sich selbst. Das ist alles, was ich fordere.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion "Interessenbindungen vor und nicht erst nach den Wahlen offenlegen" zuzustimmen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Der Wunsch nach Transparenz in Bezug auf die Interessenbindungen und die verstärkte Sensibilität diesbezüglich sind natürlich berechtigt. In unserem Milizsystem mit einem "Halbberufsparlament", wie es im Kommentar zum Parlamentsgesetz formuliert ist, liegt die Verknüpfung von Politik und Wirtschaft, von Verbandstätigkeit und Engagement für die Gesellschaft in der Natur der Sache. Die Verknüpfung ist also durchaus gewollt. Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Verknüpfung geeignet sein kann, einen Einfluss auf die individuelle Entscheidfindung in einzelnen Sachgeschäften auszuüben. Darin ist per se noch nichts Verwerfliches zu sehen.
Es sprechen aber auch eine Reihe von Praktikabilitätsüberlegungen gegen das Vorhaben. Aktuell sind im Register für die Mitglieder des Nationalrates 1495 Interessenbindungen verzeichnet. Ich beschränke mich jetzt bewusst auf den Nationalrat, weil die Ständeratswahlen ja kantonale Wahlen sind und der Bundesgesetzgeber nicht legitimiert wäre, diesbezüglich zu legiferieren. 1495 Einträge auf alle 200 Mitglieder des Nationalrates verteilt bedeutet im Durchschnitt 7,5 Mandate. Rechnet man diese auf 3800 Kandidierende hoch, wie es sie bei den Nationalratswahlen im Herbst 2015 in den 20 Proporzkantonen gab, so liegen wir bei etwa 28 500 Einträgen. Die Angaben liessen sich kaum vergleichen, und ihre Aussagekraft wäre zweifelhaft, da systematische Kontrollen eben nicht vorgesehen sind, ja angesichts der kurzen Zeit gar nicht möglich wären. Es würde auch eine gewisse Missbrauchsgefahr bestehen: Es handelt sich zwar nicht um ein staatliches Angebot, aber das entsprechende Register wird trotzdem vom Staat zur Verfügung gestellt und erhält damit hohe Glaubwürdigkeit. Auch unvollständige oder nichtkorrekte Angaben würden von einem quasistaatlichen Gütesiegel profitieren.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass eine Selbstdeklaration zu begrüssen ist. Aber dafür besteht bereits eine Vielzahl von guten und einfach zugänglichen Angeboten. Fast jeder Kandidat und jede Kandidatin verfügt heute zum Beispiel über eine eigene Website. Auch Online-Wahlhilfe-Plattformen wie Smartvote und Vimentis liefern mit Blick auf Interessenbindungen umfangreiche Informationen. Ein staatliches Register ist sinnvoll für gewählte Parlamentsmitglieder; ein Register für alle Kandidierenden würde aus Sicht des Bundesrates jedoch zu weit führen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Sie haben gesagt, dass es für diese Register dann quasi ein staatliches Gütesiegel gäbe. Meine kurze Frage ist nun die folgende: Besteht dieses Gütesiegel auch für die Interessenbindungen des heutigen Registers? Denn meines Wissens gibt es keine Kontrolle dieser Selbstdeklaration.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Nein, es gibt keine Kontrolle. Aber es gibt immer wieder Aufforderungen, man solle das kontrollieren. Diese Rückmeldungen, diese Aufforderungen an den Staat würden wahrscheinlich noch viel mehr zunehmen, wenn wir 28 500 Einträge hätten und nicht nur jene, die wir heute führen.
Abstimmung
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 69 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(2 Enthaltungen)