15.3803
Domaine de l'asile. Pas de voyages inopportuns à l'étranger pour les personnes admises en Suisse
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Unser Vorstoss vom September 2015 verlangt vom Bundesrat, dass Massnahmen getroffen werden sollen, damit alle in der Schweiz aufgenommenen Personen im Asylbereich, welche nicht ausdrücklich gemäss Flüchtlingskonvention das Recht besitzen, einen Reiseausweis zu erhalten, mit einem generellen Reiseverbot belegt werden.
Der Text dieser Motion ist, wie das bei einer Motion oft ist, sehr holzschnittartig, etwas schwarz-weiss formuliert. Wir stellen uns vor, dass eine Umsetzung dann differenzierter erfolgen soll, etwa entlang der Stellungnahme des Bundesrates, welcher wir vier Tatbestände entnehmen:
1. Da ist einmal die asylsuchende Person, die freiwillig in ihr Heimatland reist, offenbar ohne Bewilligung, also irgendwie schwarz ins Heimatland zurückgelangt. Deren Asylgesuch wird, nehme ich an, gemäss heutiger Rechtsprechung des SEM, vor allem aber gemäss Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich abgelehnt. Damit sind wir vollumfänglich einverstanden.
2. Es gibt den Fall, in dem man eine Heimatreise von vorläufig aufgenommenen Personen bewilligt. Da stellt sich für uns die Frage, wie das vor sich gehen soll. Eine vorläufig aufgenommene Person hat ja eine rechtskräftige Ablehnung eines Asylgesuches oder einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid, kann aber nicht zurückgeschafft werden aus Gründen, die im Heimatland liegen, oder aus Gründen des Verbots des Refoulement. Nun gibt man dieser Person das Recht, in ihr Heimatland zurückzureisen, wo sie verfolgt wird, beispielsweise um an der Beerdigung eines Familienmitgliedes teilzunehmen. Wie geht das? An sich ist es ja klar, dass diese Person in ihrem Heimatland verhaftet wird, wenn sie verfolgt wird. Deswegen kann man sie ja nicht zurückschaffen. Wir haben also Mühe zu sehen, wie sich das dann in der Praxis auswirkt. Wenn diese Person unbehelligt in ihr Heimatland reisen und dort an diesem Anlass teilnehmen kann, dann gibt es ja offenbar keinen Grund mehr für eine vorläufige Aufnahme.
3. Der Bundesrat schildert einen weiteren Tatbestand, nämlich die anerkannten Flüchtlinge, welchen eine Ausreise in ein anderes Land als das Heimatland bewilligt wird. Dazu kommt es in begründeten Ausnahmefällen humanitären Ursprungs, bei Tod oder schwerer Krankheit von nahen Familienangehörigen, aber es gibt auch so schöne Gründe wie die Schulreise eines Kindes der entsprechenden Familie.
4. Es gibt auch den Tatbestand, dass man bei vorläufig aufgenommenen Personen aus humanitären Gründen und drei Jahre nach Erteilung der vorläufigen Aufnahme aus anderen Gründen eine Auslandreise bewilligt. Aber es wird nicht formuliert, welches diese anderen Gründe sind. Der Bundesrat führt auch aus, dass es offenbar Gesetzgebungsarbeiten gebe, um die Voraussetzungen einer zulässigen Heimatreise von vorläufig Aufgenommenen zu prüfen.
All dies ist aus unserer Sicht praxisnah beziehungsweise einzelfallorientiert. Das ist praktisch, dafür können wir unsere Unterstützung gewähren. Aber es ist nicht gesetzlich formuliert, obwohl es offene Fragen gibt. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, wie verhindert werden kann, dass ein vorläufig Aufgenommener unbehelligt in sein Heimatland zurückreisen kann, ohne dass er diesen Status von Gesetzes wegen verlieren muss. Das ist uns unklar, und das müsste näher geregelt werden. Auch die sogenannten anderen Gründe für vorläufig aufgenommene Personen müssten unseres Erachtens gesetzlich umschrieben sein.
