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Appliquer temporairement la procédure accélérée aux requérants d'asile venant de pays sûrs
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Schon heute behandelt das Staatssekretariat für Migration unbegründete Asylgesuche aus ausgewählten afrikanischen Ländern wie Marokko, Nigeria, Tunesien und Algerien im Eilverfahren. Während die Verfahren normalerweise über 230 Tage dauern, bringt das Bundesamt für Migration das sogenannte Fast-Track-Verfahren je nach Herkunftsland in 35 bis 65 Tagen zum Abschluss. Die Fast-Track-Gesuchsteller werden wenn möglich nicht mehr auf die Kantone verteilt, sondern ihre Gesuche werden gleich direkt in den Empfangszentren des Bundes erledigt.
Mit der Annahme des revidierten Asylgesetzes hat sich das Schweizer Stimmvolk wuchtig für schnellere Asylverfahren ausgesprochen. Bis dieses revidierte Gesetz umgesetzt und in Kraft ist, sollten Asylgesuche aus verfolgungssicheren Ländern nach dem Fast-Track-Verfahren erledigt werden. Die sofortige Einführung des Fast-Track-Verfahrens verschafft allen Betroffenen rasche Gewissheit über die Aussicht auf Asyl beziehungsweise die Aussichtslosigkeit des Gesuchs. Die bis zur Einführung des revidierten Asylgesetzes befristete Massnahme hätte zudem eine nicht zu unterschätzende dissuasive, also abschreckende Komponente, welche ihre Wirkung auf unechte Asylbewerber und deren Schlepper nicht verfehlen dürfte.
Es ist ja schier unglaublich: Da liegt nun ein mehr als tauglicher Vorschlag zur Lösung der gröbsten Probleme der Asylmisere vor, und was macht der Bundesrat? Er lehnt ihn schnöde ab und verweist auf andere Vorstösse, welche er auch schon auf Eis gelegt hat. Mindestens drei von vier unberechtigt anwesenden Wirtschaftsmigranten kosten die Gemeinden mindestens je 30 000 Franken jährlich, und dies wiederkehrend. Der Wille, dieses grandiose Asylchaos endlich in Ordnung zu bringen, ja auch nur der Flut ein wenig Einhalt zu gebieten, ist überhaupt nicht vorhanden.
Das Nothelfersyndrom, welches im SEM grassiert, kostet die Gemeinden Millionen und den Bund und die Kantone Milliarden von Franken. Kombiniert mit dem Mutter-Teresa-Syndrom der Departementsvorsteherin wird es echt unbezahlbar. Nun zeige ich dem Bundesrat einen gangbaren Weg auf, und er wird einfach abgelehnt. Das verstehe, wer will. Was ist denn falsch daran, offensichtlich unbegründete Asylgesuche von Wirtschaftsmigranten aus sogenannt sicheren Ländern im schnellen Fast-Track-Verfahren direkt in den Empfangszentren zu erledigen, statt diese Leute auf die Gemeinden zu verteilen? Dieses Signal, da dürfen Sie sicher sein, würde allerorts verstanden und uns vor einer Flut weiterer unbegründeter Gesuche und deren Millionenkosten bewahren.
Stimmen Sie also zu, es kann nur günstiger und effizienter werden!
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Diese Motion verlangt, dass bis zum Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes alle neuen Asylgesuche aus Safe Countries nach dem Fast-Track-Verfahren behandelt werden. Die Situation heute ist folgende: Der Bundesrat kann Staaten, in denen Sicherheit vor Verfolgung besteht, als sogenannte Safe Countries bezeichnen. Auf der Liste der Safe Countries befinden sich neben den EU-Mitgliedstaaten jene Länder, aus denen in jüngerer Vergangenheit eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen verzeichnet wurde oder auch zu erwarten ist. Asylgesuche von Personen aus diesen Ländern werden bereits heute grundsätzlich in erster Priorität behandelt. Zudem sieht das Asylgesetz in diesen Fällen eine Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht von lediglich fünf Arbeitstagen vor. Vergessen Sie nicht: Wenn Sie die Asylverfahren beschleunigen und dann nachher beim Gericht die Fälle trotzdem hängenbleiben, haben Sie nichts gewonnen. Deshalb wurde hier auch eine Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht festgelegt.
