16.3038
Faciliter la construction et la modification de stations de transformation et d'autres installations électriques
de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Vogler, Bäumle, Buttet, Guhl, Knecht, Müller-Altermatt, Page, Rösti, Schilliger, Schmidt Roberto, Wasserfallen)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Vogler, Bäumle, Buttet, Guhl, Knecht, Müller-Altermatt, Page, Rösti, Schilliger, Schmidt Roberto, Wasserfallen)
Adopter la motion
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Come rappresentante della commissione parlo tedesco.
Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie empfiehlt Ihnen - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Motion Häberli-Koller abzulehnen, dies nicht, weil sie das Anliegen nicht unterstützt, sondern weil es bereits umgesetzt ist.
Die Kommissionsminderheit möchte sie trotzdem annehmen. Sie will sicherstellen, dass das Anliegen nicht verzögert wird und die bis anhin schleppende Weiterentwicklung der elektrischen Anlagen die Energiewende nicht ausbremst.
Worum geht es? Die Motion beauftragt den Bundesrat, Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und möglichst kostengünstig erstellt oder angepasst werden können. Der Ständerat hat der Motion mit 37 zu 1 Stimmen zugestimmt.
Zwei Gründe haben die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zu einem anderen Schluss als jenem des Ständerates geführt: Einerseits ist die Bundesverwaltung bereits aktiv geworden und hat konkrete Massnahmen getroffen, andererseits steht die Strategie Stromnetze mitten in der parlamentarischen Beratung und sieht Gesetzesänderungen im Sinne der Motion vor. Die Annahme der Motion ist für die Umsetzung des Anliegens nicht mehr nötig, sie hat ihre Signalwirkung bereits entfaltet.
Nun die Argumente im Detail: Was hat die Verwaltung gemacht? Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben bereits Anfang Juli 2016, also in diesem Jahr, eine Vereinbarung unterzeichnet, die eine Beschleunigung und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren für den Bau von Schwach- und Starkstromanlagen bewirkt. In dieser "Vereinbarung über die Anhörung im konzertierten Entscheidverfahren für elektrische Anlagen", so lautet der Titel der Vereinbarung, wird insbesondere festgehalten, in welchen Fällen das Esti auf die Einholung einer Stellungnahme des ARE verzichten kann.
Keine Stellungnahme braucht es insbesondere für die Erstellung und den Ausbau von Transformatorenstationen und Stromleitungen von untergeordneter Bedeutung innerhalb und ausserhalb der Bauzone. Auf eine Stellungnahme des ARE wird auch in folgenden Fällen verzichtet: bei Fotovoltaik- und Biomasseanlagen, bei Notstromgruppen, Generatoren und ähnlichen punktuellen Infrastrukturen sowie auch bei verschiedenen Leitungsvorhaben. Mit dieser optimierten Praxis, die sich bereits eingependelt hat, sollte es kaum mehr Fälle geben wie jenen sogenannten Bagatellfall im Thurgau, der bis vor Bundesgericht kam und von der Motionärin bemängelt wurde.
So ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Anliegen der Motion mit der Vereinbarung zwischen Esti und ARE erfüllt ist und effiziente Verfahrensabläufe damit gewährleistet sind. Unverständliche Verzögerungen bei Bagatellfällen werden nicht mehr vorkommen.
Es bleibt aber nicht nur bei einer Vereinbarung. Im Rahmen der Strategie Stromnetze wird im Elektrizitätsgesetz festgeschrieben, dass Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung von der Plangenehmigungspflicht ganz befreit werden. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft: "Mit der genehmigungsfreien Verwirklichung von Vorhaben soll die Abwicklung eines Plangenehmigungsverfahrens, allein um der Form zu genügen, wegfallen. Dies ist der Fall, wenn keine schutzwürdigen Interessen ... berührt sind." Die Anliegen der Motion werden so auch gesetzlich geregelt.
