16.063
Plateforme système de saisie des données biométriques. Renouvellement
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bundesbeschluss zur Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung
Arrêté fédéral relatif au renouvellement de la plate-forme système de saisie des données biométriques
Art. 2 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Jauslin, Amarelle,Barrile, Campell, Fluri, Masshardt, Moret, Moser, Piller Carrard)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Jauslin, Amarelle, Barrile, Campell, Fluri, Masshardt, Moret, Moser, Piller Carrard)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Wir behandeln die Systemplattform Biometriedatenerfassung, wo ich die Minderheit Jauslin vertreten möchte.
Worum geht es bei dieser Systemplattform? Es geht um die Biometriedatenerfassung. Das betrifft erstens die Gesichts-Bilderkennung, zweitens Fingerabdrücke, drittens Unterschriften. Diese Plattform zur Biometriedatenerfassung ist eigentlich nichts anderes als eine Datendrehscheibe. Das heisst, die Daten werden erfasst und danach der Fachanwendung, also dem EDV-Programm, zugespielt. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass es auf dieser Plattform keine Datenspeicherung gibt. Die Daten werden an die Fachanwendungen weitergeschickt: erstens an das Informationssystem Ausweisschriften (ISA), also das System für Pässe und Identitätskarten, zweitens an das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis), das Register für Ausländerausweise, und drittens an das nationale Visumsystem (Orbis). Die Systemplattform Biometriedatenerfassung gibt es seit 2010, also seit noch nicht ganz zehn Jahren. Sie ist aber bereits ins Alter gekommen, und es geht nun einzig darum, dieses System zu erneuern.
In der Vorlage, die Sie vor sich haben, geht es um lockere 33 Millionen Franken. Hier ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der grössere Teil die Hardware betrifft, also die Erfassungsstationen, mit denen die Daten aufgenommen und dann an die Fachanwendungen geschickt werden. Diese Erfassungsgeräte sind standardisiert erhältlich. Dafür gibt es in Europa und auch in der Schweiz einen Markt. Man möchte in der Schweiz einen modularen Aufbau erreichen, zukünftig Hard- und Software entflechten und die Systeme entkoppeln.
Zwischen der ersten und der zweiten Beratung wurde zudem noch eine sogenannte Rina-Prüfung vorgenommen. Mit dieser Schutzbedarfsanalyse wurde geprüft, ob das Risiko besteht, dass die Daten allenfalls nachrichtendienstlich ausspioniert werden könnten. Die Analyse hat einen negativen Befund ergeben: Bei der Systemplattformerneuerung ist diese Gefahr nicht gegeben, es bestehen betreffend diese Problematik keine Bedenken.
Zu beachten ist auch, dass die Fachanwendungen intern vom EJPD programmiert werden und dass auch die Schnittstellen definiert werden. Daher darf es keine Einschränkung gegenüber einem Ausschreibungsverfahren nach WTO-Kriterien geben. Die Minderheit ist überzeugt, dass das richtig aufgegleist ist.
Die Differenz betrifft nur Artikel 2 Absatz 3: "Im Rahmen des Möglichen sind Offerten vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen ..." Das ist nun die Problematik. Vier Gründe sprechen nämlich dafür, dass man diese Differenz ausräumt:
1. Die Definition von "Schweizer Unternehmen" ist überhaupt nicht klar. Ist der Sitz oder die Mehrheit der Aktien oder die Geschäftsführung gemeint? Oder sind die Arbeitsplätze gemeint? Hier ist keine klare Definition vorhanden.
2. Das öffentliche Beschaffungswesen muss WTO-konform sein, und es muss ein Beschwerderecht gewährleistet werden. Das wäre erfüllt, wenn wir die Differenz ausräumen und nicht stehenlassen würden.
3. Wir wollen das Ausnützen des freien Wettbewerbs: Wir möchten einen freien Wettbewerb, eine möglichst günstige Plattform, damit die Steuergelder optimal eingesetzt sind. Das kommt allen zugute, die in der Schweiz Steuern zahlen.
4. Der letzte Punkt ist die Datensicherheit, die nicht beschnitten wird. Da darf man sich auch fragen: Gibt denn der Stempel "Schweiz" eine grössere Datensicherheit - ja oder nein? Wir denken, dass die Datensicherheit gegeben ist. Dazu muss das Pflichtenheft genau umgesetzt werden, so wird die Datensicherheit gewährleistet, auch wenn ein fremder Anbieter dazukommt.
Ich fasse, in meinen letzten zehn Sekunden Redezeit, zusammen: Räumen Sie diese Differenz aus, stimmen Sie dem Minderheitsantrag und damit dem Beschluss des Ständerates zu!