Nun, das SEM - es heisst übrigens heute Staatssekretariat, nicht mehr Bundesamt für Migration - behandelt seit August 2012, also bereits seit fünf Jahren, geeignete Asylgesuche von Personen aus den visumbefreiten Westbalkanstaaten im sogenannten 48-Stunden-Verfahren. Im März 2013 wurde dieses Verfahren dann auch auf Kosovo ausgedehnt. Asylgesuche aus dem Safe Country Senegal werden seit dem 1. Juli 2014 im sogenannten Fast-Track-Verfahren behandelt. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Verfahren liegt darin, dass sich der Vollzug der Wegweisung bei den Fast-Track-Verfahren schwieriger gestaltet. 48-Stunden-Verfahren können wir nur mit Angehörigen von Staaten machen, bei denen dann auch der Vollzug so rasch funktioniert, sonst macht es keinen Sinn, wenn man schnell entscheidet und dann trotzdem nichts passiert. Bei den Fast-Track-Verfahren ist eben der Vollzug etwas aufwendiger.
Nachdem ich das gesagt habe, sehen Sie, dass eigentlich bereits heute die überwiegende Mehrheit der Asylgesuche von Personen aus Safe Countries in einem beschleunigten Verfahren und wenn immer möglich noch vor einer Kantonszuweisung durchgeführt wird. Das machen wir jetzt, bevor das neue Asylgesetz in Kraft tritt. Das heisst, dass wir hier den Spielraum, der mit der heutigen gesetzlichen Grundlage zur Verfügung steht, maximal ausgeschöpft haben.
Es sind lediglich fünf Safe Countries ausserhalb der EU-/Efta-Staaten, bei denen derzeit nicht ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommt; es sind dies die Staaten Benin, Burkina Faso, Ghana, Indien und die Mongolei. Im Jahr 2016 stammte 1 Prozent aller Asylsuchenden - ein einziges Prozent - aus einem dieser Länder, die ich jetzt genannt habe. Also, zu sagen, Herr Motionär, dass mit dieser Motion die "grössten Probleme" im Asylbereich gelöst würden, ist angesichts der Zahl von 1 Prozent der Asylgesuche wahrscheinlich nicht ganz der Realität entsprechend.
Wenn es nun so wäre, dass zwingend sämtliche Asylgesuche von Personen aus den Safe Countries im beschleunigten 48-Stunden- oder Fast-Track-Verfahren erledigt werden müssten, dann würde das den Handlungsspielraum des SEM im Fall von neuen Entwicklungen markant einschränken. Damit zeigt sich, dass das eben eine komplexe Aufgabe ist. Diese auf den ersten Blick scheinbar einfachen Lösungen würden Effekte haben, die Sie ja ganz sicher nicht wollen: Das könnte nämlich zur Folge haben, dass Asylgesuche in anderen prioritären Verfahren, zum Beispiel im Dublin-Verfahren, das ja bei uns auch prioritär ist, nicht mehr beschleunigt behandelt werden könnten. Was würde dann passieren? Diese Gesuche würden verfristen, sodass man die Personen nicht mehr in den anderen Dublin-Staat zurückführen könnte; vielmehr müsste dann die Schweiz die Verfahren selber durchführen und die Personen auch aufnehmen, wenn sie schutzbedürftig sind. Sie hätten dann also das genaue Gegenteil dessen erreicht, was Sie eigentlich erreichen wollten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich manchmal auch zu Ende zu überlegen, was die Auswirkungen von solchen Motionen sind. Sie würden dann feststellen, dass diese Motion sicherlich keine und schon gar nicht die grössten Probleme löst, wobei sie im schlimmsten Fall vielmehr den gegenteiligen Effekt haben würde, indem wir mehr Asylgesuche selber behandeln müssten, obschon wir diese im Rahmen des Dublin-Abkommens in anderen Staaten durchführen lassen könnten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, wenn Sie ja bereit wären, gewisse Länder auch noch in den Bereich dieser Safe Countries hineinzunehmen, so zum Beispiel Eritrea, dann hätten wir tatsächlich eine grosse Menge weg. Wieso tun Sie das nicht?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ja, Herr Nationalrat Glarner, es gibt eben Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Land als Safe Country bezeichnet wird. Der Punkt ist nicht, ob Sie das möchten oder gut fänden oder vielleicht politisch etwas wollen, sondern es gibt klare Voraussetzungen. Ich habe gesagt, was die Voraussetzungen sind, nämlich, dass eben für diese Menschen Sicherheit vor Verfolgung besteht. Es gibt eben Länder, wo diese Sicherheit nicht besteht. Deshalb können wir sie auch nicht als Safe Countries bezeichnen.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 123 Stimmen
(2 Enthaltungen)