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Förderung journalistischer Medien im Online-Bereich. Definition und Finanzierung

40304 · Amtliches Bulletin

Du 6 juin 2017

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/40304/de/forderung-journalistischer-medien-im-online-bereich-definition-und-finanzierung

Consulté le 10 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Accorder un soutien public aux médias d'information en ligne (15.497)

15.497

Förderung journalistischer Medien im Online-Bereich. Definition und Finanzierung

de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Rytz Regula, Allemann, Graf-Litscher, Hadorn, Hardegger, Maire Jacques-André)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Rytz Regula, Allemann, Graf-Litscher, Hadorn, Hardegger, Maire Jacques-André)

Donner suite à l'initiative

Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Wie sieht die heutige Situation bezüglich der Förderung journalistischer Medien aus? Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Im Bereich der Online-Medien besteht heute keine Möglichkeit für eine gezielte Förderung.

Tatsache ist, dass in verschiedenen Regionen ein Abbau des Angebots an Tageszeitungen stattfand und stattfindet. Es gibt teilweise nur noch eine Stimme bzw. einen Mantelteil. Die Lokalberichterstattung wird je nach Region immer marginaler. Tatsache ist auch, dass die notwendige Medien- und Meinungsvielfalt durch den Markt allein nicht hergestellt werden kann. Im Internet wird zwar eine riesige Fülle an Content bereitgestellt, es fehlt aber an der Einbettung, Priorisierung und der kritischen Würdigung durch gutausgebildete Journalistinnen und Journalisten. Mit der Unterstützung von journalistischen Online-Angeboten sollen also nicht einfach noch mehr Informationen produziert werden. Vielmehr geht es um die journalistische Einordnung und um das Schaffen demokratiegerechter Inhalte.

Der Grundsatz, dass es im Online-Bereich eine Förderung braucht, ist auch in der Eidgenössischen Medienkommission unbestritten. Die Erfahrungen zeigen, dass das Angebot auf Interesse und Resonanz stösst, dass es aber kaum gelingt, genügend Mittel zu generieren. Auch über Werbeeinnahmen kann nicht genügend Geld eingenommen werden. Die verbliebenen Medienkonzerne verdienen zwar online Geld, über Jobportale, Rubrikenmärkte und anderes, aber nicht mit journalistischen Inhalten.

Die Refinanzierung von professionellem Journalismus über den Markt ist heute kaum mehr möglich. Das hat zur Folge, dass viele Artikel im Milizsystem entstehen oder zu Honoraren, die weit unter dem marktüblichen Niveau liegen. Dabei stellen sich ganz grundsätzlich Fragen nach den Arbeitsbedingungen, dem Qualitätsjournalismus und der Medienvielfalt. Ich bin überzeugt: Es braucht eine Förderung von journalistischen Online-Medien, weil der Markt nicht in der Lage ist, in der Schweiz ein vielfältiges, der Demokratie gerecht werdendes journalistisches Angebot bereitzustellen. Das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, und das zeigt insbesondere die Situation im lokalen und im regionalen Raum.

Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich keine Bevorzugung der Online-Medien, sondern gleich lange Spiesse. Online-Medien können grundsätzlich aufgrund von Artikel 93 der Bundesverfassung gefördert werden. Wir brauchen also keine Verfassungsänderung. Anders als bezüglich der Presse ermöglicht diese Bestimmung eine Förderung von Radio, Fernsehen und anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen. Es ist jedoch Sache des Gesetzgebers, die förderungswürdigen Medienkategorien zu umreissen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die Medienpolitik wird uns in den nächsten Jahren immer wieder beschäftigen. Wir werden wahrscheinlich im Herbst hier die No-Billag-Initiative diskutieren, und wir werden wahrscheinlich im nächsten Jahr über ein neues Mediengesetz befinden. Was dort genau drinstehen wird, wissen wir noch nicht. Nur das Ziel des Bundesrates ist klar: Das neue Mediengesetz soll die bewährte Partnerschaft von Service-public-Medien und privaten Medien im Online-Bereich regeln. Es soll also dafür sorgen, dass man sich im digitalen Raum nicht immer heftiger auf die Füsse tritt. Ob es gelingen wird oder nicht, werden wir sehen, es werden ja hier im Saal bereits heftig die Messer dagegen gewetzt.

