15.3649
Für eine Rückkehr zur direkten Demokratie, wie sie von den Begründern der modernen Schweiz geschaffen wurde
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
La Suisse moderne s'est bâtie sur des institutions qui ont fait leurs preuves. Le consensus qui fait partie de l'ADN de la Suisse et des Suisses a trouvé pleinement sa place dans les institutions mises en place au niveau fédéral, et l'équilibre entre cantons, régions, cultures, zones urbaines et rurales a pu être garanti. On trouve également un trait de génie dans la démocratie directe, chère à nous toutes et tous, qui permet de donner la parole au peuple, d'en faire le souverain concrètement et non seulement en principe. Ce contre-pouvoir a pleinement joué son rôle dans le passé. Toutefois, vu l'évolution de la situation démographique, ce système voulu par les fondateurs de la Suisse moderne ne correspond plus toujours aux objectifs fixés à l'origine. Pire, les droits populaires sont parfois détournés de leur objectif démocratique, ce qui est inacceptable.
En clair, en 1848, il fallait 7,6 pour cent du corps électoral pour déposer une initiative populaire, en 2011 seulement 1,9 pour cent. Si l'évolution démographique se poursuit, ce pourcentage baissera encore. Par conséquent, il s'agit d'assurer l'avenir de notre démocratie directe en adaptant le nombre de signatures nécessaires pour déposer une initiative populaire ou un référendum et en l'exprimant en pour cent du corps électoral plutôt qu'en chiffres absolus, des chiffres qui ne correspondront plus à la volonté initiale, suite à l'augmentation ou à la diminution du nombre de membres du corps électoral.
La motion que je présente vise à fixer le nombre de signatures nécessaires à 4 pour cent du corps électoral pour une initiative populaire et à 2 pour cent pour un référendum facultatif. Toutefois, il s'agit surtout de reconnaître que, pour conserver leur valeur, les droits populaires doivent évoluer.
Je vous remercie donc du soutien que vous apporterez à ma motion, qui permettra de maintenir des droits populaires forts et un équilibre sain entre les représentants du peuple et le corps électoral.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Wir alle wissen um den hohen Stellenwert unserer Volksrechte. Die Volksinitiative und das Referendum sind zentral für unser Land. Sie geben den Schweizer Stimmberechtigten die einzigartige Möglichkeit, direkt an der staatlichen Entscheidfindung mitzuwirken. Volksinitiative und Referendum stellen seit dem 19. Jahrhundert sicher, dass das Stimmvolk das letzte, entscheidende Wort im politischen Prozess hat.
Wir alle - alle - wollen Sorge tragen zu unseren Volksrechten. Das ist auch das Anliegen des Motionärs, von Herrn Nationalrat Buttet, wenn er vorschlägt, die Unterschriftenzahl für Volksinitiative und Referendum sei zu erhöhen und proportional zur Zahl der Stimmberechtigten festzulegen. So soll der Wert der Volksrechte erhalten werden. Es ist aber so, dass auch jene zu den Volksrechten Sorge tragen wollen, die gegenüber einer Erhöhung der Unterschriftenzahl skeptisch sind.
Erhöhungen der Unterschriftenzahlen erfolgten in der Vergangenheit sehr zurückhaltend. 1977 hat man eine Erhöhung der Unterschriftenquoren bei Initiativen und Referenden gutgeheissen. Dies hatte damals besondere Gründe: Die Einführung des Frauenstimmrechts - Sie erinnern sich, bzw. Sie erinnern sich wahrscheinlich nicht, aber es liegt nicht weit zurück - und die Ausdehnung der politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hatten dazu geführt, dass die Zahl der Stimmberechtigten innerhalb von kurzer Zeit massiv zugenommen hatte.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass Änderungen bei den Volksrechten nur sehr behutsam und aus überzeugenden Gründen vorgenommen werden sollten. Eine rein quantitative Betrachtung der Unterschriftenzahl für Volksinitiativen und Referenden ist aus unserer Sicht unter Umständen etwas zu eng. Das Argument, die nötigen Quoren könnten wegen der Zunahme der Zahl der Stimmberechtigten viel leichter als früher erreicht werden, greift eventuell auch zu kurz. Vergessen Sie nicht, dass wir heute überwiegend brieflich abstimmen. Das heisst, dass das Sammeln von Unterschriften dadurch erschwert worden ist. Wer früher Unterschriften gesammelt hat, weiss: Früher ist man dazu vor dem Abstimmungslokal gestanden, hatte damit auch gleich die politisch wachen und interessierten Bürgerinnen und Bürger bei sich und konnte sie für eine Unterschrift gewinnen. Das ist heute in dieser Form nicht mehr möglich. In diesem Sinne, glaube ich, gibt es schon auch Veränderungen.
