16.3240
Naturalisation des ressortissants d'Etats refusant la double nationalité aux ressortissants suisses. Remplacer le droit automatique à la double nationalité par un système d'option
Reimann Lukas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Das ist der einzige Vorstoss, bei dem ich den Text gegenüber dem ursprünglich eingereichten Vorstoss abgeändert habe. Das Doppelbürgerrecht wurde schon oft diskutiert. Als ich den ursprünglichen Vorstoss einreichte, erhielt ich so viele Zuschriften wie noch nie bei irgendeinem Vorstoss. Ziemlich genau die Hälfte fand ihn hervorragend, die andere Hälfte - das waren nicht unpatriotische Personen, oft waren es sogar Mitglieder unserer Partei - erzählte mir, dass sie im Ausland leben und wie wichtig für sie dieses Doppelbürgerrecht ist. Ich habe das durchaus auch nachvollziehen können. Dann habe ich mit diesen Auslandschweizern das Gespräch gesucht. Wir kamen zu folgendem Schluss: In Bezug auf die Länder, die ihrerseits kein Doppelbürgerrecht erlauben, sollte die Schweiz das Doppelbürgerrecht in Zukunft bei Einbürgerungen auch nicht mehr erlauben. Denn das wäre ein Druckmittel. Diese Staaten würden das Doppelbürgerrecht vielleicht dann plötzlich zulassen. Es gibt viele Länder, die diese Regelung heute haben. Deutschland zum Beispiel kennt das Doppelbürgerrecht nicht gegenüber jedem Land. Gegenüber der Schweiz kennt Deutschland es inzwischen, gegenüber der Türkei nicht. Durch den Vorstoss könnte die Schweiz den Auslandschweizern dann auch mehr Möglichkeiten geben.
Meine Motion ist in diesem Sinne ein Vorschlag für einen Kompromiss zwischen denjenigen, die mit guten Argumenten sagen, das Doppelbürgerrecht gehöre weg, und denjenigen, die es völlig vorbehaltlos behalten wollen. Erlauben wir doch das Doppelbürgerrecht nur bei Angehörigen von Staaten, die auch uns Schweizern, wenn wir dort leben, eine Doppelbürgerschaft erlauben! Sie können sich auch vorstellen, dass dann vor allem die Länder, die wir als undemokratisch, als diktatorisch bezeichnen, oder islamische Staaten eher wegfallen als demokratische Staaten, die ihrerseits die doppelte Staatsbürgerschaft für Schweizer kennen.
Es gibt ein staatliches Interesse daran, dass man diese Fälle der Mehrfachstaatsangehörigkeit regelt, dass man darüber spricht. Gerade jetzt im deutschen Wahlkampf hat es die CDU ja vehement abgelehnt, von ihrer heutigen Position, dem Optionsmodell, zugunsten eines automatischen Doppelbürgerrechts bei Einbürgerungen abzurücken. Ich würde jetzt nicht sagen, dass die CDU irgendwo ganz weit rechts der SVP sei, im Gegenteil. Es ist also durchaus eine Position, über die man diskutieren kann, darf und muss. Das wäre ein Kompromissvorschlag. Ich persönlich habe selbstverständlich schon Jasmin Hutter und Erich Hess unterstützt. In diesem Sinne wäre es ein Weg, der auch für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gangbar wäre.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Der Motionär möchte Angehörige von Staaten, die Schweizer Staatsbürgern keine Doppelbürgerschaft ermöglichen, eigentlich bestrafen, indem ihnen ihrerseits das Doppelbürgerrecht verwehrt würde.
Wir kennen in der Schweiz seit 1992 das Doppelbürgerrecht ohne Einschränkungen. Im Jahr 2007 hat der Bundesrat einen Bericht zur Kenntnis genommen, in dem allfällige Nachteile des Doppelbürgerrechts vertieft untersucht wurden. Gestützt auf diese Abklärungen hat der Bundesrat dann seine Position bestätigt. Er lehnt ein generelles oder partielles Verbot des Doppelbürgerrechts ab. Es sind seither keine Entwicklungen erkennbar, die den Bundesrat veranlassen würden, von der damaligen Beurteilung abzuweichen. Es ist nämlich einfach so, dass das Doppelbürgerrecht in der Praxis zu keinen erheblichen Problemen geführt hat. Das gilt insbesondere auch für die in der Motion aufgeführten Bereiche. Im Übrigen ist das heute bestehende Doppelbürgerrecht bei den Beratungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes nicht infrage gestellt worden. Sie erinnern sich: Sie haben das Bürgerrechtsgesetz totalrevidiert. Sie haben das Doppelbürgerrecht damals nicht infrage gestellt. Es stellt sich schon ein bisschen die Frage: Hat sich in der Zwischenzeit irgendetwas geändert?