Uns geht es mit der Motion darum, dass man von einer generellen Regelung mit einem Ausnahmevorbehalt oder aber einem generellen Verbot mit einem Bewilligungsvorbehalt ausgeht. Heute ist die Praxis offenbar umgekehrt, aber die Praxis ist für uns nicht transparent und unklar. Insbesondere im Fall der genannten vorläufig aufgenommenen Person, die unbehelligt in ihr Heimatland zurückreisen kann, geht das Ganze für uns nicht auf. Das ist ein Widerspruch aus dem Gesetz heraus. Das müsste gesetzlich geregelt werden.
Deshalb bitten wir Sie, die Motion zu unterstützen.
Friedl Claudia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Kollege Fluri, Ihre Ausführungen sind interessant. Wenn man Ihre Motion liest, stellt man aber fest, dass sie viel härter als Ihre eben gemachten Ausführungen ist. Jetzt haben Sie den Text der Motion sehr, sehr stark relativiert. Ich habe mir die ganzen Unterlagen der heutigen Gesetzgebung angeschaut, und für mich ist eigentlich schlüssig, was darin steht.
Jetzt meine Frage: Mit der Motion, so, wie sie jetzt formuliert ist, machen Sie die Voraussetzungen für Auslandreisen so hart, dass viele Menschen im Asylbereich, die heute in Europa sind und Angehörige in einem anderen Land in Europa haben, auch in einem Fall von Krankheit usw. nicht mehr reisen und sich besuchen könnten. Das geht doch nicht, das ist gegen jede Menschlichkeit! Wollen Sie das wirklich, Herr Fluri?
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Ich habe ausgeführt, dass die Motion sehr schwarz-weiss formuliert ist, das ist so. Aus der Stellungnahme des Bundesrates können wir vier unterschiedliche Tatbestände herauslesen. Wir sind bereit, bei der Umsetzung der Motion, bei der konkreten Gesetzgebungsarbeit, diese vier Tatbestände unterschiedlich und differenziert zu beurteilen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich bin froh, dass Herr Nationalrat Fluri gesagt hat, die Motion sei schon sehr stark schwarz-weiss formuliert. Das ist ja auch das Problem dieser Motion.
Ich stelle fest, dass das Thema Heimatreisen von vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden für Sie immer wieder ein Thema ist, das Sie beschäftigt, an dem Sie Anstoss nehmen, das Sie geregelt haben wollen. Das habe ich nun auch aus dem Votum von Herrn Nationalrat Fluri herausgehört, und dafür habe ich Verständnis.
Es ist schwierig: Warum kann eine Person, die hierherkommt und Schutz sucht, weil sie verfolgt ist, in ihr Heimatland zurückreisen? Ich möchte Ihnen deshalb ein paar ganz konkrete Beispiele nennen. Sie haben es ja auch gesagt, Herr Fluri: Das SEM muss immer in den einzelnen Fällen entscheiden. Das ist auch die Schwierigkeit, wenn man in einem Gesetz eine abstrakte Formulierung finden muss. Ich spreche zuerst einmal nur über die Heimatreisen, wenn also vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende in ihr Heimatland reisen. Über die Asylsuchenden müssen wir nicht viele Worte verlieren. Ich habe die Zahlen nachgesehen: Seit Anfang 2016 hat keine einzige asylsuchende Person beim SEM einen Antrag gestellt, in ihr Heimatland zu reisen. Man müsste also sagen: Das ist gar nicht das Thema. Nun zur Frage, wie die Konstellation bei vorläufig Aufgenommenen aussieht - Sie haben es gesagt, das sind rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber, die aber wegen Unzumutbarkeit nicht in ihr Heimatland zurückreisen können.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das es übrigens gibt, mit einer vorläufig aufgenommenen Afghanin. Sie ist vorläufig aufgenommen, weil sie in ihrem Heimatland zwar nicht individuell verfolgt ist, aber sie kann nicht zurückreisen; das wissen Sie. Es gibt gewisse Regionen in Afghanistan, in welchen Bürgerkrieg herrscht. Das heisst, diese Frau kann nicht in ihre Region in Afghanistan zurückgeschickt werden. Deshalb ist sie vorläufig aufgenommen worden. Nun liegt ihre Tochter in Kabul im Spital am Sterben. Sagen Sie dieser Frau: "Nein, sorry, es ist halt Afghanistan, Sie kommen aus Afghanistan, in Ihrer Region" - wir wissen alle, wie gross Afghanistan ist - "herrscht Bürgerkrieg, Sie können nicht zurückreisen, Sie können Ihre Tochter in Kabul, die im Sterben liegt, nicht besuchen"? Das ist eine Konstellation. Solche Fälle gibt es. Diese Frau muss ein Gesuch beim SEM stellen. Dieses wird sehr genau geprüft: Was passiert, wenn sie dorthin geht? Warum kann sie allgemein auch nach Kabul oder in ihre Region zurückgeschickt werden? Ermöglichen wir dieser Frau, ihre Tochter noch einmal zu sehen? Ich bitte Sie, dass Sie sich solche Konstellationen auch ein bisschen nahegehen lassen. Wir sprechen hier von Menschen, von Familien, von Beziehungen, die schmerzhaft sind. Das ist eine Konstellation. Diese Frau kann ihre Tochter nicht mehr sehen. Sie finden aber: Entweder geht sie zurück, dann kann sie auch gleich bleiben, oder sonst muss sie hierbleiben.
