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Freigabe von Open-Source-Software durch den Bund explizit erlauben

38196 · Amtliches Bulletin

Du 22 sept. 2016

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/38196/de/freigabe-von-open-source-software-durch-den-bund-explizit-erlauben

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Logiciels à source ouverte. Autoriser explicitement leur mise à libre disposition par la Confédération (14.4199)

14.4199

Freigabe von Open-Source-Software durch den Bund explizit erlauben

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Die Wiederverwendbarkeit von eigenentwickelter Software als Open-Source-Software (OSS) ist schon seit Jahren eine ungelöste Frage. Bereits im Jahr 2005 wurde in der OSS-Strategie der Bundesverwaltung festgehalten, dass die Freigabe angestrebt werden soll. Leider wurden seitens der Bundesverwaltung diesbezüglich keine weiteren Schritte unternommen. Seither haben aber zahlreiche Institutionen des Bundes, ich denke an das EJPD, das VBS und das Bundesgericht, und auch Behörden der Kantone Bern, Zug oder Waadt OSS veröffentlicht. Der Bundesrat hat erst mit seiner Antwort auf meine Interpellation 12.4247 das Rechtsgutachten "zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Randnutzung von Software im Verwaltungsvermögen, insbesondere der Veröffentlichung und Verbreitung von Open-Source-Software durch Träger von Bundesaufgaben" - man staune, ein Gutachten mit einem derart langen Titel - in Auftrag gegeben.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die heutige Fassung von Artikel 41 des Finanzhaushaltgesetzes einer Freigabe des Bundes entgegensteht. Obwohl zu bezweifeln ist, dass die Publikation von OSS, wie im Gutachten postuliert, eine gewerbliche Leistung darstellt, ist die explizite Erlaubnis anzustreben. Damit will ich jegliche Unsicherheit beseitigen. Im Sommer dieses Jahres wurde auch dem Parlament des Kantons Bern ein Gutachten vorgelegt, welches die Zulässigkeit der Veröffentlichung attestiert. Die Berner Verwaltung will und kann sich nun aus der Abhängigkeit der IT-Konzerne lösen. Andere Verwaltungsstellen und auch Private können den erstellten oder weiterentwickelten Quellcode verwenden und auch selber weiterentwickeln.

Hinzu kommt, dass mit der Nutzung von OSS für eigene Projekte erheblich Kosten gespart werden. Man nutzt bei der Entwicklung bestehende Software, ohne Lizenzkosten bezahlen zu müssen. Es werden auch Einsparungen bei der IT erzielt, weil Software-Entwicklungen nicht mehr alleine, sondern zusammen mit anderen öffentlichen Stellen getätigt werden. Dies machen bereits verschiedene ausländische Behörden. Offenbar haben diese einen grösseren Spardruck als unsere eigene Bundesverwaltung.

Die Verwendung solcher Software setzt aber eine Freigabe des angepassten Codes voraus, denn wenn keine Freigabe erfolgt, wird der effiziente Einsatz von OSS behindert. Tritt der Bund als Abnehmer von OSS auf, werden die heutigen Abhängigkeiten von Informatikanbietern verringert und wird der Wettbewerb im Softwaremarkt verbessert. Erfahrungen aus anderen Teilen Europas zeigen, dass freigegebene Programme die Wirtschaft stimulieren. Firmen können Dienstleistungen anbieten und Weiterentwicklungen schaffen, die einen Mehrwert für die Schweizer Wirtschaft erzeugen.

Wenn Sie also die Motion annehmen, schaffen Sie Sicherheit, Sie sparen Geld und stimulieren die Wirtschaft. Ich denke, da können Sie fast nicht Nein sagen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bitte Sie trotzdem, Nein zu sagen. Als Parlamentarier hat man mir vorgeworfen, ich würde immer Nein sagen. Jetzt stelle ich fest, dass ich als Bundesrat ebenfalls immer Nein sagen muss. Ich kann also meiner Rolle treu bleiben.

Es gibt hierzu einen ähnlichen Vorstoss, das Postulat Glättli 14.4275. Dieses wurde damals vom Bundesrat zur Annahme empfohlen, und der Nationalrat hat es angenommen. Wir arbeiten somit genau an der Frage, die in der Motion aufgeworfen wird: Wie kann Open-Source-Software freigegeben werden? Wir würden Ihnen vorschlagen, zuerst den Bericht zum Postulat Glättli abzuwarten. Der Staat hat ja auch immer sorgfältig abzuwägen, was er kann und was er nicht darf. Aufgrund dieses Berichtes sind wir dann in der Lage, einen konkreten Vorschlag zu machen. Mit der Annahme der Motion würden Sie jetzt offene Türen einrennen. Mit dem Bericht werden wir eigentlich eine differenzierte Antwort auf die Frage in der Motion geben.

Ich denke, es ist nicht notwendig, dass Sie die Motion annehmen, weil Sie eben schon dieses Postulat Glättli angenommen haben. Wir arbeiten daran und werden Ihnen entsprechende Vorschläge machen. Ich denke, es ist immer wichtig, dass der Staat differenziert handelt. Wir würden dann aufgrund dieses Berichtes eine Auslegeordnung machen.

Die Motion, wie sie jetzt vorliegt, ist etwas generell. Natürlich hätten wir die Möglichkeit, die Sache wieder zu differenzieren. Aber diese Möglichkeit haben wir eigentlich schon mit dem angenommenen Vorstoss.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen. Sie würden damit zusätzliche Bürokratie erzeugen, und das wollen Sie ja sicher auch nicht, Herr Weibel.

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Herr Bundesrat Maurer, das Postulat Glättli ist vor rund anderthalb Jahren angenommen worden. Wann können wir mit dem Bericht, mit dem Ergebnis rechnen?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Da bin ich jetzt gerade überfragt, das ist ja schon ein Weilchen her. Kann ich Ihnen die Antwort bilateral geben?

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wenn die Antwort befriedigend ausfiele, würde ich die Motion zurückziehen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Dann würde ich sagen: Ende erstes Quartal 2017. Ist das ein Angebot? (Heiterkeit)

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Das ist ein Angebot, das ich annehme. Ich ziehe unter dieser Voraussetzung meine Motion zurück.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Zurückgezogen - Retiré

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Bevor wir zur letzten Abstimmung kommen, wünschen wir unserem Kollegen Roger Golay bereits heute alles Gute zu seinem morgigen Geburtstag. (Beifall)