17.5447, 17.5448
Sanctionner les parasites de l'asile (2) / Sanctionner les parasites de l'asile (3)
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Zu Ihrer ersten Frage: Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern können Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, die Sozialhilfe beziehen, zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen wie Ausbildungs- oder Beschäftigungsprogrammen verpflichtet werden. Kommen sie dieser Verpflichtung ohne entschuldbaren Grund nicht nach, sind die Sozialhilfeleistungen nach Artikel 83 des Asylgesetzes beziehungsweise nach jeweiligem kantonalem Recht zu kürzen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Gewährung oder auch die Kürzung von Sozialhilfe obliegt den Kantonen. Der Bund kann deshalb keine sozialhilferechtlichen Sanktionen gegenüber diesen Personen verfügen. Die Kantone sind auch für die Unterbringung und Betreuung in Wohnheimen zuständig. Eine direkte Zuständigkeit des Bundes besteht nur bei den Bundeszentren.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, meine Frage stammt konkret aus der Praxis. Offensichtlich sind die Möglichkeiten für Sanktionierungen nicht genügend. Könnten Sie sich beispielsweise vorstellen, für solche Personen einen Handy-Entzug einzuführen? Das wäre ein ziemlich wirksames Mittel.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Wie ich Ihnen gesagt habe, liegen die Sanktionen oder die Möglichkeiten, hier zu reagieren, in der Kompetenz der Kantone. Der Bund kann den Kantonen nicht vorschreiben, wie sie hier vorzugehen haben, welches die besten Möglichkeiten sind, Menschen für die Integration zu motivieren beziehungsweise sie zu bestrafen, wenn sie nicht mitmachen. Ich glaube, darüber müsste man auch in den Kantonen diskutieren. Ich sage es noch einmal: Der Bund hat hier, sobald die Kompetenzen an die Kantone abgegeben worden sind, keine Möglichkeit mehr einzuschreiten. Das ist Teil des Föderalismus, und der Föderalismus ist ja uns allen auch ein wichtiges Anliegen.