Wenn Sie jetzt aufgrund dieses Beispiels sagen, dass gleich alle Reisen verboten werden sollen, dann heisst das, dass man die Schweiz nicht mehr verlassen kann. Das ist die Realität. In der Motion steht: "mit einem generellen Reiseverbot".
Ich komme zum zweiten Beispiel. Jetzt spreche ich nicht mehr von den Heimatreisen, sondern von der Erlaubnis, unser Land zu verlassen. Ein Kind, vielleicht auch das Kind einer vorläufig aufgenommenen Frau, geht in die Schule und ist gut integriert. Die Schulklasse macht einen Schulausflug in den Schwarzwald, und das Kind darf nicht mitgehen. Das ist ein generelles Reiseverbot. Dann schicken Sie mir nachher Briefe und schreiben: "Das geht doch nicht, dass das 'Gspänli' meines Kindes nicht mit der Schulklasse in den Schwarzwald kann. Spinnen Sie eigentlich, solche Vorschriften zu machen?" Das ist die Realität. Wenn Sie ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beschliessen, dann kann dieses Kind nicht mit seiner Klasse in den Schwarzwald reisen. Das ist so.
Ein anderes Beispiel: Sie wissen, dass die Schweiz bei den Dublin-Rückführungen eine sehr strikte, eine sehr konsequente Praxis hat. Wenn ein vorläufig Aufgenommener einen Bruder hat, der aufgrund des Dublin-Systems in Italien ist, dann sagen Sie mit diesem generellen Reiseverbot, dass sich diese beiden Brüder nicht sehen dürfen. Sie sind vielleicht vorläufig aufgenommen, weil ihre Rückkehr unmöglich ist; Sie kennen ja die Bedingungen. Es gibt die Unmöglichkeit einer Rückkehr, es gibt die Unzumutbarkeit. Sie sagen: Diese beiden Brüder - einer ist in Italien, einer in der Schweiz - dürfen keinen Kontakt haben. Das ist das generelle Reiseverbot.
Bei allem Verständnis dafür, dass Sie hier strikte Regeln wollen, dass Sie nicht wollen, dass sich Personen irgendwo bewegen können, muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene einführen, dann hat das diese Konsequenzen.
Sie befürchten, das steht ja auch in der Motion, dass diese Personen, die vorläufig Aufgenommenen, in einen Drittstaat reisen - man hört das häufig -, in die Türkei oder nach Sudan, und dann von dort in ihre Heimat. Ich muss Ihnen sagen: Ja, das stimmt, es gibt solche Fälle. Ich sage Ihnen nachher auch noch, was wir alles schon unternommen haben, um diese Fälle ausfindig zu machen, denn wir wollen das auch nicht. Wir wollen nicht, dass es Möglichkeiten gibt, missbräuchlich in den Heimatstaat zu reisen. Ich will das auch nicht. Das ist ein Missbrauch des Aufenthaltsrechts in der Schweiz. Aber wenn Sie sagen: "Nur weil es diese Möglichkeit gibt, verbieten wir jede Reise ausserhalb der Schweiz, verbieten wir es, die Schweiz zu verlassen!", dann müssen Sie sich einfach überlegen, ob das noch verhältnismässig ist.