Während wir hier politisch diskutieren, sind die Medienmärkte längstens in Bewegung. Edith Graf-Litscher hat das vorhin gut zusammengefasst. Es passieren täglich neue Entwicklungen. In den letzten Wochen ist z. B. bekanntgeworden, dass ein umstrittener globaler Player neu in der Schweiz Fuss gefasst hat. Konkret geht es um den zum Murdoch-Imperium gehörenden Sender Sky Deutschland, der die Westschweizer Unternehmung Homedia übernommen hat. Dort werden vor allem auch Sportübertragungen produziert. Es ist der grösste Bezahlsender Europas, der nun direkt in den Schweizer Markt eingetreten ist und um Inhalte und Sendezeiten kämpft, um die sich bisher auch schon schweizerische Unternehmungen gestritten haben. Der politisch-ökonomische Kampf um den Content wird also weitergehen und ist in der Schweiz auch schon voll im Gange.

Ob das für die Bürgerinnen und Bürger am Schluss wirklich sinnvoll ist, werden wir spätestens dann sehen, wenn die Preislisten dieser Angebote auf dem Tisch liegen. Die "NZZ" hat vor Kurzem vermerkt, dass Hollystar, eben dieser neue Sender Sky, sich am Ende tatsächlich als teurer herausstellen könnte als gedacht. Nun, wir werden sehen.

Insgesamt kann man sagen, dass das alles für den Medienplatz Schweiz keine guten Entwicklungen sind. Je mehr sich hier globale Unternehmungen breitmachen und um Sendezeiten, Quoten und Werbung ringen, desto weniger Platz bleibt für die nationalen Medien, die lokalen Inhalte, die lokalen Blickwinkel, die Kultur von hier. Wir werden deshalb in den nächsten Jahren Massnahmen zur Stärkung des Medienplatzes Schweiz ergreifen müssen. Es liegen verschiedene Vorschläge dazu auf dem Tisch.

Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher ist ein erster und wichtiger Schritt in Richtung der Stärkung des lokalen Medienplatzes. Sie fordert, dass man die bestehenden und bewährten Medienförderinstrumente neu auch auf den Online-Bereich anwenden soll und den gesetzlichen Rahmen entsprechend anpasst. Das ist keine Revolution, sondern es geht um indirekte Förderinstrumente wie zum Beispiel die Unterstützung von Ausbildung und Distribution. Im Online-Bereich könnte es sich hier zum Beispiel um die Förderung von Infrastruktur-Plattformen handeln. Auch die Eidgenössische Medienkommission hat verschiedene Möglichkeiten für die Stärkung von publizistischen Online-Medien aufgeführt und darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, diese in Kraft zu setzen. Auch das hat Kollegin Graf-Litscher bereits sehr gut zusammengefasst.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsminderheit, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen und damit einen Beitrag zur Stärkung des Medienplatzes und der Demokratie in der Schweiz zu leisten. Helfen Sie mit, unsere lokalen Inhalte, Erzählungen und Blickwinkel gegen den globalen Einheitsbrei zu verteidigen, in den Printmedien, aber auch immer stärker online. Ich danke Ihnen für diese Weitsicht.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Die Position der Initiantin und der Minderheit ist Ihnen nun dargelegt worden. Wir können uns der Schilderung der Ausgangslage an sich anschliessen. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass eine vielfältige Medienlandschaft Voraussetzung für eine lebendige Demokratie ist. Auch wir sehen mit Besorgnis, dass in unserem Land zwar weiterhin eine Titelvielfalt herrscht, nicht mehr aber eine Eigentümervielfalt. Diese ist zumindest beschränkt.

Die Schlussfolgerungen der Initiantin können wir hingegen aus folgenden drei Gründen nicht teilen:

Erstens führen die in der parlamentarischen Initiative verlangten Anpassungen aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu einem staatlichen Eingriff in einen Bereich, in welchem der Markt von sich aus ein vielfältiges Angebot bereitstellt. Bereits heute findet sich im journalistischen Online-Bereich nicht nur eine grosse Auswahl von Publikationen, sondern auch eine grosse Auswahl von qualitativ hochwertigen Beiträgen. Die elektronischen Medien tragen bereits heute zu einer funktionstüchtigen Demokratie bei. Die Konsumenten profitieren nach unserer Auffassung dank dem Internet von mehr Medienvielfalt, weshalb eine staatliche Reglementierung zu einer unnötigen Wettbewerbsverzerrung beitragen würde.

Zweitens ist die Mehrheit der Auffassung, dass diese Debatte in Anbetracht der von der Minderheitssprecherin genannten, demnächst erfolgenden Auslegeordnung über den Service public im Medienbereich erst noch zu führen ist. Wir wissen, dass unser Parlament vor einigen Jahren eine direkte Medienförderung und eine entsprechende Verfassungsänderung abgelehnt hat, und wir wissen, dass die indirekte Medienförderung über die Postzustellungsverbilligung permanent umstritten ist und demnächst auch wieder überprüft werden soll. Die Mehrheit findet es falsch, kurz vor dieser Grundsatzdebatte nun in einem separaten Bereich, bei der Online-Medienarbeit, einen Entscheid zu treffen.

