16.443
Protection des droits populaires. Prenons soin de notre démocratie directe
Carobbio Guscetti Marina · 2VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, seconda vicepresidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Landolt Martin · Mit-M · Conseil national · Glaris · Groupe BD
Bei der Einführung der Volksinitiative im Jahr 1891 wurde die Mindestzahl an Unterschriften bei 50 000 Stimmberechtigten festgelegt. Das entsprach damals rund 8 Prozent der Stimmberechtigten. Heute genügen weniger als 2 Prozent, für ein Referendum sogar weniger als 1 Prozent der Stimmberechtigten, um die benötigte Anzahl Unterschriften erfolgreich zusammenzutragen. Seit dem Jahr 1977 wurde in diesem Zusammenhang nichts mehr angepasst. Die letzte Anpassung war die Erhöhung der Unterschriftenzahlen aufgrund der Annahme des Frauenstimmrechtes. Nur das allein zeigt doch, dass die heutigen Anforderungen an die Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden überholt sind und sicher nicht die heutige Zeit widerspiegeln, sondern eine Zeit, in der deutlich weniger Stimmberechtigte vorhanden waren.
Was wir deshalb mit dieser parlamentarischen Initiative anstreben, ist in erster Linie ein Wechsel weg von einer absoluten Unterschriftenzahl hin zu einer relativen Zahl, zu einer prozentualen Definition. Damit würde man einen Automatismus einführen, der der künftigen Entwicklung der Anzahl Stimmberechtigen Rechnung tragen und deshalb genau das machen würde, was in der Vergangenheit - wie gesagt seit 1977 - nicht mehr passiert ist. Es wurde nie mehr die Zahl der nötigen Unterschriften an die effektive Entwicklung der Zahl der Stimmberechtigten angepasst. Das steht im Vordergrund unseres Vorstosses.
Natürlich geben wir durchaus zu, dass wir auch die Notwendigkeit sehen, dass damit verbunden die Anzahl der Unterschriften effektiv wohl etwas höher sein müsste, als es bisher der Fall war. Das ist aber etwas, was in unserem Vorstoss vorerst noch offenbleibt. Der Kanton Genf beispielsweise - und das zeigt, dass wir nicht irgendetwas Exotisches erfunden haben - kennt das bereits auf kantonaler Ebene. Dort sind 4 Prozent der Stimmberechtigen - also nicht eine absolute Zahl - notwendig, um eine kantonale Initiative einzureichen.
Genau darüber, über die Höhe der Zahl der erforderlichen Unterschriften, über den Automatismus und darüber, wie hoch diese Zahl dann angesetzt werden soll, würden wir gerne mit Ihnen diskutieren. Das ist der Anlass für unsere parlamentarische Initiative. Aber dafür müsste man eben dieser parlamentarischen Initiative Folge geben. Man müsste in einer ersten Phase darauf eintreten und anerkennen, dass Diskussionsbedarf besteht. Mehr möchten wir eigentlich nicht, ausser mit Ihnen die Diskussion darüber zu führen. Wir würden es bedauern, wenn Sie uns diese Diskussion verweigern. Ich glaube auch, dass die Öffentlichkeit und die Gesellschaft durchaus daran interessiert wären, dass wir ergebnisoffen, ohne Scheuklappen, diese Diskussion miteinander vertiefen und im Detail führen werden. Herzlichen Dank, wenn Sie uns dabei unterstützen.
Steinemann Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die sehr hohe Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative in der Staatspolitischen Kommission hat diese in die Kategorie V, schriftliches Verfahren, also in die Kategorie der Schnellabschreibung, befördert. Hinter dem Vorstoss verbirgt sich jedoch ein staatspolitisch äusserst wichtiges und diskussionswürdiges Thema, sodass es in diesem Falle sachlich sehr wohl gerechtfertigt ist, den Inhalt der Auseinandersetzung in der Kommission auch im Plenum zuhanden des Amtlichen Bulletins festzuhalten. Daher erlaube ich mir hier eine Wortmeldung im Namen der SPK.
Der Vorstoss 16.443 der BDP-Fraktion mit dem Namen "Schutz der Volksrechte, mehr Sorgfalt in der direkten Demokratie" verlangt, dass die beiden direktdemokratischen Mitbestimmungsinstrumente der Bevölkerung - also Volksinitiative und Referendum - nicht mehr von einer fixen und absoluten Mindestzahl an Unterschriften abhängig gemacht werden, sondern neu von einer prozentualen Zahl, die wesentlich höher wäre als der heute erforderliche Prozentwert. Entsprechend ist die Rede von neu rund 260 000 erforderlichen Signaturen anstelle der heute geltenden 100 000 für eine Volksinitiative. Diese parlamentarische Initiative ist in der SPK mit 19 zu 3 Stimmen abgelehnt worden.
Die Kritik, dass die beiden Mitbestimmungsinstrumente zu viel beansprucht werden, teilt die Kommission in keiner Weise. Und die Behauptung, die die Initianten als Argument ins Feld führen, die Anzahl an Abstimmungsvorlagen sei auffallend stark gestiegen, hält einer objektiven Überprüfung nicht stand: In den vergangenen drei Legislaturperioden wurden insgesamt nicht mehr Volksinitiativen eingereicht als in den drei Legislaturperioden zuvor, also von 1991 bis 2003. Es sind noch nie so viele lancierte Volksbegehren an den bestehenden Unterschriftenhürden gescheitert wie in den Jahren 2013 bis 2016. Die Initianten unterschätzen die organisatorischen und kommunikativen Probleme, die es zu überwinden gilt. Neue Techniken haben noch nicht zum einfacheren Sammeln beigetragen. Eine Erschwerung würde den Gebrauch dieser Volksrechte stärker von der Finanzkraft der entsprechenden Verbände und Komitees abhängig machen. Weiterhin sollen sich auch Gruppierungen, die keine etablierten Ideen vertreten, mit ihren Anliegen in der Politik Gehör verschaffen können.
Die Initianten erhoffen sich durch eine höhere erforderliche Anzahl Unterschriften einen Selektionseffekt. Aber auf welche Abstimmungsschlachten man gerne verzichten würde, hängt vom politischen Standpunkt ab, von welchem man die Wünschbarkeit oder Notwendigkeit einer Initiative oder eines Referendums beurteilt. In Zeiten, wo in Europa über den Graben zwischen Volk und Elite geklagt wird, stechen in der Schweiz die Vorzüge der Mitspracherechte der Bürger besonders deutlich hervor. Die Nutzung dieser Rechte wollen wir nicht erschweren, diese gilt es zu bewahren.
Daher beantragt die SPK mit ganz grossem Mehr, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich wurde mehrmals gefragt, warum sich die Kommission bei einer Behandlung in Kategorie V äussern darf. Die Kommission darf sich auf Verlangen äussern. Die Berichterstatterin wurde von der Kommission bestimmt. Das ersehen Sie aus dem Bericht.
Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 8 Stimmen
Dagegen ... 172 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr
La séance est levée à 12 h 35