15.458
Congé parental. Une solution globale pour compléter le congé de maternité existant
de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Weibel, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Heim, Schenker Silvia)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Weibel, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Heim, Schenker Silvia)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Quadranti Rosmarie · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe BD
Letzten Dienstag habe ich den empfehlenswerten Film "Die göttliche Ordnung" gesehen. Ein Pflichtfilm für jeden von uns, meine ich. In diesem Film geht es um das Frauenstimmrecht. Warum erzähle ich das jetzt, wo es um Elternzeit geht? Es gibt Parallelen zum Film "Die göttliche Ordnung". Er zeigt eindrücklich, dass damals auch Frauen gegen das Frauenstimmrecht waren, nebst all den Männern, die es als göttliche Ordnung ansahen, dass Frauen nicht stimmen sollten. Geht es bei der Elternzeit nicht auch wieder um so etwas wie die göttliche Ordnung?
Ich bin mir bewusst: In den Augen der Mehrheit dieses Parlamentes ist es eben noch eine göttliche Ordnung, dass es keine Elternzeit gibt. Auch hier braucht es einen langen Schnauf und das Nichtaufgeben, denn die Zukunft wird mir Recht geben.
Ich hatte gerade kürzlich eine Schulklasse aus Eglisau bei mir im Rahmen des Projektes "Schulen nach Bern", die einen Elternurlaub von sechs Monaten wollte. Ich habe ihnen gesagt, dass sie dieses Anliegen unbedingt auch als Erwachsene weiterverfolgen sollten. Denn ich befürchte, dass sich diese heutigen Sekundarschüler der dritten Klasse dann immer noch dafür werden einsetzen müssen, weil dieses Anliegen, das einen wichtigen Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt, noch nicht so bald erfüllt sein wird.
Die parlamentarische Initiative hat einen schweren Stand, wahrscheinlich ist sie der Zeit voraus. Das Parlament in dieser Zusammensetzung war ja nicht einmal bereit, einen minimalen Vaterschaftsurlaub anzunehmen. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass Elternzeit eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Sie ist positiv für die Kinder, für die Eltern und für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Die parlamentarische Initiative ist sehr offen formuliert. Der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen bleibt unangetastet. Er bleibt für die Mutter bestimmt, einerseits als Erholung nach der Geburt, andererseits für eine ungestörte erste Stillphase. Weitere maximal 14 Wochen sollen also hinzukommen. Das heisst, sogar die Dauer der Elternzeit wäre gemäss Wortlaut noch genauer zu definieren.
Was will die Initiative? Eine Elternzeit, die bezogen werden kann, aber nicht bezogen werden muss. Der Vater muss einen Teil beziehen, ansonsten verfällt ein Teil der Zeit. Flexible Lösungen, die der Familie dienen, sollen möglich sein.
Was sind die Vorteile einer Elternzeit? Kinder und Eltern werden für einen guten Start als Familie mit dem ersten Kind oder bei der Vergrösserung der Familie unterstützt. Kinder können in den ersten Monaten elterliche Fürsorge erfahren und eine Beziehung zu Mutter und Vater aufbauen. Es bleibt Zeit für die Eltern, sich als Familie zu finden, und es bleibt genügend Zeit für die beiden Elternteile, ihre Erwerbssituation weiterzuentwickeln, und Zeit, um die künftige Arbeitseinteilung auszuhandeln.
Das heisst, dass Elternzeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt, Arbeitszeitmodellen auch für Väter Auftrieb gibt und dazu beitragen kann, dass auch Mütter verstärkt, also mit einem höheren Beschäftigungsgrad als heute, in der Erwerbstätigkeit verbleiben. Das heisst auch, dass Bildungsinvestitionen in Frauen besser genutzt werden. Eventuell kann Elternzeit auch dazu beitragen, dass die Geburtenrate erhöht wird.
Elternzeit kostet. Der Vorschlag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen und der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen ist diesbezüglich klar. Er sieht vor, dass die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden. Die effektiven Kosten könnten genauer beziffert werden, wenn der Initiative in einer ersten Phase Folge gegeben würde und ein Modell ausgearbeitet werden könnte. Bei den Kosten gibt es einerseits die Kosten der Elternzeit, andererseits wäre auch die Frage zu stellen, wie hoch der Return on Investment ist: Was bedeutet es, wenn Frauen nach einem Studium oder einer Berufslehre stärker im Beruf verbleiben als heute?
Ich bitte Sie also, dieser Initiative in einer ersten Phase Folge zu geben. Es ist wirklich an der Zeit, Taten folgen zu lassen. Sonst bleibt der vielverwendete Begriff der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine leere Worthülse. Elternzeit ist wie damals das Frauenstimmrecht ein Bedürfnis und ein weiteres Element für Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Allerdings glaube ich leider, dass zu diesem Thema einmal Folge 2 von "Die göttliche Ordnung" gedreht werden kann.