Wir haben in den letzten Jahren sehr viel gemacht, um diese missbräuchlichen Heimatreisen zu verhindern. Das SEM hat eine Meldestelle eingerichtet. Sie sagen, Sie hätten gehört, die Eritreer würden jeden Sommer einfach zurückreisen. Ich lade Sie alle ein, diese Fälle dem SEM zu melden. Wir gehen ihnen nach. Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit dem Fedpol, mit der Flughafenpolizei, mit dem Nachrichtendienst. Ich bin bereit, jeder einzelnen Meldung nachzugehen, weil ich das auch nicht will.
Aber ich sage Ihnen noch etwas zu Eritrea: Wenn Sie von Eritreern und Eritreerinnen hören, die in ihr Heimatland zurückreisen, sind das häufig Eritreer, die mit der ersten Generation, vor mehr als zwanzig Jahren, in die Schweiz gekommen sind. Mehrheitlich sind sie eingebürgert oder haben eine Niederlassungsbewilligung, so wie die Ungarn-Flüchtlinge auch - diese kennen Sie wahrscheinlich - oder die Flüchtlinge, die damals aus der Tschechoslowakei in die Schweiz flohen. Sie sind heute eingebürgert oder haben eine Niederlassungsbewilligung. Haben Sie jemals gedacht, dass ein Ungare nicht nach Ungarn sollte reisen können? Das ist bei den Eritreern gleich: Wenn sie eingebürgert sind, wenn sie eine Niederlassungsbewilligung haben, dann haben sie eben die Möglichkeit zu reisen. Übrigens: Wenn ich die Gesuche zu Reisen anschaue, so ist bei den Heimatreisen von vorläufig Aufgenommenen kein einziges Gesuch von einem Eritreer oder einer Eritreerin dabei.
Ich bitte Sie - ich bin froh, dass Herr Fluri das gesagt hat -, solche Motionen, die so einfach schwarz-weiss legiferieren wollen, nicht anzunehmen; eine Motion ist ein Auftrag, der besteht und den wir ernst nehmen wollen. Wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten im Gesetz die Voraussetzungen besser definieren, dann tun Sie das bitte, aber auch so differenziert. Aber zu sagen, vorläufig aufgenommene Personen dürften die Schweiz nicht verlassen - das ist der Inhalt dieser Motion -, geht zu weit.
Ich bitte Sie, diese Motion und dann auch gleich noch die nächste, über die wir diskutieren werden, abzulehnen.
Frehner Sebastian · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie haben versucht, mit Beispielen darzulegen, weshalb ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene nicht human sei. Sie haben den Fall einer Frau erwähnt, die nicht mehr in ihre afghanische Region reisen kann, weil sie dort bedroht ist, aber sie soll nach Kabul reisen können, weil ihre Tochter dort im Sterben liegt. Wieso sind diese Personen überhaupt hier? Es scheint ja, dass diese Person problemlos in Afghanistan leben könnte, nur nicht in der Region, aus der sie ursprünglich stammt.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Das ist genau der Inhalt der Abklärungen, die das SEM machen muss, wenn eine Person vorläufig aufgenommen wird. Ist es zumutbar, ist es möglich, dass sie in ihr Land zurückkehren kann?
Wenn Sie sich schon ein wenig über Afghanistan informiert haben, dann wissen Sie, dass eine alleinstehende Frau nicht nach Afghanistan in eine Bürgerkriegsregion zurückgeschickt werden kann, wenn sie nirgendwo ein familiäres Umfeld hat. Ich werde das sonst gerne mit Ihnen zusammen mit Fachleuten vom SEM anschauen. Wir halten uns da übrigens an internationale Abmachungen. Die Schweiz hat da nicht eine eigene Praxis. Wir klären es immer wieder gemeinsam mit anderen europäischen Staaten ab, wohin Leute zurückgeschickt werden können. Sie wissen, dass die Schweiz und beispielsweise auch Deutschland Personen aus Afghanistan, abgewiesene Asylbewerber, durchaus nach Afghanistan zurückschicken können. Wir müssen aber abklären, in welches Gebiet.
