16.3431
Pas de TVA sur les prestations subventionnées
de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Flückiger Sylvia, Matter, Rime, Walter)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Flückiger Sylvia, Matter, Rime, Walter)
Rejeter la motion
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Le 15 juin 2016, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats a déposé une motion qui charge le Conseil fédéral de soumettre au Parlement une modification de la loi sur la TVA prévoyant que les subventions versées par les collectivités publiques ne soient pas soumises à la TVA si ces subventions visent l'exécution de tâches légales fondamentales.
Dans son avis du 31 août 2016, le Conseil fédéral a proposé au Parlement d'accepter la motion. Le 20 septembre 2016, le Conseil des Etats a adopté la motion sans opposition. Le 20 février 2017, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil s'est réunie pour examiner cette motion. Par 13 voix contre 6, elle vous propose d'accepter la motion.
La problématique de l'assujettissement à la TVA des subventions versées par des collectivités publiques à d'autres collectivités publiques pour l'accomplissement de tâches légales repose sur l'interprétation que font l'Administration fédérale des contributions et les tribunaux de la notion de subvention. En effet, l'Administration fédérale des contributions considère les subventions versées comme des achats de prestations, donc soumises à l'impôt. A ce jour, plusieurs recours sont ouverts contre des décisions de taxation pour de telles subventions.
Pour la majorité de la commission, il est difficilement compréhensible qu'une aide financière allouée par une collectivité publique à une organisation d'utilité publique pour l'accomplissement d'une tâche légale déléguée soit soumise à la TVA. Une telle pratique conduit à d'importants surcoûts pour les cantons et permet indirectement à la Confédération de récupérer une partie des subventions versées. Ainsi que le mentionnent déjà le texte de la motion et l'avis du Conseil fédéral, la majorité de la commission considère qu'il faut absolument éviter que la solution choisie ne désavantage les prestataires privés par rapport aux collectivités publiques.
Une minorité de la commission rejette la motion parce qu'elle estime que le plus de tâches possible doivent être accomplies par le secteur privé et qu'il est difficile d'établir une délimitation claire excluant toute discrimination des prestataires privés par rapport aux collectivités publiques.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC
Die WAK-NR hat sich an der Sitzung vom 20. Februar 2017 mit dieser Motion befasst. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vorzuschlagen. Insbesondere soll dafür gesorgt werden, dass ausgerichtete Subventionen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern sie zur Erfüllung grundlegender gesetzlicher Aufgaben ausgerichtet werden. Es geht vor allem um gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben. Mehrwertsteuerrechtlich macht es heute einen Unterschied, wer diese Aufgaben erfüllt. Oftmals werden solche Aufgaben vom betroffenen Gemeinwesen selber ausgeführt, oftmals werden sie an ein anderes Gemeinwesen delegiert, oftmals auch auf Private übertragen. Eigentlich müssten diese Aufgaben vom Gemeinwesen selber erfüllt werden.
Die Abgrenzung der nicht mehrwertsteuerpflichtigen Subventionen von den steuerbaren Leistungsverhältnissen gibt seit Jahren Anlass zu grossen Diskussionen. Davon sind Aufgabenbereiche betroffen wie zum Beispiel die Pflege von Schutzwäldern oder der Betrieb einer Feuerwehr zur Strassenrettung auf Bundesstrassen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben leitet der Bund jeweils Mittel an die Kantone weiter, und diese leiten diese Mittel oftmals an die Gemeinden weiter. Oftmals werden dann auch Private mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut, und diese erhalten dann die entsprechenden finanziellen Mittel. Bei dieser Aufgabenerfüllung stellt sich dann die Frage, ob diese Leistungen mehrwertsteuerpflichtig sind oder eben nicht.
Das Thema wurde anlässlich der vor Kurzem durchgeführten Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert. Das revidierte Mehrwertsteuergesetz wurde dann in der Herbstsession 2016 verabschiedet. Damals sind die Kommissionen zum Schluss gekommen, dass dieses Thema grundlegend überarbeitet werden muss. Es war aber auch klar, dass nicht auf die Schnelle während eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens dieses Anliegen noch eingebracht werden kann. Zudem geht die WAK-NR davon aus, dass zu diesem Problem eine Vernehmlassung durchzuführen ist. Aus diesem Grund hat dann die WAK-SR eine entsprechende Motion eingereicht.
Der Ständerat hat diese Motion an der Sitzung vom 20. September 2016 ohne Gegenstimme angenommen. In der WAK-NR war die Mehrheit der Meinung, dass dieses Thema tatsächlich grundlegend aufgearbeitet werden müsse. Es sei endlich Klarheit zu schaffen, welche Subventionen oder Leistungsabgeltungen mehrwertsteuerpflichtig sind und welche nicht. Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission, die Motion anzunehmen. Im Rahmen dieser Abklärungen sei auch die Frage der Wettbewerbsgleichheit zu beurteilen. Vor allem sei mit einer neuen Regelung keine Wettbewerbsverzerrung einzuführen.