Weibel Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Die Minderheit möchte dem ausgewiesenen Bedürfnis junger Eltern entgegenkommen, sich zugleich in Beruf und Familie engagieren zu können. Mit der heutigen Mutterschaftsentschädigung fördert der Staat aktiv die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Familie; dies, indem der Staat mit der geltenden Gesetzgebung voraussetzt, dass ausschliesslich Mütter und nicht Väter oder beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit unterbrechen.
Die Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen ist in der Praxis einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen. Andererseits ist sie einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in der Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch der Frau zuteil, und es wird sehr früh eine traditionelle Rollenteilung eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus.
Ein Fünftel der Personen, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, wird in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt, das sind 350 000 Personen, zumeist Frauen. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Volkswirtschaftlich ist das unerwünscht und unsinnig. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftebedarfs ist es unabdingbar, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Das grösste Potenzial besteht ganz klar bei den sehr oft gut ausgebildeten Frauen.
Ein Vaterschaftsurlaub von wenigen Wochen, wie vom Parlament abgelehnt und in der Öffentlichkeit diskutiert, geniesst in der Wirtschaft wenig Rückhalt und wird an diesem staatlich geförderten, traditionellen Rollenmodell vermutlich wenig ändern. Anders sähe dies bei einer Elternzeit für erwerbstätige Mütter und Väter aus.
Mit der Minderheit beantragen wir, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. In der zweiten Phase sind dann verschiedene Fragen zu klären. Wie soll das Ganze finanziert werden? Welcher Teil ist durch die Väter zu beziehen? Es sind auch 100 Prozent denkbar. Unter welchen Bedingungen soll der Bezug erfolgen? Blockweise oder mit der Reduktion des Arbeitspensums? Und bis wann? Auch allfällige Auflagen sind zu klären: Müssten beispielsweise beide Elternteile erwerbstätig sein? Sie sehen, es stehen sehr viele Fragen im Raum.
Gesamthaft ergibt sich mit dem Vorstoss eine Elternzeit von maximal 28 Wochen. Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies auch für die Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte. Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisation der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert zudem die Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung - und damit ebenfalls staatliche Kosten.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, die parlamentarische Initiative zu unterstützen und ihr Folge zu geben.
Herzog Verena · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die parlamentarische Initiative 15.458, "Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub", wurde am 24. Juni 2016 von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorberaten.
Die parlamentarische Initiative fordert, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet werden sollen, welche ergänzend zum geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen zusätzlichen maximal 14-wöchigen Elternurlaub vorsehen. Gesamthaft würde sich also eine Elternzeit von maximal 28 Wochen ergeben, d. h. von rund 7 Monaten. Des Weiteren soll mit der parlamentarischen Initiative festgelegt werden, zu welchen Teilen der Urlaub vom Vater bezogen werden kann beziehungsweise muss und unter welchen Bedingungen der Elternurlaub erfolgen kann.
Nachdem der Nationalrat vor knapp einem Jahr die parlamentarische Initiative Candinas (14.415) für einen nur zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub abgelehnt hatte, war in der nationalrätlichen Kommission auch ein total 28-wöchiger Urlaub beziehungsweise ein Elternurlaub, der nach der Geburt eines Kindes 14 Wochen dauern soll, chancenlos. Es wurde argumentiert, dass ein solcher Vorstoss zurzeit ganz einfach quer in der Landschaft liegen würde. Die Mehrheit der Kommission lehnte eine zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewährende Elternzeit von maximal 14 Wochen denn auch vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Sozialwerke stehen nämlich bereits heute unter einem enormen finanziellen Druck: Die Gesamtausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt sind zwischen 2010 und 2015 von 18,5 Milliarden Franken auf 22 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen, was eine Ausgabenzunahme von rund 20 Prozent ergibt. Einer weiteren Belastung der Sozialausgaben kann nicht zugestimmt werden. Viel eher ist dringend eine Konsolidierung im Bereich der Sozialversicherungen, dem grössten Kostentreiber unseres Staatshaushaltes, erforderlich.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte verschiedene Modelle berechnet und der Kommission unterbreitet. Bei einem Modell mit nur 24 Wochen, mit einer Einkommensersatzrate von 80 Prozent, plafoniert auf 196 Franken pro Tag, wären die Kosten 1,4 bis 1,7 Milliarden Franken pro Jahr. Die Mehrheit unserer Kommission war der Meinung, dass wir uns eine solche Luxusvariante nicht nur nicht zusätzlich leisten können, sondern dass ein solcher Elternurlaub zwar vielleicht schön, aber schlicht nicht gerechtfertigt ist. Denn während der Mutterschaftsurlaub in erster Linie der Erholung nach Schwangerschaft und Geburt dient, ist eine Ausweitung des Urlaubs auf Väter nicht im Sinne der Mutterschaftsversicherung. Sollten allerdings dereinst auch Männer Kinder austragen können, könnten wir wieder darüber diskutieren.