Afghanistan ist ein riesiges Land. Wenn es sich um ein Gebiet handelt, in welchem Bürgerkriegszustände herrschen, und wenn eine Frau alleine ist und dort keine familiären Bindungen mehr hat, ausser vielleicht noch dieser sterbenden Tochter, dann ist eine Reise unter Umständen zumutbar. Ich sage das aber nicht generell. Ich spreche von einem ganz bestimmten Einzelfall. Es ist die Aufgabe des SEM, genau solche Situationen abzuklären. Aber zu sagen, die Person solle doch einfach in Afghanistan bleiben, nur weil sie nach Kabul reisen kann - so undifferenziert können wir mit Menschen nicht umgehen.
Tuena Mauro · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, ich möchte an die Frage von Kollege Frehner anknüpfen: Habe ich und hat somit die Öffentlichkeit Sie richtig verstanden? Wenn jemand aus einer bestimmten Region Afghanistans hierherkommt und Sie feststellen, dass man diese Person nicht mehr in diese Region zurückschaffen kann, dann wird diese Person nicht nach Afghanistan zurückgeschafft, obwohl es dort andere Regionen gäbe, die unproblematisch wären? Das wäre ja eine unglaubliche Ausdehnung des Status der vorläufigen Aufnahme. Wenn das so ist, dann muss ich sagen, Frau Bundesrätin, dass wir sofort reagieren müssten.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Da haben Sie mich jetzt gründlich missverstanden, Herr Tuena - gründlich missverstanden. Es ist genau die Aufgabe des SEM, für jeden Einzelfall zu schauen, ob für diese spezifische Person eine Rückführung möglich und zumutbar ist. Das ist das Gesetz, das ist die gesetzliche Aufgabe. Die Frage kann ich eben gerade deshalb nicht generell-abstrakt entscheiden; das SEM muss jeden Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Vorgaben prüfen. Es muss prüfen, ob es für eine Person, eine Frau, sage ich jetzt - ich habe dieses Beispiel gewählt -, möglich ist, zumutbar ist, dass sie in eine bestimmte Region geschickt wird. Und ich sage: Es ist ein Unterschied, ob es um eine Familie geht, ob es um einen jungen Mann geht oder eine Frau in einer Gesellschaft, in der eine Frau alleine eine andere Stellung hat als ein Mann, zum Beispiel in Afghanistan. Ich kann Ihnen da nicht generell-abstrakt antworten, und deshalb ist die Schlussfolgerung, die Sie gezogen haben, falsch.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Frau Bundesrätin, ich habe angetönt, dass es uns interessiert, ob die Arbeiten an dieser Gesetzesanpassung, mit der die Voraussetzungen einer zulässigen Heimatreise näher umschrieben werden, noch im Gange sind oder an die Hand genommen worden sind. Sie haben in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, das EJPD prüfe zurzeit eine Gesetzesanpassung, um die Voraussetzungen einer zulässigen Heimatreise einzuschränken bzw. den Begriff der Freiwilligkeit genauer zu definieren. Ist diese Gesetzesanpassung nun im Gange, oder haben Sie darauf verzichtet?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Nein, diese Gesetzesanpassung ist im Gange. Ich habe, wie ich es gesagt habe, nicht darauf verzichtet. Wir haben ja schon eine Anpassung vorgenommen. Ich bin im Moment gerade nicht sicher, ob es eine Gesetzes- oder eine Verordnungsanpassung ist. Wir haben übrigens vor ein paar Jahren die Verordnung schon einmal angepasst. Wir haben die Reisemöglichkeiten schon einmal beträchtlich eingeschränkt. Aber wir sind bereits jetzt wieder daran, eine Überprüfung vorzunehmen. Wir haben übrigens auch die Eritrea-Praxis im letzten Sommer angepasst, also auch verschärft. Ich glaube, Sie können sich darauf verlassen, dass wir, wenn es Möglichkeiten gibt, Missbräuche zu verhindern, sehr wohl gewillt sind, diese zu nutzen. Ich habe Ihnen ja auch alle Massnahmen aufgezählt, die wir bereits ergriffen haben, um solchen missbräuchlichen Heimatreisen auf die Spur zu kommen; ich muss Ihnen sagen, das ist gar nicht so einfach. Aber ein generelles Verbot geht einfach viel zu weit.
Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Frau Bundesrätin, ich teile mit Ihnen die Einschätzung, dass es ein bisschen zu bedauern ist, dass hier ein produktiver Prozess der Asylgesetzrevision und der Revision des Status der vorläufigen Aufnahme gewissermassen brachialpopulistisch unterbrochen werden soll.