Es kommt hinzu, dass man auf lange Sicht hinaus weiss: Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gelingt besser, wenn sie die Staatsangehörigkeit ihres Wohnsitzstaates annehmen können. Wir stellen hier ja Bedingungen, die sehr streng sind, auch im Vergleich zu anderen Staaten. Indem die Schweiz den Eingebürgerten aber gestattet, die Nationalität ihres Herkunftsstaates zu behalten, wird ihnen auch die langfristige Identifikation mit unserem Land erleichtert. Ich bitte Sie, schon auch etwas im Hinterkopf zu behalten, dass bei uns die Einbürgerungshürden eben ganz andere sind als in den Staaten, die jetzt erwähnt wurden. Es gibt ja auch europäische Staaten, die das Bürgerrecht mit der Geburt im Land verbinden. Wir sind hier in ganz anderen Sphären: Wir haben jetzt über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation abgestimmt - das ist etwa unser Tempo.
Von daher sind wir auch der Meinung: Es ist zu bezweifeln, dass die vorgeschlagene Regelung bei den ausländischen Staaten den erwünschten Effekt hätte. Wenn wir ihre Bürger bestraften, würden sie sich dann beeilen? Auch der Abschluss von diversen bilateralen Abkommen wäre dann aufwendig, und es gäbe eine ungleiche Behandlung bei der Einbürgerung von Bewerberinnen und Bewerbern je nach Herkunftsstaat. Vorteile sind also nicht in Sicht, dafür mehr Bürokratie und etwas, was Sie vor Kurzem schon einmal diskutiert und damals nicht gewollt haben.
Ich bitte Sie, bei dieser Meinung zu bleiben und die Motion abzulehnen.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Bundesrätin, ich verstehe nicht ganz, wie Sie auf den Begriff "bestrafen" kommen. Ich meine, es ist wie bei einem Visum. Bei einem Visum ist es auch gegenseitig. Und so wäre es bei diesem Doppelbürgerrecht. Es ist keine Bestrafung, denn wir kriegen es ja auch nicht.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ja gut, für die Betroffenen ist es natürlich dann schon einfach eine Unmöglichkeit, das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten, weil man sie zwingt, entweder ihr bisheriges aufzugeben oder dann als Ausländer in der Schweiz zu leben, obwohl sie hier Steuern bezahlen und arbeiten und ihre Kinder hier in die Schule gehen. Schauen Sie, ich glaube, manchmal muss man sich auch etwas überlegen: Was gewinnen wir damit? Gewinnen wir irgendetwas damit, oder haben wir letztlich nicht auch ein Interesse, dass sich Menschen, die hier sind, hier leben und unsere strengen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, einbürgern lassen können? Wir geben ihnen ja das Bürgerrecht nicht einfach so in die Hand, sondern sie müssen sich bewerben, sie haben alle Voraussetzungen zu erfüllen, die Sie im Bürgerrechtsgesetz festgelegt haben. Wenn wir ihnen jetzt sagen: "Nein, ihr dürft nicht einmal ein Einbürgerungsgesuch stellen, weil euer Staat uns die Doppelbürgerschaft auch nicht gibt", dann profitieren wir eigentlich überhaupt nicht - ausser dass wir vielleicht das gute Gefühl haben, dass wir irgendwo jemandem etwas nicht geben, weil er uns das auch nicht gibt. Aber wenn Sie das wollen, müssen Sie ja etwas davon haben, und wir haben dann nichts - ausser vielleicht Leute, die sich nicht einbürgern lassen können oder wollen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 91 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen
(0 Enthaltungen)