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Supprimer les tarifs minimaux appliqués lors de l'adjudication de marchés de l'administration fédérale
Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bauten, Investitionen, Dienstleistungen: Vergibt der Staat Aufträge, kommt alles viel teurer als bei Privaten. Ich erwähne einige Beispiele aus den Schlagzeilen: 50 000 Franken kostet eine Ausschaffung nach Kosovo; rund 1400 Franken kostet ein Tag im Hochsicherheitstrakt der Gefängnisklinik im zürcherischen Rheinau; ein Pflegeplatz für eine demenzkranke Frau kostet monatlich satte 25 000 Franken. Jedermann fragt sich, wie solche Mondpreise zustande kommen, und ein Rezept dagegen scheint für die Politik fernab des Machbaren.
Gegenstand meiner Motion sind von der Verwaltung künstlich - notabene mit Absicht - erhöhte Preise. Medienberichten war zu entnehmen, dass bei der Bundesverwaltung bei den öffentlichen Vergaben von Aufträgen Mindesttarife festgelegt werden. Ein Unterschreiten der amtlich festgelegten Limite wird offenbar nicht zugelassen.
In diesem Sinne bezahlt beispielsweise die Bundesverwaltung jedes Jahr für Übersetzungen Millionen von Franken an private Firmen, wobei ein Mindesttarif von 40 Rappen pro Wort gilt. Damit wird die absurde Situation geschaffen, dass nicht der Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der im Minimum diesen Mindestpreis bietet. Die vergebenden Bundesämter praktizieren dies nicht nur stur so, sie geben Bietern, welche den Mindesttarif bloss als Empfehlung auffassen, offenbar sogar noch die Gelegenheit, ihre Offerten nach oben zu korrigieren, um so im Rennen um die Auftragsvergabe zu bleiben. Eine solche Praxis kann sich wirklich nur der Staat erlauben, und auch nur einer, der glaubt, er schwimme im Steuergeld. Kein Privater käme auf die Idee, eine Mindestpreislimite festzulegen. Daher dürfte es sich hierbei auch nicht um ein Qualitätsmerkmal handeln, sondern um eine reine Steuergeldverschwendung, die, ähnlich wie die Ausschöpfung des noch nicht aufgebrauchten Budgets bis zum bewilligten Gesamtbetrag gegen Ende des Jahres, für eine völlig dekadente Haltung der Beamten zu ihren finanziellen Mitteln steht.
Die Verwaltung rechtfertigt ihre Handhabung mit Qualität. Das ist ein Allerweltsterminus, der überall für alles zur Begründung herangezogen werden kann. Die hohe Qualität von Auftragsleistungen wird aber sicher nicht durch sehr hohe Mindestpreise garantiert, sondern durch gesunden Wettbewerb unter den Anbietern.
Gerade beim Beispiel der Übersetzer ist es so, dass andere Anbieter wesentlich günstigere Tarife kalkuliert haben. Sie kalkulieren mit 9 Rappen pro Wort, womit sie dann einen üblichen Stundenlohn von 80 bis 90 Franken erreichen. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um ein qualitatives Merkmal, sondern um ein rein monetäres. Solche Selbstverständlichkeiten sollte die Bundesverwaltung eigentlich von sich aus einführen und nicht erst, wie in der Stellungnahme geschrieben, wegen der Schlagzeilen und wegen der Einreichung dieser Motion.
Stimmen Sie daher meiner Motion zu.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovie
Als ich davon gehört habe, dass die Bundeskanzlei Aufträge mit Mindestpreisen ausschreibt, habe auch ich Fragen gestellt. Das Anliegen einer qualitativ guten Übersetzung muss anders gelöst werden können als mit der logischen Umkehrung, dass etwas teuer sein muss, wenn es gut sein soll. Das mag in der Werbung funktionieren, entspricht jedoch nicht der Idee des öffentlichen Beschaffungswesens. Dort ist im Übrigen nicht von Mindestpreisen die Rede. Im öffentlichen Beschaffungswesen ist ausdrücklich vom wirtschaftlich günstigsten Angebot die Rede. Dies lässt die Formulierung von Qualitätskriterien auch zu, da haben Sie völlig Recht. Es gäbe andere Dinge im öffentlichen Beschaffungswesen, die kritisiert werden könnten, aber dieses hier nicht.
Der Bundesrat ist deshalb ebenfalls der Auffassung, dass die Mindesttarife für die Beschaffung von Übersetzungsdienstleistungen sowohl im offenen als auch im selektiven Verfahren aufzuheben sind. In diesem Punkt hat also die "Berner Zeitung" zu Recht auf einen Punkt aufmerksam gemacht, der auch korrigiert werden kann. Dem Bundesrat sind im Übrigen keine weiteren Mindesttarife bekannt, welche im öffentlichen Beschaffungsrecht ausgeschrieben werden.
Wenn der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt, dann nicht deshalb, weil er die Mindesttarife im öffentlichen Beschaffungsrecht gut findet, sondern weil die Motion, wenn Sie sie genau lesen, noch etwas weiter geht. Dort ist nämlich von allen öffentlichen Aufträgen die Rede. So, wie es nun formuliert ist, betrifft es auch Regelungen über Mindestentschädigungen bei öffentlichen Aufträgen, zum Beispiel Taggelder oder Stundenansätze, etwa in Bereichen von Gesundheit oder Rechtsentscheidungen, bei denen es der Bundesrat vorzieht, einzelfallweise zu prüfen, ob sie noch gerechtfertigt sind oder nicht.
Das eigentliche Anliegen, so, wie der Bundesrat es verstanden hat, dass nämlich im öffentlichen Beschaffungswesen keine Mindesttarife gelten dürfen, teilt der Bundesrat. Die Motion ist in diesem Punkt also erfüllt. Den Rest lehnt der Bundesrat ab und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Bundeskanzler, wie sehen Sie denn z. B. die Mindesttarife bei der Mittel- und Gegenständeliste, der sogenannten Migel? Auch hier ist ja ein Mindesttarif durch den Bund vorgeschrieben, und eigentlich darf ein Lieferant nicht günstiger liefern.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovie
Das ist genau eine dieser spezifischen Listen, bei denen der Bundesrat lieber den Einzelfall prüfen würde. Sie wissen, dass die Mittel- und Gegenständeliste in mehreren Vorstössen bereits traktandiert war, kürzlich auch in diesem Rat. Das ist einer dieser Punkte - hier ein Beispiel aus dem Gesundheitsbereich -, bei dem wir einzelfallweise vorgehen würden. Es gibt auch bei den Taggeldern und auch in anderen Bereichen Tarife, nicht nur bei der Migel; und es gibt Einschränkungen. Diese betreffen allerdings nicht das öffentliche Beschaffungswesen an sich, vielmehr handelt es sich um spezialgesetzliche Vorgaben. Dort würde der Bundesrat gern einzelfallweise vorgehen. Deshalb lehnt er den Vorstoss in dieser Formulierung ab.
de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 101 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen
(2 Enthaltungen)