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Vollzug von in der Schweiz ausgesprochenen Strafen in Mitgliedstaaten des Europarates. Lücken schliessen
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La motion que j'ai déposée soulève un problème institutionnel général, un problème qui relève du bon fonctionnement de l'Etat de droit, même si c'est un cas particulier qui m'a amené à déposer ce texte.
Il se trouve que le 2 avril 2014, le Tribunal cantonal vaudois a condamné Laurent Ségalat à une peine privative de liberté de quatorze ans pour meurtre de sa belle-mère à Vaux-sur-Morges dans le canton de Vaud. Ce jugement du Tribunal cantonal a été confirmé par le Tribunal fédéral, et le recours de Laurent Ségalat à la Cour européenne des droits de l'homme a été rejeté. Le jugement du Tribunal cantonal vaudois est donc exécutoire.
Pour éviter de devoir purger sa peine, Laurent Ségalat s'est enfui en France, étant donné qu'il est un ressortissant français. Et malgré les multiples démarches des autorités cantonales vaudoises et fédérales, la France refuse d'exécuter la peine infligée à Laurent Ségalat. Pour justifier son refus, la France s'appuie sur une convention internationale: la Convention sur le transfèrement des personnes condamnées.
Abstraction faite des finesses juridiques, il me paraît difficilement admissible qu'un justiciable condamné en Suisse pour meurtre, selon une procédure conforme à la Convention européenne des droits de l'homme, puisse échapper à l'exécution de sa peine en fuyant sur le territoire d'un pays voisin, qui est membre - comme la Suisse - du Conseil de l'Europe. C'est pourquoi ma motion vise à ce que la Confédération suggère, sur le plan international, une révision de la Convention sur le transfèrement des personnes condamnées, afin que le cas Laurent Ségalat ne se reproduise pas.
Malheureusement, dans l'avis du Conseil fédéral du 19 août 2015, il est précisé que les réglementations internationales et internes en vigueur sont déjà suffisantes. Pour ma part, je conteste l'appréciation du Conseil fédéral: les réglementations internationales et internes actuelles sont insuffisantes. La preuve, c'est qu'en France il y a aujourd'hui un homme qui se promène en toute liberté, alors qu'il a été condamné en Suisse par le Tribunal cantonal vaudois à une peine privative de liberté de quatorze ans pour meurtre de sa belle-mère, jugement qui a été confirmé par le Tribunal fédéral ainsi que par la Cour européenne des droits de l'homme. Donc, concrètement, il y a une lacune, le droit actuel ne suffit pas, et je pense que la Confédération doit agir sur le plan international, de manière à ce que cette lacune soit comblée.
Je vous invite donc à accepter la motion.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Feller hat es erwähnt: Diese Motion geht auf einen Straffall im Kanton Waadt zurück, der einen internationalen Bezug hat. Ich wiederhole es noch einmal ganz kurz. Dem französischen Staatsangehörigen Herrn Laurent Ségalat ist ein Tötungsdelikt vorgeworfen worden. Während des Strafverfahrens ist er nach Frankreich zurückgekehrt. Er hat die Schweiz verlassen, bevor ihn die Waadtländer Justiz rechtskräftig zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hat. Dass der Verurteilte die Strafe bisher nicht verbüsst hat, liegt daran, dass die Möglichkeiten gemäss den bestehenden Rechtsgrundlagen nicht ausgeschöpft worden sind. Ich werde das gerne noch etwas ausführen, weil es in der Tat so ist.
Die Motion verfolgt ein Ziel, das auch dem Bundesrat am Herzen liegt: Der Staat muss straffällige Personen zur Rechenschaft ziehen. Das ist ein Grundsatz. Wenn Straftäter in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, dann dürfen sie sich dem Strafvollzug nicht entziehen. Das ist das Grundanliegen der schweizerischen, entspricht aber auch der europäischen Strafrechtspolitik.
Den Strafverfolgungsbehörden stehen verschiedene internationale Abkommen zur Verfügung. Sie haben alle das gleiche Ziel: Eine Straftat darf nicht unbestraft bleiben, selbst wenn die straffällige Person den Tatortstaat - also den Staat, wo die Person die Tat begangen hat - verlassen hat. Es gibt zwei Instrumente des Europarates, die es erlauben, die Freiheitsstrafe, die im Tatortstaat verhängt worden ist, im Herkunftsstaat des Täters zu vollstrecken. Dazu müssen aber zwei wichtige Kriterien erfüllt sein: Das Strafurteil muss rechtskräftig und vollstreckbar sein. Zudem muss die verurteilte Person aus dem Urteilsstaat geflohen sein, mit dem Ziel, den Strafvollzug abzuwenden.
