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Panama Papers. Zusammenarbeit mit der US-Finanzaufsicht und US-Staatsanwaltschaft
Hadorn Philipp · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Die Enthüllungen und die Berichterstattung in Sachen Panama Papers vom April 2016 sind uns noch in Erinnerung, auch wenn sie jetzt bereits durch die Paradise Papers überlagert worden sind. Unbestritten wird wohl sein, dass regulatorische Massnahmen durchaus geeignet sind, gewisse Machenschaften zwar nicht zu verhindern, sie aber doch wenigstens einzudämmen. Spätestens wenn mithilfe von Trusts und anderen Offshore-Konstrukten zu Steuergeldwäscherei beigetragen wird, ist wohl die rote Linie zwischen Legalität und auch grosszügig ausgelegter Grauzone eindeutig überschritten.
Der Bericht "Die Schattenwirtschaft beseitigen", der im November 2016 in Brüssel veröffentlicht wurde, hat es in sich. Er ist 25 Seiten dünn, listet 12 Empfehlungen auf. Gemäss Analysten würde deren Umsetzung tiefgreifende Veränderungen der Finanzindustrie bewirken, auch in unserem Lande. Ein hochkarätiges Expertengremium wurde von Panamas Präsidenten einberufen, um Vorschläge zu erarbeiten, damit aus den Vorkommnissen Lehren gezogen werden. Ebenfalls dabei waren der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz und der Basler Strafrechtsprofessor und Fifa-Experte Mark Pieth. Als sie hörten, dass ihr Bericht nicht publiziert werde, verliessen sie die Gruppe unter Protest.
Es ist festzustellen, dass nicht wenige Schweizer Finanzintermediäre und weitere Dienstleister wie Treuhänder, Advokaturbüros offensichtlich weder an einer Aufklärung noch an einer Praxisänderung und schon gar nicht an einer strafrechtlichen Klärung Interesse haben. Facettenreiche Spuren der Panama-Kanzlei Mossack Fonseca und Co. führen gemäss vielen Hinweisen auch in die Schweiz.
Persönlich denke ich, dass die Qualität der Schweizer Finanzindustrie nicht auf die Realisierung problembelasteter Geschäfte angewiesen ist, ganz im Gegenteil. Qualitativ hochstehende Dienstleistungen innerhalb klarer, griffiger Gesetze und Geschäftspraktiken, welche ethische Grundsätze einhalten, sind der Schlüssel für eine nachhaltig und längerfristig prosperierende Branche.
Meine Motion will die Klärung der Frage bringen, ob Schweizer Finanzintermediäre und/oder weitere Dienstleister in ihrem Geschäftsverkehr mit der Offshore-Anwaltskanzlei Mossack Fonseca und Co. in Panama die aufsichts-, steuer- und strafrechtlichen Vorgaben der Schweiz eingehalten haben oder nicht. Das ist im Interesse unserer Volkswirtschaft und auch des Finanzplatzes.
Offensichtlich nutzt der Bundesrat, meines Erachtens zu Recht, seinen Spielraum gerne, um private Schweizer Unternehmen im Ausland bekanntzumachen. Konkret verweise ich auf die unterstützenden Aktivitäten unseres Wirtschaftsministers vor einigen Wochen, durch welche der asiatische Markt das Schweizer Know-how im Bau von Schienenrollmaterial kennenlernen konnte.
In der ablehnenden Stellungnahme zu meiner Motion legt der Bundesrat dar, ihm seien die Hände gebunden, er könne kein Licht in die undurchsichtige Situation der Finanzdienstleister bringen. Die Motion verlangt in keiner Art und Weise, irgendwelche rechtsstaatlichen Prinzipien zu ritzen oder gar zu verletzen. Aus volkswirtschaftlichem Interesse soll er mit der Finma und der Bundesanwaltschaft zur Klärung der Situation beitragen.
Es ist spannend, dass der Bundesrat ausweichend darlegt, weshalb er nichts tun könne. Teilweise argumentiert er zu Recht mit der Gewaltentrennung. Diese würde den Bundesrat aber in keiner Weise daran hindern, allenfalls anderweitig zur Klärung der Situation beizutragen. Die Stellungnahme des Bundesrates ist inzwischen bereits eineinhalb Jahre alt. Ich freue mich, vom Bundesrat nun zu hören, was er in der Zwischenzeit - einiges hat er schon gesagt - konkret geleistet hat, um seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten, im Interesse auch unseres Werkplatzes und einer imagegeschädigten Industrie.
Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, etwas in Erfahrung zu bringen, damit zielführende Massnahmen getroffen werden können. Stimmen Sie meiner Motion zu, damit der Bundesrat in geeigneter Weise und mit adäquatem Ermessensspielraum bei der Umsetzung diese notwendige Aufgabe wahrnehmen kann.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wie ich bereits ausgeführt habe, haben sich die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit nach der Veröffentlichung der Panama Papers nicht erfüllt. Wir haben nach intensiver, eineinhalbjähriger Suche 450 Fälle mit einem Bezug zur Schweiz gefunden, diese untersucht und trotzdem keine nennenswerten Abweichungen festgestellt. Wir arbeiten also intensiv an diesen Fragen, aber es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Schweiz hier kurz vor dem Untergang stehen würde, wenn ich das so sagen kann.
Wir arbeiten also an diesen Fragen und machen entsprechende Vorschläge; ich habe das schon ausgeführt. Ich möchte es noch einmal sagen: Gegen die Motion Hadorn spricht die Gewaltentrennung. Der Bundesrat ist nicht befugt, der Finma oder der Bundesanwaltschaft irgendwelche Aufträge zu erteilen. Die Gewaltentrennung ist einzuhalten. Wenn wir Hinweise auf andere Art erhalten, dann kann man diesen nachgehen, aber der Bundesrat kann und darf nicht aktiv auf diese beiden Institutionen zugehen und sie anfragen und entsprechende Aufträge erteilen. Das ist etwas, was hinsichtlich der Gewaltentrennung zu beachten ist.
Es kommt dazu, dass ein Gesuch um ein Rechtshilfeverfahren nur gestellt werden kann, wenn im anfragenden Staat, also bei uns, ein entsprechendes Strafverfahren läuft. Dann läuft selbstverständlich das Rechtshilfeverfahren, dann können wir darum ersuchen. Aber wenn wir nur auf Vermutungen angewiesen sind, geht das nicht, das käme einer "fishing expedition" gleich. Wir kennen in der Schweiz die Beweisausforschung nicht, sie ist bei uns unzulässig, und wenn sie bei uns unzulässig ist, dürfen wir sie auch in einem anderen Staat nicht anwenden. Das ist ein weiterer Punkt - dass wir nicht einfach gemäss dem Zufallsprinzip suchen dürfen, sondern dass wir nur dort um Rechtshilfe ersuchen können, wo ein konkretes Strafverfahren im Inland läuft; dann ist die Bundesanwaltschaft dafür zuständig.
Die Motion, wie sie Herr Hadorn eingereicht hat, können wir somit nicht zur Annahme beantragen, weil wir sie so nicht umsetzen können.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Erlauben Sie mir eine kleine Frage, Herr Bundesrat: Glauben Sie nicht, dass sich die Schweiz in der Angelegenheit rund um die Panama Papers und weitere Skandale, die von einer Mitverantwortung von Playern geprägt sind, die ihren Sitz in der Schweiz haben - ich umschreibe es so -, nicht einfach aus der Verantwortung stehlen kann? Ihre territorialrechtliche Begründung in Ehren, aber glauben Sie nicht, dass die Schweiz hier eine spezielle Verantwortung wahrnehmen müsste?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben uns an unsere Gesetze und Vorschriften zu halten. Diese setzen wir um. Wenn wir aus moralischen Gründen noch andere Werte haben, spielen die in der Umsetzung durch die Regierung - des Bundesrates und des Parlamentes - keine Rolle. Denn für uns sind die Gesetze massgebend. Ich kann durchaus verstehen, dass man gewisse Geschäfte vielleicht nicht begreift oder moralische Zweifel hat. Aber dann müssten Gesetze geändert werden. Wir können als Regierung nicht nach moralischen Grundsätzen durch die Welt gehen.
Abstimmung
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 55 Stimmen
Dagegen ... 133 Stimmen
(2 Enthaltungen)