Der Ständerat hat die Strategie Stromnetze in dieser Wintersession mit einigen Änderungen bereits einstimmig gutgeheissen. Die UREK-NR wird mit der Beratung an ihrer nächsten Sitzung im Januar beginnen. Die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren ist ein Kernvorhaben der Strategie Stromnetze. Bei der Beratung dieser Strategie erhalten die Räte auch die Gelegenheit, die Wirkung der neuen Vereinbarung zwischen Esti und ARE zu überprüfen.
Aus diesen Gründen erübrigt sich die Annahme der Motion. Wir ersparen der Verwaltung Arbeit und verursachen keine unnötige Bürokratie.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen daher, die Motion des Ständerates abzulehnen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe BD
Frau Kollegin Semadeni, Sie haben erwähnt, dass die Motion Häberli-Koller aufgrund eines Einzelfalles im Kanton Thurgau zustande gekommen sei. Nun, es ist nicht nur ein Einzelfall im Kanton Thurgau, es sind verschiedene Fälle auch im Kanton Aargau und im Kanton Bern usw. Es sind sehr viele verschiedene Fälle, und mit der Strategie Stromnetze allein ist das Problem nicht gelöst. Die Motion Häberli-Koller ist eigentlich auch wegen der Ausbauten mit Fotovoltaikanlagen nötig, bei denen vielfach Netzverstärkungen nötig sind.
Meine Frage ist die: Unterstützen Sie nicht, dass Fotovoltaikanlagen zum Beispiel auf Bauernhöfen usw. gebaut werden, welche dann letztendlich eben Netzausbauten brauchen?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Danke für die Frage, lieber Kollege Guhl. Sie waren ja bei der UREK-Sitzung auch dabei, Sie haben die Vereinbarung gesehen. Ich kann Ihnen hier Punkt 6 vorlesen: "Das Esti verzichtet bei Fotovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, Notstromgruppen, Generatoren und ähnlichen punktuellen Infrastrukturen darauf, beim ARE eine Stellungnahme einzuholen." Und genau das war das Problem.
Genecand Benoît · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe libéral-radical
Nous traitons une motion que le Conseil des Etats a acceptée, le 14 juin 2016, par 37 voix contre 1. Cette motion charge le Conseil fédéral de présenter les modifications de lois nécessaires, afin que des stations de transformation et d'autres installations électriques puissent être construites ou modifiées en fonction de nouvelles exigences plus facilement, plus rapidement et à un coût aussi avantageux que possible en dehors de la zone à bâtir. Le problème ici est donc la construction ou le remplacement d'installations électriques hors de la zone à bâtir.
A l'origine de ce problème, on l'a dit, il y a eu plusieurs cas, en 2015 et avant, où la coordination entre les services de l'Etat fédéral n'a pas vraiment bien fonctionné, ce qui a conduit à des lenteurs et à un manque d'uniformité dans les pratiques. Que s'est-il passé depuis? La coordination entre l'Inspection fédérale des installations à courant fort et l'Office fédéral du développement territorial a été réglée par une convention le 6 juillet 2016.
La prise de position de l'ARE, hors des zones à bâtir, est fortement limitée par cette convention. Cette prise de position ne sera notamment pas nécessaire dans les cas où le nouveau transformateur remplace une installation existante sans occasionner d'impact notable sur l'environnement. En chiffres, on parle de 300 demandes par an hors de la zone à bâtir. En 2015 et durant les années précédentes, plus de la moitié de ces demandes passait par l'Office fédéral de l'environnement. A la fin du mois d'octobre 2016, donc après la convention interservices, seules 41 demandes avaient dû franchir l'étape de l'Office fédéral de l'environnement. L'ESTI nous confirme en outre qu'il n'y a pas de problèmes en suspens.
Dans ce cas, l'administration a donc fait le nécessaire pour améliorer la situation. Cette motion n'est donc pas nécessaire.
En outre, la question de savoir ce que ferait le Conseil fédéral si la motion était acceptée se pose. Quelles modifications législatives devraient alors être entreprises? Ce n'est pas clair. Donner plus de compétences aux cantons dans ce domaine, en créant un risque de "Schnittstellen" et de "Doppelspurigkeiten"? Doter les cantons de compétences supplémentaires voudrait dire également les doter en personnel supplémentaire, ce qui aurait des conséquences en termes de coûts et serait en contradiction complète avec le principe de la distinction stricte entre zones à bâtir et zones inconstructibles, qui - je le rappelle - fonde notre loi sur l'aménagement du territoire et qui est très importante pour une grande partie de la population.