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Es besteht in Artikel 2 in einem Absatz noch Uneinigkeit, nachdem der Ständerat den Entwurf des Bundesrates mit 38 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung gutgeheissen hat. Ihr Rat hat den Entwurf des Bundesrates mit 180 zu 5 Stimmen ohne Enthaltung gutgeheissen.
Nun, Artikel 2 Absatz 3, den die Kommissionsmehrheit nach wie vor unterstützt, besagt, dass nach Möglichkeit Schweizer Unternehmen zu berücksichtigen sind, wenn es um die Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung geht. Im Differenzbereinigungsverfahren hat sich Ihre vorberatende Kommission erneut mit 10 zu 9 Stimmen für diesen zusätzlichen Absatz 3 in Artikel 2 ausgesprochen.
Was ich Ihnen dazu sagen möchte: Die Beschaffung wird ja im Rahmen einer WTO-Ausschreibung durchgeführt. Aus WTO-rechtlichen Gründen, das wissen Sie, ist eine solche Berücksichtigung von Schweizer Unternehmen nicht gerechtfertigt. Eine Voraussetzung, die erfüllt sein müsste, wäre nämlich, dass das Risiko einer nachrichtendienstlichen Ausspähung besteht und dass nur so eine solche nachrichtendienstliche Ausspähung verhindert oder deren Risiko minimiert werden könnte.
Nun, der Sprecher der Minderheit hat es gesagt, dazu wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, und dieses Erfordernis, dass man diesen Vorbehalt machen könnte, ist in diesem Fall nicht erfüllt. Warum ist es nicht erfüllt? Vom Zuschlagsempfänger wird jeweils nur die Erfassungslösung geliefert. An der Datenbearbeitung und Datenaufbewahrung, die dann den kantonalen Behörden und den Schweizer Auslandvertretungen obliegt, ist der Zuschlagsempfänger nicht beteiligt. Das heisst, alle Applikationen für die Datenverarbeitung werden von den entsprechenden Bundesämtern entwickelt und gewartet und vom ISC-EJPD betrieben.
Deshalb unterstützt der Bundesrat auch weiterhin den ursprünglichen Entwurf der Botschaft und beantragt Ihnen, die Kommissionsminderheit und den Ständerat zu unterstützen und Artikel 2 Absatz 3 zu streichen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Ihre Kommission hat mit 10 zu 9 Stimmen entschieden, an dieser einzigen Differenz zum Entwurf des Bundesrates, die es seit Anfang der Beratungen überhaupt gab, festzuhalten. Worum es geht, wurde gesagt. Es geht um die Frage: Ist es sinnvoll, richtig und zielführend, wenn wir hier im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken - nicht im Zusammenhang mit irgendwelchem wirtschaftlichem Heimatschutz - sagen, dass diese Aufgaben von Schweizer Unternehmen erledigt werden sollten?
Ich möchte der Bundesrätin im Namen der Mehrheit in dem Sinne widersprechen, als mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, das noch nicht in Kraft ist, gemäss Plänen des Bundesrates aber bald in Kraft gesetzt werden soll, neu ja auch die Ausstellung von Tarnidentitäten möglich sein wird. Diese müssten bei der Produktion vermutlich auch über dieses System laufen, und damit wäre aus Sicht der Mehrheit eben auch eine nachrichtendienstliche Ausspähung möglich: Bei einem Vergleich von Identitäten könnte man sehen, dass der gleiche Fingerabdruck zu zwei verschiedenen Namen gehört, und dann könnte man die Tarnidentität enttarnen.
Ich möchte dem Vertreter der Minderheit, Kollege Jauslin, noch etwas entgegenhalten. Er kritisierte, dass "Schweizer Unternehmen" kein klar definierter Begriff sei. Ich kann Ihnen sagen - ich habe es als Sprecher der Kommission bereits bei der ersten Behandlung gesagt -, dass wir uns hier auf die Definition beziehen, die der Bundesrat selbst am 5. Februar 2014 im Nachgang zur Snowden-Affäre festgehalten hat. Er hat da festgehalten - ich zitiere auch zuhanden des Amtlichen Bulletins -: "Basierend auf den Erkenntnissen zur aktuellen Bedrohungslage will der Bundesrat aus Gründen der Staatssicherheit Betriebsleistungen für besonders kritische und zentrale Infrastrukturen der Bundesverwaltung wo möglich nur an Unternehmen vergeben" - nun kommt eben die Definition -, "welche ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen." So viel in diesem Kontext zur Definition des Begriffs "Schweizer Unternehmen".