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die Minderheit sieht zwar auch eine Abgrenzungsproblematik. Aber es dürfe keine Diskriminierung von Privaten entstehen. Eine klare Trennlinie zu ziehen sei ein Ding der Unmöglichkeit. Zudem seien möglichst viele Aufgaben so oder so vom Privatsektor zu erledigen. Deshalb sei diese Motion abzulehnen.
Die WAK-NR beantragt Ihnen mit 13 zu 6 Stimmen, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.
Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, was bei dieser Motion die Problematik ist. Eine solche Abgrenzung durchzuführen wird ein Ding der Unmöglichkeit sein. Erstens sollten für solche Tätigkeiten grundsätzlich in erster Linie Private berücksichtigt werden. Stellen Sie sich zweitens vor, dass z. B. eine Schneeräumung von einer Gemeinde ausgeschrieben wird: Dann bieten andere Gemeinden an, die Schneeräumung durchzuführen. Diese können diese Tätigkeit ohne Mehrwertsteuer offerieren. Private, die mitbieten, müssen die genau gleiche Tätigkeit mit der Mehrwertsteuer offerieren. Es ist klar, dass am Schluss eine Gemeinde, z. B. eine Nachbargemeinde, die eben ohne Mehrwertsteuer offerieren kann, den Zuschlag erhalten wird, weil sie um 8 Prozent, bald vielleicht noch um etwas mehr, billiger sein wird; das ist offensichtlich.
Entsprechend sind wir ganz klar der Meinung, dass es keine Bevorzugung anderer Gemeinden und am Schluss wieder des Staates geben soll und dass private Anbieter nicht diskriminiert werden sollen. Aus diesem Grund bitte ich Sie hier, meine Minderheit zu unterstützen.
Natürlich wird jetzt ausgeführt, dass man dieser Frage Rechnung tragen wolle. Wenn Sie das aber sowieso nicht ändern wollen, dann müssen Sie auch die Motion nicht annehmen. Die Verwaltung hat sonst wieder viel Arbeit für nichts, weil sich am Schluss nämlich nichts ändern wird.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier die Minderheit unterstützen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Dieses Problem der Mehrwertsteuer beschäftigt die Steuerverwaltung nun schon seit vielen Jahren. Denn das Problem taucht regelmässig auf in Bezug auf Abgrenzungsfragen bei Subventionen und Leistungen. Herr Aeschi hat gerade gesagt, in der Praxis sei das unmöglich voneinander abzugrenzen. Es ist aber die tägliche Herausforderung der Steuerverwaltung, das voneinander abzugrenzen, denn die Frage stellt sich immer wieder. Die Motion möchte ja hier eine klare gesetzliche Regelung, die festlegt, was mehrwertsteuerpflichtig ist und was eben nicht.
Wir haben die Situation, dass eine Subvention nicht versteuert werden muss. Und wenn eine Leistung mit einer Subvention bezahlt wird, müssen die Vorsteuern entsprechend gekürzt werden. Das sind die Abgrenzungsfragen. Die Frage ist also immer: Ist es ein Entgelt für eine Leistung, oder ist es eine Subvention? Was auf den ersten Blick eigentlich noch keine Fragen aufwirft, ist in der Praxis dann tatsächlich ein Problem. Es gibt die verschiedensten Verknüpfungen. Beispielsweise bezahlt der Bund an die Kantone für den Strassenunterhalt, die Kantone geben das Geld weiter an die Gemeinden. Ist das jetzt mehrwertsteuerpflichtig, ist das nicht mehrwertsteuerpflichtig? Da braucht es eine klare gesetzliche Regelung.
Wir haben diese Diskussion ja lange geführt in der Kommission, die das Mehrwertsteuergesetz beraten hat. Wir haben dort festgestellt, dass es sehr viele Fragen gibt und dass für diese Fragen eine Vernehmlassung durchgeführt werden muss, weil sich die entsprechend betroffenen Organisationen, insbesondere Kantone und Gemeinden, dazu äussern können müssen, damit wir hier eine klare Auslegeordnung haben.
Wir sind also auch dieser Meinung und bitten Sie, die Motion anzunehmen. Es ist ein ständiges Problem, das wir mit den Kantonen zu lösen versuchen. Es wäre noch einmal ein Anlass, eine klare gesetzliche Regelung zu finden, anstatt sozusagen von Fall zu Fall zu entscheiden. Wir sind der Meinung, dass es hier Möglichkeiten gibt, mit den Kantonen eine Regelung zu finden, die das Problem entsprechend löst.
Ich bitte Sie also wie die Mehrheit, den Vorstoss anzunehmen. Wir würden es dann sofort an die Hand nehmen und noch dieses Jahr eine Vernehmlassung bei den Kantonen zu diesem Thema starten.
de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): La commission et le Conseil fédéral proposent d'adopter la motion. Une minorité propose de la rejeter.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 120 Stimmen
Dagegen ... 42 Stimmen
(10 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr
La séance est levée à 18 h 55