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Halte aux bonus dans les banques d'importance systémique!
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Überrissene Boni und Abzockerlöhne sind an und für sich ein Ärgernis. Für noch mehr Ärger sorgen sie aber bei Unternehmungen, die im Krisenfall auf staatliche Garantien zurückgreifen können, wie das bei den systemrelevanten Banken der Fall ist. Dazu gehören - wir haben ja den neuesten Bericht des Bundesrates über die systemrelevanten Banken -, Sie wissen es, Credit Suisse und UBS und bei den inlandorientierten Banken die Postfinance AG, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank. Hinzu kommen noch Kantonalbanken, die auf kantonaler Ebene auf staatliche Garantien zurückgreifen können.
Die Zahlung von hohen Löhnen und Boni steht immer mehr in der Kritik auch von Aktionärsversammlungen und der Stakeholder. Die Annahme der Abzocker-Initiative hat zwar noch nicht gewisse Korrekturen, aber immerhin ein Mitspracherecht der Aktionärinnen und Aktionäre gebracht. Das wirkt aber nicht genügend, kann diese überhöhten Zahlungen nicht bremsen und ist eben bei Instituten, die eine Staatsgarantie beanspruchen können, speziell gefährlich. Denn es ist unbestritten: Hohe Löhne sind ein Anreiz, hohe Risiken einzugehen. Und wer zahlt am Schluss denn die Risiken? Das sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es ist also klar: Wir müssen das Risiko eindämmen. Solange die Banken das Risiko nicht abgelten - wir haben das bereits mehrfach verlangt -, sondern es einfach dem Staat überbinden, muss man dafür sorgen, dass auch die Löhne reguliert werden.
In welchen Höhen bewegen wir uns hier gehaltsmässig? Bei der Spitze der UBS waren es 13,4 Millionen Franken, die 2016 ausgewiesen wurden, bei der Credit Suisse 11,9 Millionen Franken. Jetzt kommen wir zu den inlandorientierten Banken: Bei der Zürcher Kantonalbank sind es, wenn wir auch noch die Vorsorgeleistungen dazuzählen, über 2 Millionen Franken, und - man höre und staune - bei der Raiffeisen, die nachgewiesenermassen ihre Governance nicht im Griff hatte, liegt der Lohn des CEO, wenn man den Lohn nimmt plus Vorsorgeleistungen, die zusätzlich ausgerichtet werden, etwa bei 2 Millionen Franken. Wesentlich tiefer liegt dieser Lohn bei der Postfinance, nämlich unter einer Million Franken. Das sind die Zahlen, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind.
Das zeigt: Das sind überhöhte Zahlungen, wesentlich überhöhte Zahlungen. Es ist wichtig, dass wir hier regulierend eingreifen. Das ist eine Aufforderung an den Bundesrat, hier mal gesetzliche Vorgaben aufzuzeigen, wie diese Löhne und Bonuszahlungen beschränkt werden können, solange das Risiko den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebürdet wird.
Ich spreche hier explizit alle im Rat vertretenen Fraktionen an, zuerst einmal die SVP-Fraktion, die ja immer lauthals dafür eingetreten ist, dass das Risiko nicht auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überwälzt werden solle und man Abzockerlöhne beschränken solle. Wenn es dann aber darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen, versteckt sie sich irgendwo.
Ich spreche auch explizit zur FDP- und zur GLP-Fraktion, die immer für mehr Marktwirtschaft eintreten. Solange aber der Staat das Risiko trägt, kann man in keiner Art und Weise von Marktwirtschaft reden. Man muss einfach berücksichtigen, dass, wie gesagt, diese hohen Löhne das Risiko noch erhöhen.
Ich spreche auch zur CVP-Fraktion, weil ja jetzt nachgewiesenermassen auch ein ihr nicht fernstehendes Institut im Fokus ist.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Machen Sie hier Nägel mit Köpfen, und sprechen Sie nicht nur bei Sonntagspredigten davon, dass man Abzockerlöhne stoppen solle und das Risiko nicht noch erhöht werden solle. Stimmen Sie meiner Motion zu, mit der überhöhte Lohnzahlungen so lange gestoppt werden, wie der Staat das Risiko der Geschäftstätigkeit trägt.
Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich
Es stellt sich hier die grundsätzliche Frage, ob der Staat in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen solle und im Bereich der Löhne in einer gewissen Kategorie entsprechende Vorschriften erlassen dürfe und erlassen solle. Aus grundsätzlicher Sicht ist dieser Eingriff in die Wirtschaft abzulehnen. Wir teilen aber durchaus die Überlegungen, die Frau Leutenegger Oberholzer gemacht hat. Es gibt tatsächlich diese Lohnexzesse bei den Banken. Ich habe Ihnen das schon einmal gesagt: Ein CEO einer Grossbank verdient in einem Jahr gleich viel wie der Bundesrat, alle sieben Mitglieder zusammen, in einer ganzen Legislatur. Da sehen Sie, wie günstig Ihr Bundesrat arbeitet.
Wir haben aber versucht, statt den Lohn unmittelbar zu regulieren, im Zusammenhang mit der Bankenkrise im Nachhinein mit der Änderung des Bankengesetzes die Stabilität zu erhöhen. "Too big to fail" ist das Stichwort dafür. Wir haben entsprechend höhere Eigenkapitalvorschriften erlassen. Damit ist die implizite Staatsgarantie, die wir tatsächlich vor 2008 wahrscheinlich auch hatten und die im Falle der UBS dann auch zum Zuge kam, eigentlich beseitigt worden.
Wenn Sie von systemrelevanten Banken sprechen, dann wäre immerhin zu berücksichtigen, dass die Zürcher Kantonalbank in die Kompetenz des Kantons Zürich fällt und nicht in die Kompetenz des Bundes. Der Kanton Zürich legt entsprechend die Löhne fest. Bei der Postfinance haben wir das einigermassen im Griff. Dann bleiben noch die Raiffeisen, die UBS und die Credit Suisse. Ich denke, dort sind die Aktionäre gefordert, entsprechende Massnahmen zu erlassen. Allerdings ist auch nicht auszublenden, dass sich die Löhne auf diesem Stellenmarkt in diesem Bereich trotzdem irgendwo in dieser Grössenordnung bewegen.
Zusammengefasst: Der Bundesrat erachtet es als nicht opportun, hier gesetzliche Vorschriften zu erlassen, um in einem ganz schmalen Feld entsprechende Vorschriften zu erlassen. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Herr Bundesrat, Ihre Antwort würde nicht Anlass zu einer Frage, sondern zu mindestens zwanzig Fragen geben. Ich muss mich leider auf eine beschränken. Sie haben jetzt behauptet, es gebe gar keine Staatsgarantie mehr. In der Vorlage zu den Eigenmittelanforderungen der systemrelevanten Banken, die wir soeben zugeleitet erhalten haben, legt der Bundesrat dar, bei welchen Instituten die Staatsgarantie immer noch besteht und damit auch nicht abgegolten ist. Wie können Sie in diesem Zusammenhang eine derartige Behauptung machen und dann noch sagen, das sei - bei einer Branche, die sich auf staatliche Garantien abstützen muss! - ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit?
Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich
Mit der Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen im Rahmen von "Too big to fail" haben die Banken ihr Eigenkapital zu erhöhen. Die Vernehmlassungsvorlage zirkuliert im Moment. Die Vernehmlassung wird in diesen Tagen abgeschlossen. Aufgrund der Bestimmungen in dieser Vorlage müssen die Banken das Eigenkapital noch einmal massiv erhöhen. Ich denke, deshalb kann man davon sprechen, dass die implizite Staatsgarantie so nicht mehr besteht. Es muss auch das Ziel des Bundesrates sein, dass wir für die Grossbanken nicht haften.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Mich würde schon noch Ihre Einschätzung interessieren: Haben die Banken in Bezug auf die überbordenden Boni-Entschädigungen etwas aus der Finanzkrise gelernt?
Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ja, ich denke schon. Wenn Sie die Governance betrachten, die Aufgaben und die Kompetenzen der Generalversammlungen in Bezug auf die Festlegung der Gehälter, der Höchstgehälter, ist das heute entsprechend geregelt. Jetzt ist wirklich die Frage, ob Sie Tausenden von Aktionären vorschreiben wollen, was sie diesbezüglich an der Generalversammlung zu entscheiden haben, und ob es diesen Deckel braucht. Aus rein liberaler Sicht ist das aus unserer Sicht nicht notwendig und wäre gemäss unserem Staatsverständnis und dem Verständnis unserer Wirtschaft ein Eingriff. Ich bin aber durchaus auch der Meinung, dass sich die Banken hier noch etwas zurückhaltender geben dürften.
Vote
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 61 Stimmen
Dagegen ... 129 Stimmen
(2 Enthaltungen)