15.3348
Kesb. Zum Wohle der Betroffenen
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, die Artikel 360 bis 456 des Zivilgesetzbuches so zu revidieren, dass die von den Betroffenen bezeichneten Personen und die Gemeinden mit allen Rechten und Pflichten als Verfahrensbeteiligte mit einbezogen werden. Insbesondere soll das Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht der Gemeinden gesetzlich verankert und erweitert werden.
Das Parlament hat in Artikel 450 ZGB festgelegt, wer gegen einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beschwerde erheben kann. Weder Behörden noch Gemeinden werden aber darin im Rahmen des Beschwerderechts erwähnt. Das hat in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt. Gemäss Antwort des Bundesrates zeigen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, dass der fehlende Einbezug der Gemeinden in vielen Kantonen zu Schwierigkeiten führt. Empfehlungen reichen aber nicht aus. Einfach eine bessere Kommunikation, wie das beispielsweise der Evaluationsbericht zuhanden des EJPD vorschlägt - er ist übrigens, Frau Bundesrätin, bereits seit dem 5. April 2016 vorhanden, also auf dem Internet zu finden, aber vielleicht haben Sie einen anderen -, ist zwar gut, aber nicht konsequent genug. Denn Gemeinden sind in der Schweiz keine Verwaltungszonen, sondern Teil unserer Staatsstruktur. Sie sind die wichtigen Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Behörden und Politik. Nur schon unsere föderalistische Kultur gebietet es, dass wir nach der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2008 jetzt hier korrigieren müssen und den Gemeinden wieder mehr Gewicht, das heisst ein garantiertes Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht, zugestehen.
Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, hat er doch mit der Revision des ZGB die vermeintliche Professionalisierung und vor allem Zentralisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes angestossen. Die heutigen strukturellen Unzulänglichkeiten des Systems wurden wesentlich durch den Bund ausgelöst. In anderen Bereichen, zum Beispiel in der Entwicklungshilfe und bei internationalen Wiederaufbauprojekten, ist man längst zum Schluss gekommen, dass ohne Einbezug des Lokalen und des lebensnahen Kontextes jegliche Bestrebungen von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.
Warum sehen wir diese staatspolitische Logik im eigenen Land nicht mehr? Warum haben wir das Gefühl, dass mit einer vermeintlichen Professionalisierung und Zentralisierung einfach alles besser oder sogar günstiger würde? Das Gegenteil ist der Fall. Die Erfahrungen zeigen: Der Verwaltungsaufwand wird mit dem Einbezug der Gemeinden nicht grösser, da damit viele Abklärungen vor Ort delegiert werden können und auch ehrenamtliche Arbeit im Milizamt verrichtet werden kann. Zeit- und Kostenreduktionen werden in allen Bereichen die Folge sein, besonders bei den Massnahmen. Zudem ist die Frage zu stellen, inwieweit im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes die Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und in deren Privat- und familiäre Sphäre so gross und heikel sind, dass es eben doch eine lokale und politische Abstützung für eine solche Entscheidung braucht.
Die fachliche oder eben technokratische Ebene braucht meiner Ansicht nach dringend ein abgestütztes Korrektiv. Ein Anhörungsrecht und damit auch ein Akteneinsichtsrecht der Gemeinden vor dem Entscheid ist nicht in jedem Einzelfall nötig. Es muss aber dort, wo die Gemeinden in ihrem Interesse insbesondere finanzieller Art wesentlich berührt werden, garantiert sein. Ein Beschwerderecht der Gemeinden gegen solche Entscheide führt dazu, dass nur wirklich notwendige Massnahmen getroffen werden. Die inzwischen chronisch überlasteten Kesb werden somit auch entlastet. Ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausgestaltung von finanziell belastenden Massnahmen, beispielsweise wenn es um die Art der Unterbringung geht, ist aus denselben Gründen ebenfalls nötig.
Ein gewisser Einbezug findet zudem bereits heute statt. Somit sollte es also kein Problem sein, das auch gesetzlich zu verankern. Der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnte Evaluationsbericht wird zudem kaum neue Ergebnisse bringen. Die Datenlage ist zu schlecht, um Schlüsse daraus zu ziehen. Es braucht jetzt eben einen politischen Entscheid, welchen uns die Fachleute, Wissenschafter und Technokraten nicht abnehmen können. Wollen wir die Gemeinden in diesem Bereich wieder stärken und wieder mehr einbeziehen, oder wollen wir tatenlos der Kostenexplosion und den regelmässig zutage tretenden Fehlentwicklungen zusehen?
Die Vergangenheit hat gezeigt, was passiert, wenn eine Behörde ohne Korrektiv entscheidet. Es geht daher nicht nur um die Finanzierung, sondern vor allem um die zu schützenden Personen. Für die Betroffenen werden die Entscheide mit dem Einbezug der Gemeinde nachvollziehbarer, bürgernäher, annehmbarer und im Einzelfall hoffentlich besser sein.