Der Bundesrat möchte sich der Diskussion, ob man Volksrechte punktuell anpassen soll, nicht grundsätzlich verschliessen. Er ist aber der Ansicht, dass man diese Diskussion auf einer breiteren Basis führen solle. Er hat sich ja in seiner Stellungnahme zum Postulat Vogler 13.4155, "Limitierende Mechanismen bei Volksinitiativen", bereiterklärt, in einem Bericht die geltenden Regelungen darzulegen und mögliche Perspektiven aufzuzeigen.
Dieser Bericht hätte auch auf die Zahl der Unterschriften für Initiativen und Referenden eingehen können. Aber Sie haben eben bemerkt, dass ich im Konjunktiv spreche, weil das Postulat Vogler Ende 2013 eingereicht wurde, im Nationalrat bekämpft und im Dezember 2015 dann abgeschrieben wurde, weil es von Ihnen leider nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt worden ist. Sie kennen das: In diesem Fall wird ein Postulat abgeschrieben. Zu dem vom Bundesrat in Aussicht gestellten Bericht ist es dann eben nicht gekommen.
Vielleicht müssen Sie noch einmal einen Anlauf nehmen und dann auch das entsprechende Postulat in Ihrem Rat etwas schneller behandeln. Aber wir wären vorsichtig, jetzt einfach ohne eine gründliche Abklärung zu sagen, dass die Unterschriftenzahl für Initiativen oder Referenden auf die genannten fixen Zahlen erhöht werden sollte.
Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen das Postulat zur Ablehnung empfehlen.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass das Volk heute zu zu vielen Volksinitiativen an die Urne gerufen wird? Ich denke an die Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen", an die Volksinitiative zur Frage, ob unsere Kühe noch Hörner haben sollen oder nicht. Die Erhöhung der Unterschriftenzahl würde vielleicht auch etwas weniger Volksinitiativen zutage fördern.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ja gut, ich glaube, es ist schon nicht am Bundesrat zu beurteilen, ob zu viele oder zu wenige Volksinitiativen eingereicht werden. Auch zu den Inhalten äussert sich der Bundesrat nur materiell; er äussert sich aber nicht dazu, ob das Einreichen sinnvoll oder unsinnig war. Vergessen Sie nicht, dass es eine grosse Errungenschaft unserer direkten Demokratie ist, dass faktisch jeder einzelne Bürger oder jede einzelne Bürgerin die Möglichkeit hat, eine Teilrevision unserer Bundesverfassung zu beantragen und die entsprechenden Massnahmen dazu zu ergreifen. Der Bundesrat, und das sage ich hier nicht zum ersten Mal, sagt aber auch, dass es bei den weiteren Arbeiten auch eine Verantwortung gibt, dass also der Bundesrat zu den Volksinitiativen Stellung nimmt, dass sich das Parlament mit den Volksinitiativen befasst. Das Parlament kann zum Schluss kommen, dass es ein Anliegen aufnehmen möchte, dass dafür aber das, was in der Volksinitiative steht, in dieser Form nicht geeignet ist. Da stelle ich jetzt ganz neutral fest, dass früher vielleicht eher die Bereitschaft da war, eine Initiative auch einmal zurückzuziehen und zu sagen: Das Parlament hat das Anliegen aufgenommen, jetzt muss man das nicht bis zum bitteren Ende durchziehen.
In der direkten Demokratie sind ja die Bevölkerung, der einzelne Stimmbürger, der Bundesrat, das Parlament und am Schluss bei einer Umsetzung wieder die Bevölkerung in einem Dialog. Das Wichtigste in der direkten Demokratie ist meines Erachtens, dass man sich bewusst ist, dass in diesem Dialog auch die verschiedenen Rollen wahrgenommen werden. Dabei ist die Volksinitiative ein Instrument.
Aber noch einmal: Zur Art und Weise und zum Zusammenspiel, wie man auf Volksinitiativen eingeht, wie man sie umsetzt - auch die Initianten sollten aber bereit sein, allenfalls flexibel zu sein und zu sagen, dass sie jetzt eine Anregung gegeben haben -, sollten wir wirklich Sorge tragen. Das ist aber, wie Sie sehen, nicht nur eine Frage der Unterschriftenzahl, sondern vielleicht mehr des Verständnisses, wie man mit dieser direkten Demokratie, die wir alle grossartig finden, umgeht.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 37 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
(13 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich gebe Herrn Glättli das Wort für eine Erklärung der grünen Fraktion.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich erspare Ihnen eine Abstimmungswiederholung. Ich möchte nur zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten, dass sich unsere Fraktion bei der Motion Buttet 15.3649, "Für eine Rückkehr zur direkten Demokratie, wie sie von den Begründern der modernen Schweiz geschaffen wurde", geirrt hat. Wir hätten diese Motion ablehnen wollen. Ich erspare Ihnen aber die nochmalige Abstimmung.