16.3134
Précisions dans l'OBLF concernant les mesures d'assainissement total ou énergétique
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
In seiner Antwort auf meine Interpellation 15.3752, "Missbräuchliche Mietzinserhöhungen nach energetischen oder grösseren Sanierungsmassnahmen", hat der Bundesrat ausgeführt, dass in vielen Fällen bei energetischen Erneuerungen und den damit verbundenen Mietzinserhöhungen die Mietzinserhöhung die Nebenkosteneinsparung übersteigt, sodass für die Mietparteien eine Nettomehrbelastung resultiert. Ich möchte nun den Bundesrat mit einem Postulat auffordern, "bei energetischen Sanierungsmassnahmen zu überprüfen, wie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen im Hinblick auf Mietzinserhöhungen präzisiert werden könnte. Bei Gesamtsanierungen verbunden mit Investitionen im Energiebereich ist zu prüfen, ob die Unterscheidung zwischen wertvermehrend und werterhaltend klarer gefasst werden müsste." Und meine Frage lautet, ob im Rahmen des geltenden Obligationenrechtes, des Mietrechtes, "ein neuer Ansatz mit der Verwendung von Realzinsen und Marktpreisen diese Kriterien ersetzen" könnte.
Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme auch der Auffassung, dass erfahrungsgemäss eine stärkere Tendenz zur Renditeoptimierung besteht, sofern Sanierungsmassnahmen mit Mieterwechseln verbunden sind, weil sich die Mieten bei Neuabschlüssen häufig an Marktpreisen orientieren. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich mein Vorstoss nicht im Rahmen des geltenden Obligationenrechtes umsetzen lasse, sondern dass er eine Gesetzesänderung erforderte. Und er ist der Auffassung, dass im Moment eine Gesetzesänderung in diesem Sinn nicht wünschbar sei. Mein Vorstoss ist aber bekanntlich keine Motion, sondern ein Postulat. Es ginge um eine Überprüfung dieser Frage, und diese Antwort ist mit der Stellungnahme des Bundesrates meines Erachtens noch nicht endgültig erteilt.
Zurzeit sind energetische Sanierungsmassnahmen, wie wir wissen, nicht nur aktuell, sondern auch erwünscht. Deswegen drängt sich unseres Erachtens eine Klärung dieser Frage auf, und deshalb bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Die Abgrenzung zwischen wertvermehrenden Verbesserungen und Unterhalt ist im Einzelfall komplex oder kann komplex sein. Für umfassende Überholungen wird sie durch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vereinfacht. Dort ist festgelegt, dass der wertvermehrende Anteil in der Regel 50 bis 70 Prozent beträgt. Diese Regelung ist mit dem gemäss Obligationenrecht geltenden Prinzip der Kostenmiete vereinbar.
Die mit dem Vorstoss vorgeschlagene Anwendung von Marktpreisen oder Realzinsen würde dagegen eine grundlegende Systemänderung auf Gesetzesstufe voraussetzen. Eine solche Umwälzung könnte nicht auf dem vorgeschlagenen Weg der Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen realisiert werden.
Es ist aber vor allem zu bezweifeln, dass die vorgeschlagenen Kriterien sachgerecht wären. So würde die Verwendung von Marktpreisen als Missbrauchskriterium die Tendenz zu höheren Mietzinsen infolge von Sanierungen noch verstärken, da auch im laufenden Mietverhältnis eine Marktmiete verlangt werden könnte. Dann sei noch darauf verwiesen, dass die in diesem Zusammenhang genannten hedonischen Modelle 2004 im Rahmen einer Volksabstimmung über eine Mietrechtsrevision abgelehnt wurden und dass das Parlament die Ablehnung 2010 im Rahmen einer neuaufgegleisten Mietrechtsrevision bestätigt hat.
Auch die Anwendung des Realzinses wäre aus sachlichen Gründen ungeeignet. Der Realzins ergibt sich aus dem Nominalzins minus Inflation, und er kann stärkeren Schwankungen unterworfen sein als der Referenzzinssatz.
Aus den dargelegten Gründen besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit keine Notwendigkeit, die Verordnung zu überprüfen beziehungsweise, wie vom Postulanten, wie von Ihnen, Herr Nationalrat Fluri, gewünscht, anzupassen.
Vote
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 65 Stimmen
Dagegen ... 118 Stimmen
(4 Enthaltungen)