Noch zum Anfangsargument der Minderheit, es würden hier ja gar keine Daten gespeichert: Das ist, soweit ich das System verstehe, tatsächlich so; es werden keine Daten gespeichert. Aber es ist eine Erfassungsplattform und Datendrehscheibe grossen Ausmasses. "Drehscheibe" heisst nichts anderes, als dass Daten von A nach B verschoben werden. Daten, die man von A nach B verschiebt, kann man im Rahmen dieser Verschiebung natürlich auch manipulieren, wenn man das böswillig tun will. Oder man kann sie in dem Moment ausleiten, wenn man das böswillig tun will.
Aus diesen Gründen ist für uns von der Mehrheit der Kommission weiterhin klar, dass wir Ihnen empfehlen: Stimmen Sie so, wie Sie bereits bei der ersten Lesung gestimmt haben, nicht aus Heimatschutz-, sondern aus Sicherheitsgründen.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Je n'aborderai pas l'ensemble de l'objet, puisque nous avons à traiter une seule divergence entre le Conseil des Etats et notre conseil. Elle concerne ce que l'on pourrait appeler la clause de préférence nationale dans l'adjudication du marché pour le remplacement de la plate-forme système de saisie des données biométriques.
Je rappelle que, le 15 mars dernier, notre conseil avait approuvé le projet avec cette clause de préférence nationale à une très large majorité de 180 voix contre 5 et 0 abstention, alors que par la suite, le 29 mai, le Conseil des Etats a, lui, décidé de supprimer cette clause du projet au motif qu'elle serait contraire à l'accord de l'OMC sur les marchés publics.
La commission de notre conseil, la semaine dernière, par 10 voix contre 9, a décidé de s'en tenir à la position initiale du Conseil national, c'est-à-dire de maintenir la clause. Je ne présente pas toute l'argumentation de la minorité de la commission, car cela a été fait tout à l'heure par Monsieur Jauslin. Je reprendrai toutefois un élément qu'il a soulevé.
On nous dit que, finalement, cette plate-forme système n'aurait pas de rapport avec la possibilité de traiter, voire de manipuler, des données. La question est de savoir quelles garanties on a en ce sens. Je citerai un argument technique: l'entreprise qui mettra en service cette plate-forme système, devra bien par la suite en assurer le support technique. Elle l'assurera à un moment où des données transiteront par ce système, et j'aimerais savoir, sous l'angle du principe de précaution, qui peut nous garantir qu'il n'y a aucun risque de manipulation des données.
S'agissant de la notion d'entreprise suisse, qui est jugée peu claire par la minorité de la commission, Monsieur Glättli vient d'en donner une définition. Pour résumer, il faut qu'il s'agisse d'une entreprise contrôlée au moins - je ne reprends pas tous les éléments de la définition - par des Suisses, que celle-ci ait probablement son siège en Suisse et dont les activités soient aussi en Suisse. Donc cette notion n'est pas du tout peu claire, elle est utilisée dans d'autres domaines du droit.
J'insiste une fois de plus sur la formulation très mesurée de cette disposition: "Dans la mesure du possible, les offres sont adressées avant tout à des entreprises suisses et les critères d'adjudication établis de manière à favoriser autant que possible les entreprises suisses." En outre, cette clause est tout à fait conforme, contrairement à ce que soutient le Conseil des Etats et le Conseil fédéral, à l'accord sur les marchés publics qui, à son article XXIII, prévoit des exceptions possibles, lorsque sont en jeu des questions de protection des intérêts essentiels de la sécurité d'un pays et qu'il s'agit de marchés indispensables à la sécurité nationale. On est exactement dans ce cadre-là: il s'agit de données sensibles, pas simplement pour la sphère privée, mais aussi pour la sécurité nationale. J'en veux pour preuve un élément particulier. La loi sur le renseignement permet de créer des identités d'emprunt, ces identités seront entrées dans ce genre de système, pourront être traitées, et la question est de savoir qui aura accès à ces données sensibles qui touchent bel et bien à la sécurité nationale.
On aimerait aussi savoir, puisqu'on nous objecte l'accord sur les marchés publics, si les Etats-Unis, la Grande-Bretagne, l'Allemagne ou la France, quand ils sollicitent des entreprises, donnent à des entreprises suisses la possibilité de soumissioner. Eh bien, on peut en douter.
Alors pour les mêmes motifs, non seulement de défense de la sphère privé - s'il y a encore des défenseurs de la sphère privée dans cette salle -, mais bel et bien également de sécurité nationale, je vous invite, au nom de la majorité de la commission à confirmer votre vote très clair de mars dernier et à maintenir cette divergence avec le Conseil des Etats.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(4 Enthaltungen)