Diese Elemente waren im Fall von Herrn Ségalat nicht alle gegeben, als der Kanton Waadt von den französischen Justizbehörden eine Zusammenarbeit verlangte. Deshalb lehnte Frankreich die Übernahme der Strafvollstreckung dann auch ab. Auch eine Auslieferung von Herrn Ségalat an die Schweiz war nicht möglich. Das Auslieferungsübereinkommen des Europarates enthält nämlich einen wichtigen Grundsatz: Liefert ein Staat eine straffällige Person nicht aus, so muss er auf Ersuchen des Tatortstaates ein Strafverfahren gegen diese Person einleiten. Eine Auslieferung kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn die straffällige Person - wie jetzt im Fall von Herrn Ségalat - ein Staatsangehöriger des Staates ist, in den er sich abgesetzt hat. Herr Ségalat ist eben französischer Staatsangehöriger.
In dieser Konstellation kann der Tatortstaat, eben die Schweiz, verlangen, dass der andere Staat an seiner Stelle die Strafverfolgung übernimmt - nicht die Strafvollstreckung, sondern die Strafverfolgung. Das geschieht, indem das Strafverfahren an den ausländischen Staat abgetreten wird. Im Falle von Herrn Ségalat wäre das konkret Frankreich. Da muss ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass dies der Kanton Waadt bis jetzt nicht verlangt hat. Der Kanton Waadt könnte, wenn er das wollte, verlangen, dass Frankreich an seiner Stelle die Strafverfolgung übernimmt. Aber das entscheidet der Kanton Waadt und nicht der Bund. Der Kanton Waadt müsste dann das Strafverfahren an den ausländischen Staat, also an Frankreich, abtreten.
Fazit: Wie ich Ihnen dargelegt habe, sind es in diesem Fall nicht die fehlenden Rechtsgrundlagen, die dazu geführt haben, dass dieser Herr Ségalat seine Strafe noch nicht verbüssen musste. Es bestehen multilaterale Abkommen, die Lösungswege aufzeigen. Dazu gehört eben neben den Instrumenten des Europarates auch das Schengener Durchführungsübereinkommen. Das Rechtshilfegesetz enthält ebenfalls Regeln für die Zusammenarbeit bei Strafverfahren, wenn sie einen internationalen Bezug aufweisen. Die Landesgrenze soll also in solchen Fällen kein Hindernis für die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung sein.
Diese Überlegungen haben den Bundesrat zur Überzeugung gebracht, dass kein Anlass besteht - Sie haben ja diesen Vorstoss aufgrund eines konkreten Falles eingereicht -, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen ändert. Ich bin mir bewusst, dass dieser Fall in der Westschweiz sehr hohe Wellen geschlagen hat. Aber der Nichtvollzug der Strafe liegt eben nicht an den fehlenden Rechtsgrundlagen, sondern die Waadtländer Behörden haben bis jetzt noch nicht alle bestehenden Rechtsinstrumente angewendet. Ich wiederhole es nochmals: Es ist in ihrer Zuständigkeit, es ist auch in ihrer Kompetenz, es entscheidet der Kanton Waadt, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder nicht. Wir sind der Meinung, die Rechtsinstrumente sind nicht ausgeschöpft worden, und deshalb muss man nicht neue Instrumente schaffen, sondern allenfalls die bestehenden ausschöpfen.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Madame la conseillère fédérale, je vous remercie pour votre prise de position. En fait, vous constatez que le canton de Vaud n'a pas demandé à la France de juger Laurent Ségalat, alors qu'il aurait pu le faire. Or il se trouve que le Tribunal cantonal vaudois a jugé Laurent Ségalat coupable, jugement confirmé par le Tribunal fédéral. La Cour européenne des droits de l'homme a estimé que ce jugement était conforme aux dispositions de la Convention européenne des droits de l'homme.
Pensez-vous vraiment que c'est le rôle d'un canton de demander à la France de juger une deuxième fois une personne qui a été déclarée coupable de meurtre par le Tribunal cantonal vaudois et par le Tribunal fédéral? Est-ce vraiment le rôle d'un canton de remettre en question un jugement de ses propres autorités judiciaires?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Vielen Dank für diese Frage. Ich glaube, es geht nicht darum, dass man das Urteil, das im Kanton Waadt gefällt worden ist, in irgendeiner Weise infrage stellt. Aber ich habe Ihnen vorhin aufgezeigt, dass es sich hier um einen französischen Staatsangehörigen handelt, der in Frankreich lebt. Es gibt die Möglichkeit einer Strafvollstreckung durch einen anderen Staat, aber dafür müssten gewisse Bedingungen erfüllt sein. Da diese nicht erfüllt sind, hat Frankreich die Übernahme der Strafvollstreckung jetzt abgelehnt. Aber dass dieser andere Staat nochmals einen Prozess durchführt, heisst, glaube ich, nicht, dass man das Waadtländer Urteil in irgendeiner Weise infrage stellt. Der entsprechende Antrag ist ein Rechtsinstrument in der internationalen Zusammenarbeit, das besteht. Ich habe wirklich keinen Vorwurf gemacht, ich habe nur festgestellt: Dieses Instrument hat der Kanton Waadt bisher nicht ergriffen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 84 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
(6 Enthaltungen)