Enfin, une révision de la loi sur la transformation et l'extension du réseau électrique est en cours d'examen. On n'a donc pas besoin de la motion pour demander un renvoi de la loi, celle-ci étant déjà traitée par les commissions compétentes.
Pour cette raison, la commission, par 13 voix contre 11, vous propose de suivre la recommandation du Conseil fédéral et de rejeter la motion. La proposition de la minorité Vogler vise à accepter la motion, son argument principal étant de maintenir une pression suffisante sur le pouvoir exécutif.
Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC
Namens einer starken Minderheit bitte ich Sie, die Motion Häberli-Koller 16.3038 anzunehmen.
Sie haben es gehört: Die Motion beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und möglichst kostengünstig erstellt oder den veränderten Anforderungen angepasst werden können.
Wir haben heute die unbefriedigende Situation, dass es bei der Realisierung von Transformatorenstationen und ähnlichen der Versorgung mit elektrischer Energie dienenden Kleinanlagen ausserhalb der Bauzone zu grossen Problemen kommt und, wenn überhaupt eine Bewilligung erteilt wird, das Verfahren mit massiven zeitlichen Verzögerungen verbunden ist. Ich habe das im Rahmen der in der UREK-NR geführten Diskussion anhand eines Falles aus meinem Wohnortkanton erläutert. Bei diesem ging es darum, eine bisherige Transformatorenstation mit zwei Holzmasten durch eine Transformatorenstation mit einem Stahlmast zu ersetzen. Die Holzmasten waren faul und mussten dringend ersetzt werden. Obwohl keinerlei Einsprachen gegen das Vorhaben erhoben worden waren, lehnte das Esti das Vorhaben aufgrund einer negativen Stellungnahme des ARE ab - das wohlverstanden nach zwei Jahren. Die entsprechende Begründung hierzu erspare ich Ihnen.
Nun ist es so, es wurde gesagt, dass das ARE und das Esti die Problematik zwischenzeitlich erkannt und eine Vereinbarung des Inhaltes abgeschlossen haben, dass bei der Realisierung einer solchen Anlage unter bestimmten Voraussetzungen auf das Einholen einer Stellungnahme beim ARE verzichtet werden kann. Das ist ein erster guter Ansatz. Allein, dieser reicht nicht. Denn gemäss der genannten Vereinbarung kann das ARE jederzeit verlangen, dass es zu einem konkreten Projekt wieder angehört wird. Ausserdem kann die Vereinbarung jederzeit auch wieder angepasst werden.
Nach Meinung der Kommissionsminderheit reicht diese Vereinbarung entsprechend nicht, um die Rechtssicherheit, die in dieser für die Elektrizitätswerke wichtigen Sache notwendig ist, zu schaffen und die Problematik nachhaltig zu lösen. Letztlich geht es dabei um materielle Fragen, sprich beispielsweise um die Frage der Standortgebundenheit solcher Anlagen, die diskutiert und gelöst werden müssen. Auch reicht nach Meinung der Kommissionsminderheit der Hinweis des Bundesrates nicht, die Sache im Rahmen der Strategie Stromnetze regeln zu wollen. Jedenfalls muss mittels Annahme der Motion der entsprechende Druck aufrechterhalten werden. Ein Letztes: Die Vereinfachung des Baus und des Ersatzes elektrischer Anlagen ausserhalb des Baugebietes ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung hin zu einem dezentralisierten Netz.
Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ich habe Verständnis dafür, dass Verfahren zum Teil lange dauern und dass das auch kompliziert ist. Für Trafostationen war der Aufwand bisher gross. Man hat jetzt aber einiges gemacht.