Drittens sind wir der Auffassung, dass die Meinung der Initiantin, der heutige Artikel 93 der Bundesverfassung beinhalte eine umfassende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes auch für den Online-Bereich, bestritten werden darf.

Zusammenfassend ist die Mehrheit der Auffassung, dass dieser Initiative keine Folge zu geben ist. Die Minderheit hingegen ist der Auffassung, dass die genannten Probleme der heutigen Medienlandschaft in der Schweiz einen staatlichen Eingriff in der verlangten Form notwendig machen und aufgrund der Ziele der Medienpolitik rechtfertigen. Sie geht davon aus, dass mit dieser Initiative die einseitige Unterstützung der traditionellen Medien - eben mit der Verbilligung der Postzustellung - überwunden werden könnte und auch im Online-Bereich gleich lange Spiesse geschaffen werden könnten. Diese Auffassung ist aber in der Minderheit geblieben.

Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt Ihnen Ihre Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kommissionssprecher, geschätzter Kollege Fluri, Sie haben erwähnt, dass Sie meine Ansicht nicht teilen, dass es gemäss der Bundesverfassung möglich ist, die Online-Medien zu fördern. Auf meine Aussage komme ich aufgrund des Berichtes des Bundesrates vom 5. Dezember 2014. Auf welcher Basis kommen Sie zum Schluss, dass es nicht möglich ist, die Online-Medien zu fördern?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Zu dieser Meinung komme ich - wie das bereits auch in der Kommission der Fall war - aufgrund der Lektüre von Artikel 93 der Bundesverfassung, welcher meines Erachtens an sich klar genug ist.

Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

L'initiative parlementaire Graf-Litscher a été déposée le 16 décembre 2015. Elle vise à modifier les bases légales pour soutenir le journalisme de qualité dans le domaine des médias électroniques.

La Commission des transports et des télécommunications a discuté de ce sujet le 4 avril 2016 et le 29 août 2016. Elle avait, en effet, dans un premier temps, décidé de reporter la discussion et le vote dans l'attente du rapport sur le service public. Ce rapport n'ayant pas apporté de nouveautés fracassantes - si j'ose m'exprimer ainsi -, la décision qui se dessinait lors de la première discussion a été finalement confirmée lors de la séance du 29 août 2016.

Nous avons actuellement, selon la loi, une aide indirecte à la presse écrite. Nous avons également des réglementations détaillées concernant la radio et la télévision. Il n'y a pas d'aide directe à la presse, Monsieur Fluri vient de le rappeler, même si la discussion revient régulièrement. Il s'agit donc de savoir si nous voulons étendre l'aide directe ou créer une aide directe à la presse uniquement pour le domaine des médias électroniques.

La commission rejette cette idée, par 16 voix contre 6 et 3 abstentions, par souci de cohérence. En effet, la majorité de la commission estime qu'il serait singulier d'aider les contenus journalistiques en ligne uniquement, alors qu'il n'y a pas d'aide directe à la presse écrite, comme je viens de le préciser.

La majorité de la commission a également estimé que l'Etat ne devait intervenir que là où le marché n'était pas en mesure de répondre à un besoin avéré qui soit suffisamment important pour que l'Etat y apporte son soutien. Or, les médias imprimés, et surtout les médias en ligne, sont actuellement très riches. Quelques minutes de surf sur Internet permettent à chacune et à chacun de s'en rendre compte. Il y a des contenus payants; il y a également des contenus gratuits, dont beaucoup sont de très haute qualité. Ainsi, donner un soutien direct aux médias en ligne n'a pas beaucoup de sens, car c'est dans ce domaine que les coûts sont finalement les plus bas, en particulier si on les compare aux coûts fixes des médias imprimés.

De l'avis de la majorité de la commission, le marché fonctionne très bien dans ce domaine; il n'y a pas besoin d'intervention étatique. La majorité est même d'avis qu'une intervention étatique qui se ferait uniquement dans le domaine en ligne déréglerait ce marché.

De plus, et c'est le dernier argument important, une décision sectorielle ne concernant que le domaine en ligne court-circuiterait la discussion plus générale qui aura lieu - qui a déjà eu lieu partiellement - au sujet de tous les médias, tous supports confondus.

Vous l'avez entendu, la minorité de la commission, représentée par Madame Regula Rytz, ne partage pas cet avis. Elle pense que les médias en ligne devraient être soutenus pour assurer tant la qualité que la diversité des points de vue, et ce aussi au niveau régional.

La commission, par 16 voix contre 6 et 3 abstentions, ne partage pas cet avis et propose de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Abstimmung

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 51 Stimmen

Dagegen ... 134 Stimmen

(4 Enthaltungen)