15.3652
Interdire la vente et la poursuite de contrats d'assurance inutiles
Hardegger Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Sind Sie sicher, dass Sie aus allen Versicherungsverträgen, die Sie abgeschlossen haben und für die Sie Prämien bezahlen, auch tatsächlich eine Leistung in Anspruch nehmen können?
Immer wieder entdecken Versicherte oder Vertreter von Versicherten, dass sie für Leistungen, die sie gar nie in Anspruch nehmen werden, Prämien entrichten. So werden an Bettlägerige Versicherungen für Spitalaufenthalte im Ausland verkauft. Oder es werden Taggeldversicherungen an Betagte verkauft, die über 70 Jahre alt sind, obschon diese Personen nie eine solche Leistung erhalten werden - trotzdem zahlen sie Prämien. Gleiches gilt für Hausratversicherungen für ausländische Studierende, die ein Zimmer in einem Haushalt mieten, oder für Zahnversicherungen für betagte Menschen, welche den Bedürfnissen dieser Personen nicht mehr entsprechen. Darum fordere ich mit meiner Motion, dass es verboten sein soll, nutzlose Versicherungsverträge überhaupt anzubieten.
Heute ist es so, dass windige Makler und findige Versicherungen immer wieder neue Produkte entwickeln und diese dann den Leuten anzudrehen versuchen. Bei dem heutigen Versicherungswirrwarr, bei dieser Vielfalt von Angeboten ist die Lage unübersichtlich, sodass es für gewisse Bevölkerungsgruppen - beispielsweise Fremdsprachige oder Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung - unmöglich ist, solche Versicherungsbestimmungen zu hinterfragen.
Darum möchte ich, dass die Versicherungsgesellschaften, welche solche Produkte anbieten, oder die Makler zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie Versicherungen verkaufen, die für die Versicherten nutzlos sind. Die Wirtschaftsfreiheit in Ehren, aber sie hat auch Grenzen. Wenn man Leute hereinlegt und ihnen Versicherungen andreht, die ihnen keinen Nutzen bringen, dann sind die Verantwortlichen, also die Versicherungen selbst und die Makler, zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Bundesrat argumentiert hier mit der Vertragsfreiheit. Das ist ja gut und recht, aber wir müssen doch auch berücksichtigen, dass die Versicherungstexte heute gerade darum so kompliziert formuliert sind, damit die Versicherungspartner, die Versicherten, sie allenfalls gar nicht durchschauen können. Darum reicht es nicht, dass man einfach sagt, das sei die Vertragsfreiheit und die Versicherungsvielfalt diene auch dem Wettbewerb. Die Versicherungen müssen so transparent sein, dass die Versicherten sie verstehen können oder darauf vertrauen dürfen, dass sie nicht hinters Licht geführt werden.
Darum fordere ich explizit ein Verbot von nutzlosen Versicherungsverträgen und bitte Sie, meine Motion zu unterstützen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich bitte Sie, diese Motion nicht anzunehmen.
Zum Ersten gibt es einen Grundsatz, den wir eigentlich durch alle Bereiche hochhalten, nämlich die Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen. Die Vertragsfreiheit ist eines dieser Grundprinzipien, die wir einschränken würden. So weit zu diesem Grundsatz.
Zum Zweiten stellt sich die Frage des Eingriffs. Es gibt diese Fälle durchaus, die wir aus den Medien kennen, wo jemandem eine Versicherung verkauft wurde, der damit wahrscheinlich nichts anfangen kann. Wir müssen uns diese Frage jetzt aber in der Praxis vorstellen: Wer sagt dann, dass derjenige nie von dieser Versicherung oder diesen Leistungen profitieren wird? Das ist dann ein doch recht schwieriges Unterfangen, dies zu überprüfen. Eine Versicherung sichert per se ja ein Risiko ab, das sich vielleicht einmal in der Zukunft verwirklicht. Hier festzulegen, dass ein Risiko für einen Betroffenen nie eintreten kann und er diese Versicherung nicht braucht, ist ein recht schwieriges Unterfangen. Wer soll das tun, und wer soll das prüfen? Meines Erachtens ist das in der Praxis fast nicht möglich.
Wir neigen daher dazu, durch entsprechende Transparenz eine Klarstellung zu machen: Derjenige, der eine Versicherung anbietet, hat die Leistungen so transparent aufzuzeigen, dass der Versicherungsnehmer eigentlich erkennen muss, dass daran etwas nicht möglich ist. Wenn es trotzdem zu einem Versicherungsabschluss kommt, gibt es schon heute das Versicherungsaufsichtsrecht, sodass der entsprechenden Klage dann auch nachgegangen werden kann. Es gibt den Ombudsmann in diesen Fragen.
Wir arbeiten gerade am Versicherungsaufsichtsgesetz und am Versicherungsvertragsgesetz. Eines der Anliegen, die wir dort aufnehmen werden, ist eine entsprechende Transparenz, die eine Verbesserung bringen soll.
Bei allem Respekt vor dem Anliegen dieser Motion müssen wir aber ehrlicherweise auch feststellen, dass der Staat oder eine Organisation am Schluss nie jeden Bürger oder jede Bürgerin vor einer Dummheit, wenn ich dem so sagen kann, bewahren kann. Wir können hier zwar Regeln aufstellen, wir können überprüfen, aber gegen alles ist man wahrscheinlich doch nicht gefeit. Ich denke auch hier: Das Anliegen ist gut gemeint, aber die Umsetzung in der Praxis bietet dann doch äusserst viele Probleme.
Vielleicht kann hier über den von uns vorgeschlagenen Weg mit mehr Transparenz, zu der wir die Versicherungen auch verpflichten können und wollen, Abhilfe geschaffen werden - ohne zu garantieren, dass nicht wieder irgendwann ein solcher Fall eintritt.
Aber Hand aufs Herz: Auch ich habe Versicherungen, für die ich seit vierzig Jahren bezahle und von denen ich noch nie profitiert habe, indem ich Entschädigungen erhalten hätte. Ich habe aber profitiert, weil der Schadenfall nicht eingetreten ist. Das ist wohl das Charakteristikum der Versicherungen. Hier mehr zu kontrollieren und einzugreifen ist wahrscheinlich nicht möglich.
Ich bitte Sie also, hier auf mehr Transparenz und nicht auf Verbote zu setzen.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 51 Stimmen
Dagegen ... 139 Stimmen
(0 Enthaltungen)