Erstens war der Fall, um den es hier ging und der Anlass zu diesem Vorstoss gab, trotz allem ein rechtswidriger Fall: Diese Trafostation wurde einfach gebaut, ohne eine gültige Plangenehmigung. Auch nachträglich konnte man nicht beweisen, weshalb sie in der Landwirtschaftszone sein müsse. Das Bundesgericht hat deshalb völlig zu Recht gesagt, das gehe nicht. Das Raumplanungsrecht gilt auch für Trafostationen. Insofern muss man sagen: Man kann schon nicht die ganze Rechtsprechung zum Bauen ausserhalb der Bauzone über den Haufen werfen. Es kommt ja dann auch eine Revision zur Frage, was mit Bauten ausserhalb der Bauzone geschieht.
Zweitens haben wir im Energiegesetz eine Verkürzung der Verfahren ans Bundesgericht betreffend die Netze und Anlagen drin. Hier fällt, wenn das in Kraft tritt, eine Instanz weg. Wir haben in der Strategie Stromnetze Vereinfachungen drin; der Ständerat hat diese Vorlage letzte Woche angenommen. Also auch hier ist das, was verlangt wird, bereits umgesetzt.
Drittens haben sich - es wurde gesagt - das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) geeinigt. Bagatellfälle - und das ist eigentlich der wesentliche Teil - müssen nicht mehr dem ARE vorgelegt werden. Das sind die meisten dieser Verfahren. Wir hatten beim Esti bis anhin rund 300 Plangenehmigungsgesuche betreffend Trafostationen ausserhalb der Bauzone. Das hat sich, Herr Nationalrat Vogler, seither eben massiv verkleinert. Jetzt, im Jahr 2016, waren es bis Mitte Oktober gerade noch 41 Dossiers. Das zeigt: Die getroffenen Massnahmen wirken. Wir haben das auf ein vernünftiges Mass heruntergebrochen.
Deshalb bitte ich Sie auch, wie die Mehrheit Ihrer Kommission, diese Motion abzulehnen, weil sie zum grössten Teil umgesetzt ist.
Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Ihre Worte höre ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube.
Was sagen Sie dazu, wenn diese Vereinbarung zwischen dem ARE und dem Esti nun von den kantonalen Raumplanungsämtern eben nicht durchgesetzt wird, und dies mit der einfachen Begründung, das sei nicht zonenkonform? Gleichzeitig gibt es vereinfachte Bewilligungsverfahren, beispielsweise für Fotovoltaikanlagen, die man dann wegen des Transformers bauen kann.
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Diese Vereinbarung zwischen Esti und ARE ist auf dem Internet, sie ist behördenverbindlich. Und wenn irgendeine kantonale Behörde sich darum foutiert, dann melden Sie mir das bitte; dann schreibe ich denen einen netten Brief und weise sie auf diese Vereinbarung hin, die anzuwenden ist, Punkt.
Friedl Claudia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir haben gehört, die Effizienz der Verfahrensabläufe sei bereits verbessert worden, das hat uns die Kommission so dargelegt, und auch Sie haben das gesagt. Ich habe jetzt eine grundsätzliche Frage: Sind die raumplanerischen Grundsätze nicht zunehmend infrage gestellt, insbesondere, wenn ausserhalb der Bauzone ohne Planungsverfahren geplant und vorgegangen werden kann?
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wir haben heute ausserhalb der Bauzonen, das wissen Sie, leider nur eine minimale bundesrechtliche Vorgabe und eine sehr, sehr intensive bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat gesagt hat, wir kommen mit der Revision RPG 2, sodass neben dem Untergrund auch die Spielregeln für Bauten auf Kulturflächen und im Landwirtschaftsgebiet genauer festgehalten werden.
Es geht auch um die vorhandenen Gebäude in diesen Gebieten und um ihre Nutzungsmöglichkeiten. Mit den Kantonen sind wir in der Endphase der Arbeiten. Sie werden diese Vorlage im nächsten Jahr überwiesen bekommen, aber dann geht es um alle Bauten, also nicht nur um Trafoanlagen.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin Leuthard, Sie beantragen die Ablehnung der Motion Häberli-Koller. Was gibt es noch für konkrete Massnahmen, wenn jetzt unser Rat gleich wie der Ständerat die Motion trotzdem annimmt, abgesehen von den Massnahmen, die Sie bereits erwähnt haben? Welche zusätzlichen Massnahmen gibt es noch, die man ergreifen könnte?