Meine Frage ist deshalb: Sind Sie bereit, die offenen Fragen, die in der Begründung von Herrn Fluri durchaus präzisiert gestellt wurden, auch im Rahmen der in Aussicht gestellten Revision des Status der vorläufigen Aufnahme zu thematisieren, damit wir hier nicht in verschiedenen Etappen Rechtsunsicherheit schaffen, indem wir alle sechs Monate das Gesetz wieder anpassen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir im Rahmen der Überprüfung daran sind, die Fragen, die Herr Fluri gestellt hat, anzuschauen. Aber zum Status der vorläufigen Aufnahme gibt es ja jetzt einen Bericht des Bundesrates. Ihre Staatspolitische Kommission hat diesen Bericht bereits diskutiert. Sie hat sich auch für eine bestimmte Variante entschieden und den Bundesrat beauftragt, nun eine gesetzliche Grundlage für diese zum Teil neue Formulierung des Status der vorläufigen Aufnahme vorzusehen. Ich bin selbstverständlich bereit, im Rahmen dieser Gesetzgebungsarbeiten auch diese Fragen noch einmal anzuschauen.
Schauen Sie, ich glaube, niemand in diesem Saal will missbräuchliche Heimatreisen von irgendjemandem, niemand. Wir wollen, dass unser Recht nicht missbraucht wird. Aber wenn Sie der Meinung sind, Sie könnten mit solchen Brachialvorstössen einfach irgendetwas total abwürgen, täuschen Sie sich. Es wird immer Versuche geben, irgendwelche Möglichkeiten zu nutzen. Aber ich glaube, wir tun gut daran, differenziert zu bleiben. Es gibt Missbräuche, bei denen wir etwas machen und wirklich tätig werden können. Aber es gibt auch Leute, die nicht daran gehindert werden sollen, unser Land - aus absolut nachvollziehbaren Gründen - vorübergehend zu verlassen und wieder zurückzukommen.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Bundesrätin, Ihre Einzelfallschilderungen vermögen uns auch leicht zu rühren. Es gibt wahrscheinlich tatsächlich Fälle, in welchen eine Heimatreise allenfalls gerechtfertigt sein könnte. Aber ich habe dazu zwei Fragen: Sind Sie sich bewusst, dass Ihre doch etwas sehr humanitätsduselnde Haltung Millionenkosten für unsere Gemeinden verursacht? Können Sie mir angeben, in welchem Verhältnis die von Ihnen geschilderten Einzelfälle zum allgemeinen Missbrauch stehen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ja, Herr Glarner, erstens habe ich Ihnen nur gesagt, was Gesetz ist. Zweitens geht es immer um den Einzelfall. Es geht immer um den Einzelfall. Jedes einzelne Asylgesuch ist ein Einzelfall. Es gibt keinen generellen Flüchtlingsstatus, den man jemandem gibt. Die vorläufige Aufnahme ist kein genereller Status in dem Sinn, dass allen Menschen aus diesem Land die vorläufige Aufnahme gewährt wird. Es ist jedes Mal ein Einzelfall. Deshalb habe ich vorhin auch den Einzelfall einer Frau aus Afghanistan erwähnt. Ich habe damit nicht gesagt, dass das für alle Afghanen gelte. Es ist ja das Wesen des Asylrechts, dass es immer den Einzelfall abzuwägen gilt. Ich kann Ihnen sagen, dass das gar nicht so einfach ist. Damit ist eine enorme Verantwortung verbunden. Stellen Sie sich vor, Sie haben den Entscheid gefällt, man könne jetzt eine Person nach Afghanistan zurückschicken. Sie kommt in Kabul an, wird dort ins Gefängnis geworfen und gefoltert. Und Sie haben den Entscheid gefällt, dass man diese Person zurückschicken kann. Stellen Sie sich das mal vor, diese Verantwortung! Deshalb ist es wichtig, dass die Vorgaben klar sind; das sind die rechtlichen Vorgaben, die Sie machen, die aber auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Aber ebenso wichtig ist, dass jeder Einzelfall angeschaut werden kann und auch entsprechend entschieden wird. Deshalb können wir hier auch keine so pauschalen Aussagen machen, wie Sie es gerade gemacht haben, Herr Glarner.
