15.3399
Accès aux marchés fermés des cantons. Procédure équitable
Walti Beat · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Diese Motion betrifft einen ähnlichen Themenkomplex oder die gleiche Grundfrage. Ich habe auch diese Motion von Kollege Caroni übernommen und kann vollständig hinter der Zielsetzung stehen. Es geht darum, dass die Kantone und Gemeinden heute verpflichtet sind, bei der Übertragung der Nutzung von Monopolen auf Private ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren zu gewährleisten. Allerdings, so stellen wir fest, konnte die im Jahre 2006 eingeführte Bestimmung ihre Wirkung nicht in befriedigendem Masse entfalten. Es ist angezeigt, die Anforderungen zu konkretisieren und klarzustellen, dass die Ausschreibungspflicht auch bei der Vergabe von Nutzungsrechten für beschränkt verfügbare öffentliche Sachen und von Leistungsaufträgen gilt.
Wie bereits beim letzten Geschäft angetönt und auch von Bundesrat Schneider-Ammann ausgeführt, geht es letztlich um die Grundfrage eines freien, fairen und unverfälschten Wettbewerbs, um den effizienten Umgang mit oder Einsatz von Ressourcen der öffentlichen Hand, auf allen Stufen unseres Gemeinwesens. Ich bin doch der Meinung, dass diese fundamentalen übergeordneten Zielsetzungen eine sehr ernsthafte Auseinandersetzung seitens der Regierung und der Verwaltung verdienen, sodass wir auch die nötigen Entscheidungsgrundlagen haben, um allfällig angezeigte Anpassungen zu beschliessen. Das ist im Interesse aller.
Entsprechend bitte ich Sie, auch diese Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen dafür.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Wie Herr Nationalrat Walti sagt, fordert die Motion den Bundesrat auf, das Binnenmarktgesetz zu ändern, das Ausschreibungsverfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten der Kantone zu verbessern.
Für den Bundesrat sind ein gut funktionierender Binnenmarkt und ein diskriminierungsfreier Marktzugang eine erstrangige Zielsetzung, und die beiden Ziele sind im Binnenmarktgesetz grundsätzlich erfüllt. Es gibt einzelne Bereiche, in denen der Binnenmarkt in der Schweiz nicht ganz funktioniert. Wenn Sie ein Beispiel haben wollen, dann nenne ich Ihnen das Notariatswesen. Aber das ist politisch so gewollt, und der Nationalrat wollte letztes Jahr nicht einmal einen Bericht zur Freizügigkeit der Notare (15.4057) erstellen lassen. Mit anderen Worten: Die Übertragung von kantonalen und kommunalen Monopolen an Private ist grundsätzlich durch das heutige Binnenmarktgesetz gewährleistet.
Das Beschaffungsrecht wird zudem - ich sage es noch einmal - zurzeit gemeinsam mit den Kantonen revidiert. Der Bundesrat hat im letzten Monat die Botschaft zur Revision des Bundesrechtes veröffentlicht. Die Kantone arbeiten am Konkordat, die Verleihung gewisser Konzessionen gilt ausdrücklich als öffentlicher Auftrag und muss ausgeschrieben werden.
Das Binnenmarktgesetz hat sich bewährt und bleibt erhalten. Deshalb gibt es für den Bundesrat keinen Grund, Artikel 2 Absatz 7 des Binnenmarktgesetzes zu ändern.
Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.
Vote
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): La motion Caroni a été reprise par Monsieur Beat Walti. Le Conseil fédéral propose de la rejeter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 104 Stimmen
Dagegen ... 87 Stimmen
(2 Enthaltungen)