Zudem, da waren wir uns auch einig: Kinder zu bekommen und zu erziehen ist kein Schicksalsschlag, den die Allgemeinheit berappen muss. Es ist ein eigenverantwortlicher Entscheid, der sich - das kann ich als Mutter von drei erwachsenen Kindern sagen - lohnt.
Auch Überlegungen dazu, ob wirklich schon in den ersten Monaten, am Wickeltisch, die Präsenz des Vaters so entscheidend sei und welches Alter für die Kind-Vater-Beziehung am wichtigsten sei, wurden in der Kommission angestellt. Die Tatsache, dass sich Väter heute oft stärker um den Nachwuchs kümmern, als dies vielleicht früher der Fall war, ist sicher erfreulich. Doch für die Mehrheit der Kommission hat dies in Eigenverantwortung, z. B. durch gezielten Ferienbezug, zu erfolgen.
Eine Kommissionsminderheit erhofft sich durch diese parlamentarische Initiative eine Stärkung der modernen Familie. Nach ihrer Einschätzung könnte mit dem Elternurlaub jungen Eltern geholfen werden, sodass sich beide in Beruf und Familie engagieren können. Allerdings wurde auch konstatiert, dass langjährige Erfahrungen, z. B. in Schweden, keine eindeutigen Verbesserungen, weder für das Kindeswohl noch für den Wiedereinstieg der Mütter in den Arbeitsprozess, zeigten. Im Gegenteil, der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess wurde sogar erschwert.
Nebst den finanzpolitischen Argumenten wurde auch auf die versicherungstechnischen Schwierigkeiten hingewiesen. Im Gegensatz zu einer Mutterschaft, bei welcher der Gesetzgeber den stillenden Müttern ein mindestens achtwöchiges Arbeitsverbot auferlegt, können die Väter ungehindert ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heisst, es gibt keinen durch den Gesetzgeber hervorgerufenen Erwerbsausfall, den es mittels einer staatlichen Versicherung zu kompensieren gilt.
Zusammengefasst: Die Mehrheit der Kommission sieht keine Rechtfertigung, zu wenig Nutzen und zu hohe Kosten in einem 14-wöchigen Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub und beantragt - der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, dem Entscheid unserer Kommission zu folgen.
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Par son initiative, Madame Quadranti propose l'introduction d'un congé parental de quatorze semaines. Celui-ci s'ajouterait au congé maternité de quatorze semaines suivant l'accouchement. Au total, ce nouveau congé parental pourrait donc atteindre une durée maximale de 28 semaines. Selon Madame Quadranti, cette proposition permettrait d'assurer l'égalité entre les sexes et de renforcer le lien avec l'enfant. Par ailleurs, le coût de ce nouveau congé serait en partie compensé par une meilleure intégration des femmes sur le marché du travail.
La majorité de la commission ne partage pas ces conclusions. Cette proposition engendrerait des coûts qui se monteraient à 1,4 milliard de francs. Ce montant accroîtrait donc de manière importante la pression financière qui pèse sur notre système social. A l'heure actuelle, notre mission doit être de consolider ce système et non de le détériorer. Par ailleurs, imposer une telle charge à l'économie aurait certainement des conséquences néfastes. Cela compromettrait par exemple davantage la compétitivité de notre place économique et risquerait également de défavoriser les jeunes couples. En effet, il est probable que les employeurs hésiteraient plus qu'auparavant à embaucher des jeunes ayant un projet parental. De ce point de vue, cette proposition est simplement irréaliste.
La majorité de la commission doute également que ce congé puisse améliorer l'égalité entre les sexes. Croire qu'il permettra une réorganisation du rôle des parents est illusoire. De fait, dans la très grande majorité des couples, le père est celui qui dispose du salaire le plus élevé. Qui plus est, seuls 10 pour cent des hommes travaillent à temps partiel. Les effets positifs vantés par Madame Quadranti sont donc totalement exagérés.
Ce constat s'applique aussi au renforcement souhaité du lien avec l'enfant. En réalité, rien ne garantit que le père utilise ses quatorze semaines de congé parental pour s'occuper de son enfant. De plus, un grand nombre de pères prennent déjà des vacances à la suite de la naissance de leur enfant. Il n'existe donc aucun besoin d'introduire un congé parental d'une si longue durée. Cela est d'autant plus vrai au regard du coût qu'il engendrerait.
Attachée à une politique responsable et réaliste, la commission vous invite, par 15 voix contre 7 et 1 abstention, à ne pas donner suite à l'initiative.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 71 Stimmen
Dagegen ... 112 Stimmen
(5 Enthaltungen)