Ich bitte Sie daher um Annahme meiner Motion.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Es ist schon etwas speziell. Sie nehmen Postulate an, geben dem Bundesrat Berichte, Abklärungen in Auftrag. Dann macht das der Bundesrat, und dann haben Sie das Gefühl, bevor Sie die Berichte lesen, dass Sie eh schon wissen, was drinsteht. Sie beraten jetzt schon wieder Motionen und beschliessen Gesetzesänderungen - ich bitte Sie schon.
Ich habe es Ihnen vorhin schon gesagt, bei der Motion Grunder 15.3142: Seit dem Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes, das Sie immerhin verabschiedet haben - es wurde auch kein Referendum ergriffen -, sind weit über zwanzig Vorstösse eingereicht worden. Der Bundesrat hat zwei Postulate zur Annahme empfohlen, er hat eine externe Studie in Auftrag gegeben, damit man nicht sagt: Ja klar, die Verwaltung sagt ja sowieso nur, was sie will. Diese Studie, Frau Nationalrätin Herzog, wurde publiziert, eben nicht der Bericht, sondern die externe Studie. Ich habe es vorhin schon gesagt, noch in diesem Monat - und jetzt ist doch schon der 15. März - kommt dieser Bericht in den Bundesrat. Ich bitte Sie, lesen Sie doch mal zuerst, was Sie als Abklärung in Auftrag gegeben haben. Sie können nachher immer noch Ihre Schlüsse daraus ziehen. Aber man kann doch nicht einfach so parallel alles gleichzeitig tun.
Ich kann Ihnen jetzt auch schon sagen, dass die Frage des Einbezugs der Gemeinde, die selbstverständlich eine wichtige Frage ist - es geht auch um Geld, es geht um Einfluss, es geht um Zusammenarbeit, um Zuständigkeiten und Kompetenzen -, auch Inhalt dieses Berichtes sein wird. Aber ich bitte Sie jetzt einfach: Lesen Sie doch mal zuerst den Bericht, beraten Sie ihn in Ihrer Kommission für Rechtsfragen, schauen Sie, wo auch allenfalls Handlungsbedarf besteht, wie Sie damit umgehen und wie Sie dann auch den besten und direktesten Weg wählen, damit das, was vielleicht wirklich noch verbesserungsbedürftig ist, dann auch tatsächlich verbessert wird.
Dass Sie also heute, ein paar Wochen vor der Publikation eines Berichtes, den Sie dem Bundesrat in Auftrag gegeben haben, jetzt mit Motionen schon wieder Gesetzesänderungen anstossen wollen, bereitet mir - das muss ich Ihnen sagen - schon etwas Mühe. Das ist einfach Leerlauf. Da tut mir auch die Verwaltung leid, geben wir uns doch wirklich Mühe und nehmen wir doch Ihre Aufträge auch ernst.
Aus diesem Grund - ich nehme nicht materiell Stellung; ich habe das vorhin schon begründet - bitte ich Sie, wie die Motion Grunder 15.3142 auch die vorliegende Motion abzulehnen.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, meine Motion wurde ja im März 2015 eingereicht, und die Studie ist bereits im April 2016 erschienen - jene der Beratungsfirma Interface; wir reden von der gleichen.
Wie viel Zeit braucht der Bundesrat, um dazu einen Bericht zu machen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ganz offensichtlich ein Jahr. Ich glaube, Sie sind auch daran interessiert, dass wir das seriös machen. Wir haben eine externe Studie in Auftrag gegeben. Ich habe es vorhin bei der Motion Grunder gesagt: Wir sprechen da auch mit den Behörden, mit den verschiedenen Stellen, die involviert sind. Sie sind doch daran interessiert, dass bei den Berichten, die Sie erhalten, nicht einfach in zwei, drei Wochen irgendetwas hingeschludert und dann irgendein Schluss gezogen wird. Sie erwarten von der Verwaltung zu Recht seriöse, vertiefte Abklärungen. Ich denke, solche haben wir gemacht. Sie werden sehen, dass dieser Bericht für Sie hilfreich sein wird, um zu wissen, wo es allenfalls Handlungsbedarf gibt und wie man vorgehen sollte. Sie werden auch ein paar Zahlen, ein paar Fakten erhalten, und vielleicht werden Sie auch noch die eine oder andere Überraschung erleben. Denn das, was Sie bei Einzelfällen jeweils sehen, und das, was Sie sehen, wenn Sie eine Zusammenstellung, eine objektive und nüchterne Analyse vornehmen, stimmt manchmal nicht ganz überein.
Aber noch einmal: Es geht nicht gegen den Inhalt Ihrer Motion, sondern es geht darum, dass wir schrittweise vorgehen. Ich bin überzeugt, dass Sie am schnellsten zum Ziel kommen, wenn Sie zuerst die Erkenntnisse studieren und nachher Ihre Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 75 Stimmen
Dagegen ... 104 Stimmen
(2 Enthaltungen)