Estermann Yvette · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Sie haben in einem Beispiel die Ungarn-Flüchtlinge und die Flüchtlinge aus der ehemaligen Tschechoslowakei erwähnt. Da ich mit diesen Leuten eng verkehre, muss ich mich nun wirklich melden. Sie sagten, es wäre doch schlimm, wenn diese Leute nicht zurückkehren dürften. Und ich sage Ihnen, ich kenne keinen Einzigen, der damals geflüchtet ist, der auf die Idee gekommen wäre, bei irgendeiner Gelegenheit zurückzukehren. Diese Leute, die in der Schweiz sehr gut aufgenommen wurden und dafür dankbar sind, wären nie auf die Idee gekommen, dorthin zurückzukehren. Sie wären an der Grenze verhaftet und ins Gefängnis gesteckt worden. Auch von diesen Leuten sind zu Hause enge Angehörige gestorben, auch sie hatten zu Hause Angehörige, die im Sterben lagen. Aber das sind doch ganz andere Beispiele. Ich möchte nicht, dass diese zwei Dinge miteinander vermischt werden. Das waren ganz andere Umstände. Diese Leute wären an der Grenze sofort sanktioniert worden. Sie hätten gar nicht die Möglichkeit gehabt, ihre Verwandten zu besuchen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor - ich habe die Ungarn-Flüchtlinge erwähnt, weil auch dies anerkannte Flüchtlinge sind, die mittlerweile schon lange in der Schweiz leben und mehrheitlich eingebürgert worden sind oder eine Niederlassungsbewilligung haben. Ich habe gesagt: Von den Eritreern der ersten Generation, die vor mehr als zwanzig Jahren in die Schweiz gekommen sind, ist die Mehrheit eingebürgert worden oder hat eine Niederlassungsbewilligung. Ich habe gesagt: Es käme niemandem in den Sinn zu sagen, dass ein damaliger Ungarn-Flüchtling heute nicht nach Ungarn reisen und wieder hierherkommen kann, oder zu sagen, dass ein ehemaliger Ungarn-Flüchtling gleich in Ungarn bleiben und seinen Aufenthaltsstatus verlieren soll, wenn er jetzt nach Ungarn reist. Das ist die Parallele. Ich spreche von heute, ich spreche von den Eingebürgerten und von denjenigen mit einer Niederlassungsbewilligung, die damals geflohen sind. Da gibt es eben Leute aus Ungarn oder aus der ehemaligen Tschechoslowakei, aber auch Leute aus dem damaligen Eritrea.
de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Chers collègues, je vous rappelle que, selon le règlement, les questions doivent être courtes, qu'il n'y a pas de limitation du nombre de questions posées à une oratrice ou à un orateur. Nous sommes dans l'examen des interventions parlementaires et non pas dans celui d'un projet de loi. Je vous saurai gré, aussi par égard pour les uns et les autres, d'être brefs lorsque vous posez une question et de ne poser qu'une question. Merci d'en tenir compte puisque le débat est assez émotionnel.
Clottu Raymond · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Madame la conseillère fédérale, ne pensez-vous pas que les réfugiés ont également une responsabilité? Si le réfugié qui demande l'asile en Suisse a des craintes pour sa vie ou ses libertés dans son pays, il doit aussi prendre la responsabilité de ne plus y retourner. J'aimerais vous entendre sur ce point.
J'ai bien compris quelle était votre responsabilité s'il arrivait quelque chose, mais je pense que le réfugié a également une certaine responsabilité.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Mais bien sûr, Monsieur Clottu. Dans cette motion, on ne parle pas de réfugiés, on parle des personnes admises à titre provisoire. Pour les réfugiés, la situation est très claire: une personne qui a obtenu le statut de réfugié dans notre pays ne peut pas voyager dans son pays d'origine, et si elle effectue un voyage dans son pays d'origine, elle perd son statut de réfugié. C'est très simple. J'ai parlé des réfugiés hongrois, mais c'était autrefois; aujourd'hui, ils ont peut-être la nationalité suisse ou une autorisation d'établissement, ils ont donc un autre statut. Mais une personne ayant le statut de réfugié a un permis de séjour B, et elle ne peut pas voyager dans son pays.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 123 Stimmen
Dagegen ... 65 Stimmen
(3 Enthaltungen)