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Obligation pour les employés de la Confédération de lui remettre leur revenu. Reversement intégral à la caisse fédérale des indemnités qui découlent du rapport de travail
Keller Peter · Mit-M · Conseil national · Nidwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben ja mit einer gewissen Vergnügtheit bei Ihrem ersten Votum eingangs gesagt, dass Sie von den 55 Vorstössen nur einen unterstützen und 54 zur Ablehnung empfehlen werden. Sie, Herr Bundesrat, müssen sich natürlich kollegial an die bundesrätliche Erstentscheidung halten, aber Sie Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Möglichkeit, diese Motion anzunehmen. - Sie dürfen jetzt durchaus das Gespräch aufnehmen. Es ist so wahnsinnig still hier, ich weiss gar nicht, was los ist; es ist beunruhigend still. (Heiterkeit)
Was will diese Motion? Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundespersonalverordnung so zu ergänzen, dass Bundesangestellte Entschädigungen für Tätigkeiten, die sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis mit dem Bund erhalten, künftig vollumfänglich an die Bundeskasse abliefern müssen.
Die Bundespersonalverordnung regelt die Ablieferungspflicht in Artikel 92. Ich zitiere hier aus dem ersten Absatz: "Üben Angestellte eine Tätigkeit zugunsten Dritter aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Bund aus, so müssen sie ein damit erzieltes Einkommen dem Bund abliefern, soweit es zusammen mit ihrem Lohn in einem Kalenderjahr 110 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse nach Arbeitsvertrag übersteigt." Das ist wunderbares juristisches Deutsch, wunderbar kompliziert formuliert.
Die Motion will nichts anderes als diese komplizierte Bewilligungs- und Abrechnungspraxis mit der schwierigen Abgrenzung zwischen der Tätigkeit, die man im normalen Arbeitsverhältnis hat, und einer zusätzlichen Tätigkeit streichen. Es geht bei dieser Anpassung allein um Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. Alle anderen Nebentätigkeiten unterliegen ja jetzt schon einer Bewilligungspflicht. Es ist nicht einzusehen, dass ein Bundesangestellter mehr als hundert Prozent für Tätigkeiten verdient, die ja im Zusammenhang mit seiner Bundesanstellung stehen. Ich bringe ein Beispiel: Baspo-Direktor Matthias Remund bekommt als Arbeitgebervertreter bei der Pensionskasse Publica - er ist also der Vertreter des Bundes, obwohl er selber auch Arbeitnehmer ist - zusätzlich zu seinem Lohn 36 000 Franken, die er wie auch andere Entschädigungen für Tätigkeiten, die er im Rahmen seiner Baspo-Anstellung ausübt, vollumfänglich einbehält.
Ein Gegenbeispiel: Die SVP wird ja immer des SRG-Bashings bezichtigt. Die SRG steht wenigstens bei diesem Thema als Vorbild da. Dort müssen nämlich die Entschädigungen, die im Zusammenhang mit der Leitungsfunktion in den Tochtergesellschaften anfallen, wie beispielsweise bei der TPC, schon heute vollumfänglich dem Arbeitgeber, nämlich der SRG, abgegeben werden. Genau in diesem Sinne soll es grundsätzlich laufen: keine komplizierten Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren, keine Abgrenzungen, was Arbeitstätigkeit und was Zusatztätigkeit ist, sondern eine saubere Lösung.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.
Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wie die Motion beschreibt, brauchen wir immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Bund in gewissen Gremien vertreten. Eines der Beispiele dafür ist die Pensionskasse.
Ich kann Ihnen aber sagen: Es ist gar nicht so einfach, Leute zu finden, die neben einem verantwortungsvollen Job in der Verwaltung - und wir suchen sie in der Regel in Führungspositionen - bereit sind, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Natürlich kann ein Teil dieser Arbeit während der Arbeitszeit geleistet werden, aber sie erfordert auch sehr viel zusätzliches Engagement in der Vorbereitung. Da fallen Abende und Wochenenden dahin, und es ist gar nicht so einfach, die richtigen Leute für solche Aufgaben zu gewinnen.
Aus unserer Sicht ist es gerechtfertigt, dass für diese zusätzliche Arbeit und für die zusätzliche Übernahme von Verantwortung - und darum geht es ja - eine Entschädigung anfällt. Wenn Sie z. B. noch einmal an die Pensionskasse denken: Da sind Hunderte Millionen Franken von Vermögen, die verwaltet werden müssen, und dafür hat man dann auch die Verantwortung. Wir wissen ja auch, wie schnell solche Dinge in den Medien sind und wie rasch solche Personen dann in den Medien auch öffentlich durch den Schlamm gezogen werden.
Wir sind froh, wenn wir Leute finden, die diese Verantwortung übernehmen, was gar nicht so selbstverständlich ist. Wir suchen sie, und wir sind auch der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, wenn sie einen Teil dieser zusätzlichen Entschädigung behalten können. Es sind 10 Prozent des Höchstbetrags der Lohnklasse, die sie in der Regel für ihre zusätzlichen Aufwendungen behalten können. Das ist eine Regelung, die aus unserer Sicht vernünftig ist und die den Anforderungen und der Verantwortung entsprechend festgelegt worden ist.
Wenn Herr Keller noch das Beispiel der SRG aufnimmt, muss ich festhalten, dass die SRG nicht dem Bundespersonalgesetz untersteht, sondern dem Obligationenrecht. Hier hat der Bund also keinen Einfluss auf die Entschädigungen; das entzieht sich unseren Möglichkeiten.
Ich bitte Sie, die Linie des Bundesrates und des Parlamentes, die wir mit Ihnen bestimmt haben, weiterzuführen, keine Änderung vorzunehmen und uns die Möglichkeit zu geben, die richtigen Leute für solche Aufgaben zu gewinnen - Leute, denen wir dann auch trauen können und von denen wir wissen, dass sie erstens das Know-how für diese Aufgabe haben, zweitens die Verantwortung übernehmen und drittens auch bereit sind, einen zusätzlichen Einsatz zu leisten.
Vote
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 125 Stimmen
Dagegen ... 64 Stimmen
(3 Enthaltungen)