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ja eben, das müsste man mir dann erklären. Wir werden Ihnen im Nationalrat, wenn Sie die Strategie Stromnetze zu beurteilen haben, wahrscheinlich sagen, dass Sie die Motion gleich abschreiben sollen. Wenn Sie nämlich dort auch zustimmen, ist das zu einem grossen Teil gelöst. Sollte dann noch etwas fehlen, dann können Sie es mit der Revision RPG 2 im nächsten Jahr sowieso einbauen. Wir sehen im Moment effektiv keine Möglichkeit für eine Lücke für Kleinbauten. Für Grossanlagen gilt nun einmal das Raumplanungsgesetz: Unabhängig davon, ob es ein Stall, ein Wohnhaus oder eine Trafoanlage ist - wir behandeln alle Bauten gleich. Das wird Ihnen dann im nächsten Jahr vorgelegt, dann würden wir deshalb die Abschreibung dieser Motion beantragen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Es ist ja schon spannend: Man will die ganze Energieinfrastruktur in einem revolutionsartigen Projekt "Energiestrategie" umbauen, und schon hier scheitern wir. Ich frage Sie jetzt präzise: Wenn Sie das Plangenehmigungsverfahren anschauen, da wird es einem schwindlig ob diesem Diagramm, aber es gäbe ja zum Beispiel genau für solche Bauten auch das vereinfachte Verfahren, wo man statt in einem Jahr in rund zwanzig Tagen zu einem Entscheid käme. Wäre es nicht möglich, solche Trafostationen im vereinfachten Verfahren zu planen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Zunächst ist einmal festzuhalten, dass dies innerhalb des Baugebietes Sache des Kantons ist und unter das kantonale Baurecht fällt, also nicht unter das Baurecht des Bundes. Wir haben eingewirkt, mithilfe des Parlamentes, dass zum Beispiel Fotovoltaikanlagen - auch das wäre kantonales Recht, aber es wurde ein Minimalstandard entwickelt - innerhalb des Baugebietes, wenn möglich, auch im Meldeverfahren oder im vereinfachten Verfahren erstellt werden können. Ich habe soeben aufgezeigt, dass im Bagatellverfahren nur noch ein Esti-Verfahren nötig ist. Es geht halt um Sicherheit. Eine Trafoanlage - in ihr sind auch Starkstromteile enthalten - muss nach diesen Vorschriften nur sicherheitstechnisch abgenommen werden und nicht mehr baurechtlich. Das ist auch eine Verbesserung, und das ist bereits in Kraft.
Deshalb nochmals: In diesem Jahr sind schweizweit noch rund vierzig Verfahren beim Esti hängig - das scheint mir jetzt also nicht mehr eine grosse Bürokratie zu sein.
Guhl Bernhard · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe BD
Nehmen wir jetzt beispielsweise einen Bauernhof weit ausserhalb eines Dorfes, und auf dem Dach dieses Bauernhofes wird nun eine Fotovoltaikanlage gebaut. Dazu ist eine Trafostation nötig, um die Energie wegzuführen. Die Freileitung von z. B. 700 Meter Länge kann problemlos verkabelt, also in den Boden verlegt werden, aber wenn man das Trafo-Häuschen - das Gebäude von z. B. fünf oder vier mal sechs Metern - bauen will, dann bekommt man ein Problem. Warum kann man die Leitung problemlos verlegen, aber die Trafostation dazu nicht bauen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Nochmals: Die baulichen Bestimmungen sind Sache der Kantone, die sicherheitstechnische Abnahme der Trafostation ist Sache des Esti. Halten Sie das bitte auseinander! Hier können Sie nur die Bauten ausserhalb der Bauzonen darlegen, und das Sicherheitstechnische können Sie so nicht regeln. Deshalb sagen wir: Bei Bagatellverfahren für Trafo- und andere Anlagen haben wir gar keine Differenz; das macht Sinn, das muss einfacher gehen. Das haben wir umgesetzt.
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 122 Stimmen
Dagegen ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)